GNDbergangsregeln Krperschaften basierend auf den GNDSchulungsunterlagen von Monika
GND-Übergangsregeln Körperschaften (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Monika Humpertz, hbz, und Barbara Wolf. Dahm, BVB)
Gliederung Ø GND-Übergangsregeln Körperschaften (K 1 – K 26) Ø Zusammenfassung: Wichtige Änderungen Ø Wichtigste Felder und Kennungen Körperschaften (FE) 2
GND-Übergangsregeln Körperschaften Ø Ø Ø Ø Ø K 1 Wahl des Namens, Informationsquellen K 2 Sprachliche Form K 3 Schriftform K 4 Schreibweise K 5 Weglassungen K 6 Zählungen K 7 Zeitangaben K 8 Namensänderungen K 9 Namensänderungen in identifizierenden Zusätzen K 10 Ortsbindung von Körperschaften 3
GND-Übergangsregeln Körperschaften Ø K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form Ø K 12 Untergeordnete Körperschaften, unselbstständige Form Ø K 13 Organe von Körperschaften (außer bei Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften) Ø K 14 Universitäten des deutschen Sprachgebietes Ø K 15 Firmen, Unternehmen Ø K 16 Musikkörperschaften Ø K 17 Nach beteiligten Personen benannte Körperschaften Ø K 18 Planungsgemeinschaften Ø K 19 Gebietskörperschaften: Organe Ø K 20 Gebietskörperschaften: Ministerien 4
GND-Übergangsregeln Körperschaften Ø K 21 Gebietskörperschaften: Militärische Körperschaften Ø K 22 Religionsgemeinschaften: Wahl des Namens Ø K 23 Religionsgemeinschaften: Lokale Einheiten (außer Klöster und Stifte) Ø K 24 Religionsgemeinschaften: Lokale Einheiten, Klöster und Stifte Ø K 25 Religionsgemeinschaften: Personale Einheiten Ø K 26 Religionsgemeinschaften: Organe Ø Hinweis zu Religionsgemeinschaften: Regionale Einheiten 5
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 1 Wahl des Namens, Informationsquellen Ø Bevorzugter Name = selbst gebrauchter Name Ø in den originalsprachigen Eigenveröffentlichungen Ø auf der Website der Körperschaft Ø in einer Normdatei Ø Alle drei Informationsquellen sind gleichberechtigt (das Auffinden in einer ist ausreichend) Ø Unterschiedliche Namensformen: gebräuchlichste, selbst gebrauchte Kurzformen bevorzugt 6
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 1 Wahl des Namens, Informationsquellen Beispiele: 110 $k Freiwillige Feuerwehr Kleinmölsen 110 $k Kaiserswerther Diakonie 110 $k UNICEF 410 $k United Nations Children‘s Fund 7
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 1 Wahl des Namens, Informationsquellen Ø Selbst gebrauchter und/oder gebräuchlicher Name nicht ermittelbar: in Nachschlagewerken / nicht-originalsprach. Veröffentlichungen der KS / in Veröffentlichungen über KS recherchieren (in dieser Reihenfolge!) Ø Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt In AWB „Wahl des gebräuchlichsten Namens, sprachliche Form, Schriftform“ näher erläutert: Ø Was als originalsprachige Eigenveröffentlichung gilt Ø Welche Stellen der Website in welcher Priorität herangezogen werden Ø Wann Kurzformen herangezogen werden Ø Wie Kombinationen aus Kurz- u. Langform behandelt werden 8
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 1 Wahl des Namens, Informationsquellen Beispiele: 110 $k FAO 410 $k Food and Agriculture Organization 670 $a Homepage $u http: //www. fao. org/about/en/ (So im Brockhaus nachgewiesen) 110 $k Verein Deutscher Bibliothekare 410 $k VDB 670 $a Homepage $u http: //www. vdb-online. org/ 110 $k pbr Planungsbüro Rohling 670 $a Homepage $u http: //www. pbr. de/impressum. html 9
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 2 Sprachliche Form Ø Ansetzung in der offiziellen Sprache der Körperschaft Ø Bei Vorlage mehrerer selbst gebrauchter Namen in verschiedenen offiziellen Sprachen Ø vorrangige Auswahl der deutschen Namensform, wenn fest eingebürgert Ø ansonsten Sprachreihenfolge Ø In AWB „Wahl des gebräuchlichsten Namens + Sprachliche Form + Schreibweise“ näher erläutert wie bei internationalen Körperschaften zu verfahren ist Ø Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt 10
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 2 Sprachliche Form Beispiele: 110 $k Valtion Taidemuseo 410 $k Finnish National Gallery Internationale Körperschaft 110 $k Weltbank 410 $k International Bank for Reconstruction and Development Diplomatische Konferenz 110 $k Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 410 $k KSZE $4 abku Orden 110 $k Benediktiner 410 $k Ordo Sancti Benedicti 11
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 3 Schriftform Ø Nicht lateinische Schriftzeichen werden in die lateinische Schrift umgeschrieben. Ø Die originalschriftliche Namensform wird nach Möglichkeit als abweichende Namensform erfasst. Ø Die Einführung der Originalschriftlichkeit wird in einem Zusatzprojekt ergänzt 12
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 4 Schreibweise Ø Übernahme der selbst gebrauchten Schreibweise Ø Ausnahme: RAK-WB-Regeln bezüglich Groß- u. Kleinschreibung u. zu Wendungen, die den juristischen Charakter bezeichnen, gelten weiter Ø ungewöhnliche Groß- u. Kleinschreibungen werden unverändert übernommen. Ø Ausnahme: unselbstständige Ansetzungen (K 12), dt. Hochschulen (K 14), Klöster/Stifte (K 24) 13
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 4 Schreibweise Beispiele: 110 $k Hertl. Architekten ZT Gmb. H 110 $k 3 x. Nielsen 110 $k 24 Stunden. Gruppe 110 $k Carl Link Verlag (ohne Bindestriche) 110 $k Max-Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie 110 $k e. Bay 110 $k pbr Planungsbüro Rohling 14
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 5 Weglassungen Ø Artikel am Anfang des Körperschaftsnamens bleiben erhalten (sortieren aber nach wie vor nicht mit) Ø Juristische Wendungen am Anfang/Ende des Körperschaftsnamens entfallen weiterhin gemäß RAK-WB § 404 a Ø Zählungen, die Namensbestandteil sind, bleiben erhalten Ø In AWB „Zählungen bei Körperschaften“ ist geregelt, dass Zählungen im bevorzugten Körperschaftsnamen grundsätzlich mit angesetzt werden, egal in welcher Schreibweise (arab. /röm. ) sie angegeben sind. Die Form ohne Zählung wird standardmäßig als abweichende Namensform erfasst. 15
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 5 Weglassungen Beispiele: Artikel 110 $k <<Die>> Grünen Zählungen im Namen: 110 $k Central Los Angeles High School #9 410 $k Central Los Angeles High School $n 9 110 $k USA $b 51 st Engineer Combat Battalion 410 $k USA $b Engineer Combat Battalion $n 51 110 $k <<The>> Second Presbyterian Church of Baltimore 410 $k Presbyterian Church Baltimore $n 2 16
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 5 Weglassungen Römische Zählung 110 $k II. Universitäts-Frauenklinik Würzburg 410 $k Universitäts-Frauenklinik Würzburg $n 2 410 $k Universität Würzburg $b II. Universitäts-Frauenklinik 410 $k Universität Würzburg $b Universitäts-Frauenklinik $n 2 In AWB „Zählungen bei Körperschaften“ sind weitere Beispiele aufgelistet, z. B. Zählung in der Mitte/am Ende, Zählung + sachliche Benennung. Grundsätzlich gilt: andere, für die Recherche oder Sortierung relevante Namensformen können als abweichende Namensformen erfasst werden. 17
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 6 Zählungen, die nicht Namensbestandteil sind, werden in einem eigenen Unterfeld ($n) erfasst. Die Zählung wird direkt nach dem Namen eingegeben, d. h. vor ggf. vorhandenen weiteren Elementen. → laut AWB „Zählungen bei Körperschaften“ hinfällig (nur noch für Kongresse). 18
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 7 Zeitangaben Angaben zum Bestehen einer Körperschaft werden im einheitlichen Feld 548 angegeben. Die genaue Besetzung des Feldes ist im „Erfassungsleitfaden“ geregelt. Beispiel 110 $k Slits 548 $a 1976 -1981 $4 datb 548 $a 2005 $4 datb 19
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 8 Namensänderungen Ø Ändert sich der Name einer Körperschaft, wird ein neuer Datensatz angelegt. Ø Vorgänger und Nachfolger werden durch Beziehungen (Feld 510) in chronologische Verbindung zueinander gebracht. 110 $k Informationsring Kreditwirtschaft 510 $k Informations- und Kommunikationsring der Finanzdienstleister $4 nach $9 (DE-588)… 110 $k Informations- und Kommunikationsring der Finanzdienstleister 510 $k Informationsring Kreditwirtschaft $4 vorg $9 (DE-588) … Ø Keine Namensänderung bei geringfügigen Änderungen → als abweichende Namensform erfassen 20
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 9 Namensänderungen in identifizierenden Zusätzen Ändert sich der identifizierende Zusatz, so wird er in der bevorzugten Namensform entsprechend geändert. Der vorherige bevorzugte Name wird als abweichende Namensform erfasst. Beispiel 110 $k Sozialwissenschaftliches Institut $h Strausberg 410 $k Sozialwissenschaftliches Institut $h München $4 nafr 551 $g Strausberg $4 orta $X 1 $9 (DE-588) … 110 $k Sozialwissenschaftliches Institut $h Hannover 551 $g Hannover $4 orta $X 1 $9 (DE-588)… 21
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 10 Ortsbindung von Körperschaften Ø Keine Differenzierung mehr zwischen ortsgebundenen und nicht ortsgebundenen Körperschaften Ø Ortsnamen, die Bestandteil des Körperschaftsnamens sind, bleiben unverändert als Namensbestandteil erhalten. Ø Beziehung zum Ortssitz in „nach GND normierter Form“ (= über ein Beziehungsfeld, hier 551) Ø In AWB „Ortsnamen in Verbindung mit Körperschaften“ wird geregelt, wann ein Ort als zum Namen zugehörig anzusehen ist. Ø Ist zweifelhaft, ob Ort zum Namen gehört und bevorzugter Name wird ohne Ort gebildet → Name mit Ort als abweichenden Namen erfassen 22
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 10 Ortsbindung von Körperschaften Beispiel für Ort nicht im bevorzugten Namen enthalten, Name eindeutig → kein identifizierender Zusatz: 110 $k Akademie der Künste 551 $g Berlin $4 orta $9 (DE-588)… 110 $k Hans Otto Theater 551 $g Potsdam $4 orta $9 (DE-588)… Beispiel für Ort in bevorzugter Bezeichnung enthalten: 110 $k Kunsthalle Emden 551 $g Emden $4 orta $9 (DE-588)… Näheres dazu siehe AWB „Ortsnamen in Verbindung mit Körperschaften“ 23
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 10 Ortsbindung von Körperschaften Bestandteile, die nicht im bevorzugten Namen enthalten sind (z. B. Ort), werden nur bei Homonymität als identifizierende Zusätze ergänzt. Beispiel für Ort nicht im bevorzugten Namen enthalten, Name nicht eindeutig → Ort als identifizierender Zusatz: 110 $k Institut für Parasitologie $h Bern 551 $g Bern $4 orta $X 1 (DE-588)… 110 $k Institut für Parasitologie $h Zürich 551 $g Zürich $4 orta $X 1 (DE-588). . . 24
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 10 Ortsbindung von Körperschaften In AWB „Identifizierende Zusätze bei Körperschaften und Kongressen“ ist geregelt Ø welche Angaben sich als identifizierende Zusätze eignen Ø welche identifizierenden Zusätze bei Gleichnamigkeit verschiedener Satzarten (z. B. Ort und Musikgruppe) vergeben werden 25
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 10 Ortsbindung von Körperschaften Beispiele: 110 $k Labour Party $h Irland 551 $g Irland $4 geow $X 1 $9 (DE-588)… 110 $k Pädagogische Arbeitsstelle $h Deutscher Volkshochschul-Verband 510 $k Deutscher Volkshochschul-Verband $4 adue $X 1 $9 (DE-588)… 551 $g Frankfurt am Main $4 orta $9 (DE-588)… 26
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 10 Ortsbindung von Körperschaften Beispiel für Ortssitz nicht im bevorzugten Namen enthalten; mehrere Sitze: 110 $k Deutsche Oper am Rhein 551 $g Düsseldorf $4 orta $9 (DE-588)… 551 $g Duisburg $4 orta $9 (DE-588)… 27
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form Ø Eine untergeordnete Körperschaft, deren bevorzugte Namensform keine Unterordnung ausdrückt und die durch ihren Namen hinreichend identifiziert ist, wird selbstständig angesetzt nach den allgemeinen Regeln. Ø Entscheidung, ob Unterordnung im Namen ausgedrückt ist, erfolgt nach Sachzusammenhang Ø In AWB „Untergeordnete Körperschaften – selbstständig/unselbstständig“ Hilfestellung zur Ermittlung von „untergeordnet“ (RAK-WB-Begriffslisten in Anlage 11 nur noch zur Orientierung, nicht verbindlich) Ø Die unselbstständige Namensform wird als abweichende Namensform erfasst. 28
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form Beispiele: 110 $k Rüstkammer Dresden 410 $k Staatliche Kunstsammlungen Dresden $b Rüstkammer 510 $k Staatliche Kunstsammlungen Dresden $4 adue $9 (DE-588)… 551 $g Dresden $4 orta $9 (DE-588)… 110 $k Nobelbiblioteket 410 $k Kungliga Svenska Vetenskapsakademien $b Nobelbiblioteket 510 $k Kungliga Svenska Vetenskapsakademien $4 adue 551 $g Stockholm $4 orta $9 (DE-588)… 29
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form Ø Ist der Name der übergeordneten Körperschaft vollständig im Namen der untergeordneten Körperschaft vorhanden, wird er herausgelöst. Ist die untergeordnete Körperschaft durch den verbliebenen Namen hinreichend identifiziert, wird selbstständig angesetzt Ø In AWB „Untergeordnete Körperschaften – selbstständig/unselbstständig“ Hilfestellung zur Ermittlung von „Name der Überordnung vollständig im Namen der Unterordnung enthalten“ Ø Die unselbstständige Namensform wird als abweichende Namensform erfasst. Ø Zusätzlich wird eine Beziehung zur Überordnung im Beziehungsfeld 510 erfasst. 30
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form Name: ESC Committee for Practice Guidelines 110 $k ESC Committee for Practice Guidelines 410 $k European Society of Cardiology $b Committe for Practice Guidelines 110 $k Universitätsbibliothek Mainz 410 $k Universität Mainz $b Universitätsbibliothek 410 $k Bibliotheca Universitatis Moguntinae 510 $k Universität Mainz $4 adue $9 (DE-588)… 551 $g Mainz $4 orta $9 (DE-588)… 31
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form 110 $k VDG-Bibliothek 410 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $b Bibliothek und Dokumentationsstelle 410 $k VDG-Bibliothek und Dokumentationsstelle 410 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $b Dokumentationsstelle und Bibliothek 510 $k Verein Deutscher Gießereifachleute $4 adue $9 (DE 588)… 551 $g Düsseldorf $4 orta $9 (DE-588)… 32
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form 110 $k Bayerische Staatsbibliothek 410 $k Staatsbibliothek $h München 410 $k Bibliotheca Monacensia 410 $k Bavarian State Library 410 $k State Library $h München 410 $k BSB $4 abku 550 $s Wissenschaftliche Bibliothek $4 obin $9 (DE-588)… 551 $g Bayern $4 geow $9 (DE-588)… 551 $g München $4 orta $9 (DE-588)… 33
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 11 Untergeordnete Körperschaften, selbstständige Form Mehrstufige Unterordnung, Verweisung mit allen Zwischenstufen, Beziehung mit nächst übergeordneter Körperschaft: Vorlage: Institut für Berufs- und Betriebspädagogik der Fakultät für Geistes-Sozial- und Erziehungswissenschaften, Magdeburg 110 $k Institut für Berufs- und Betriebspädagogik 410 $k Universität Magdeburg $b Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften $b Institut für Berufs- und Betriebspädagogik 510 $k Universität Magdeburg $b Fakultät für Geistes-, Sozialund Erziehungswissenschaften $4 adue $9 (DE-588)… 551 $g Magdeburg $4 orta $9 (DE-588)… 34
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 12 Untergeordnete Körperschaften, unselbstständige Form Ø Eine untergeordnete Körperschaft, deren bevorzugte Namensform eine Unterordnung ausdrückt, wird unselbstständig angesetzt, beginnend mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft. Ø Entscheidung, ob Unterordnung im Namen ausgedrückt ist, erfolgt nach Sachzusammenhang Ø In AWB „Untergeordnete Körperschaften – selbstständig/unselbstständig“ Hilfestellung zur Ermittlung von „untergeordnet“ (RAK-WB-Begriffslisten in Anlage 11 nur noch zur Orientierung, nicht verbindlich) 35
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 12 Untergeordnete Körperschaften, unselbstständige Form Ø Die selbstständige Namensform wird als abweichende Namensform nach den allgemeinen Regeln erfasst (= identifizierende Zusätze nur bei Gleichnamigkeit, Ort als vorrangig gewählter ident. Zusatz, danach erst Überordnung Ø Zusätzlich wird eine Beziehung zur Überordnung im Beziehungsfeld 510 erfasst. Beispiele: 110 $k Staatliche Museen zu Berlin $b Ägyptische Abteilung 410 $k Ägyptische Abteilung $h Staatliche Museen zu Berlin 510 $k Staatliche Museen zu Berlin $4 adue $9 (DE-588) … 551 $g Berlin $4 orta $9 (DE-588)… (Mehrere Ägyptische Abteilungen in Berlin vorhanden) 36
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 12 Untergeordnete Körperschaften, unselbstständige Form 110 $k Frankenbund $b Gruppe Bamberg 410 $k Gruppe Bamberg $h Frankenbund 510 $k Frankenbund $4 adue $9 (DE-588) … 551 $g Bamberg $4 orta $9 (DE-588)… (Mehrere Gruppen Bamberg vorhanden) 37
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 12 Untergeordnete Körperschaften, unselbstständige Form Ø Ist der Name der übergeordneten Körperschaft vollständig im Namen der untergeordneten Körperschaft vorhanden, wird er herausgelöst. Ist die untergeordnete Körperschaft durch den verbliebenen Namen nicht hinreichend identifiziert, wird unselbstständig angesetzt. Ø In AWB „Untergeordnete Körperschaften – selbstständig/unselbstständig“ Hilfestellung zur Ermittlung von „Name der Überordnung vollständig im Namen der Unterordnung enthalten“ 38
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 12 Untergeordnete Körperschaften, unselbstständige Form Name: Bibliothek des Vereins der Ärzte Kärntens 110 $k Verein der Ärzte Kärntens $b Bibliothek 410 $k Bibliothek des Vereins der Ärzte Kärntens $4 nauv 510 $k Verein der Ärzte Kärntens $4 adue $9 (DE-588) … Mehrstufige Unterordnung, Verweisung mit allen Zwischenstufen als Zusatz, Beziehung mit nächst übergeordneter Körperschaft: Vorlage: Bibliothek des Auswärtigen Amtes 110 $k Deutschland $b Auswärtiges Amt $b Bibliothek 410 $k Bibliothek $h Deutschland, Auswärtiges Amt 510 $k Deutschland $b Auswärtiges Amt $4 adue $9 (DE-588)… 39
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 13 Organe von Körperschaften (außer bei Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften) Ø eigene Entität innerhalb der Körperschaften [Entitätencode „kio“] Ø selbstständige/unselbstständige Ansetzung nach den allgemeinen Regeln K 11 u. K 12 Ø Bevorzugte Namensform nicht normiert Beispiel Selbstständige Ansetzung 110 $k Europäische Kommission 410 $k Europäische Union $b Europäische Kommission 510 $k Europäische Union $4 adue $9 (DE-588)… 40
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 13 Organe von Körperschaften (außer bei Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften) Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane erhalten laut Übergangsregel eigene Ansetzung →wird in der Formalerschließung nicht angewendet! Stattdessen: Verwendungsregel von K 13 bzw. (ausführlicher) AWB „Spitzenorgane von Körperschaften, Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften“ → RSWK u. RAK-WB § 435 gelten weiterhin (FE → keine eigene Ansetzung, i. d. R. keine Verweisung unter der Überordnung; SE → eigene Datensätze; SE-Aufnahme soll Benutzungshinweis (Feld 680) enthalten für FE) 41
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 13 Organe von Körperschaften (außer bei Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften) Vorlage: Vorstand der Bäcker-Innung Hamburg Formalerschließung: 110 $k Bäcker-Innung Hamburg 410 $k Bäcker-Innung Hamburg $b Vorstand 551 $g Hamburg $4 orta $9 (DE-588)… Sacherschließung: 110 $k Bäcker-Innung Hamburg $b Vorstand 510 $k Bäcker-Innung Hamburg $4 adue 551 $g Hamburg $4 orta $9 (DE-588)… 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden. Titelverknüpfungen in der Formalerschließung erfolgen stattdessen mit der übergeordneten Körperschaft 42
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 14 Universitäten des deutschen Sprachgebietes Ø Weiterhin normierte Ansetzung der Namensform (Universität, Technische Hochschule, Technische Universität, Gesamthochschule) Ø Ort gehört zum Namen und wird direkt an den Namen angeschlossen Ø Vorliegende, selbstgebrauchte Namen → Erfassung als abweichende Namensformen 43
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 14 Universitäten des deutschen Sprachgebietes Beispiele: 110 $k Universität Bonn 410 $k Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn $4 nauv 551 $g Bonn $4 orta $9 (DE-588)… 110 $k Technische Hochschule Zürich 551 $g Zürich $4 orta $9 (DE-588) … 110 $k Universität Duisburg-Essen 551 $g Duisburg $4 orta $9 (DE-588)… 551 $g Essen $4 orta $9 (DE-588)… 44
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 15 Firmen, Unternehmen Für Firmen, Unternehmen usw. gelten die allgemeinen Regeln. Beispiel: Ort gehört in selbst gebrauchtem Namen nicht zum Namen dazu: 110 $k Carl Link Verlag 410 $k Carl-Link-Verlag 551 $g Kronach $4 orta $9 (DE-588)… Beispiel: Ort gehört in selbst gebrauchtem Namen zum Namen dazu: 110 $k Verkehrsgesellschaft Frankfurt 551 $g Frankfurt am Main $4 orta $9 (DE-588)… 45
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 16 Musikkörperschaften Für Musikkörperschaften gelten die allgemeinen Regeln → dadurch werden jetzt auch solche Musikgruppen/Interpreten als Körperschaften behandelt, die bislang aus formalen Gründen nicht als solche behandelt wurden Beispiele: 110 $k <<The>> Rolling Stones 110 $k Musikverein Attenweiler 551 $k Attenweiler $4 orta 46
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 17 Nach beteiligten Personen benannte Körperschaften Personengruppen, die der Definition von „Körperschaft“ entsprechen, werden als Körperschaften behandelt, unabhängig von ihrer Namensform. Enthält der Name Vor- und/oder Familiennamen, wird eine Beziehung zu den entsprechenden Personennamenssätzen in Feld(ern) 500 erfasst. Beispiel: 110 $k Amadou & Mariam 500 $p Bagayoko, Amadou $4 musi $9 (DE-588)… 500 $p Doumbia, Mariam $4 musi $9 (DE-588)… 47
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 18 Planungsgemeinschaften werden als Körperschaften behandelt. Beispiel 110 $k Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe 410 $k Rheinhessen-Nahe $h Planungsregion 48
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 19 Gebietskörperschaften: Organe Ø = Abteilungen von Gebietskörperschaften Ø eigene Entität innerhalb der Körperschaften [Entitätencode „kio“]. Dazu gehören auch die ihnen nachgeordneten Behörden Ø unselbstständige Ansetzung, beginnend mit dem Namen der Gebietskörperschaft Ø bevorzugter Name nicht normiert (s. K 12) Beispiel: Statistisches Landesamt Sachsen 110 $k Sachsen $b Statistisches Landesamt 410 $k Statistisches Landesamt $h Sachsen 551 $g Sachsen $4 adue $9 (DE-588)… 49
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 19 Gebietskörperschaften: Organe Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane von Gebietskörperschaften erhalten laut Übergangsregel eigene Ansetzung → wird in der Formalerschließung nicht angewendet! Stattdessen: Ø Verwendungsregel von K 19 bzw. (ausführlicher) AWB „Spitzenorgane von Körperschaften, Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften Ø RSWK u. RAK-WB § 451 gelten weiterhin (FE → keine eigene Ansetzung, Verweisung vom Organ in selbstständiger und unselbstständiger Form bei der Überordnung; SE→ eigene Datensätze; SE-Aufnahme soll Benutzungshinweis für FE (Feld 680) enthalten) 50
GND-Übergangsregeln Körperschaften K 19 Gebietskörperschaften: Organe Formalerschließung: 151 $g Erlangen 410 $k Erlangen $b Stadtrat $4 spio 410 $k Stadtrat $h Erlangen $4 spio 551 $g Erlangen $h adue $9 (DE-588)… Sacherschließung: 110 $k Erlangen $b Stadtrat 410 $k Stadtrat $h Erlangen 551 $g Erlangen $4 adue $9 (DE-588)… 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden. Titelverknüpfungen in der Formalerschließung erfolgen stattdessen mit der übergeordneten Gebietskörperschaft. 51
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 20 Gebietskörperschaften: Ministerien Ø Ø Ministerien des In- und Auslandes unselbstständige Ansetzung, beginnend mit dem Namen der Gebietskörperschaft bevorzugter Name nicht normiert (s. K 12) normierte Namensformen können als abweichende Namensformen erfasst werden In AWB „Ministerien“ wird geregelt: Namensänderungen oder –Schwankungen von Ministerium/Ministerin Beispiel 110 $k Deutschland $b Auswärtiges Amt 410 $k Auswärtiges Amt $h Deutschland 551 $g Deutschland $4 adue $9 (DE-588)… 52
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 23 Religionsgemeinschaften: Lokale Einheiten (außer Klöster und Stifte) Bevorzugter Name: selbstständige, im Allgemeinen originalsprach. Namensform Beispiel 110 $k Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main 551 $g Frankfurt am Main $4 orta $9 (DE-588)… 53
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 23 Religionsgemeinschaften: Lokale Einheiten (außer Klöster und Stifte) Normierte Ansetzung für Territorialpfarreien der Katholischen Kirche: „Pfarrei“ (für Österreich „Pfarre“) und Pfarrpatronat Beispiel 110 $k Pfarrei St. Leonhard $h München-Pasing 410 $k Katholische Gemeinde St. Leonhard München-Pasing $4 nauv $9 (DE-588)… 551 $g München-Pasing $4 orta $X 1 $9 (DE-588)… 54
GND-Übergangsregeln - Körperschaften K 24 Religionsgemeinschaften: Lokale Einheiten (Klöster und Stifte) Normierte Ansetzung: „Kloster“/ „Stift“ und Ort bzw. Ortsteil (ggf. noch Patrozinium, als unterscheidender Zusatz, wenn mehrere Klöster /Stifte an einem Ort) Beispiele: 110 $k Kloster Ampleforth 410 $k Ampleforth Abbey $4 nauv 551 $g Ampleforth $4 orta $9 (DE-588)… 110 $k Kloster Solothurn $h Namen Jesu 410 $k Kloster Namen Jesu $4 nauv $9 (DE-588)… 551 $g Solothurn $4 orta $X 1 $9 (DE-588)… 55
GND-Übergangsregeln - Körperschaften Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Ø Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter oder gebräuchlichster Name in unveränderter Form, originalsprachig (Ausnahmen: Religionsgemeinschaften und personale Einheiten von Religionsgemeinschaften) Ø In drei gleichberechtigten Informationsquellen (originalsprachige Eigenveröffentlichungen, Homepage, Normdatei) ermitteln Ø Mehrere gebräuchliche Sprachen -> Deutsch bevorzugt Ø Keine normierten Ansetzungen mehr (Ausnahmen: Universitäten des deutschsprachigen Raums, Klöster, Stifte, Pfarreien) Ø Keine Ortsbindung mehr 56
GND-Übergangsregeln - Körperschaften Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Ø Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit Ø Änderungen im identifizierenden Zusatz→ keine Namensänderung Ø Organe von Gebietskörperschaften → Entität Körperschaften Ø Weiterhin getrennte Regelungen in FE/SE bei Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorganen Ø Planungsgemeinschaften → Körperschaften Ø Regionale Einheiten von Religionskörperschaften → Geografika Ø Feld X 10 mit $k 57
Wichtigste Felder und Kennungen Körperschaften (FE) 110 $k Bevorzugter Name $b Unterordnung $h Zusatz 410 $k abweichende Namensform $b Unterordnung $h Zusatz $n Zählung $4 nauv/nafr/nasp 510 $k Beziehungen zu anderen Körperschaften $b Unterordnung $h Zusatz $4 vorg/nach/adue $9 (DE 588)… 548 $a Daten der Körperschaft 551 $g Beziehung zum Geografikum (Ort/Land) $4 orta/adue $9 (DE-588) … 58
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