Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung Lf U WWNLeiter Erfahrungsaustausch

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfos aus

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) Referat auf dem Erfahrungsaustausch der Wasserwerksnachbarschaftsleiter 15. /16. 01. 2014 in Adelsried, gehalten von Jürgen Engler (Lf. U) Verfasser: Lf. U / Referat 95 (mit Referat 94) Stand: Februar 2014 Gehalten im Rahmen des Nachbarschaftstages der WWN XXXXXX am TT. MM. JJJJ Referent : Herr Mustermann 1 Copyright © Lf. U / Referat 95/ 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfos - Inhalt • Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) • Wasserpreise (Erhebung durch das Lf. Sta. D) • Pflanzenschutzmittel (Anwendung in Wasserschutzgebieten) • F+E-Vorhaben etc. – Sachstand – "Grenzbereiche der Wirtschaftlichkeit kleiner Wasserversorgungsunternehmen (WVU) im Hinblick auf die Anforderungen und Versorgungssicherheit“ - Checkliste mit Handlungsempfehlungen – Einsparung von Kosten und Energie in der Trinkwasserversorgung – Kooperationsleitfaden 2 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Information Versorgungssicherheit

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Information Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) – Vorgaben / Fundstellen – Notwasserversorgung – „Zweites Standbein“ – Zwischenergebnis aus Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern 3 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) Sicherheit der Versorgung redundante Versorgungswege Ersatzversorgung ? Notversorgung „Zweites Standbein“ 4 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) • DIN 2000 (Okt. 2000) – 4. 2 Verfügbarkeit von Trinkwasser ist lebensnotwendig; es kann nicht ersetzt werden. Trinkwasser muss jederzeit den Anforderungen nach Abschnitt 5 entsprechen und in ausreichender Menge sowie mit genügendem Druck an jeder Übergabestelle zur Verfügung stehen. – 4. 7 Versorgungsanlagen Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung aller Anlagen zur Wasserversorgung haben eine hohe Versorgungssicherheit und einwandfreie hygienische Bedingungen sicherzustellen… – 6. 1 Planungs- und Bauziel Die Sicherheit der Versorgung muss sowohl kurz- als auch langfristig in Bezug auf Qualität, Menge und Druck gegeben sein. . Wichtige Anlagen sind, wenn technisch möglich und sinnvoll, so auszulegen, dass auch bei Ausfall eines Anlagenteils die Versorgungssicherheit gegeben ist. … 5 Copyright © Lf. U / Referat 95/ 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) • DVGW W 400 -1 (A) – Entwurf (Aug. 2013) – 4. 1 Planungsziele Wasserverteilungssysteme müssen Trinkwasser bereitstellen • . . • mit hoher Versorgungssicherheit – 4. 5 Versorgungssicherheit Ein wesentlicher Faktor der Versorgungssicherheit aus Sicht des Planers ist das n-1 -Prinzip. …Die Zweckmäßigkeit redundanter Versorgungswege ist anhand der Auswirkungen bei Ausfall eines Anlagenteils zu beurteilen… Für kleinere Versorgungsgebiete/Netzabschnitte, insbesondere im ländlichen Bereich, kann das n-1 -Prinzip auch über eine Ersatzversorgung durch oberirdische Schläuche/Leitungen bzw. mithilfe von Instrumenten der nichtzentralen Trinkwasserversorgung (z. B. Brunnen, Tankfahrzeuge) angestrebt werden. 6 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) • Ersatzversorgung – vorübergehende alternative Versorgung • Notwasserversorgung (nach Wassersicherstellungsgesetz) – Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit Trinkwasser im unentbehrlichen Umfang im Katastrophen- oder Verteidigungsfall, meist durch Notbrunnen (Einzelanlagen ohne Verbindung mit dem Trinkwasserversorgungsnetz - Wasserverteilung am Standort der Einzelanlage, Desinfizierung durch Chlortabletten - ein Wasserschutzgebiet ist entbehrlich) 7 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit („Zweites Standbein“) • aus Antwort des St. MUG vom 01. 07. 2011 (zu einer schriftlichen Anfrage eines Md. L – Landtag Drucksache 16/9169) – Aus Gründen der Versorgungssicherheit wird regelmäßig geraten, ein „zweites Standbein“ für eine Wasserversorgungsanlage zu schaffen, damit eine reguläre leitungsgebundene Versorgung der Abnehmer auch bei Ausfall einer Wassergewinnung durch nicht planbare Ereignisse gesichert ist. Hierzu kommen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten in Betracht, wie z. B. die Erschließung eigener neuer Vorkommen oder ein lokaler bzw. regionaler Verbund mit benachbarten Wasserversorgungsanlagen. – Die Anforderungen an ein „zweites Standbein“ sind dieselben wie an jede andere Trinkwassergewinnungsanlage hinsichtlich der Schützbarkeit. Bei Ausfall eines Standbeines besteht jedoch nicht der Anspruch, dass mit einem „zweiten Standbein“ weiterhin eine uneingeschränkte Versorgungssicherheit gegeben und auch der Spitzenbedarf vollständig gedeckt sein soll. Vielmehr soll mit einem „zweiten Standbein“ das Risiko minimiert werden, dass plötzlich ein Versorgungsnotstand eintritt. Die Beratung vonseiten der Verwaltung hat nur den Charakter einer Empfehlung an die Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014 Wasserversorgungsunternehmen. 8

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 e GW ßric htu ng Versorgungssicherheit („Zweites Standbein“) Wasseraufkommen: Fli Lediglich eine Wasserfassung (nur ein „Standbein“) WGA mit 1 Brunnen Ortsnetz evtl. Aufbereitungsanlage Hochbehälter Pumpwerk Schema Wasserversorgungsanlage (WVA); hier: Wassergewinnungsanlage (WGA) mit nur 1 Brunnen 9 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 e GW ßric htu ng Versorgungssicherheit („Zweites Standbein“) Fli Wasseraufkommen: Wassergewinnung (2 Wassergewinnungsanlagen) WGA mit 1 Brunnen Ortsnetz evtl. Aufbereitungsanlage Hochbehälter Pumpwerk Schema Wasserversorgungsanlage (WVA); hier: 2 Wassergewinnungsanlagen (WGA) mit insgesamt 3 Brunnen 10 WGA mit 2 Brunnen „Zweites Standbein“ Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U); WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Wassergewinnung (2 Wassergewinnungsanlagen) + Wasserbezug „weiteres Standbein“ Fli Wasseraufkommen: e GW ßric htu ng Versorgungssicherheit („Zweites Standbein“) Übergabeschacht WGA mit 1 Brunnen Ortsnetz evtl. Aufbereitungsanlage Hochbehälter Pumpwerk Schema Wasserversorgungsanlage (WVA); hier: 2 Wassergewinnungsanlagen (WGA) mit insgesamt 3 Brunnen sowie 11 Wasserbezug WGA mit 2 Brunnen „Zweites Standbein“ Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit („Zweites Standbein“) … dabei ist zu beachten … • Wasserversorgungsanlage mit ausschließlichem Wasserbezug von leistungsfähigen (Fern-) Wasserversorgungsunternehmen: > Resultiert das Wasseraufkommen aus einem Wasserbezug von einem leistungsfähigen - d. h. auch mit entsprechenden Redundanzen - (Fern-) Wasserversorgungsunternehmen, so ist i. d. R. von einer uneingeschränkten Versorgungssicherheit auszugehen. Die Frage nach einem weiteren Standbein stellt sich hier nicht. 12 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Versorgungssicherheit (in der öffentlichen Wasserversorgung) Zwischenergebnisse (Stand: Dez. 2013) aus „Erhebung und Bewertung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern“ > ausgewertet: 2. 840 Wasserversorgungsanlagen (WVA) Bedarfsdeckung ohne „zweites Standbein“ 13 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen: Bewertung

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen: Bewertung Versorgungssicherheit Beispiel aus WVB Unterfranken: Versorgungssicherheit 2025 unter Berücksichtigung Klimawandel (Status quo-Variante) Status-quo Variante § vorhandene Wasserfassungen § aktuelle Wasserrechte § geplante Aufgabe von Fassungen § Auflassung nicht schützbarer Fassungen Quelle: Reg. v. Ufr, BGS Umwelt 14 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfo Wasserpreise

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfo Wasserpreise – Erhebung durch das Lf. Sta. D (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) – Erhebung seitens BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. ) – Auswertungen • BDEW • Lf. Sta. D • Lf. U 15 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Erhebung Trinkwasserentgelte

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Erhebung Trinkwasserentgelte • Erhebung Lf. Sta. D - Rechtsgrundlage ist Umweltstatistikgesetz (UStat. G) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStat. G) - Erhebung alle 3 Jahre, für das aktuelle und die zwei zurückliegenden Jahre - Erstmals 2007 erhoben (für 2005 bis 2007) - Letzte Erhebung 2013 (für 2011 bis 2013) - Aufstellung nach Gemeinden - Verbrauchsabhängiges Entgelt und verbrauchsunabhängiges Entgelt (Grundgebühr) • Erhebung BDEW - Jährliche Erhebung bei den Mitgliedsunternehmen (WVU) 16 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf. Sta. D • Auswertung durch Lf. Sta. D - Auswertungen des Lf. Sta. D getrennt für verbrauchsabhängiges und verbrauchsunabhängiges Entgelt - In 3, 5% der Gemeinden Bayerns wird nur ein verbrauchsabhängiges Trinkwasserentgelt erhoben, in 96, 5% dagegen ein verbrauchsabhängiges und ein verbrauchsunabhängiges Entgelt (Gesamtentgelt) - Gewichtung für Mittelwert erfolgt nach Einwohnern - Veröffentlichung im Internet (Landkreisebene) - Durchschnittsentgelt Bayern: verbrauchsabhängig: 1, 45 €/m³ verbrauchsunabhängig: 46, 56 €/a 17 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf. Sta. D – verbrauchsabhängiges Entgelt Quelle: Lf. Sta. D - Internet Durchschnittsentgelt Bayern 2013: 1, 45 €/m³ 18 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Erhebung BDEW

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Erhebung BDEW • Auswertung nach BDEW - Berücksichtigt wird das verbrauchsabhängige und das verbrauchsunabhängige Entgelt als Gesamtentgelt - Entgelte für Mittelwert gewichtet nach Wasserabgabe - Ansatz: Ø Jahresverbrauch von 120 m³/a für einen Haushalt (Haushalt mit 3 Personen) und Ø 3 Haushalte pro Wasserzähler - Durchschnittsentgelt Bayern 2013: 1, 66 €/m³ Durchschnittsentgelt BRD 2013: 1, 95 €/m³ (nur für Mitgliedsunternehmen (WVU)) 19 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf. U • Auswertung nach Lf. U - Ausgewertet werden die Daten der Erhebung des Lf. Sta. D - Berücksichtigt werden das verbrauchsabhängige und das verbrauchsunabhängige Entgelt (Gesamtentgelt) - Entgelte gewichtet sowohl nach Einwohnern als auch nach Wasserabgabe (führt zu gleichem Gesamtergebnis) - Ansatz: Jahresverbrauch von 120 m³/a für einen Haushalt (Haushalt mit 3 Personen) und 3 Haushalte pro Wasserzähler (BDEW-Methode) - Durchschnittsentgelt Bayern 2013: 1, 58 €/m³ Minimum: 0, 28 €/m³ Maximum: 3, 80 €/m³ 20 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf. U – Wasserentgelte nach Regierungsbezirken Datenquelle: Lf. Sta. D, Auswertung Lf. U, Ref. 95 21 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf.

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf. U – Wasserentgelte nach Regierungsbezirken Datenquelle: Lf. Sta. D, Auswertung Lf. U, Ref. 95 22 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 2014 Auswertungen Lf. U – Entwicklung Wasserentgelte Datenquelle: Lf. Sta. D, Auswertung Lf. U, Ref. 95 23 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Auswertungen Lf. U – Wasserpreise nach Wasserabgabe im Gemeindegebiet Datenquelle: Lf. Sta. D 24 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfo Pflanzenschutzmittel

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfo Pflanzenschutzmittel (PSM) in Wasserschutzgebieten (WSG) Anwendung auf nicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen – Minimierung des PSM-Einsatzes im WSG – Neues Pflanzenschutzgesetz (Pfl. Sch. G) vom 06. Februar 2012 – Folgerungen für die Wasserschutzgebietsverordnung 25 Copyright © Lf. U / Referate 94 u. 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Grundsätzliches Ziel:

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Grundsätzliches Ziel: PSM-Einsatz im WSG minimieren Begrenzung auf Nahrungsmittelproduktion incl. Zugeständnis bei Waldkalamitäten Diesem Ansatz kam das alte Pfl. Sch. G schon weitgehend entgegen: nach§ 6 Abs. 2 waren andere Anwendungen ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich (flächendeckend überall, nicht nur in WSG) Aber: Jede einzelne Ausnahme demontiert das o. g. Minimierungsziel wieder, daher im WSG sehr restriktive Handhabung notwendig (allenfalls für Betriebssicherheit Schienenwege, sofern keine Alternative) In „durchschnittlichem“ WSG: Verbot auf "Freilandflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (z. B. Verkehrswege, Rasenflächen, Friedhöfe, Sportanlagen)" [vgl. Muster-WSG-VO (Stand Juni 2003): § 3 Abs. 1 Nr. 4. 12] Bei sehr großen WSG: In Zone III B genügte bislang statt striktem Verbot der „deklaratorische Verweis“ auf das ohnehin grundsätzliche Verbot nach § 6 Abs. 2 Pfl. Sch. G alter Fassung 26 Copyright © Lf. U / Referate 94 u. 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Aktuelle Situation

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Aktuelle Situation Neues Pfl. Sch. G vom 6. Februar 2012 Ausnahmebedürftigkeit bei nicht gärtnerischer Nutzung nunmehr in § 12 Abs. 2 geregelt. Jedoch: „Gärtnerische Nutzung" ist in Gesetzesbegründung neu definiert und umfasst nun weitaus mehr als die nach bisheriger Definition (All. MBl 1988 Nr. 17, S. 732) zu Grunde gelegte rein erwerbsgärtnerische Nutzung, z. B. auch Haus- und Kleingärten, Parks, sonstige Grünanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen, Golfplätze. Diese nicht mehr ausnahmebedürftigen Flächen unterliegen nur einer Teil-Einschränkung nach§ 17 Pfl. Sch. G: Soweit diese „für die Allgemeinheit bestimmt" sind, dürfen nur bestimmte, vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell dafür genehmigte und auf einer § 17 -Liste des BVL veröffentlichte PSM angewandt werden. 27 Copyright © Lf. U / Referate 94 u. 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Folgerungen für die Wasserschutzgebietsverordnung a) Bestehende WSG-VO: Unabhängig vom Pflanzenschutzrecht als allgemeiner Anforderung ist die erhöhte Anforderung der WSG-VO ein wasserrechtlich begründetes Schutzziel und hat – als die speziellere Regelung – weiterhin Bestand. Befreiungen von Verboten der WSG-VO sind in allen Fällen nach wie vor zu beantragen, da die Schutzgebietsverordnung von der zum Zeitpunkt des Erlasses geltenden Rechtslage ausgeht (siehe St. MUG-Schreiben vom 31. 07. 2013 an St. MELF). b) Künftige WSG-VO (+ anstehende Aktualisierung Muster-WSG-VO): Neuformulierung "… oder erwerbsgärtnerisch genutzt werden. " Bei Zone III B führt Verweis auf geltendes Pfl. Sch. G nicht mehr zum Ziel Künftig ebenso konkretes Verbot (= gebotene erhöhte Anforderung) wie in Zone III von nicht unterteiltem WSG; im Lf. U-Merkblatt 1. 2/7 Teil 2 nähere Hinweise zu Befreiungsmöglichkeiten nach § 52 Abs. 1 WHG unter Heranziehung der Regelungen nach § 17 Pfl. Sch. G. 28 Copyright © Lf. U / Referate 94 u. 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfo F+E-Vorhaben

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Kurzinfo F+E-Vorhaben etc. – Sachstand – "Grenzbereiche der Wirtschaftlichkeit kleiner Wasserversorgungsunternehmen (WVU) im Hinblick auf die Anforderungen und Versorgungssicherheit“ - Checkliste mit Handlungsempfehlungen – Einsparung von Kosten und Energie in der Trinkwasserversorgung – Kooperationsleitfaden (Aktualisierung) 29 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 "Grenzbereiche der

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 "Grenzbereiche der Wirtschaftlichkeit kleiner Wasserversorgungsunternehmen (WVU) im Hinblick auf die Anforderungen und Versorgungssicherheit" • F+E-Vorhaben abgeschlossen (Auftragnehmer: Universität der BW München) Ergebnisse > siehe WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 2013 • derzeit: „Restarbeiten“ an Checkliste mit Handlungsempfehlungen • anschließend: Beteiligung der Verbände (VBEW, DVGW, VKU, Gemeinde- u. Städtetag) 30 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 "Grenzbereiche der

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 "Grenzbereiche der Wirtschaftlichkeit kleiner WVU…" Ziele: Die Checkliste soll kleinen WVU in Verbindung mit den Handlungsempfehlungen helfen, F - die eigene Situation zu bewerten EN TW UR - notwendige Maßnahmen zu erkennen und einzuleiten - den Anforderungen gerecht zu werden - nachhaltig zu wirtschaften Hilfestellung zur Eigeninitiative ! 31 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Einsparung von

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Einsparung von Kosten und Energie in der Trinkwasserversorgung • Auftraggeber: Lf. U, Ref. 95, Finanzierung: St. MUV, Ref. 57 • Bearbeitung: Universität der Bundeswehr München • Mitwirkung: Ing. -Büros, Firmen, WVU, WWA… • Zeitraum: Februar 2013 – Juni 2015 32 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Einsparung von

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Einsparung von Kosten und Energie in der Trinkwasserversorgung Hintergrund: • Steigende Anforderungen an WVU - insbesondere kosten- und energieeffizientes Arbeiten gefordert • vielerorts anstehende Sanierungsarbeiten an den Wasserversorgungsanlagen • bestehende Veröffentlichung aus dem Jahr 2000 teils veraltet Aktualisierung notwendig 33 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Einsparung von Kosten und Energie in der Trinkwasserversorgung Zweck: • Hilfestellung für WVU, Planungsbüros und Verwaltung zur Erreichung möglichst kosten- und energieeffizienter Umsetzungen von Sanierungsmaßnahmen • Unterstützung der WVU bei der Gewährleistung einer gesicherten Wasserversorgung • aktiver Beitrag zur Energiewende 34 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

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Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Einsparung von Kosten und Energie in der Trinkwasserversorgung Aktualisierung der Veröffentlichung aus dem Jahr 2000 > Vorgesehene inhaltliche Änderungen • • Anpassung an geänderte Randbedingungen Aufzeigen neuer technischer Möglichkeiten Aufzeigen von Energieeinsparpotentialen Veranschaulichung anhand von Praxisbeispielen ("best-practice") insbesondere im Bereich der Anlagensanierung Derzeit läuft Abfrage geeigneter Beispiele bei WVU und Ingenieurbüros 35 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Betriebliche Kooperation

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Betriebliche Kooperation – ein Leitfaden für WVU > ein Lösungsansatz zur Steigerung der Qualität und der Effizienz Betriebliche Kooperation: Zusammenarbeit mehrerer s) n r Unternehmen bei gleichzeitiger ye a B Wahrung der eigenen kommunalen lb a h r Selbstständigkeit > ße bt u n e a l ( e freiwillig, partnerschaftlich, teilw. zeitlich t ge fad elob g t i i begrenzt g en Le h - c ho Beispiele: -i Materialbeschaffung, Anlagenwartung und -instandhaltung, Datenverwaltung oder Durchführung der Pflichten der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) … w y a n. B 36 ern Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Betriebliche Kooperation

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 Betriebliche Kooperation – ein Leitfaden für WVU Fortschreibung / Neuauflage des Leitfadens von 1999 • Anregung aus dem Kreis des WWN-Vorstandes • Umsetzung: – > Lf. U (UMS vom 16. 10. 2013) • redaktionelle Federführung • Leitung der Arbeitsgruppe – Mitwirkung / Unterstützung durch St. MIBV – gefragt !: Mitwirkung aus dem Kreis der WWN (bzw. der WWNArbeitsgruppe), insbesondere zu Aufgabenfeldern der Kooperation und Praxisbeispielen 37 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 alles (wasser-)

Kurzinfos aus der Wasserwirtschaftsverwaltung (Lf. U) WWN-Leiter Erfahrungsaustausch 15. /16. 01. 2014 alles (wasser-) klar ? Vielen Dank für`s Zuhören ! 38 Copyright © Lf. U / Referat 95 / 12. 02. 2014