Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 2025 Gremienstruktur

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Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 -2025 Gremienstruktur 2022 -25 Wahl ’ 21 der

Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 -2025 Gremienstruktur 2022 -25 Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier Wahl der Räte 2021 im Bistum Trier ergänzte Informationen Stand: 20. 05. 2021 www. herausgerufen. bistum-trier. de/wahlen-2021

 Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 -2025 Übersicht Struktur aus der Sicht einer

Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 -2025 Übersicht Struktur aus der Sicht einer nicht zusammengelegten Pfarrei aus der Sicht einer zusammengelegten Pfarrei Die Wahlen ’ 21 grundlegende Hinweise Wahltermin und Arten der Wahl unterschiedlichen Ausgangslagen in den Pfarreien situationsgerechte Wahlmodelle Auftrag an alle Pfarreienräte: Festlegung der Mitgliederzahl Zuständigkeit für die Wahlvorbereitung Möglichkeit zur gemeinsame Wahlvorbereitung Zeitplanung weitere Hinweise zu den Wahlen in den am 01. 22 neu zusammengelegten Pfarreien zu den Wahlen der Verbandsvertretungen Informationen und Kontakte

Gremienstruktur für die Jahre 20222025 Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 -2025

Gremienstruktur für die Jahre 20222025 Die Struktur der pastoralen Gremien 2022 -2025

In der Wahlperiode 2022 -2025 wird es grundsätzlich drei pastorale Ebenen geben: Ebene 3

In der Wahlperiode 2022 -2025 wird es grundsätzlich drei pastorale Ebenen geben: Ebene 3 Pastoraler Raum Ebene 2 Pfarreiengemeinschaft Ebene 1 Pfarrei Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 drei Ebenen

In der Wahlperiode 2022 -2025 wird es auf allen drei Ebenen entsprechende pastorale Gremien

In der Wahlperiode 2022 -2025 wird es auf allen drei Ebenen entsprechende pastorale Gremien geben: Ebene 3 Gremien des Pastoralen Raums Ebene 2 Pfarreienrat Ebene 1 Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 drei Ebenen

In einigen Konstellationen gibt es aber bereits in der Wahlperiode 2022 -2025 nur zwei

In einigen Konstellationen gibt es aber bereits in der Wahlperiode 2022 -2025 nur zwei Ebenen mit pastoralen Gremien: Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 zwei Ebenen Ebene 1 (Pfarrgemeinderat/ Kirchengemeinderat) entfällt ab 2022 überall da, wo eine Pfarrei einer Pfarreiengemeinschaft auf die Wahl eines Pfarrgemeinderates oder Kirchengemeinderates verzichtet. Ebene 1 (Pfarrgemeinderat/ Kirchengemeinderat) entfällt jetzt schon überall da, wo ein Pfarreienrat Direkt besteht. Ebene 2‘ Gremien des Pastoralen Raums Ebene 1‘ Pfarreienrat

In einigen Konstellationen gibt es aber bereits in der Wahlperiode 2022 -2025 nur zwei

In einigen Konstellationen gibt es aber bereits in der Wahlperiode 2022 -2025 nur zwei Ebenen mit pastoralen Gremien: Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 zwei Ebenen Ebene 2 (Pfarreienrat) entfällt ab 2022 überall da, wo die Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zusammengelegt sind. Dies kann schon ab dem 01. 2022 der Fall sein, aber auch im Laufe der Wahlperiode geschehen. Ebene 2 (Pfarreienrat) entfällt jetzt schon überall da, wo Pfarreien bereits zusammengelegt sind. Ebene 2‘ Gremien des Pastoralen Raums Ebene 1‘ Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat

Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 Die Gremienstruktur für den Pastoralen Raum wird zur

Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 Die Gremienstruktur für den Pastoralen Raum wird zur Zeit erarbeitet.

Gremienstruktur für die Jahre 20222025 Beispiele für die zukünftige Gremienstruktur - aus der Sicht

Gremienstruktur für die Jahre 20222025 Beispiele für die zukünftige Gremienstruktur - aus der Sicht einer nicht zusammengelegten Pfarrei - aus der Sicht einer zusammengelegten Pfarrei

Gremien des Pastoralen Raums Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 aus der Sicht einer

Gremien des Pastoralen Raums Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 aus der Sicht einer nicht zusammengelegten Pfarreienrat Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat drei Ebenen 1. Die Pfarrei wählt einen Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat 2. Der Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat delegiert Vertreterinnen und Vertreter in den Pfarreienrat. 3. Auf der Ebene des Pastoralen Raumes werden pastorale Gremien errichtet.

Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 aus der Sicht einer nicht zusammengelegten Pfarrei zwei

Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 aus der Sicht einer nicht zusammengelegten Pfarrei zwei Ebenen Gremien des Pastoralen Raums Pfarreienrat 1. Die Pfarrei kann keinen Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat wählen bzw. die Pfarrei will keinen Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat mehr wählen. 2. Die Pfarrei wählt stattdessen Vertreterinnen und Vertreter direkt in den Pfarreienrat. 3. Auf der Ebene des Pastoralen Raumes werden pastorale Gremien errichtet.

Gremien des Pastoralen Raums Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 aus der Sicht einer

Gremien des Pastoralen Raums Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025 aus der Sicht einer zusammengelegten Pfarrei zwei Ebenen Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat 1. Pfarreien, die bereits zusammengelegt sind oder ab dem 01. 2022 zusammengelegt sein werden, wählen einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat. 2. Es kann sichergestellt werden, dass im ersten gemeinsam gewählten Rat Mitglieder aus jedem Gebiet der ehemaligen Pfarrei vertreten sind.

Die genaue Gremienstruktur wird zur Zeit erarbeitet. Nähere Informationen folgen zeitnah. Gremienstruktur für die

Die genaue Gremienstruktur wird zur Zeit erarbeitet. Nähere Informationen folgen zeitnah. Gremienstruktur für die Jahre 2022 -2025

Die Wahlen ’ 21 Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und

Die Wahlen ’ 21 Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und situationsgerecht grundlegende Hinweise Wahltermin und Arten der Wahl unterschiedlichen Ausgangslagen in den Pfarreien situationsgerechte Wahlmodelle Auftrag an alle Pfarreienräte: Festlegung der Mitgliederzahl Zuständigkeit für die Wahlvorbereitung Möglichkeit zur gemeinsame Wahlvorbereitung Zeitleiste weitere Hinweise zu den Wahlen in den am 01. 22 neu zusammengelegten Pfarreien zu den Wahlen der Verbandsvertretungen Informationen und Kontakte

Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier Wahl der Räte 2021 im Bistum

Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier Wahl der Räte 2021 im Bistum Trier ergänzte Informationen Stand: 20. 05. 2021 www. herausgerufen. bistum-trier. de/wahlen-2021 Herzlich willkommen!

Wahlen ’ 21 Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und situationsgerecht

Wahlen ’ 21 Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und situationsgerecht grundlegende Hinweise Wahltermin und Arten der Wahl unterschiedlichen Ausgangslagen in den Pfarreien situationsgerechte Wahlmodelle Auftrag an alle Pfarreienräte: Festlegung der Mitgliederzahl Zuständigkeit für die Wahlvorbereitung Zeitleiste

Wahlen ’ 21 – grundlegende Hinweise Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier

Wahlen ’ 21 – grundlegende Hinweise Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und situationsgerecht Bitte beachten Sie bei Ihren Beratungen, dass die Höchstzahl der von den jeweiligen Pfarreien zu delegierenden oder direkt zu wählenden Mitglieder im Pfarreienrat spätestens 3 Monate vor der Wahl festgelegt werden muss. (Nähere Informationen hierzu finden Sie im → Leitfaden „Aufgabe aller Pfarreienräte – Festlegung der Höchstzahl der Mitglieder“. )

Wahlen ’ 21 – grundlegende Hinweise Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Kirchengemeinde am

Wahlen ’ 21 – grundlegende Hinweise Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Kirchengemeinde am 6. / 7. November 2021 auch Wahlen zum Verwaltungsrat Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier durchgeführt werden müssen. (Nähere Informationen hierzu finden Sie im → Leitfaden „Verwaltungsratswahl – unmittelbar durch die passgenau und situationsgerecht Kirchengemeindemitglieder“. ) Die vollständigen Informationen finden Sie in den Leitfäden zu den Informationsschreiben Wahlen vom und dem 05. 2021. 2. Diese Powerpoint-Präsentation konzentriert sich auch die wesentlichen Aspekte.

Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier Wahlen ’ 21 passgenau und situationsgerecht

Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier Wahlen ’ 21 passgenau und situationsgerecht Wahltermin und Arten der Wahl

Wahltermin Da die Übergangsmandate in den Gremien spätestens am 31. 12. 2021 enden, finden

Wahltermin Da die Übergangsmandate in den Gremien spätestens am 31. 12. 2021 enden, finden am 06. / 07. November 2021 Wahlen zu unterschiedlichen Räten im Bistum Trier statt.

 • Grundsätzlich finden in allen Pfarreien des Bistums Wahlen zu den Gremien statt.

• Grundsätzlich finden in allen Pfarreien des Bistums Wahlen zu den Gremien statt. Wer wählt? • Ausnahme: In den Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft, die bereits zum 01. 2022 neu zusammengelegt werden, finden in 2021 keine Wahlen statt. • Die Pfarreien wählen stattdessen Anfang 2022 den ersten gemeinsamen Pfarrgemeinderat (und im Anschluss daran den Verwaltungsrat) bzw. Kirchengemeinderat.

Entsprechend der in den Pfarreien getroffenen Entscheidungen, finden folgende Wahlen statt: Wahl eines Pfarrgemeinderates

Entsprechend der in den Pfarreien getroffenen Entscheidungen, finden folgende Wahlen statt: Wahl eines Pfarrgemeinderates oder Wahl eines Kirchengemeinderates oder eine Direktwahl in den Pfarreienrat. Welche Räte werden gewählt? in bestimmten Fällen: Wahl des Verwaltungsrates Die Pfarreienräte konstituieren sich zeitnah.

Unter bestimmten Umständen finden Urwahlen zum Verwaltungsrat statt: Wer wählt? In Pfarreien, in denen

Unter bestimmten Umständen finden Urwahlen zum Verwaltungsrat statt: Wer wählt? In Pfarreien, in denen derzeit das Gremienmodell „Pfarreienrat Direkt“ zur Anwendung kommt und die sich bei der kommenden Wahl für das Wahlmodell „Direktwahl in den Pfarreienrat“ oder „Pfarrgemeinderat“ entscheiden, muss zusätzlich zur Wahl des pastoralen Gremiums am 6. / 7. November eine Urwahl zum Verwaltungsrat stattfinden. (Diese Wahl bezieht sich nur auf diejenigen Mitglieder, deren Amtszeit endet. )

Unter bestimmten Umständen finden Urwahlen zum Verwaltungsrat statt: Wer wählt? In Pfarreien, in denen

Unter bestimmten Umständen finden Urwahlen zum Verwaltungsrat statt: Wer wählt? In Pfarreien, in denen derzeit das Gremienmodell „Kirchengemeinderat“ zur Anwendung kommt und die sich bei der kommenden Wahl für das Wahlmodell „Direktwahl in den Pfarreienrat“ oder „Pfarrgemeinderat“ entscheiden, muss zusätzlich zur Wahl des pastoralen Gremiums am 6. / 7. November 2021 eine Urwahl zum Verwaltungsrat stattfinden. (In diesem Fall wird der Verwaltungsrat komplett neu gewählt. )

Unter bestimmten Umständen finden Urwahlen zum Verwaltungsrat statt: In Pfarreien, in denen derzeit das

Unter bestimmten Umständen finden Urwahlen zum Verwaltungsrat statt: In Pfarreien, in denen derzeit das Gremienmodell „Pfarrgemeinderat“ zur Anwendung kommt und die sich für das Gremienmodell „Direktwahl in den Pfarreienrat“ entscheiden, finden in Zukunft ebenfalls Urwahlen zum Verwaltungsrat statt. Die nächsten Wahlen zum Verwaltungsrat finden aber nicht am 6. / 7. November 2021 statt, weil die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder erst Ende 2023/ Anfang 2024 endet. (Der Termin für die dann notwendig werdende Wahl wird zu gegebener Zeit festgelegt. ) Wer wählt?

Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und situationsgerecht Wahlen ’ 21

Wahl ’ 21 der Räte im Bistum Trier passgenau und situationsgerecht Wahlen ’ 21 unterschiedliche Ausgangslagen in den Pfarreien

den unterschiedlichen Situationen und Gegebenheiten in den Pfarreien Rechnung tragen … verschiedene Modelle für

den unterschiedlichen Situationen und Gegebenheiten in den Pfarreien Rechnung tragen … verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 passgenau und situationsgerecht Bei den Wahlen ’ 21 wird den unterschiedlichen Situationen und Gegebenheiten in den Pfarreien Rechnung getragen, indem unterschiedliche Wahlmodelle zu Auswahl stehen und jede Pfarrei das für sie passende Modell wählen kann.

passgenau und situationsgerecht Wahlen ’ 21 situationsgerechte Wahlmodelle

passgenau und situationsgerecht Wahlen ’ 21 situationsgerechte Wahlmodelle

→ unterschiedliche Wahlmodelle Bei der Wahl ’ 21 stehen für jede Pfarrei drei Modelle

→ unterschiedliche Wahlmodelle Bei der Wahl ’ 21 stehen für jede Pfarrei drei Modelle zur Auswahl: Modell 1 Wahl eines Pfarrgemeinderates Modell 2 Wahl eines Kirchengemeinderates Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21

Modell 1 Modell 2 Pfarreienrat Pfarrgemeinderat Kirchengemeinderat Modell 3 Pfarreienrat

Modell 1 Modell 2 Pfarreienrat Pfarrgemeinderat Kirchengemeinderat Modell 3 Pfarreienrat

Erläuterungen zum Modell 1 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 1 Pfarrgemeinderat

Erläuterungen zum Modell 1 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 1 Pfarrgemeinderat Wahl eines Pfarrgemeinderates Pfarreienrat Delegation Pfarrgemeinderat Wahl

Erläuterungen zum Modell 1 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 1 Pfarrgemeinderat

Erläuterungen zum Modell 1 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 1 Pfarrgemeinderat Wahl eines Pfarrgemeinderates Weiterhin kann sich jede Pfarrei dazu entscheiden, bei der Wahl ’ 21 einen Pfarrgemeinderat zu wählen. Der amtierende Pfarrgemeinderat legt die Zahl der Mitglieder des künftigen Rates im Rahmen der Ordnung fest. Der Pfarrgemeinderat wählt Mitglieder des Verwaltungsrats. (Da die letzten Verwaltungsratswahlen 2019 bzw. 2020 stattgefunden haben, stehen im Jahr 2022 im Regelfall allerdings keine Wahlen an. )

Erläuterungen zum Modell 1 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 1 Pfarrgemeinderat

Erläuterungen zum Modell 1 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 1 Pfarrgemeinderat Wahl eines Pfarrgemeinderates Der neu gewählte Pfarrgemeinderat delegiert Vertreterinnen und Vertreter in den Pfarreienrat. Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter in den Pfarreienrat wird vom derzeit amtierenden Pfarreienrat zu Beginn der Wahlvorbereitungen festgelegt.

Erläuterungen zum Modell 2 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 2 Kirchengemeinderat

Erläuterungen zum Modell 2 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 2 Kirchengemeinderat Wahl eines Kirchengemeinderates Pfarreienrat Delegation Kirchengemeinderat Wahl

Erläuterungen zum Modell 2 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 2 Kirchengemeinderat

Erläuterungen zum Modell 2 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 2 Kirchengemeinderat Wahl eines Kirchengemeinderates • Statt eines Pfarrgemeinderates kann die Pfarrei auch einen Kirchengemeinderat wählen. Der Kirchengemeinderat nimmt sowohl die Aufgaben des Pfarrgemeinderates als auch die Aufgaben des Verwaltungsrates wahr. • In den Pfarreien, in denen es bislang noch keinen Kirchengemeinderat gegeben hat, ist Voraussetzung für die Wahl dieses Modells die Zustimmung des Verwaltungsrates.

Erläuterungen zum Modell 2 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 2 Kirchengemeinderat

Erläuterungen zum Modell 2 verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 2 Kirchengemeinderat Wahl eines Kirchengemeinderates • Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist durch die Wahlordnung festgelegt und orientiert sich an der Zahl der Katholikinnen und Katholiken in der Pfarrei. • Der neu gewählte Kirchengemeinderat delegiert Vertreterinnen und Vertreter in den Pfarreienrat. • Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter im Pfarreienrat wird vom derzeit amtierenden Pfarreienrat zu Beginn der Wahlvorbereitungen festgelegt.

Erläuterungen zum Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat verschiedene Modelle für die Wahlen ’

Erläuterungen zum Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat verschiedene Modelle für die Wahlen ’ 21 Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Wahl

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Die Pfarrei verzichtet auf die Wahl eines Pfarrgemeinderates oder eines Kirchengemeinderates. Stattdessen werden ihre Vertreterinnen und Vertreter direkt in den Pfarreienrat gewählt. Die Anzahl der von den einzelnen Pfarreien zu wählenden Mitglieder im Pfarreienrat wird vom derzeit amtierenden Pfarreienrat zu Beginn der Wahlvorbereitungen festgelegt. Das Modell 3 stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen Modells Pfarreienrat. Direkt dar. (Diesen wird es in seiner bisherigen Form nicht mehr geben, damit die Pfarreien bei ihrer Entscheidung für ein Wahlmodell noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben als bislang. )

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Bislang war eine Direktwahl in den Pfarreienrat nur möglich, wenn sich alle Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft für das Modell „Pfarreienrat. Direkt“ entschieden haben. Diese Bedingung entfällt: Jede Pfarrei kann für sich allein entscheiden, ob sie eine „Direktwahl in den Pfarreienrat“ wünscht oder nicht. Ihre Entscheidung ist völlig unabhängig von der Entscheidung der anderen Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft. Damit gewinnen die Pfarreien bei der Wahl des für sie passgenauen Wahlmodells an Flexibilität.

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Zukünftige Pfarreienräte können sich damit aus von den Pfarreien delegierten und von den Pfarreien direkt gewählten Mitgliedern zusammensetzen. Beispiel: Eine Pfarreiengemeinschaft besteht aus den Pfarreien ADorf, B-Dorf, C-Dorf und D-Dorf. A-Dorf hat einen Pfarrgemeinderat gewählt und delegiert daher seine 3 Mitglieder in den Pfarreienrat. Das ist auch bei B-Dorf der Fall, weil B-Dorf einen Kirchengemeinderat gewählt hat. C-Dorf und D-Dorf wiederum haben sich für eine Direktwahl ihrer 3 Mitglieder in den Pfarreienrat entschieden. Deswegen besteht der neue Pfarreienrat aus 6 delegierten (aus A-Dorf und B-Dorf) und 6 direkt gewählten Mitgliedern (aus C-Dorf und D-Dorf). Es ist selbstverständlich (wie bisher schon) möglich, dass alle Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft von der Möglichkeit einer Direktwahl in den Pfarreienrat Gebrauch machen.

Erläuterungen zum Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Das Modell 3 bietet folgende Chancen:

Erläuterungen zum Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Das Modell 3 bietet folgende Chancen: verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Es trägt dazu bei, dass auch Pfarreien an den pastoralen Entscheidungsfindungen beteiligt sind, die keinen eigenen Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat mehr wählen können oder wollen. Die Anzahl der notwendigen Kandidatinnen und Kandidaten wird stark reduziert. Doppelmitgliedschaften in mehreren Gremien (z. B. Mitgliedschaft sowohl im Pfarrgemeinderat als auch im Pfarreienrat) werden vermieden. Das verringert die zeitliche Belastung der ehrenamtlich Engagierten.

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl

Erläuterungen zum Modell 3 verschiedene Modelle für die Wahlen ‘ 21 Modell 3 Direktwahl in den Pfarreienrat Die Wahl des Modell 3 eröffnet zudem eine weitere Möglichkeit: In diesen Pfarreien können Teams am Ort gebildet werden. Diese lokalen Teams tragen mit Sorge für die spezifischen pastoralen und sozialen Belange der jeweiligen Pfarrei, etwa in der Pflege bewährter liturgischer Traditionen spiritueller Traditionen (z. B. Fronleichnam, Wallfahrten), in der Ausrichtung von Festen (z. B. Pfarrfest, Kirmes), im diakonischen Engagement, in der Vernetzung mit den örtlichen Vereinen etc. Der Verwaltungsrat wird zukünftig in Urwahl gewählt. und

Auftrag und Aufgabe der Pfarreienräte Auftrag an alle Pfarreienräte: Festlegung der Mitgliederzahl spätestens drei

Auftrag und Aufgabe der Pfarreienräte Auftrag an alle Pfarreienräte: Festlegung der Mitgliederzahl spätestens drei Monate vor der Wahl

Aufgabe und Auftrag für alle amtierenden Pfarreienräte (Pfarreienrat und Pfarreienrat. Direkt): Festlegung der Höchstzahl

Aufgabe und Auftrag für alle amtierenden Pfarreienräte (Pfarreienrat und Pfarreienrat. Direkt): Festlegung der Höchstzahl der von den jeweiligen Pfarreien zu delegierenden oder direkt zu wählenden Mitglieder Auftrag und Aufgabe der Pfarreienräte • Bislang wurde die Anzahl der von den Pfarrgemeinderäten und Kirchengemeinderäten in den Pfarreienrat zu delegierenden Mitglieder (außer beim Pfarreienrat Direkt) erst nach den Wahlen festgelegt. Diese Regelung hat sich geändert: Ab sofort legt der amtierende Pfarreienrat diese Anzahl vor den Wahlen fest. • Deswegen müssen alle Pfarreienräte (egal ob Pfarreienrat oder Pfarreienrat Direkt) die Höchstzahl der von den Pfarreien zu delegierenden oder direkt in den Pfarreienrat zu wählenden Mitglieder spätestens drei Monate vor den Wahlen am 6. / 7. November festlegen.

Auftrag und Aufgabe der Pfarreienräte • Die jeweiligen Pfarreien können dann im Rahmen der

Auftrag und Aufgabe der Pfarreienräte • Die jeweiligen Pfarreien können dann im Rahmen der festgelegten Höchstzahl entscheiden, wie viele Mitglieder sie in den Pfarreienrat delegieren oder wählen wollen. → Leitfaden: Aufgabe aller Pfarreienräte – Festlegung Höchstzahl der Mitglieder

Zuständig für die Durchführung und Organisation der Wahlen sind je nach örtlicher Gegebenheit: •

Zuständig für die Durchführung und Organisation der Wahlen sind je nach örtlicher Gegebenheit: • Der amtierende Pfarrgemeinderat oder • der amtierende Kirchengemeinderat oder Zuständigkeiten • die amtierenden für die Pfarrei direkt in den Pfarreienrat gewählten und berufenen Mitglieder und der Pfarrer. Gibt es keines dieser drei Gremien, ist der Verwaltungsrat für die Wahlen verantwortlich. Gibt es auch keinen Verwaltungsrat, ist der Verwalter für die Wahlen verantwortlich.

Möglichkeit zur gemeinsamen Vorbereitung der Wahlen Möglichkeit der gemeinsamen Wahlvorbereitung Diejenigen Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft,

Möglichkeit zur gemeinsamen Vorbereitung der Wahlen Möglichkeit der gemeinsamen Wahlvorbereitung Diejenigen Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft, die sich für eine Direktwahl zum Pfarreienrat entscheiden, können die Wahlen mit einer weiteren oder mehreren Pfarreien gemeinsam vorbereiten und durchführen. Die Entscheidung darüber treffen die für die Wahlen verantwortlichen Gremien.

Wird die Wahl gemeinsam vorbereitet und durchgeführt, wählt jede Pfarrei je ein Mitglied in

Wird die Wahl gemeinsam vorbereitet und durchgeführt, wählt jede Pfarrei je ein Mitglied in den Wahlausschuss. Möglichkeit der gemeinsamen Wahlvorbereitung Für jede Pfarrei wird eine eigene Kandidatenliste aufgestellt. Diese Möglichkeit besteht sowohl bei der „Direktwahl in den Pfarreienrat“ als auch bei möglicherweise notwendigen Wahlen zum Verwaltungsrat. → Leitfäden: - Wahl eines Pfarrgemeinderates oder Direktwahl in den Pfarreienrat - Verwaltungsratswahl – unmittelbar durch die Kirchengemeindemitglieder

Zeitplanung: Bistum Juni Bereitstellung der Formularblöcke bis 19. Juli Abfrage Wahlbeauftragte/ Wahlbeauftragter/ Wahlmodus Juli

Zeitplanung: Bistum Juni Bereitstellung der Formularblöcke bis 19. Juli Abfrage Wahlbeauftragte/ Wahlbeauftragter/ Wahlmodus Juli Starterkick „Werbematerial“ für jede Pfarrei 06. August spätestens: Die Höchstzahl der Mitglieder im neuen Pfarreienrat ist vom amtierenden Pfarreienrat festgelegt ab 20. Juni Bestellmöglichkeit Wahlmittel Oktober Zusendung der Wahlmittel

Zeitplanung: Pfarrei bis 19. Juli Benennung Wahlbeauftragte/ Wahlbeauftragter bis 19. Juli Festlegung des Wahlmodells,

Zeitplanung: Pfarrei bis 19. Juli Benennung Wahlbeauftragte/ Wahlbeauftragter bis 19. Juli Festlegung des Wahlmodells, weitere Wahlvorbereitung bis 19. Juli Bewerbung Wahl/ Bestellung Wahlunterlagen 06. August spätestens: Die Höchstzahl der Mitglieder im neuen Pfarreienrat ist vom amtierenden Pfarreienrat festgelegt 06. September spätestens: Aufruf zur Kandidatur 11. Oktober spätestens: Festlegung der Kandidatenliste 16. Oktober spätestens: Veröffentlichung der Kandidatenliste ab 23. Oktober Briefwahl möglich 6. / 7. November Wahltag – Ende der allgemeinen Briefwahl

weitere Informationen und Downloads www. herausgerufen. bistum-trier. de/wahlen-2021

weitere Informationen und Downloads www. herausgerufen. bistum-trier. de/wahlen-2021

weitere Hinweise zu den Wahlen in den am 01. 22 neu zusammengelegten Pfarreien zu

weitere Hinweise zu den Wahlen in den am 01. 22 neu zusammengelegten Pfarreien zu den Wahlen der Verbandsvertretungen

Hinweise zu den ersten gemeinsamen Wahlen der Pfarreien, die schon zum 01. 2022 zusammengelegt

Hinweise zu den ersten gemeinsamen Wahlen der Pfarreien, die schon zum 01. 2022 zusammengelegt werden: weitere Hinweise Wahl des ersten Pfarrgemeinderates/ Kirchengemeinderates in zusammengelegten Pfarreien (ab 01. 2022) Die Pfarreien, die bereits zum 01. 2022 neu zusammengelegt werden, wählen in 2021 keinen Pfarrgemeinderat bzw. Kirchengemeinderat. Es findet auch keine „Direktwahl in den Pfarreienrat“ statt. Stattdessen wählen diese Pfarreien den ersten gemeinsamen Pfarrgemeinderat bzw. Kirchengemeinderat im Jahr 2022. Wichtig: Bei dieser Wahl kann durch das Wahlverfahren (Wahl in Pfarrbezirken bzw. Hinzuwahlen) sichergestellt werden, dass Mitglieder aus jedem Gebiet der ehemaligen Pfarrei in den gemeinsamen Rat gewählt werden.

weitere Hinweise Wahl des ersten Pfarrgemeinderates/ Kirchengemeinderates in zusammengelegten Pfarreien (ab 01. 2022) In

weitere Hinweise Wahl des ersten Pfarrgemeinderates/ Kirchengemeinderates in zusammengelegten Pfarreien (ab 01. 2022) In den zusammengelegten Pfarreien können Teams (Netzwerk von Personen) auf dem Gebiet der ehemaligen Pfarreien gebildet werden. Diese Teams tragen mit Sorge für die spezifischen pastoralen und sozialen Belange auf dem Gebiet der ehemaligen Pfarrei, etwa bei der besonderen Gestaltung des Kirchenjahres (z. B. Erstkommunion), in der Pflege bewährter liturgischer und spiritueller Traditionen (z. B. Fronleichnam, Wallfahrten), in der Ausrichtung von Festen (z. B. Kirchenfest, Kirmes), im diakonischen Engagement, in der Vernetzung mit den örtlichen Vereinen etc.

Hinweise zu den Wahlen der Verbandsvertretungen weitere Hinweise Wahlen der Verbandsvertretung Da die Übergangsmandate

Hinweise zu den Wahlen der Verbandsvertretungen weitere Hinweise Wahlen der Verbandsvertretung Da die Übergangsmandate der Mitglieder Verbandsvertretungen spätesten am 31. 12. 2021 enden, müssen auch die Verbandsvertretungen der Kirchengemeindeverbände in diesem Jahr neu gewählt werden. Dies geschieht durch Kirchengemeinderäte. die Verwaltungsräte bzw. Ein entsprechender Zeitkorridor für diese Wahlen wird noch festgelegt und kommuniziert.

Umfassende Informationen und Kontakte Leitfaden: Aufgabe aller Pfarreienräte – Festlegung Höchstzahl der Mitglieder Leitfaden:

Umfassende Informationen und Kontakte Leitfaden: Aufgabe aller Pfarreienräte – Festlegung Höchstzahl der Mitglieder Leitfaden: Wahl eines Pfarrgemeinderates oder Direktwahl in den Pfarreienrat Leitfaden: Wahl eines Kirchengemeinderates Leitfaden: Verwaltungsratswahl – unmittelbar durch die Kirchengemeindemitglieder Hinweise zu den Wahlordnungen als Download verfügbar unter: www. herausgerufen. bistum-trier. de/wahlen-2021

Ansprechpartner für die Wahlen Ansprechpartnerinnen und -partner in Bezug auf die Wahlen erreichen Sie

Ansprechpartner für die Wahlen Ansprechpartnerinnen und -partner in Bezug auf die Wahlen erreichen Sie über die zuständigen Dekanatsbüros. In der Regel sind die Dekanatsreferentinnen Dekanatsreferenten für die Gremien und Wahlen zuständig. und

Dr. Thomas P. Fößel, Referent für die kirchlichen Räte im Bistum Trier raete@bgv-trier. de

Dr. Thomas P. Fößel, Referent für die kirchlichen Räte im Bistum Trier raete@bgv-trier. de Kontakt auf der Ebene des Bistums Telefon: 0651 -7105 328 oder 0160 -96 747 312 Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen, Anregungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge oder weiteren Informationsbedarf haben. Ich freue mich auf den Austausch.

weitere Informationen und Downloads www. herausgerufen. bistum-trier. de/wahlen-2021

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