Wertberichtigungen auf Forderungen Bewertung von Forderungen einwandfreie Forderungen
Wertberichtigungen auf Forderungen
Bewertung von Forderungen • einwandfreie Forderungen einwandfrei sind Forderungen, wenn mit ihrem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet werden kann
Bewertung von Forderungen • zweifelhafte Forderungen zweifelhaft ist eine Forderung, wenn der Zahlungseingang unsicher ist. z. B. wenn der Kunde trotz Mahnung nicht gezahlt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zweifelhafte Forderungen werden auch als "Dubiose Forderungen" bezeichnet.
Bewertung von Forderungen • uneinbringliche Forderungen uneinbringlich ist eine Forderung, wenn der Forderungssausfall endgültig feststeht, z. B. wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde, fruchtlos gepfändet wurde oder die Forderung verjährt ist.
Bewertung der Forderung (§ 253 [3] HGB) • einwandfreie Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen • zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren • uneinbringliche Forderungen sind voll abzuschreiben
Bewertungsverfahren • Einzelbewertung für das spezielle Ausfallrisiko (z. B. Insolvenz) • Pauschalbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko • Einzel- und Pauschalbewertung (gemischtes Bewertungsverfahren) Abschreibungen auf Forderungen müssen zunächst vom Nettowert abgeschrieben werden. Erst wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht, darf die Umsatzsteuer berichtigt werden.
Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen Über das Vermögen unseres Kunden Anton Pleite e. K. wurde am 10. Dezember 2003 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Unsere Forderung beträgt 2. 320, 00 € brutto. Vor Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2003 erfahren wir, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde. Buchung am 10. Dezember 2003 Zweifelhafte Forderungen an Soll EBK Soll Forderungen 50. 000, 00 € Zweifelhafte Forderungen 2. 320, 00 € Haben
Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen Buchung am 31. Dezember 2003 Abschreibungen auf Forderungen 2. 000, 00 € Umsatzsteuer 320, 00 € an Zweifelhafte Forderungen 2. 320, 00 € Soll Zweifelh. Ford. Soll Forderungen Abschreibungen auf Forderungen Haben 2. 000, 00 € Umsatzsteuer Haben 320, 00 € Zweifelhafte Forderungen 2. 320, 00 € Abschreibungen auf Forderungen/ Umsatzsteuer Haben 2. 320, 00 €
Indirekte Abschreibung auf Forderungen (Einzelwertberichtigung) • Bei der indirekten Abschreibung, auch Einzelwertberichtigung (EWB) genannt, wird die Abschreibung nicht direkt über die zweifelhaften Forderungen verbucht, sondern über das Konto EWB zu Forderungen. • Somit stimmt der Kontostand im Kundenkonto mit dem Saldo der zweifelhaften Forderungen überein, während die Einzelwertberichtungen zu Forderungen den zu erwartenden Verlust ausweisen.
Unser Kunde Wolfgang Kurz, hat am 13. Dezember 2003 das Insolvenzverfahren beantragt. Unsere Forderung beträgt 11. 600, 00 € brutto. Zum 31. Dezember 2003 wird der Verlust auf 80% von 10. 000, 00 € netto geschätzt. Buchung am 13. 12. 2003 Zweifelhafte Forderungen an Forderungen LL. Soll EBK Soll Forderungen 50. 000, 00 € Zweifelh. Ford. Zweifelhafte Forderungen 11. 600, 00 € Haben
Buchung der Einzelwertberichtigung Buchung am 31. 12. 2003 Einstellung in an Einzelwertberichtigung Einstellungen in Einzelwertberichtigungen Soll EWB zu Ford. Soll Einzelwertberichtigung zu Forderungen 8. 000, 00 € Haben 8. 000, 00 € Einzelwertberichtigung zu Forderungen Einstellungen in EWB Haben 8. 000, 00 €
Abschluss der Konten Einzelwertberichtigungen Buchung am 31. 12. 2003 Gu. V an Einstellung in Einzelwertberichtigung zu Forderungen Soll SBK Einstellung in Einzelwertberichtigungen EWB zu Ford. Soll an 8. 000, 00 € Gu. V Einzelwertberichtigung zu Forderungen 8. 000, 00 € Einstellungen in EWB 8. 000, 00 € Haben 8. 000, 00 €
Auswirkung auf Bilanz und Gu. V • Zum Bilanzstichtag werden zweifelhafte Forderungen in Höhe des vermuteten Ausfalls indirekt in Form einer Einzelwertberichtigung (EWB) abgeschrieben. • Der Bestand der Forderungen wird im voller Höhe auf dem Konto zweifelhafte Forderungen (Aktivseite) ausgewiesen. Die Einzelwertberichtigung zu Forderungen wird auf der Passivseite ausgewiesen. • Kapitalgesellschaften dürfen die Wertberichtigungen so nicht ausweisen, Sie müssen die Wertberichtigungen direkt vom
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen unseren Kunden Wolfgang Kurz, überweist der Insolvenzverwalter 2. 320, 00 €. Die Restforderung in Höhe von 9. 280, 00 € brutto ist endgültig verloren. Erst wenn die Forderung endgültig verloren ist, darf die Umsatzsteuer korrigiert werden. Die Abschreibung erfolgt direkt und die Einzelwertberichtigung wird am Jahresende an den aktuellen Stand der EWB zu zweifelhaften Forderungen angepasst.
Buchungssatz: Bank 2. 320, 00 € an Zweifelhafte Forderungen 11. 600, 00 € Abschreibung 8. 000, 00 € auf Forderungen Umsatzsteuer 1. 280, 00 € Bank Soll Zweifelhafte Ford. Soll Forderungen 2. 320, 00 € Abschreibungen auf Forderungen Zweifelhafte Ford. Haben 8. 000, 00 € Umsatzsteuer Haben 1. 280, 00 € Zweifelhafte Forderungen 11. 600, 00 € Haben Bank/ 11. 600, 00 € Abschreibung a. Ford. Umsatzsteuer
Anpassen der Einzelwertberichtigung Die Einzelwertberichtigung wird am 31. 12. mit einem Betrag von 5. 000, 00 € festgestellt, der Saldo von 8. 000, 00 € muss somit angepasst werden. Buchungssatz am 31. 12. : EWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung der EWB auf Forderungen Soll Einzelwertberichtigung zu Forderungen Erträge aus 3. 000, 00 € Herabsetzung der EWB auf Forderungen SBK Soll Gu. V EBK 3. 000, 00 € Haben 8. 000, 00 € 5. 000, 00 € Erträge aus Herabsetzung der EWB auf Forderungen 3. 000, 00 € EWB zu Forderungen Haben 3. 000, 00 €
Anpassen der Einzelwertberichtigung Die Einzelwertberichtigung wird am 31. 12. mit einem Betrag von 9. 000, 00 € festgestellt, der Saldo von 8. 000, 00 € muss somit angepasst werden. Buchungssatz am 31. 12. : Einstellung in EWB Soll an Einstellungen in Einzelwertberichtigung EWB zu Forderungen Soll SBK EWB zu Forderungen 1. 000, 00 € Gu. V Einzelwertberichtigung zu Forderungen 9. 000, 00 € EBK Einstellung in EWB Haben 1. 000, 00 € Haben 8. 000, 00 € 1. 000, 00 €
Pauschalwertberichtigungen der Forderungen Mit der Pauschalwertberichtigung erfasst man das „Allgemeine Ausfallrisiko“ der Forderungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch von den einwandfreien Forderungen ein Teil unvorhergesehen ausfallen kann. Die kaufmännische Vorsicht beugt, durch die Pauschalwertberichtigung, dem latenten Risiko des „Kundenausfall“ vor.
Pauschalwertberichtigungen der Forderungen Berechnung der Pauschalabschreibung • Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen (Forderungsausfälle der letzten 3 – 5 Jahre) wird ein Prozentsatz ermittelt und auf den Bestand der einwandfreien Forderungen, zum Nettowert, angewandt. • Dieser Pauschalsatz muss rechnerisch nachvollziehbar sein. • Die Pauschalwertberichtigung wird immer indirekt abgeschrieben.
Beispiel PWB Buchungssatz: Einstellung in PWB Soll SBK PWB zu Forderungen 6. 000, 00 € Einstellung in PWB zu Forderungen Soll an 6. 000, 00 € Gu. V Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 6. 000, 00 € Einstellung in PWB Haben 6. 000, 00 €
Anpassung der PWB Buchungssatz: Einstellung in PWB Soll SBK PWB zu Forderungen 1. 560, 00 € Einstellung in PWB zu Forderungen Soll an 1. 560, 00 € Gu. V Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 7. 560, 00 € EBK Einstellung in PWB Haben 1. 560, 00 € Haben 6. 000, 00 € 1. 560, 00 €
Anpassung der PWB Buchungssatz: PWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung von PWB Soll Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen Erträge aus 2. 520, 00 € Herabsetzung PWB SBK 5. 040, 00 € Soll Gu. V EBK Erträge aus Herabsetzung von PWB zu 2. 520, 00 € Forderungen 2. 520, 00 € Haben 7. 560, 00 € Haben 2. 520, 00 €
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