Das Regierungsprogramm Wie trifft es Arbeitnehmer Innen Was
Das Regierungsprogramm Wie trifft es Arbeitnehmer. Innen
Was ändert sich durch die neue Regierung • Das neue Regierungsprogramm ist ein Bruch mit der bisherigen Politik • Industrie und Immobilienwirtschaft konnten ihre Anliegen gut verankern • Für Arbeitnehmer. Innen und Gewerkschaften drohen Verschlechterungen • Dem Regierungsprogramm liegt eine neoliberale Weltsicht zugrunde: - Als Probleme werden zu hohe Staatsausgaben, zu hohe Abgaben, zu viel Regulierung und der Sozialstaat festgelegt. Das ist auch die Sicht der Industriellenvereinigung. - Ausgewogene sozialpartnerschaftliche Lösungen, bei denen auch die AN profitieren („Abtauschpolitik“), sind abgesagt. - Es werden die Interessen der Wirtschaft einseitig gefördert. 2
Was ändert sich durch die neue Regierung • Daraus werden folgende politische Schlussfolgerungen gezogen: – Entlastung der Wirtschaft (Senkung der Steuer auf Gewinne und der Lohnnebenkosten, Deregulierung des Arbeitsrechts) – Abbau von Arbeitnehmer. Innenschutzvorschriften, insb. im Bereich der Arbeitszeiten – Drastische Verschärfungen für Arbeitslose – Angriff auf die Arbeiterkammern – Zusammenlegung der Betriebsräte von Arbeiter. Innen und Angestellten – Entmachtung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, Kassenzusammenlegung, angedrohte Auflösung der Unfallversicherung – höhere Mindestpensionen für Langzeiterwerbstätige, aber Verschärfungen für jene, die arbeitslos waren oder krankheitsbedingt berufsunfähig werden – Stärkung der Vermieter. Innen, Schwächung des Mietrechts (marktkonforme Mieten auch im Altbau) • Gesellschafts- und bildungspolitisch rückschrittliche Ansätze - Selektive Ausrichtung des Bildungssystems Familie: nur die Gemeinschaft von Frau und Mann mit gemeinsamen Kindern Deckelung (=Kürzung) der Mindestsicherung Keine Integration, sondern Ausschluss von Flüchtlingen 3
Arbeitsrecht • • • Einheitlicher AN-Begriff Gemeinsame BR-Körperschaften Anhebung Höchstarbeitszeit Verbetrieblichung von AZ-Regelungen Wirksamkeit der Strafen abbauen – Einschränkung des Kumulationsprinzips – betrifft insb. AN-Schutz - und AZ-Bestimmungen 4
Einheitlicher AN-Begriff und gemeinsame BR • „Schaffung eines modernen einheitlichen ANBegriffs“ - • arbeitsvertraglich einheitlicher AN-Begriff, der Angestellte und Arbeiter. Innen umfasst, aber kein Hinweis auf Einbeziehung atypisch Beschäftigter (z. B. freie DN) „Angleichung der Belegschaftsorgane (Betriebsräte)“ - Zusammenlegung der BR-Körperschaften. Kein Hinweis auf Anpassung der Mandatszahl. Das bedeutet Schwächung der Arbeitnehmer. Innenschaft. Negative Auswirkungen auf Mandatszahl und ab 151 Beschäftigten je Arbeiter. Innen und Angestellten auch auf Freistellungen. • Abschaffung der Jugendvertrauensräte 5
Auswirkungen verpflichtender gemeinsamer BR § § Beispiele: 60 Angestellte: 4 Mandate; 55 Arbeiter. Innen: 4 Mandate; Gemeinsam 115 AN: 5 Mandate (-3); § § § 180 Angestellte: 5 Mandate; 305 Arbeiter. Innen: 7 Mandate; Gemeinsam 485 AN: 8 Mandate (-4); § Das Arb. VG ermöglicht bereits gemeinsame BR auf freiwilliger Basis. Die Belegschaft soll das selber entscheiden. Verpflichtende gemeinsame BR sind nur akzeptabel, wenn die Mandate erhalten bleiben und der Freistellungsanspruch herabgesetzt wird (z. B. ab mehr als 100 AN). § § 6
Lehrausbildung • Reduktion überbetrieblicher Ausbildungseinrichtungen (ÜBA) • • ÜBA: Kern der Ausbildungsgarantie, für Lehrstellensuchende, die keine betriebliche Lehrstelle finden konnten Ausbau der Förderung der betrieblichen Lehrausbildung durch das AMS • • Finanzierung durch AMS statt aus Insolvenz-Entgelt-Fonds AG-Beitrag zum IEF soll gesenkt werden – Lohnnebenkostensenkung IEF finanzieren nur AG, AMS AN und AG Mittel für Lehrbetriebe – 2015: Insolvenz-Entgelt-Fonds 149 Mio. , AMS 15 Mio. 7
12 Stunden arbeiten • • Die neue Regierung plant eine massive Anhebung der Höchstarbeitszeiten und zwar auf: 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche - • Die Arbeitnehmer. Innen haben davon nichts. - - • Das geht derzeit nur in Ausnahmefällen, künftig wäre das generell ohne besonderen Grund möglich. Die Wirtschaft erhält die Möglichkeit längerer Arbeitszeiten und kann Überstunden anordnen. Zudem wird der KV geschwächt, da die Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle verstärkt auch auf betrieblicher Ebene zulässig sein soll. Kein „Gegenverkehr“: Die AN bekommen keine zusätzlichen Rechte wie z. B. Anspruch auf längere zusammenhängende Freizeitblöcke, mehr Zeitautonomie, höhere Zeitzuschläge, … Das ist einseitig und nicht sinnvoll! - Die Vollzeitbeschäftigten arbeiten in Österreich schon jetzt viel länger als in den meisten EU-Ländern Die Jahressollarbeitszeit liegt mit 1. 738 Stunden um ca. 39 Stunden über dem Schnitt der Euro-Länder. Das ist eine ganze Arbeitswoche! Im Vergleich zu Deutschland liegt sie um 57 Stunden höher! Wozu da längere Arbeitszeiten? 8
AN-Schutz: „Bürokratieabbau“ auf Kosten von Sicherheit und Gesundheit • Rücknahme von Gold Plating Damit gelten künftig nur noch EU-Mindestvorschriften anstatt besserer österreichischer Standards, die durch viele ASch. G-Bestimmungen und zugehörige Verordnungen geregelt sind. • Beraten statt strafen Der geforderte Grundsatz wird bereits gelebt: nur jede 58. Übertretung führt zu einer Strafanzeige! Eine weitere Einschränkung der Möglichkeit zu strafen, kommt einer Entmachtung der Arbeitsinspektion und Abschaffung ihrer Kontroll- und Überwachungsfunktion gleich. • Verringerung technischer Anforderungen Stand der Praxis anstatt Stand der Technik bedeutet, dass unsichere und veraltete Arbeitsmittel sowie Verfahren zulässig werden. Die Arbeitsplatzevaluierung wird damit überflüssig. Das hat auch negative Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. geringere Anforderungen an verwendete Chemikalien). • Reduktion der Beauftragten Effizienzverlust für bewährtes betriebliches AN-Schutzsystem; Verstoß gegen EU-Recht und internationale Abkommen; 9
AN-Schutz: Bürokratieabbau auf Kosten von Sicherheit und Gesundheit • Abschaffung des Arbeitsschutzausschusses Schwächung der in Großbetrieben erforderlichen Zusammenarbeit und Koordination in AN-Schutz-Angelegenheiten mit einhergehender Einschränkung der Mitsprachemöglichkeiten von Belegschaftsvertreter. Innen. • Entfall der Meldepflicht von Sicherheitsvertrauenspersonen an die Arbeitsinspektion (und in weiterer Folge an die AK) Angriff auf die zielgerichtete Beratung und Betreuung von Sicherheitsvertrauenspersonen durch die Arbeiterkammer und damit Schwächung ihrer Rolle. • Kumulationsprinzip einschränken „All-Inclusive“-Strafe statt gerechtfertigter Sanktionen und wirksamer Abschreckung bei Mehrfachübertretungen. • Rücknahme des Rauchverbots in der Gastronomie Trendwende im Rauchverhalten wird zunichte gemacht und Österreich wird zum EUSchlusslicht im Nichtraucher. Innenschutz; Verbot des Aufenthalts von Jugendlichen in Raucherbereichen schränkt die Lehrlingsausbildung in der Gastronomie entsprechend ein; 10
Arbeitslose: Druck statt Unterstützung • • Der Druck wird erhöht, die Unterstützung reduziert. Abschaffung der Notstandshilfe - • Arbeitslosengeld Neu mit degressivem Verlauf, d. h. Leistung sinkt im Zeitverlauf • • • Wer nicht rasch Arbeit findet, landet in der Mindestsicherung und muss seine Ersparnisse und Vermögen verwerten. Man entzieht den Betroffenen den Versicherungsschutz Kostenverschiebung zu den Ländern (Mindestsicherung) Statt Förderung und Schutz von Eigentum gilt hier Enteignung Arbeitsloser Die Mindestsicherung soll mit 1. 500 EUR gedeckelt werden Arbeitspflicht bei Mindestsicherung Möglicherweise gibt es für Langzeitversicherte eine längere Bezugsdauer Verschärfungen der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose (längere Wegzeiten zumutbar) Nur Anrechnung von 2 Jahren Arbeitslosigkeit für die Pension => Altersarmut statt Absicherung 11
„Hartz IV-Austria“ • • Als Vorbild gelten die deutschen Arbeitsmarktreformen („Hartz IV“) • die Leistungen für Arbeitslose wurden reduziert • der Druck auf Aufnahme gering bezahlter Beschäftigung erhöht Studie simulierte 2017 die Auswirkungen bei Einführung in Österreich • „Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung“, im Auftrag des BMF • Simulation: Nach Bezug des Al-Geldes steht statt Notstandshilfe nur mehr BMS zu (Modell NÖ, Deckelung mit 1. 500 EUR/monatlich): • Nur 57% der Notstandshilfebezieher. Innen leben in Haushalten, in denen sie auch Anspruch auf BMS hätten. • Selbst zu Zeitpunkt wo die Partnereinkommensanrechnung gegolten hat! Es zählt in der BMS nicht nur das Partnereinkommen, sondern alle Einkommen im Haushalt. • Anzahl der armutsgefährdeten Personen nimmt um rd. 150. 000 Personen zu; Armutsgefährdungsrate steigt von 13 % auf 15 %; • Bei 95 % aller Haushaltsmitglieder in Notstandshilfehaushalten würde sich das Haushaltseinkommen verringern; • Durchschnittlicher Verlust an jährlichem Haushaltseinkommen pro Kopf beträgt rd. 2. 300 EUR pro Jahr ! • Einkommensungleichverteilung wird verstärkt; 12
Aus für Aktion 20. 000 • • • Die Aktion 20. 000, die Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren in Beschäftigung hilft, wird eingestellt; 1. 1. 2018: „Sistierung“ mit sofortiger Wirkung Die Aktion 20. 000 startete am 1. 7. 2017 und sollte zunächst bis 30. Juni 2019 laufen Ziel: Die Unterstützung älterer, langzeitbeschäftigungsloser Personen, da diese sehr geringe Wiederbeschäftigungschancen haben Einsatz in gesellschaftlich wichtigen, gemeinnützigen Bereichen, wie z. B. Pflege bzw. der Gesundheits- und Sozialbereich, Gemeinden Durch die Aktion 20. 000 werden kollektivvertraglich bezahlte Vollzeitarbeitsplätze bis zu 100% der Lohn- und Lohnnebenkosten gefördert Im Dezember 2017 waren 112. 278 über-50 -jährige Personen arbeitslos. In dieser Personengruppe sank die Arbeitslosigkeit nur um 2%. Insg. ging sie um 8% zurück. 13
Angriff auf AK: noch nicht detailliert, aber fixiert • Pflichtmitgliedschaft wird zwar nicht aufgehoben, aber es wird eine Leistungseinschränkung gefordert. • Die AK muss bis 30. 6. 2018 ein „Reformprogramm“ vorlegen, das „konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder beinhaltet“. • „Finanzielle Entlastungsmaßnahmen“ laufen auf Budgetkürzung für die AK hinaus. • Sind der Regierung die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend, behält sie sich gesetzliche Maßnahmen vor. • Regierung stellt der AK somit die Rute ins Fenster und droht mit Kürzung der AK-Umlage! 14
Vergleich AK versus WKO Mitglieder und Budget 15
Sozialversicherung • • • Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf maximal 5 Gebietskrankenkassen müssen ihre Rücklagen abgeben Zurückdrängung der Selbstverwaltung • • Senkung der Beiträge in der AUVA um über 500 Mio. EUR • • Vertreter. Innen der Versicherten haben Minderheit in Gremien !!! angedrohte Auflösung der AUVA Einhebung und Prüfung der Beiträge werden der Sozialversicherung weggenommen • Die Sozialversicherung ist darauf angewiesen ihre Mittel rechtzeitig und ausreichend vom Bund zu bekommen 16
Aus für die Selbstverwaltung ? • • Die Sozialversicherung wird von den Versicherten in Selbstverwaltung geführt In den Krankenkassen und der Pensionsversicherung haben die Vertreter. Innen der Arbeitnehmer. Innen die Mehrheit Die Regierung will nun umfärben! Über die Krankenkassen der Arbeitnehmer. Innen entscheiden dann Wirtschaftsvertreter Die Sozialversicherung prüft und ahndet Unterentlohnung sowie Scheinselbständigkeit Das ist den Wirtschaftsvertreter. Innen anscheinend ein Dorn im Auge Daher soll die Beitragsprüfung der Sozialversicherung entrissen und dem Finanzminister unterstellt werden 17
Angriff auf die Krankenkassen • Die Krankenkassen sollen nicht mehr die korrekte Abfuhr der Beiträge prüfen dürfen! • Das soll zu den Finanzämtern verlegt werden. • Krankenkassen prüfen nicht nur, ob SV-Beiträge abgeführt werden, sondern auch, ob man in korrekter Höhe bezahlt wird. Krankenkassen prüfen: • wurde Betrag bezahlt, auf den AN Anspruch haben! (Anspruchsprinzip) • ob Kollektivvertrag stimmt, Dienstverhältnis oder Scheinselbständigkeit! • Jahrzehntelange Prüferfahrung, Einbringungsquote 99, 7% Finanz prüft anders: • Betrag der an AN ausbezahlt wurde (Zuflussprinzip) • ob Abgaben rechnerisch richtig abgeführt werden • Wahrscheinlichkeit einer Finanzprüfung: 1 x in 47 Jahren! => Bei Prüfung durch Finanz gehen Beiträge verloren, Lohn- und Sozialbetrug wird Tür und Tor geöffnet! 18
Unterentlohnung • Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz entschärfen • LSDBG: Entgeltbegriff soll auf den Grundlohn/-gehalt und Sonderzahlungen beschränkt werden (ausgenommen Baubranche) • Das ist ein Rückschritt • Nicht bezahlte Überstunden/Zulagen fallen dann nicht mehr unter strafbares Lohn- und Sozialdumping 19
• • Pensionen eine einzige Pensionsversicherungsanstalt (derzeit PVA, VAEB, SVA, SVB) Höhere Ausgleichszulage (AZ) AZ normal: 909, 42 EUR, Ehepaare: 1. 363, 52 EUR bei 30 Beitragsjahren 1. 022 EUR (seit 2017) Neu geplant: bei 40 Beitragsjahren 1. 200 EUR bei Familien auf 1. 500 EUR durch einen Sonderzuschuss Ab Regelpensionsalter Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze neben AZ ermöglichen Krankheitsbedingte Pension • Teilinvalidität (Teil-Pension, wenn keine volle Arbeitsfähigkeit) • Längeres Arbeiten - höhere Korridorpension • Restriktivere BU/IP aus psychiatrischen Gründen • Neue Schwerarbeitsregelung (unkonkret) • Evaluierung Hinterbliebenenpensionen, Pensionen und Ausgleichszulagen, die ins Ausland bezahlt werden • jährliche Evaluierungen der nachhaltigen Sicherung mit internationalen Expert. Innen • • • 20
Angedrohte Zerstörung der Unfallversicherung • Die Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten • • durch Prävention, damit diese verhindert werden durch Unfallheilbehandlung in Unfallkrankenhäusern durch Rehabilitation nach Unfällen Durch Rentenleistungen als Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit Schwarz-Blau will den Arbeitgeberbeitrag von 1, 3 % vom Lohn/Gehalt auf 0, 8 % senken Damit verliert die Unfallversicherung fast 40 % ihrer Mittel Bei einem Verlust von mehr als 500 Mio. EUR können die heutigen Leistungen unmöglich erfüllt werden Die Erfolgsgeschichte rückläufiger Arbeitsunfälle wird in Frage gestellt 21
Rückgang Arbeitsunfälle 22
Gesundheitspolitik • • Selbstbehalte und Stärkung der Eigenverantwortung Infragestellung Primärversorgung • • hier kann sich Ärztekammer durchsetzen Gelten Einzelordination mit geringen Öffnungszeiten, ohne andere Gesundheitsberufe und ohne Koordinierung mit anderen Gesundheitseinrichtungen künftig auch als Primärversorgung? „Reduktion der Überregulierung“ für private Anbieter. Innen Positiv: • • Stärkung der integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten Zahnprophylaxe für Kinder und Jugendliche soll als Kassenleistung etabliert werden. 23
Steuern / Abgaben • Ziel: Senkung der Abgabenquote „in Richtung 40 %“ (= Volumen von 10 -12 Mrd. EUR !). Gegenfinanzierung ? - Unternehmensbesteuerung: Senkung der KöSt – insb. auf nicht entnommene Gewinne Lohnnebenkosten: Reduktion der Beitragssätze für FLAF, UV und IEF Steuerstrukturreform – „ESt. G 2020“: Tarifreform sowie Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen, Vereinfachung der sonstigen Bezüge. Viele Ausnahmen kommen aber AN zugute (insb. Freibetrag für Sonn-, Feiertags - und Nachtarbeitszuschläge sowie SEG-Zulagen - Betroffenheit: ca. 2, 1 Mio. AN). • „Familienbonus Plus“: Absetzbetrag i. H. v. 1. 500 EUR pro Kind und Jahr (bis zur Vollendung des 18 Lj. ) - - Im Gegenzug: Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Familienbonus ist nicht negativsteuerfähig, d. h. ca. 1, 5 Mio. AN (bzw. ca. 230. 000 Kinder) haben davon nichts! Besonders betroffen: Frauen und Alleinerzieher. Innen; Jährliche Kosten i. H. v. 1, 5 Mrd. EUR wären in den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen besser investiert! Davon würden auch Personen mit sehr niedrigen Einkommen profitieren. 24
Steuern / Abgaben • Anhebung der Staffelung bei den Al. V-Beiträgen - Staffelung wird auf Löhne/Gehälter bis zu 1. 948 EUR (brutto) angehoben (derzeit bis zu 1. 696 EUR). Personen unterhalb der Steuergrenze bringt das allerdings nichts, da sie schon bislang keinen Al. V-Beitrag zahlen. unterstes Einkommensdrittel geht somit – ebenso wie beim Familienbonus – leer aus! • Wegfall der staatlichen Gebühren und Steuern beim Eigentumserwerb - Betrifft Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer. Begünstigt Personen, die sich Wohnungseigentum leisten können. Zudem quasi staatliche Prämie fürs Erben: Da genannte Gebühren und Steuern auch für geschenkte und geerbte Wohnungen/Häuser fällig werden, wird nicht nur die Erbschaft nicht besteuert, sondern der Staat zahlt sogar noch etwas dazu! • positiv: Bekenntnis zum Ziel der Einführung einer digitalen Betriebsstätte auf OECD- oder europäischer Ebene 25
Bildung • Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr, aber nur für Kinder mit Schwierigkeiten in der deutschen Sprache • verpflichtende Ziffernnoten in Volksschulen • Selektives Bildungssystem - Ausbau und Stärkung der Sonderschulen Bekenntnis zur AHS und Ausrichtung der neuen Mittelschule auf jene Schüler. Innen, die anschließend eine Lehrausbildung machen • Bildungspflicht statt Schulpflicht • Wiedereinführung der Studiengebühren - Einführung einer Maximalstudienzeit sowie Einschränkung der Anzahl an zulässigen Prüfungswiederholungen – schwierig für jene, die neben dem Studium arbeiten müssen Entpolitisierung der ÖH 26
Wohnen • Position der Eigentümer. Innen und Vermieter. Innen wird gestärkt durch - Marktkonforme Mieten bei Neubauten und gesamtsanierten Gebäuden Aufhebung des Verbots von Lagezuschlägen in Gründerzeitvierteln (bisheriges Verbot wurde sogar vom Vf. GH bestätigt!) Einschränkung des Eintrittsrechtes von Angehörigen in den Mietvertrag. Laut Regierungsprogramm ist diese Maßnahme erforderlich, um „Mietadel“ abzuschaffen. Formulierung ist Zynismus! • Regelmäßige Mietzinsanpassungen für Besserverdiener. Innen im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau - Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass derartige Maßnahmen nur zu steigenden Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt führen und mit sozialer Treffsicherheit wenig zu tun haben. 27
Europa / Internationales • EU-Kapitel enthält sozialpolitisch nichts Fortschrittliches! • Gefordert wird eine EU, die sich weitgehend zurückhält und ein breites Deregulierungsprogramm – „Sunset clause“: zeitliche Befristung von EU-Regelungen – ein Rechtsakt läuft automatisch aus, man müsste sich um eine Verlängerung extra bemühen. – „One-in-one-out“: neue Regulierungen werden nur erlassen, wenn eine bestehende außer Kraft gesetzt wird. Das gewinnt noch mehr an Brisanz, wenn die Regelungen aus demselben Politikbereich stammen müssen, dann könnten neue soziale Regeln nur geschaffen werden, wenn aus den bereits dünn gesäten Bestehenden eine weggenommen wird. – „Gold-Plating“: EU-Recht wird „vergoldet“, also in der nationalen Umsetzung verbessert. Das geplante Verbot von „Gold-Plating“ bei EU-RL bedeutet, dass Österreich bei der Umsetzung nicht über die europäischen Mindestregelungen hinausgehen darf. Das hätte insbesondere im Sozialbereich negative Auswirkungen, da die EU-Regelungen hier absolute Mindestregelungen sind. Mögliche davon betroffene Bereiche: EU-Arbeitszeitrichtlinien, Europäische Betriebsräte. 28
Europa / Internationales • Was fehlt ? – Bekämpfung von grenzüberschreitendem Lohn- und Sozialdumping – Aktuelle Debatte über die geplante „EU-Arbeitsmarktbehörde“ – Vorrang sozialer Grundrechte vor den Marktfreiheiten – Klare Positionierung zu Freihandelsabkommen (z. B. Absage an privilegierte Klagerechte für Konzerne) 29
Fazit • • • Das Regierungsabkommen ist ein Vorhabensbericht manche Punkte sind noch unkonkret Die Grundlinie ist aber ein Programm, das die Forderungen der Wirtschaft umsetzt und die Arbeitnehmer. Innen schwächt AK, Betriebsräte und Kollektivverträge werden in ihrer Rolle angegriffen oder hinterfragt Nur starke Gewerkschaften können die Interessen der Arbeitnehmer. Innen und Arbeitslose gegenüber der Regierung und Wirtschaft vertreten 30
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