Pflegeversicherung Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung

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Pflegeversicherung ¡ ¡ ¡ Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung

Pflegeversicherung ¡ ¡ ¡ Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung

Allgemein

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Allgemein ¡ Einführung am 01. 1995 ¡ 5 Säulen der Sozialversicherung ¡ Finanzielle Absicherung

Allgemein ¡ Einführung am 01. 1995 ¡ 5 Säulen der Sozialversicherung ¡ Finanzielle Absicherung ¡ Sozialgesetzbuch § 11

Allgemein Träger ¡ alle Pflegekassen ¡ jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse

Allgemein Träger ¡ alle Pflegekassen ¡ jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse

Allgemein Versicherte ¡ alle, die gesetzlich krankenversichert sind ¡ Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Allgemein Versicherte ¡ alle, die gesetzlich krankenversichert sind ¡ Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Allgemein Beitragsbemessungsgrenze ¡ Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden ¡ ab 2009:

Allgemein Beitragsbemessungsgrenze ¡ Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden ¡ ab 2009: 3. 675€ Monat – 44. 100€ Jahr

Privat und Gesetzlich

Privat und Gesetzlich

Privat und Gesetzlich Pflegekassen ¡ Träger der Pflegeversicherung ¡ gibt es bei jeder Krankenkasse

Privat und Gesetzlich Pflegekassen ¡ Träger der Pflegeversicherung ¡ gibt es bei jeder Krankenkasse ¡ sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung

Privat und Gesetzlich Anspruch auf Leistungen ¡ Innerhalb einer 10 -Jahres Frist ¡ mind.

Privat und Gesetzlich Anspruch auf Leistungen ¡ Innerhalb einer 10 -Jahres Frist ¡ mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein ¡ Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben

Privat und Gesetzlich

Privat und Gesetzlich

Privat und Gesetzlich Grundsatz ¡ „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ ¡ Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei

Privat und Gesetzlich Grundsatz ¡ „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ ¡ Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab ¡ seit 01. 1995 gesetzliche Verpflichtung

Privat und Gesetzlich Beiträge ¡ Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich

Privat und Gesetzlich Beiträge ¡ Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich ¡ Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt

Privat und Gesetzlich Versicherungspflicht ¡ nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten ¡

Privat und Gesetzlich Versicherungspflicht ¡ nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten ¡ Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein

Leistungen

Leistungen

Leistungen Häusliche Pflege ¡ Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim ¡ Pflege durch Angehörige

Leistungen Häusliche Pflege ¡ Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim ¡ Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst ¡ Zahlung von Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege ¡ eigene Organisation von Pflege ¡ Qualitätssicherungsbesuche

Leistungen Geld- & Sachleistungen ¡ Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes – die Pflege wird vom

Leistungen Geld- & Sachleistungen ¡ Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes – die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert je nach Pflegestufe zwischen 200€ - 700€ ¡ Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst Zahlung an Pflegedienst je nach Pflegestufe zwischen 380€ - 1. 500€ Sach- & Geldleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden anteilige Zahlung

Leistungen Pflege im Heim ¡ ¡ ¡ Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung

Leistungen Pflege im Heim ¡ ¡ ¡ Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i. d. R. bewilligt? l Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbstund Fremdgefährdung l die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet für häusliche Pflege l oft bei Alleinstehenden, Angehörigen, die sich nicht selber pflegen können

Pflegestufe

Pflegestufe

Pflegestufe I „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung l davon mindestens

Pflegestufe I „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung l davon mindestens 45 Minuten zwei Verrichtungen der Grundpflege

Pflegestufe Grundpflege 1. Körperpflege: ¡ ¡ ¡ Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und

Pflegestufe Grundpflege 1. Körperpflege: ¡ ¡ ¡ Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung 2. Ernährung ¡ ¡ Mundgerechte Zubereitung der Nahrung Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität: ¡ ¡ ¡ Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Stehen, Gehen Treppensteigen Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftigkeit“ ¡ ¡ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung l davon

Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftigkeit“ ¡ ¡ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung l davon mindestens 2 Stunden Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig

Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftigkeit“ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung l davon mindestens 4

Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftigkeit“ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung l davon mindestens 4 Stunden Grundpflege l konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die Uhr)

Pflegestufe Härtefallregelung ¡ Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt: l Nachts regelmäßige Benötigung von 2

Pflegestufe Härtefallregelung ¡ Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt: l Nachts regelmäßige Benötigung von 2 Pflegepersonen gleichzeitig l Grundpflege täglich durchschnittlich mindestens 7 Stunden ¡ davon mindestens 2 Stunden nachts

Finanzierung

Finanzierung

Finanzierung Allgemeines ¡ Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt ¡ Mitglieder zahlen Beitrag

Finanzierung Allgemeines ¡ Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt ¡ Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige

Finanzierung Beiträge ¡ Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung ¡ Beitragssatz: 1, 95 %

Finanzierung Beiträge ¡ Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung ¡ Beitragssatz: 1, 95 % ¡ 50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber ¡ Beitragszuschlag: 0, 25 % für Kinderlose ab 23 Jahre

Finanzierung Weitere Beiträge ¡ Arbeitslose: l wenn beim Arbeitsamt registriert ¡ Rentner: l Berechnungsgrundlage:

Finanzierung Weitere Beiträge ¡ Arbeitslose: l wenn beim Arbeitsamt registriert ¡ Rentner: l Berechnungsgrundlage: ¡ übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit ¡ Gesetzliche Rente Weitere Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze

…noch Fragen?

…noch Fragen?

Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit! Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger,

Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit! Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach