Truppmann 1 Lehrgang Region Hannover Dipl Ing Volker

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Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat nach

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat nach § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Verbindung mit § 25 Abs. 3 ihrer Satzung in der Sitzung am 14. 08. 2002 und in Verbindung mit §§ 11 Abs. 1 Nr. 7 und § 25 Abs. 3 ihrer Satzung in der Sitzung am 08. 02. 2005 die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beschlossen: Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften - UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften - UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) Allgemeine Vorschriften Pflichten des Unternehmers Pflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung Sicherheitsbeauftragte Maßnahmen bei besonderen Gefahren Erste Hilfe Persönliche Schutzausrüstungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften - UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften - UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) - UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A 4) - UVV „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV-V A 8) - UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A 3) - UVV „Fahrzeuge“ (GUV-V D 29) - UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Bau und Ausrüstung § 3. Allgemeines

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Bau und Ausrüstung § 3. Allgemeines § 4. Bauliche Anlagen § 5. Feuerwehrfahrzeuge und –anhänger § 6. Leitern, Hubrettungsgeräte und Hubarbeitsbühnen § 7. Kraftbetriebene Aggregate § 8. Sprungrettungsgeräte § 9. Luftheber § 10. Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte § 11. Kleinboote für die Feuerwehr § 12. Persönliche Schutzausrüstungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Betrieb A. Gemeinsame Bestimmungen § 14.

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Betrieb A. Gemeinsame Bestimmungen § 14. Persönliche Anforderungen § 15. Unterweisung § 16. Instandhaltung Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Betrieb B. Besondere Bestimmungen § 17.

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Betrieb B. Besondere Bestimmungen § 17. Verhalten im Feuerwehrdienst § 18. Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren § 19. Wasserförderung § 20. Betrieb von Verbrennungsmotoren § 21. Sprungrettung § 22. Abseilübungen § 23. Luftheber § 24. Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte § 25. Dienst an und auf Gewässern § 26. Tauchereinsatz § 27. Einsatz mit Atemschutzgeräten § 28. Einsturz- und Absturzgefahren § 29. Gefährdung durch elektrischen Strom Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Prüfungen § 30. Sichtprüfungen § 31.

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover UVV „Feuerwehren“ Prüfungen § 30. Sichtprüfungen § 31. Regelmäßige Prüfungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Nun endet das Thema Unfallverhütungsvorschriften Dipl. -Ing.

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Nun endet das Thema Unfallverhütungsvorschriften Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Warum… Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Warum… Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Der Inhalt und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Der Inhalt und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften werden unterrichtet … von jedem Ausbilder zu jeder Zeit bei allen Tätigkeiten der Lehrgangsteilnehmer … des Truppmannlehrganges Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Unfallverhütungsvorschriften Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

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Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Allgemeines Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Allgemeines Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Allgemeines Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Allgemeines Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Angehörige freiwillig und ehrenamtlich Dienst für die Allgemeinheit leisten. Jede / jeder Feuerwehrangehörige hat daher einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Allgemeines Da versicherungsrechtlich die Freiwilligen Feuerwehren als „Unternehmen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Allgemeines Da versicherungsrechtlich die Freiwilligen Feuerwehren als „Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen“ gelten, sind die Aufwendungen für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von der öffentlichen Hand zu tragen. Der Versicherungsschutz wird in Niedersachsen durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) gewährleistet. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Personen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Personen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Personen Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf:

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Personen Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf: alle im Feuerwehrdienst Tätigen bei Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Personen Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf:

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Personen Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf: alle im Feuerwehrdienst Tätigen bei Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Dipl. -Ing. Volker Baumgart -

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf: Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit (Einsatz, Übung usw. ) erleidet. Ferner ist erforderlich, dass zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden ein rechtlich- wesentlicher Zusammenhang besteht. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Wegeunfälle Zum Wegeunfall zählen Unfälle

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Wegeunfälle Zum Wegeunfall zählen Unfälle auf dem Weg zum Dienst in der Feuerwehr oder zu den sonstigen versicherten Tätigkeiten und zurück zur Wohnung. Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert, Umwege nur dann, wenn sie durch Bildung von Fahrgemeinschaften notwendig werden oder geringfügig sind. In der Wahl des Verkehrsmittels ist der Betreffende frei. Der Heimweg nach einer versicherten Tätigkeit muss in einem zeitlichen Zusammenhang zum Dienstende stehen. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung bezeichnet sind und die eine versicherte Person bei bzw. durch eine versicherte Tätigkeit erleidet. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Generell: Ein Unfall in diesem

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Generell: Ein Unfall in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Gesundheitsschaden auf körperlicher Veranlagung oder bestehenden Vorschäden beruht und auch bei jeder anderen Gelegenheit außerhalb des Feuerwehrdienstes hätte auftreten können. (Beispiel: Bandscheibenvorfall) Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Dipl. -Ing. Volker Baumgart -

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz entfällt auch, wenn

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz entfällt auch, wenn sich der Unfall unter Alkoholeinwirkung ereignet und der Alkohol rechtlich die allein wesentliche Ursache für den Eintritt des Unfalles ist. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Für die in der Feuerwehr Tätigen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Für die in der Feuerwehr Tätigen besteht Versicherungsschutz bei allen Verrichtungen, die den Aufgaben und Zwecken der Organisation (also der Feuerwehr) unmittelbar dienen. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Zu den versicherten Tätigkeiten zählen: -

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Zu den versicherten Tätigkeiten zählen: - Einsatzdienst (z. B. Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Krankentransport und Rettungsdienst, Mitwirkung im Katastrophenschutz) sowie Arbeits- und Werkstättendienst - Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst - Angeordneter Dienstsport zwecks körperlicher Ertüchtigung - Sitzungen der Gremien der Feuerwehr - Teilnahme an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen, die von dem feuerwehrdienstlich Verantwortlichen angeordnet und zudem von der Autorität des Trägers (Kommune) der Feuerwehr getragen werden. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei Tätigkeiten, die mit dem Feuerwehrdienst nicht zusammenhängen. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Auch die Mitglieder Jugendfeuerwehr sowie der

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Tätigkeiten Auch die Mitglieder Jugendfeuerwehr sowie der Alters- und Ehrenabteilung sind in einem bestimmten Umfang versichert. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Leistungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Leistungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Leistungen Nach Eintritt eines Versicherungsfalles stehen den versicherten

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Leistungen Nach Eintritt eines Versicherungsfalles stehen den versicherten Personen insbesondere folgende Leistungen zu: Medizinische Leistungen (Heilbehandlung) Ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung und Berufshilfe Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben Verletztenrente Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Leistungen Bei Eintritt eines Todesfalles steht dem Hinterbliebenen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Leistungen Bei Eintritt eines Todesfalles steht dem Hinterbliebenen folgende Leistung zu: Sterbegeld Überführungskosten Rente an Hinterbliebene Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Dipl. -Ing. Volker

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Meldung an unmittelbaren

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Meldung an unmittelbaren Vorgesetzten, z. B. Trupp- bzw. Einheitsführer, Ausbilderin / Ausbilder. (+ Sicherheitsbeauftragten) Wichtig ist zur Dokumentation ein Vermerk, bzw. bei Verletzungen ein Eintrag im Verbandbuch Soweit erforderlich, Arzt aufsuchen! Wichtig: Hinweis auf Feuerwehrdienstunfall! (FUK-Karte mitnehmen) Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Sofern ärztliche Behandlung

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Sofern ärztliche Behandlung erforderlich wurde, ist grundsätzlich innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der FUK Niedersachsen einzureichen. Diese muss vom Träger des Brandschutzes unterzeichnet werden. (Erstellung durch Sicherheitsbeauftragten in Rücksprache mit dem Verunfallten) Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Dipl. -Ing. Volker

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung 1. Jedes einzelne

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung 1. Jedes einzelne Feuerwehrmitglied 2. Führungskräfte 3. Leiter der Feuerwehr (Orts-, Gemeindebrandmeister) 4. Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Jedes einzelne Feuerwehrmitglied:

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Jedes einzelne Feuerwehrmitglied: Strikte Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (Abweichungen von den UVV`en sind nur nach ausdrücklicher Weisung des Einheitsführers im Einzelfall zur Rettung von Menschenleben zulässig!) Hinweise auf-, bzw. Warnungen vor erkannten oder vermuteten Gefahren geben! Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Führungskräfte: Beachtung der

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Führungskräfte: Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und Überwachung der Einhaltung derselben! Ausbildung im Bereich Unfallverhütung durchführen. Unfallmeldungen und Hinweise auf erkannte Gefahren entgegennehmen und Durchführung / Veranlassung weiterer Maßnahmen. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Leiter der Feuerwehr

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Leiter der Feuerwehr (Orts-, Gemeinde. BM): Trägt in seinem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung für den Arbeits - und Gesundheitsschutz Organisiert den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Beachtet und kontrolliert die Einhaltung von UVV’en Beurteilt Gefährdungen Erstellt Dienstanweisungen Stellt sicher, dass regelmäßige Unterweisungen durchgeführt werden Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr:

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Zuständigkeiten im Bereich der Unfallverhütung Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr: Ansprechpartner vor Ort in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Berät den Leiter der Feuerwehr und die Führungskräfte Achtet auf alle sicherheitsrelevanten Gegebenheiten, wie z. B. Persönliche Schutzausrüstung, Gesundheitsgefahren, Erste-Hilfe, Unterweisungen, Einhaltung von UVV’en Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Weiterbildung in Sachen Sicherheit: Dipl. -Ing. Volker Baumgart

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Weiterbildung in Sachen Sicherheit: Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen

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Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Wann hat die UVV-Feuerwehren Gültigkeit? a) Nur bei

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Wann hat die UVV-Feuerwehren Gültigkeit? a) Nur bei Übungen b) Bei Übungen, Ausbildung und im Einsatz c) Nur im Einsatz d) bei Einhaltung der Versicherungsbedingungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Bei einem Feuerwehrdienstunfall … a) kann bei Bagatellverletzungen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Bei einem Feuerwehrdienstunfall … a) kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung (Eintrag Verband- bzw. Dienstbuch) verzichtet werden b) muss, sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen worden ist, spätestens nach drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen eingereicht werden c) entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister, wie im Einzelfall zu verfahren ist d) sind auch Bagatellunfälle (mit geringen Verletzungen) die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Der Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Tätigkeiten bei den

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Der Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Tätigkeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren… a) erstreckt sich auf Arbeitsunfälle (Einsatz, Übungsdienst) b) erstreckt sich ausschließlich auf Wegeunfälle (auf dem Weg zum Feuerwehrdienst) c) erstreckt sich auf Berufskrankheiten d) erstreckt sich nur auf Schadensereignisse, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Person im Rahmen der Unfallversicherung sind… a)

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Versicherte Person im Rahmen der Unfallversicherung sind… a) alle im Feuerwehreinsatz tätigen Personen bei der Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen b) die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrtechnischen Ausbildungsveranstaltungen c) Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden d) alle Personen, die ggf. nichts mit einem Feuerwehreinsatz zu tun haben Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Als versicherte Tätigkeiten (Unfallversicherungsschutz) sind zu nennen: a)

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Als versicherte Tätigkeiten (Unfallversicherungsschutz) sind zu nennen: a) Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst b) Dienstsport (zwecks körperlicher Ertüchtigung) c) Sitzungen der Gremien einer Feuerwehr d) sonstige dienstliche Veranstaltungen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Voraussetzungen für den Leistungsanspruch im Einzelfall (Unfallversicherungsschutz) ist:

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Voraussetzungen für den Leistungsanspruch im Einzelfall (Unfallversicherungsschutz) ist: a) Verrichtung einer Freizeittätigkeit vor einem Feuerwehreinsatz b) Verrichtung einer versicherten Tätigkeit c) Verrichtung einer nicht versicherten Tätigkeit nach einem Feuerwehreinsatz d) das Vorliegen eines Unfalls Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Bei einem Schadenseintritt (Unfall) im Feuerwehrdienst… a) gilt

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Bei einem Schadenseintritt (Unfall) im Feuerwehrdienst… a) gilt es eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten (Trupp-, Gruppenführer, Ausbilder) abzugeben b) ist, soweit erforderlich, der Arzt aufzusuchen c) ist dem behandelnden Arzt, sofern möglich, mitzuteilen, dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt d) ist bei einer Behandlung durch einen Arzt innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) einzureichen Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Noch etwas in eigener Sache… Dipl. -Ing. Volker

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Noch etwas in eigener Sache… Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine häufig

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, welche die muskelsteuernden Nervenzellen befällt und durch das Bakterium Clostridium tetani ausgelöst wird. Die resistenten Sporen des Bakteriums kommen überall, auch im Straßenstaub oder in der Gartenerde vor. Die Infektion erfolgt durch das Eindringen der Sporen in Wunden. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Diphtherie Bei der Diphtherie handelt es sich

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Diphtherie Bei der Diphtherie handelt es sich um eine Infektion der oberen Atemwege. Gefürchtet sind die Bakteriengifte (Toxine), welche zu lebensbedrohlichen Komplikationen und Spätfolgen führen können. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Hepatitis A Die Hepatitis A ist eine

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Hepatitis A Die Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis-A-Virus verursachte Infektionskrankheit. Hauptsymptom ist eine akute Entzündung der Leber. Die Hepatitis A verläuft niemals chronisch und heilt meist ohne ernsthafte Komplikationen spontan aus. Sie wird durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel (z. B. Muscheln) übertragen und tritt in unseren Breiten meist als importierte Erkrankung nach einem Aufenthalt in Risikogebieten auf. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Hepatitis B Die Hepatitis B ist eine

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover - Hepatitis B Die Hepatitis B ist eine Infektionskrankheit der Leber…, die häufig nur akut (90 %) aber auch chronisch verlaufen kann. Mit etwa 350 Millionen chronisch infizierter Menschen ist die Hepatitis B weltweit die häufigste Virusinfektion. . . Neben der Hepatitis C ist eine Hepatitis B die wichtigste Ursache für chronische Lebererkrankungen. . . Die Therapie einer chronischen Hepatitis B ist nur eingeschränkt möglich. Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Danke für’s Zuhören! Dipl. -Ing. Volker Baumgart -

Truppmann 1 Lehrgang – Region Hannover Danke für’s Zuhören! Dipl. -Ing. Volker Baumgart - Stadtsicherheitsbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Langenhagen