Bauen im Bereich der Kirchengemeinden Themenbersicht Allgemeines Dienstleister
Bauen im Bereich der Kirchengemeinden
Themenübersicht § § § § Allgemeines Dienstleister der Kirchengemeinden: Erzb. Bauämter, Verrechnungsstellen usw. Rechtliche Grundlagen: Leitbild, Kirchenbauordnung Genehmigungserfordernisse Planungs- und Genehmigungsverfahren Finanzierung von Baumaßnahmen Sonstiges, besondere Hinweise: Energie und Umwelt Kunstgegenstände – Inventarisierung Orgeln und Glocken
Wichtige Informationen über Strukturen, Einrichtungen, Gebäude usw. in der Erzdiözese und in den einzelnen Pfarreien finden Sie im Realschematismus.
Nach der in den vergangenen Jahren in der Erzdiözese durchgeführten Gebäudeerfassung haben die Kirchengemeinden insgesamt rund 5. 000 Gebäude, die in der überwiegenden Zahl folgenden Zwecken dienen: Kirchen/Kapellen Pfarrhäuser Kindergärten Gemeindehäuser
Die genehmigten Baumaßnahmen aller Kirchengemeinden im Erzbistum Freiburg hatten im Jahr 2009 ein Baukostenvolumen von insgesamt rund 79 Mio. € und verteilen sich nach den Kosten folgendermaßen auf die Gebäudearten:
Erzb. Bauämter in Freiburg, Heidelberg und Konstanz • • • Redaktion: Verrechungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg stehen den Kirchengemeinden zur baufachlichen Beratung (Grundberatung usw. ) zur Verfügung übernehmen die Planung und Bauleitung bei einzelnen Baumaßnahmen, insbesondere an Sakralbauten pflegen den Kontakt mit freien Architekten und übernehmen im Einzelfall auch Projektsteuerungsleistungen
Die Glockeninspektion des Erzbistums Freiburg in Heidelberg (z. Zt. Glockeninspektor Johannes Wittekind) Redaktion: Verrechungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg • berät die Kirchengemeinden bei Maßnahmen an der Läute- und Glockenanlage (einschließlich Schallöffnungen, Zugänge usw. ) • begleitet und betreut Maßnahmen an Glockenanlagen • führt turnusmäßig Prüfungen (Sicherheit usw. ) durch • berät bei Beschwerden über das Glockenläuten und führt Messungen (Lautstärke usw. ) durch
Die 11 Orgelinspektoren im Bereich des Erzbistum Freiburg Redaktion: Verrechungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg • beraten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbezirk die Kirchen- gemeinden bei Maßnahmen an den Orgeln (Neubau, Umbau, Instandhaltung, Ausreinigung usw. ) • begleiten und betreuen Maßnahmen an Orgeln • pflegen Kontakt mit den Organisten und den Orgelbaufirmen
Kirchliches Bauwesen Regeln, Aufgaben und Ziele für das kirchliche Bauwesen finden sich • im Leitbild für die Bautätigkeit in der Erzdiözese Freiburg • in der Kirchlichen Bauordnung (KBau. O) Ziele kirchlicher Bautätigkeit: • • • Liturgische Orientierung bei Kirchen und Gottesdiensträumen Künstlerische Qualität Bewahrung des historischen Erbes Ökologische Vertretbarkeit Pastorale Raumplanung Wirtschaftlichkeit Redaktion: Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg
Zuständigkeit und Verantwortung für die Bautätigkeit Zuständig sind die Organe der örtlichen Vermögensverwaltung • • • Pfarrgemeinderat Stiftungsrat Vorsitzender des Stiftungsrates
Genehmigungspflichtige Maßnahmen 1. Allgemeine Genehmigungstatbestände: Folgendes Übersichtsschema soll diese allgemeinen Genehmigungstatbestände verdeutlichen:
Genehmigungspflichtige Maßnahmen 2. Besondere Genehmigungstatbestände: • alle denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen • Veräußerung und Restaurierung von historisch wertvollem liturgischem Gerät (Kelche, Monstranzen , Altarleuchter usw. ) • Aufstellung, Veränderung usw. an Kunstwerken und Kultgegenständen im Außenbereich • Architekten- und Künstlerwettbewerbe • Maßnahmen an Objekten, zu denen ein Dritter die Baupflicht hat • Maßnahmen an der Ausstattung von Kirchen und Kapellen (Altäre, Ambo, Sedilien, Kommunionbank, Taufstein, Beichtstühle, Gestühl, Orgel und Geläute, Malereien und plastische Kunstwerke usw. )
Planungs- und Genehmigungsverfahren Schritt 1 – Grundsatzentscheidung • Dem Pfarrgemeinderat obliegt die grundsätzliche Entscheidung über die Baumaßnahme. • Der Stiftungsrat führt den Beschluss über die Baumaßnahme aus. Frühzeitig einschalten: • • Erzb. Bauamt Konstanz für eine Grundberatung zu der eigentlichen Baumaßnahme und ggf. für den gesamten Gebäudebestand der Kirchengemeinde Verrechnungsstelle Radolfzell für die Finanzierungsüberlegungen Redaktion: Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg
Planungs- und Genehmigungsverfahren Schritt 2 – Grundlagenermittlung und Vorplanung Beauftragung des Erzb. Bauamts oder eines freien Architekten mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 u. 2 gemäß HOAI) Vorherige Genehmigung durch das Erzb. Ordinariat bei: • Kirchen • Kapellen • Pfarrhäusern Beauftragungen ab Leistungsphase 3 bedürfen immer der vorherigen Genehmigung des Erzb. Ordinariates. Nicht vergessen: vorherige Einholung eines Energiegutachtens: • Voraussetzung für die Genehmigung • Dauer ca. 6 – 12 Wochen • Antrag und Beauftragung werden von der VST vorbereitet.
Planungs- und Genehmigungsverfahren Schritt 3 – Planungsgenehmigung Pfarrgemeinderat entscheidet über Fortgang oder Einstellung der Planung Stiftungsrat beantragt beim Erzb. Ordinariat die weitere Beauftragung von Architekt oder Bauamt bis Leistungsphase 3 (HOAI) • • Erstellung einer detaillierten Planung Kostenberechnung nach DIN 276 beizufügen: • Unterlagen der Vorplanungsphase, Planskizzen, Baubeschreibung, Kostenschätzung, Fotoaufnahmen usw. (Architekt / Bauamt) • Vorläufiger Finanzierungsplan (VST) • Bedarfsbegründung bei Neu-, Um-, Erweiterungsbauten mit Aussage über Folgekosten (Stiftungsrat) Den Antrag beim Erzb. Ordinariat stellt für Sie die Verrechnungsstelle Redaktion: Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg
Planungs- und Genehmigungsverfahren Schritt 4 – Projektgenehmigung Pfarrgemeinderat und Stiftungsrat fassen den endgültigen Beschluss über die Baumaßnahme Antrag beim Erzb. Ordinariat auf Genehmigung der Baumaßnahme beizufügen: • Finanzierungsantrag • Planunterlagen mit Baubeschreibung und Kostenberechnung • Bei Darlehensaufnahme zusätzlich Aussage, wie der Eigenanteil am Schuldendienst aufgebracht wird Den Antrag beim Erzb. Ordinariat stellt für Sie Ihre Verrechnungsstelle
Planungs- und Genehmigungsverfahren Schritt 5 – Durchführung der Maßnahme Genehmigte Planung und Kostenrahmen sind einzuhalten Anzeigepflicht beim Pfarrgemeinderat und Erzb. Ordinariat bei wesentlichen Planänderungen und absehbarer Kostenüberschreitung Beizufügen: • Begründung • Einsparvorschläge • Nachtragsfinanzierung Den Antrag beim Erzb. Ordinariat stellt für Sie Ihre Verrechnungsstelle Schritt 6 – Abschluss der Maßnahme Ausfertigung eines Abschlussberichtes ggf. mit Mehrkostenbegründung (Architekt) Überwachung der Gewährleistung und Dokumentation durch den Architekten muss sichergestellt werden. Redaktion: Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg
Baumaßnahme: Zusätzliche Gebäudeverantwortung • Auftretende Mängel dokumentieren und Architekten / Bauamt wg. Einforderung der Gewährleistung informieren • Einweisung Personal (Hausmeister / Reinigungskraft / ehrenamtliche Helfer) • Richtiges Heizen und Lüften • Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Lüftung, Aufzug usw. ) • Regelmäßige Gebäudebegehung und Prüfung notwendiger Unterhaltungsarbeiten
Finanzierung von Baumaßnahmen Eigenmittel • Rücklagen, Spenden, Fundraising, Bauförderverein Zuschüsse Dritter • pol. Gemeinde, Bund, Land (Denkmalpflegemittel), Stiftung Breisgauer Religionsfond, u. a. Zuschuss kirchlicher Ausgleichstock • Erzb. Ordinariat bewilligt für genehmigungspflichtige Maßnahmen Bauzuschüsse • Höhe richtet sich nach der Gebäudeart und bei Kirchen nach der Maßnahme • Bewilligung erfolgt mit Projektgenehmigung auf Antrag Achtung: Erst Genehmigung, dann Zuschuss kein Zuschuss für bereits begonnene Maßnahmen möglich! Redaktion: Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg
Finanzierung von Baumaßnahmen Darlehensaufnahme beim Kath. Darlehensfonds Reichen Eigenmittel und Zuschüsse zur Finanzierung der Baumaßnahme nicht aus, kann die Aufnahme eines Darlehens beim Kath. Darlehensfonds beantragt werden. Voraussetzung: • Maximal 1/3 der Baukosten • Schuldendienst muss auf Dauer finanziert werden können
Tipps und Hinweise zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen • Strenge Eigenprüfung auf Notwendigkeit, insbes. auf den Raumbedarf • Welche Möglichkeiten bestehen zur Kooperation innerhalb der Seelsorgeeinheit? • Welche Folgekosten entstehen für Betrieb und / oder Finanzierung? • Bestehen Baupflichten Dritter? • Soll ein Bauausschuss oder ein Baubeauftragter bestellt werden? • Gründung eines Baufördervereins oder –kreises? • Einschaltung des Glocken- und Orgelinspektors bei Baumaßnahmen an Orgel und Glocken • Einschaltung der Caritas- Fachberatung und der Kommune bei Baumaßnahmen an Kindergärten • Vorherige Abstimmung mit dem Erzb. Ordinariat bei Nutzungsänderung bzw. Vermietung von Pfarrhäusern
Abschlussbemerkung • Auf der Grundlage der 2008 – 2009 durchgeführten Gebäude. Erfassung soll in den kommenden Jahren ein Gebäude- und Projektmanagement aufgebaut werden, das auch hilft Gebäudekosten auszuwerten und längerfristig zu planen. • In Zukunft wird es verstärkt darauf ankommen, dass der Gebäudebestand mit Blick auf das unbedingt Notwendige, wirtschaftlich Effektivste und finanziell Tragbare konzentriert wird, damit für die pastoralen Aufgaben noch ausreichend finanzieller Spielraum bleibt. • Schenken Sie der Planung von Baumaßnahmen und dem Gebäudebestand Sorgfalt und Aufmerksamkeit !
Energie-Offensive II 15 September 2020 / Seite: 23
Energie-Offensive II Themenbereiche s Energie-Check s Energiemanagement s Energiegutachten s Förderprogramme 15 September 2020 / Seite: 24
Energie-Check = Schwachstellen aufdecken und beseitigen s Ortsbegehung durch externen Check-Berater s Analyse der energetischen Schwachstellen der Gebäude s Empfehlungen s Präsentation s Übersicht der Verbrauchszähler 15 September 2020 / Seite: 25
Energie-Management = Verantwortlichkeit klären, Verbrauch kontrollieren s Einen ehrenamtlichen Energie-Baubeauftragten finden und ernennen s Die Check-Empfehlungen werden umgesetzt s Die Nutzer der Gebäude sind informiert und machen mit s Im Pfarrgemeinderat- bzw. Stiftungsrat werden der Sachstand zum Thema Energie sowie notwendige Maßnahmen besprochen 15 September 2020 / Seite: 26
Energiegutachten = Entscheidungshilfe bei Investitionen s Bestandsanalyse s Untersuchung der Gebäudehülle s Vergleich der Heizvarianten s Abwägung eines Photovoltaik-Einsatzes s Möglichkeiten der Stromeinsparung s Empfehlung geringinvestiver Maßnahmen 15 September 2020 / Seite: 27
Förderprogramme = Nachhaltig investieren s Für energiesparende Investitionen s Für Photovoltaikanlagen s Für Energiegutachten s Investitionsförderung aus dem Energie-Fonds 15 September 2020 / Seite: 28
Energiesparen, Energiemanagement, Umwelt – Schöpfung bewahren Schon vor einigen Jahren wurde im Erzb. Ordinariat die Fachstelle Energie und Umwelt eingerichtet, die Kirchengemeinden im Rahmen der Energie. Offensive insbesondere beim Aufbau des Energiemanagements und bei der Durchführung von Energiechecks und Energiegutachten unter- stützt und berät. Bevor die Kirchengemeinde Baumaßnahmen angeht, wird ihr dringend die Einholung eines Energiegutachtens empfohlen, da dieses in der Regel Voraussetzung für die Genehmigung von Baumaßnahmen ist. Zu den Kosten des Energiegutachtens gibt es Landeszuschüsse und einen hohen Sonderzuschuss aus dem Ausgleichstock. Ferner erhält die Kirchengemeinde zu Energiesparmaßnahmen auf der Grund- lage eines Energiegutachtens sowie zum Bau von Fotovoltaik-Anlagen einen erhöhten Zuschuss aus dem Ausgleichstock. Zusätzlich kommen auch sonstige Zuschüsse (von Bund, Land usw. ) in Betracht. Darüber hinaus wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf regenerative Energieversorgung (Holzhackschnitzel, Holzpellets usw. ) aus dem diözesanen Energiefonds zusätzlich gefördert. 15 September 2020 / Seite: 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Redaktion: Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg
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