GNDbergangsregeln Gebietskrperschaften basierend auf den GNDSchulungsunterlagen von Monika
GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Monika Humpertz, hbz, und Barbara Wolf. Dahm, BVB) Susanne Winter, BS 15. 03. 2012
Gliederung Ø GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (G 1 – G 9) Ø Zusammenfassung: Wichtige Änderungen Ø Wichtigste Felder und Kennungen 2 2
GND-Übergangsregeln - Gebietskörperschaften Übersicht Ø G 1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften Ø G 2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie "Sankt", "Markt", "Siedlung", "Herzogtum", "Ciudad" u. ä. im Namen von Gebietskörperschaften Ø G 3 Selbstständige Bezeichnungen wie "Bad" u. Ä. im Namen von Gebietskörperschaften Ø G 4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Ø G 5 Namen von Ortsteilen 3
GND-Übergangsregeln - Gebietskörperschaften Übersicht Ø G 6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten Ø G 7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten Ø G 8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Ø G 9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften Ø Hinweis zu Planungsgemeinschaften Ø Hinweis zu Extraterrestrika Ø Hinweis zu Ethnografika 4
GND-Übergangsregeln - Geografika G 1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften Ø Gebietskörperschaften zählen zu den Geografika Ø Bevorzugter Name = geografischer Name, im Deutschen gebräuchlichster Name Ø Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar → gebräuchlichster Name der offiziellen Landessprache Ø Mehrere offizielle Landessprachen → nach Sprachreihenfolge Ø Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ Ø Kein gebräuchlicher Name ermittelbar → Vorlageform Ø Nicht-lateinische Alphabete → Umschrift Ø Nicht gewählte Namensformen werden als abweichende Namensformen erfasst 5 5
GND-Übergangsregeln - Geografika G 1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften Beispiel: 151 $g Mailand 451 $g Milano 451 $g Città di Milano 6 6
GND-Übergangsregeln - Geografika G 2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, … „Herzogtum“, „Ciudad“ u. ä. im Namen von Gebietskörperschaften Ø Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“, „Herzogtum“, „Ciudad“ u. ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt Ø Keine Normierung (z. B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend Ø Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst 7 7
GND-Übergangsregeln - Geografika G 2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, … „Herzogtum“, „Ciudad“ u. ä. im Namen von Gebietskörperschaften Beispiele: 151 $g Sankt Gilgen 451 $g St. Gilgen 151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg 451 $g Kreis Lauenburg (Elbe) 451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg 8 8
GND-Übergangsregeln - Geografika G 3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u. ä. im Namen von Gebietskörperschaften Ø„Bad“, „Seebad“, Luftkurort u. ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt ØNicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Beispiele: 151 $g Bad Segeberg 451 $g Segeberg 151 $g Aix-les-Bains 9 9
GND-Übergangsregeln - Geografika G 4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Ø Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen). Ø Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Ø Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen mit Komma angefügt 10 10
GND-Übergangsregeln - Geografika G 4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Beispiele: 151 $g Frankfurt am Main 451 $g Frankfurt, Main 151 $g Sankt Johann in Tirol 151 $g New York, NY 451 $g Neuyork, NY 151 $g Las Vegas, Nev. 11 11
GND-Übergangsregeln - Geografika Gleichnamigkeit von Geografika In AWB „Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden Ø Identifizierender Zusatz nur bei Homonymität; der weniger bekannte Ort mit identifizierendem Zusatz Beispiele: 151 $g London $h Ontario 12 12
GND-Übergangsregeln - Geografika Gleichnamigkeit von Geografika Ø Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungseinheit verwenden Ø Weitere Regelungen zu Ø Ort namensgleich mit Staat oder Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit / Ethnografikum Ø Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze Beispiele: 151 $g Luxemburg $h Stadt 151 $g Fulda $h Fluss 13 13
GND-Übergangsregeln - Geografika G 5 Namen von Ortsteilen Ø Bevorzugter Name = im Deutschen gebräuchlichste bzw. originalsprachig gebräuchliche Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung Ø Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz): Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) Beispiele: 151 $g Hofheim-Lorsbach 151 $g Bad Dürkheim- Leistadt 14 14
GND-Übergangsregeln - Geografika G 5 Namen von Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum: die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i. d. R. selbstständige Namensform) Beispiel 151 $g Riedbach $h Bern 451 $g Bern-Riedbach Abweichende Namensformen werden berücksichtigt 15 15
GND-Übergangsregeln - Geografika G 5 Namen von Ortsteilen In AWB „Ortsteile“ weiterhin geregelt: Ø Codierungen für Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name Ø Vorgehen bei Statuswechsel Ø Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher Benennung 16 16
GND-Übergangsregeln - Geografika G 6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten Ø Bevorzugter Name = gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen Ø Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln Ø Oberhalb kommunaler Ebene: Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen Beispiel: 151 $g Landkreis Kassel 451 $g Kassel $h Kreis 451 $g Kassel $h Landkreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)… 17 17
GND-Übergangsregeln - Geografika G 7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten Bevorzugter Name: gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum Beispiel: 151 $g Landkreis Hof 451 $g Hof (Saale) $h Kreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)… 18 18
GND-Übergangsregeln – Geografika AWB „Ermittlung der bevorzugten Benennung bei Verwaltungseinheiten“ Ø Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten Ø Deutschsprachige Verwaltungseinheiten Ø Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln 19 19
GND-Übergangsregeln – Geografika AWB „Ermittlung der bevorzugten Benennung bei Verwaltungseinheiten“ Ø Fremdsprachige Verwaltungseinheiten Ø Ermittlung des zugrundeliegenden Geografikums Ø Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor - oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch Beispiel: 151 $g Provinz Mailand 451 $g Provincia di Milano $4 nauv 20 20
GND-Übergangsregeln - Geografika G 8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Ø Bei Namensänderung → neue Entität → neuer Datensatz Ø Vorgänger/Nachfolger durch Beziehungen verknüpfen Beispiel: 151 $g Tschechoslowakei 551 $g Tschechische Republik $4 nach $9 (DE-588)… 151 $g Tschechische Republik 551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588)… 21 21
GND-Übergangsregeln - Geografika G 8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Ø Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad" , "Seebad", "Kurbad" u. ä. → kein Split Ø Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt → kein Split Ø Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren Ø Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen Beispiel: 151 $g Enzklösterle 451 $g Luftkurort Enzklösterle 22 22
GND-Übergangsregeln - Geografika G 8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Ø Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens → kein Split Beispiel: 151 $g Bayern 451 $g Freistaat Bayern 451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr 451 $g Königreich Bayern $4 nafr 23 23
GND-Übergangsregeln - Geografika G 8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Ø Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z. B. Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) → neue Entität → neuer Datensatz Ø Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unterschieden 24 24
GND-Übergangsregeln - Geografika G 8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Beispiel: 151 $g Angola 451 $g Republica Popular de Angola 551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika $4 vorg $9 (DE-588)… 151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika 451 $g Angola $h Provinz 551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588) 25 25
GND-Übergangsregeln - Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Ø Bevorzugter Name → selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig Ø In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln Ø Nur noch wenige Normierungen (z. B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten) Ø Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit Ø Zu den Geografika gehören – außer den Gebietskörperschaften – auch Berge, Flüsse, Meere, Landschaften, Naturräume 26 26
GND-Übergangsregeln - Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Ø Organe von Gebietskörperschaften → Körperschaften Ø Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften → Geografika Ø Planungsgemeinschaften → Körperschaften Ø Feld X 51 mit $g 27 27
Wichtigste Felder und Kennungen Geografika (FE) 151 $g Bevorzugter Name $h Zusatz 451 $g abweichende Namensform $h Zusatz $z geograf. Untergliederung $4 nauv/nafr/nasp/abku 551 $g Beziehungen zu anderen Geografika $4 nach/vorg $9 (DE-588) … 28 28
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