Pflegeversicherung Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
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Pflegeversicherung ¡ ¡ ¡ Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Allgemein
Allgemein ¡ Einführung am 01. 1995 ¡ 5 Säulen der Sozialversicherung ¡ Finanzielle Absicherung ¡ Sozialgesetzbuch § 11
Allgemein Träger ¡ alle Pflegekassen ¡ jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse
Allgemein Versicherte ¡ alle, die gesetzlich krankenversichert sind ¡ Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Allgemein Beitragsbemessungsgrenze ¡ Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden ¡ ab 2009: 3. 675€ Monat – 44. 100€ Jahr
Privat und Gesetzlich
Privat und Gesetzlich Pflegekassen ¡ Träger der Pflegeversicherung ¡ gibt es bei jeder Krankenkasse ¡ sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung
Privat und Gesetzlich Anspruch auf Leistungen ¡ Innerhalb einer 10 -Jahres Frist ¡ mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein ¡ Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben
Privat und Gesetzlich
Privat und Gesetzlich Grundsatz ¡ „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ ¡ Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab ¡ seit 01. 1995 gesetzliche Verpflichtung
Privat und Gesetzlich Beiträge ¡ Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich ¡ Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt
Privat und Gesetzlich Versicherungspflicht ¡ nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten ¡ Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein
Leistungen
Leistungen Häusliche Pflege ¡ Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim ¡ Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst ¡ Zahlung von Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege ¡ eigene Organisation von Pflege ¡ Qualitätssicherungsbesuche
Leistungen Geld- & Sachleistungen ¡ Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes – die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert je nach Pflegestufe zwischen 200€ - 700€ ¡ Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst Zahlung an Pflegedienst je nach Pflegestufe zwischen 380€ - 1. 500€ Sach- & Geldleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden anteilige Zahlung
Leistungen Pflege im Heim ¡ ¡ ¡ Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i. d. R. bewilligt? l Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbstund Fremdgefährdung l die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet für häusliche Pflege l oft bei Alleinstehenden, Angehörigen, die sich nicht selber pflegen können
Pflegestufe
Pflegestufe I „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung l davon mindestens 45 Minuten zwei Verrichtungen der Grundpflege
Pflegestufe Grundpflege 1. Körperpflege: ¡ ¡ ¡ Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung 2. Ernährung ¡ ¡ Mundgerechte Zubereitung der Nahrung Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität: ¡ ¡ ¡ Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Stehen, Gehen Treppensteigen Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftigkeit“ ¡ ¡ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung l davon mindestens 2 Stunden Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig
Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftigkeit“ ¡ Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung l davon mindestens 4 Stunden Grundpflege l konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die Uhr)
Pflegestufe Härtefallregelung ¡ Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt: l Nachts regelmäßige Benötigung von 2 Pflegepersonen gleichzeitig l Grundpflege täglich durchschnittlich mindestens 7 Stunden ¡ davon mindestens 2 Stunden nachts
Finanzierung
Finanzierung Allgemeines ¡ Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt ¡ Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige
Finanzierung Beiträge ¡ Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung ¡ Beitragssatz: 1, 95 % ¡ 50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber ¡ Beitragszuschlag: 0, 25 % für Kinderlose ab 23 Jahre
Finanzierung Weitere Beiträge ¡ Arbeitslose: l wenn beim Arbeitsamt registriert ¡ Rentner: l Berechnungsgrundlage: ¡ übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit ¡ Gesetzliche Rente Weitere Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze
…noch Fragen?
Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit! Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach
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