Die soziale Pflegeversicherung AOK Die Gesundheitskasse fr Niedersachsen

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Die soziale Pflegeversicherung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die soziale Pflegeversicherung AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Leitbild . . . trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Leitbild . . . trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. § § Verbesserung der häuslichen Versorgung Verhinderung von Heimaufnahmen finanzielle Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen (soziale) Absicherung der Pflegepersonen Folie 2

Versicherter Personenkreis § . . . grds. alle versicherungspflichtigen Mitglieder gesetzlichen Krankenversicherung, also z.

Versicherter Personenkreis § . . . grds. alle versicherungspflichtigen Mitglieder gesetzlichen Krankenversicherung, also z. B. . • Arbeitnehmer • Empfänger von Arbeitslosengeld • Rentner • . . . 90. a t c ng s s rfa lkeru e V ö SP Bev r de § Familienversicherte sind beitragsfrei auch pflegeversichert § Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern Folie 3 %

Kurzzeitige Arbeitsfreistellung § Angehörige haben Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsfreistellung von bis zu 10 Arbeitstagen

Kurzzeitige Arbeitsfreistellung § Angehörige haben Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsfreistellung von bis zu 10 Arbeitstagen ohne Lohnersatzanspruch § Zweck: Organisation der Pflege eines „nahen“ Angehörigen § auf Verlangen des Arbeitgebers. . . Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung § Keine Auswirkungen auf eigene Sozialversicherung Folie 4

Pflegezeit für Beschäftigte Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegezeit von bis zu 6 Monaten

Pflegezeit für Beschäftigte Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegezeit von bis zu 6 Monaten : • Voraussetzung: Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten ! Pflege eines (pflegebed. ) „nahen“ Angehörigen • • • dann. . . unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit grds. mit Sozialversicherungsschutz • Inanspruchnahme 10 Tage vorher ankündigen (Zeitraum/Umfang) Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung PFK / MDK nachweisen Folie 5

Leistungen grds. bei „erheblicher Pflegebedürftigkeit“ Wer ist pflegebedürftig? • Menschen mit einer körperlichen, geistigen

Leistungen grds. bei „erheblicher Pflegebedürftigkeit“ Wer ist pflegebedürftig? • Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mit • dauerhaftem ( mind. 6 Monate ) und erheblichem Hilfebedarf bei den • Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens § Besonderheit: Betreuungsleistungen „PEA“ auch ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit Folie 6

maßgebliche „Verrichtungen des täglichen Lebens“ + Folie 7

maßgebliche „Verrichtungen des täglichen Lebens“ + Folie 7

Die Pflegestufen. . . richten sich nach Art und Umfang des regelmäßigen Hilfebedarfs: I

Die Pflegestufen. . . richten sich nach Art und Umfang des regelmäßigen Hilfebedarfs: I II Erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf 1 x tgl. , wenigstens 2 Verrichtungen + Hauswirtschaft 1 1/2 Stunden, davon > 45 Min Grundpflege Schwerpflegebedürftigkeit Hilfebedarf 3 x tgl. + Hauswirtschaft 3 Stunden, davon mind. 120 Min. Grundpflege Schwerstpflegebedürftigkeit III Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts 5 Stunden, davon mind. 240 Min. Grundpflege Folie 8

Der Leistungskatalog § Pflegesachleistungen § Pflegegeld § Kombinationsleistungen § Verhinderungspflege § Pflegehilfsmittel / technische

Der Leistungskatalog § Pflegesachleistungen § Pflegegeld § Kombinationsleistungen § Verhinderungspflege § Pflegehilfsmittel / technische Hilfen § wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § Tages- und Nachtpflege § Kurzzeitpflege § vollstationäre Pflege § Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen § zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz § Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen § Kurzzeitige Arbeitsfreistellung § Pflegezeit für Beschäftigte § Pflegeberatung § Pflegekurse für Pflegepersonen Folie 9

Leistungen der häuslichen Pflegegeld Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld seine erforderliche Grundpflege

Leistungen der häuslichen Pflegegeld Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld seine erforderliche Grundpflege und hauswirtsch. Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen! regelmäßiger Beratungsbesuch notwendig (Kostenübernahme durch Pflegekasse) Folie 10

Leistungen der häuslichen Pflegesachleistungen durch anerkannte Pflegedienste Folie 11

Leistungen der häuslichen Pflegesachleistungen durch anerkannte Pflegedienste Folie 11

Leistungen der häuslichen Pflege Kombinationsleistungen (Beispiel Pflegestufe II) § Sachleistungen • Anspruch bis 980

Leistungen der häuslichen Pflege Kombinationsleistungen (Beispiel Pflegestufe II) § Sachleistungen • Anspruch bis 980 € • Rechnung vom Pflegedienst: § Pflegegeld • Anspruch bis 420 € • 100 % - 60 % = 40 % • 420 € x 40 % = 168, 00 € 588, 00 € = 60 % Folie 12

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Verhinderungs- oder Ersatzpflege § § bei Urlaub, Krankheit

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Verhinderungs- oder Ersatzpflege § § bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson muss vorher mind. 6 Monate gepflegt haben 28 Tage im Jahr bis zu 1510, 00€ Folie 13

Kurzzeitpflege § stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen (für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen) §

Kurzzeitpflege § stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen (für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen) § § wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich § bis zu 28 Tage je Kalenderjahr, maximal 1. 510, 00 € geeignet insbes. beim Übergang von Krankenhausbehandlung zur ambulanten Pflege oder in sog. Krisensituationen Folie 14

Tages – und Nachtpflege § in zugelassenen Einrichtungen § Betreuung und Pflege ggf. häusliche

Tages – und Nachtpflege § in zugelassenen Einrichtungen § Betreuung und Pflege ggf. häusliche Krankenpflege § bis zu 150% Leistung § 2 anerkannte Einrichtungen in Oldenburg Folie 15

Personen mit erheblichen Betreuungsbedarf § unabhängig von einer Pflegestufe § Feststellung ebenfalls d. MDK

Personen mit erheblichen Betreuungsbedarf § unabhängig von einer Pflegestufe § Feststellung ebenfalls d. MDK § reine Sachleistung § qualitätsgesicherte Betreuung § auch für Tagespflege und Kurzzeitpflege Folie 16

Vollstationäre Pflege § Voraussetzung: • häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich § Kostenübernahme der

Vollstationäre Pflege § Voraussetzung: • häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich § Kostenübernahme der Pflegekasse • grds. 75 % des Heimentgeltes • jedoch begrenzt auf. . . Folie 17

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen § Technische Pflegehilfsmittel § Verbrauchspflegehilfsmittel § wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Voraussetzung: •

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen § Technische Pflegehilfsmittel § Verbrauchspflegehilfsmittel § wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Voraussetzung: • Pflege erleichtern • Beschwerden lindern • selbständigere Lebensführung ermöglichen Hinweise: Pflege im häuslichen Bereich ggf. Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung Folie 18

Beratung und Schulung § durch Pflegefachkräfte/Pflegeberater § häusliche Beratung und Schulung § Pflegekurse §

Beratung und Schulung § durch Pflegefachkräfte/Pflegeberater § häusliche Beratung und Schulung § Pflegekurse § Vermittlung an andere Kostenträger Folie 19

Soziale Sicherung der Pflegepersonen werden für die Zeit ihrer Pflegetätigkeit rentenversichert, wenn: § §

Soziale Sicherung der Pflegepersonen werden für die Zeit ihrer Pflegetätigkeit rentenversichert, wenn: § § sie einen Pflegebedürftigen mind. 14 Std. / Woche in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Std. / Woche erwerbstätig sind Folie 20

Reform der Pflegeversicherung? ? ? § Begriff der Pflegebedürftigkeit? § Finanzierung? § Familienpflegezeit? §

Reform der Pflegeversicherung? ? ? § Begriff der Pflegebedürftigkeit? § Finanzierung? § Familienpflegezeit? § Demenzleistungen? Folie 21

AOK hilft auch „online“. . . www. aok-pflegeheimnavigator. de www. aok-pflegedienstnavigator. de . .

AOK hilft auch „online“. . . www. aok-pflegeheimnavigator. de www. aok-pflegedienstnavigator. de . . . natürlich aber auch persönlich / telefonisch vor Ort ! Folie 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit