Die freiwillige zustzliche Altersrente in Frankreich Zur Erinnerung
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Die freiwillige zusätzliche Altersrente in Frankreich
Zur Erinnerung : Die 4 Stufen der Altersrente Individuelle Zusatzaltersrente Kollektive Zusatzaltersrente (Industrie Tarf-ifverträge) Zusatzaltersrente (nationale Tarifverträge) Pflichtrente Altersrente Freiwillige Rente
Zur Erinnerung : die demographische. Entwicklung in Frankreich 89, 2 3, 333 Kinder pro Frau im Jahr 1948 82, 2 69, 2 80. 9 74. 6 63, 4 1, 7 Kinder pro Frau im Jahr 1998 Zusammengefasste. Fruchtbarkeitsziffer 1950 Lebenserwartung 1998 2040
Individuelle Zusatzaltersrentensyst em Freiwilliges Altrerssicherungsystem Im Kapitaldeckungsverfahren Individuelles Rentensparen Rentenlohnsparen Pflichtalters= sicherungsystem im Umlageverfahren AGIRC - ARRCO Allgemeines Sicherungssystem • PERP • Lebensversicherung Zusatzssicherungsyste m im Betrieb • art 83 • art 39 • Zusätlicher Rentensparplan PERCO Pflichtzusatzssicherung system Pflichtbasissicherungsystem
Die « Erträge » der Rentensysteme : Unterschiede je nach den Kategorien der Arb. Nn DIE PFLICHTSYSTEME VERSICHERN DEN HÖHEREN Arb. Nn NICHT MEHR DIE GLEICHEN ENTGELTERSATZLEISTUNGEN Auf Basis einem vollständigen Jahr, für einen 40 jährigen Arb. Nn, kann man seine Rente wie folgend einschätzen : 30 % 45 % 60 % 70 % Leitende Arb. N Höhere Arb. N Einfache leitende. Arb. N des letzten Gehalts
« flexibles» Produkt Wertpapierkonto Lebensversicherung Sparplan in Aktien Loi MADELIN Sparplan Ungünstiges Steuerwesen Article 83 Zusätlicher Rentensparplan (PERCO) « Sachenrecht » produkt « Renten » produkt Personnalisierter Rentensparpaln (PERP) PREFON (Beamte) « gesetzlich geregeltes » Produkt
Die bestehenden. Vorrichtungen Beitragsbezogene Betriebsrente Artikel 39 CGI (Steuergesetzbuch) Betriebsrente mit vourausbestimmter Höhe • Article 82 CGI • Article 83 CGI • PERP • PERCO • Madelin • Prefon, Corem…
Rentensparen Kollektives Sparen Betrieb PERCO* Freiberufler « Madelin » verträge Art. 39 Art. 83 Art. 82 CGI ARb. N Individuelles Sparen * Bedingung: Einführung eines Betriebssparplans Staatsbeamte PERP Co. REm Préfon
FÜR DEN Arb. G n Ein Mittel die gezahlten Gehälter zu optimieren n Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von dem steuerpflichtigen Gewinn und Befreieung von Sozialabgaben (in Maßen) n Ein Motivations- und Loyalitätsmittel für die Arb. N FÜR DEN Arb. N n Eine zusätzliche Rente durch Kapitaldeckungsverfahren n Eine Beteiligung des Betriebs an den gezahlten Sozialverischerungbeiträgen n Mögliche Steuerabzüge für die Sozialversicherungsbeiträge
Die vorangehenden Fragen im Personalwesen : Tabelle Art 83 PERE 83 Art 39 PERCO Ausschließlich für einen Teil der Arb. Nn ? Ja Ja Ja Nein Unterschiedlicher Betriebsbeitrag je nach Kategorie ? Ja Ja Ja Nein Aufgeteilte Finanzierung Arbeitgeber / Angesteller ? Ja Ja Nein Ja Kontrollierte Ausgaben ? Ja Ja Nein Ja Austritt mit Kapital? Einseitige Entscheidung möglich? Kollektiver Pflichtvertrag? Ja Nein Ja Ja Ja Nein Steuervorteil für Arb. N bei Austritt Nein Ja Individuelle Zahlung möglich ? Nein Ja Vom steuerpflichtigen Gehalt abziehbar? Nein Ja Nein Zusammenstellung von sozialen Schulden (Passiva)? Nein Ja Nein Ja Nein Die Rechte der Arb. N im Fall eines Betriebsübergangs? Höhe der Rente unabhängig von der Beitragsdauer?
Die 4 bestehende Systeme Art. 82 Art 83 Art 39 PERCO Rechtsquellen Verssicherungsgesetzbuch/ Steuergesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Berechtigte Kategorie Eine oder mehrere objektive Kategorien Alle Arb. N des Betriebs Umsetzung Austritt Steuerwesen der Renten Einseitige Entscheidung des Arbeitgebers ( nur im Fall wo Kollektivvereinb. oder Referendum der Arbeitgeber 100% des Beitrags bezahlt) Pflichtbetriebsspar oder Kollektivvereinbarung plan oder Referendum Rente Oder Kapital Leibrente, wendbar oder nicht (kein Einkommen Rentendienst bei Renteneintritt steurer) Leibrente umsonst erworben (Einkommensteurer nach Abzug 10 % und 20 %) gegen Entgelt erworbene Leibrente
Es ist ein betragsorientiereter Vertrag mit Pflichtmitgliedschaft ý ý Bei der Einrichtung des Vertrags, sind die Arb. N der verschiedenen objektiven Kategorien (LEITENDE Angestellte– EINFACHE Arb. N … oder ALLE Arb. N). JEDER Arb. N DER DANACH VOM BETRIEB EINGESTELLT WIRD, IST MITGLIED. Der BETRIEB , durch den Geschäftsführer vertreten, bestimmt die Höhe des Beitrags der auf ein individuelles Konto für jeden betroffenen Arb. Nn überwiesen werden
Beitragsorientierte Systeme EIN SOZIALES UND STEUERGÜNSTIGES UMFELD STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DES BETRIEBSBEITRAGS STEUERWESEN Ø Steuerabziehbar für den Betrieb (Unternehmensbesteuerung Art. 83 CGI). Ø Wird nicht als steuerpflichtige Einnahmen für den Arb. N Fiscal angesehen innerhalb der im Steuergesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel 83 -2 Ø Nicht Lohnsteuerpflichtig innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel L 242 -1 und D 242 -1 (Art. 231 und 51 Annex III des Steuergb SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Ø Kein Sozialversicherungsbeitrag innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen. Artikel L 242 -1 und D 242 -1. Ø 95 % des Betriebsbeitrags steuerpflichtig CSG (7, 5 %) und CRDS (0, 5 %). STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DES Arb. NNBEITRAGS STEUERWESEN Ø Steuerabziehbar für den Arb. N innerhalb der im Steuergesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel 83 -2 SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Ø Nicht von der Berechnungsgrundlage abziehbar CSG (7, 5 %), CRDS (0, 5 %). .
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME Abzugsfähigkeit und Nicht-Wiedereinsetzung in die Berechnungsgrundlage unter 6 Bedingungen: System mit Pflichtmitgliedschaft Rente frühstens ab dem normalen Renteneintrittsalter zahlbar Pflichtbetriebsbeitrag Beiträge auf einen einheitlichen Satz festgesetzt Keine Kapitalauszahlung Pflichtkollektivversicherung für alle Arb. N oder eine objektive Kategorie. ABER AUCH : • rechtliche und permantente Verpflichtung, vollstreckbar gegen den Arbeitgeber • endgültiger Verlust der Verfügbarkeit des Eigentums der gezahlten Beiträgen, • eine Leistung im Zusammenhang mit den geleisteten Diensten
ARTIKEL 83 Verträge" STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERRECHT n Rente : System der umsonst erworbenen Leibrente (Art. 158 -5 des Steuergesetzbuches) Einkommensteurer nach Abzug 10 % und 20 % SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG n Rente : steuerpflichtige CSG (6, 2 %) CRDS (0, 5 %) und Krankenversicherungbeitrag (1 %)
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME Vertrag mit freiwilliger Mitgliedschaft der die Arb. N betrifft die vom Betrieb bestimmt werden. Der « Artikel 82 « -Vertrag wird Extragehaltsvertrag genannt denn der Betrag der vom Arbeitgeber bezahlten Prämie ähnelt einem Gehalt der dem Bruttogehalt des Arb. Ns hinzugefügt wird. Die vom Arbeitgeber bezahlte Prämie gilt demnach als einen zusätzlichen Gehalt.
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME STEUERLICHEUNDSOZIALEBEHANDLUNG DES BETRIEBSBEITRAGS STEUERWESEN Ø Steuerabziehbar für den Betrieb (Unternehmensbesteuerung Art. 82 CGI). Ø Wird als steuerpflichtige Einnahmen für den Arb. Nn angesehen SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Ø Kein Sozialversicherungsbeitrag innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen. Artikel L 242 -1 und D 242 -1 Ø 95 % des Betriebsbeitrags steuerpflichtig CSG (7, 5 %) und. CRDS (0, 5 %). Ø Nicht Lohnsteuerpflichtig innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel D 242 -1 (Art. 231 des Steuergesetzbuches) STEUERLICHEUNDSOZIALEBEHANDLUNG DES Arb. NNBEITRAGS STEUERWESEN Ø Nicht vom steuerpflichtigem Gehalt abziehbar SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Ø Nicht von der Berechnungsgrundlage abziehbar CSG (7, 5 %), CRDS (0, 5 %). %)
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME ARTIKEL 82 Verträge" Abzugsfähigkeit und Nicht-Wiedereinsetzung in die Berechnungsgrundlage unter 5 Bedingungen: • System mit freiwilliger oder Pflichtmitgliedschaft • Garantie zusätlzicher Rentenvorteilen • Sozialversicherte einer objektiven Kategorie • Beitragsorientiertes Betriebsrentensystem oder Betriebsrentensystem mit vorausbestimmter Höhe 5. Kollektivversicherung
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Kapital wenn die Kapitalisierung mindestens 8 Jahre dauert, werden die Zinsen steuerpflichtig , 7, 5% nach Anwendung von einem jährlichen Freibetrag von 9. 147 € für Verheiratete oder 4573 € für eine einzelne Person Kapitalprodukte sind steuerpflichtig CSG (7, 5 %), und CRDS (0, 5 %), Sozialsteuer(2 %), aber kein Krankheitsversicherungsbeitrag Rente System der gegen Entgelt erworbene Leibrente (Art. 158 -6 des Steuergesetzbuches). Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig (auch für die Hinterbliebenenrente) : § 70 % waniger als 50 Jahre (Alter des Empfängers der Rente ) § 50 % zwischen 50 und 59 ans § 40 % zwischen 60 und 69 ans § 30 % mehr als 69 ans . Rente steuerpflichtig CSG (6, 2 %), CRDS (0, 5 %) Krankheitsversicherungsbeitrag(1 %).
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME In den beitragsorientierten Systemen hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Bemühungsverpflichtung auf der Höhe der Leistung. Im Betriebsrentensystem mit vorausbestimmter Höhe hat er eine Resultatverpflichtung. Diese Art von Verträgen beziehen sich auf Artlikel 39 des Steuergesetzbuches. 2 Arten von Verträgen : n Zusätzliche n Unterschiedliche auch « Chapeau » genannt
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME n Die zusätzliche Systeme Zusätzlich 10 % des letzten Gehalts AGIRC ARRCO Grundsystem oder 1 % des letzten Gehalts pro Betriebszugehörigkeitjahr auf 20 % beschränkt.
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME n Die unterschiedliche Systeme Unterschiedlich AGIRC ARRCO Grundsystem 60 % oder 70 % des letzten Gehalts
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERWESEN SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG n Steuerabziehbar für den Betrieb (Unternehmensbesteuerung Art. 39 des Steuergesetzbuches). n Beiträge werden nicht in die Berechnungsgrundlage der Lohnsteurer miteinbezogen. n Für den Arb. N stellt sich die Frage nicht, denn est gibt keinen Arbeitnehmerbeitrag. Es sind zufallsmässige Rechte. n Kein Sozialversicherungsbeitrag innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel L 242 -1 und D 242 -1. n Für den Arb. N werden die Betriebsbeiträge nicht in die Berechnungsgrundlage der Beiträge miteinbezogen, innerhalb der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beschränkungen Artikel L 242 -1 und D 242 -1. 95 % des Betriebsbeitrags steuerpflichtig CSG (7, 5 %) und CRDS (0, 5 %).
BEITRAGSORIENTIERTE SYSTEME STEUERLICHE UND SOZIALE BEHANDLUNG DER LEISTUNGEN STEUERWESEN n Rente : System der umsonst erworbenen Leibrente (Art. 158 -5 des Steuergesetzbuches) Einkommensteurer nach Abzug 10 % und 20 % SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG n Rente : steuerpflichtig CSG (6, 2 %) CRDS (0, 5 %) und Krankenversicherungbeitrag (1 %)
Sparpläne – Eigenschaften Doppelt freiwillige Systeme Wille des Arbeitgebers (zur Belohnung) für die Arbeitnehmer und den Arbeitgeber selbst (Sparfähigkeit ) ein wirsames Mittel anzuwenden 1. Phase Die Umsetzung im Betrieb Mitgliedschaft des Arb. Nr abhängig vom « Motor » der Sparpläne: die Arbeitgebersparzulage 2. Phase Freiwillige Mitgliedschaft der Arb. N, des Geschäftsführers und dessen Kooperationspartner
Der Mechanismus der Sparpläne Freiwillige Zahlungen : Maximum 25 % des Bruttojahreseinkommen Zahlung Sparer Arbeitnehmer Beteiligung Maxi 1/2 PASS Arbeitgebersparzulage PEE/PEI max. 3 Mal Zahlung & 2 300 € Freiwillige Zahlung Gewinnbeteiligung Maximum 3/4 PASS Arbeitnehmer beteiligung PEE / PEI 5 Jahre Arbeitgebersparzulage PERCO/PERCOI max. 3 Mal Zahlung & 4 600 € Freiwillige Zahlung Arbeitnehmer beteiligung Gewinn beteiligung PERCO/PERCOI Bis zum Renteneintritt 26
2 Sparplanarten stehen Arbeitnehmer, Geschäftsführer eines Betriebs das von 1 bis zu 1000 Arbeitnehmer beschäftigt, und ihren Kooperationspartnern zur Verfügung, 5 jähriger Plan § Der PEE, ein fünfjähriges, investiertes Sparen § Der PEI, ein zwischen mehreren unabhängingen Betrieben aufgeteilter PEE PEI Rentenpläne § Der PERCO, ein bis zum Renteneintritt investierte Sparen § PERCOI, einzwischen mehreren unabhängingen Betrieben aufgeteilter PERCOI 27
Der « PERCO » : ein Kollektivsparensystem Der zusätzliche kollektive Rentensparplan (PERCO) ist ein Mechanismus der spziell auf die Rente oder das Erwerben eines Hauptwohnsitzes gerichtet ist. Freiwillige Zahlung Arbeitnehmerbeteiligung Gewinnbeteiligung Arbeitgebersparzulage (Maximum 5. 150 € / pro Stand 2007) PERCO Leibrente oder Kapital Übertragung eines PEE
DEFINITION DES « PERCO » • Sparsystem das speziell auf die Rente oder das Erwerben eines Hauptwohnsitzes gerichtet ist. Arb. G. Arb. N. ØArbeitnehmerbeteiligung ØGewinnbeteiligung PERCO SICAV / FCPE Arbeitgebersparzulage möglich ØCET Tage (10 maxi) (max 16% PASS = 5 539€ innerhalb 3 x die Zahlung des Arb. N) ØFreiwillige Zahlung (max 25% des Gehalts) KAPITAL Nicht Einkommensteuerpflichtig Les finanzielle Prodkute sind steuerpflichtig CSG/CRDS RENTE gegen Entgelt erworbene Leibrente (spezifischer Steuerablass je nach Renteneintrittsalter) Sozialversicherungsbeitragpflichtig
PEI / PERCOI : günstiges Steuerwesen ■Sozialleistungsvorteile und Steuervorteile für den Arbeitnehmer ■Sozialleistungsvorteile und Steuervorteile für den Betrieb Befreiung Betriebs abgaben Arbeitnehmerbeteiligung JA Gewinnbeteiligung JA Arbeitgebersparzulage JA von Abziehbar vom steuerpflichtigen Gewinn und Befreiung von Lohnsteuer JA JA JA Zusätzlicher, von Lohn- und Mehrwertssteuer freier Gehalt Arbeitnehmerbeteiligung Gewinnbeteiligung Arbeitgebersparzulage JA JA, wenn im Rahmen eines Sparplans gezahlt wird JA 30
Optimierung der freiwilligen Zahlung und Arbeitgebersparzulage freiwillige Zahlung 767 € PEE/ PEI Arbeitgebersparzulage 3 067 €* Investierter Nettojahres- 2 300 €* strom freiwillige Zahlung 9 201 €* 1 534 € PERCO/ PERCOI Arbeitgebersparzulage 6 134 €* 4 600€* * Hors CSG/CRDS 31
Optimierung der freiwilligen Zahlung und Arbeitgebersparzulage (Neuheit « Breton » -gesetz) freiwillige Zahlung 767 € PEE/ PEI Arbeitgebersparzulage 2 300 €* 3 067 €* -1 534 € = 1 533 € Investierter Nettojahresstrom Übergang des Verfügbaren vom PEE oder zum PEI 7 667 €* (767 €+ 2 300€ + 4 600 €) 1 534 € Arbeitgebersparzulage PERCO/ PERCOI 4 600€* 6 134 €* * Hors CSG / CRDS 32
Die Eigenschaften der Produkte PERE Art 39 Arbeit. G. (pflicht) Arbeit. N. (freiwillig) Beiträge Individuelle Zahlungen Steuerwesen Beiträge Art 83 Ja (freiwillig) IS IR Arbeit. G. allein Arbeitgebersparzulage (bei Individuellen Zahlungen) Ja (freiwillig) Nein Sozialabgaben abziehbar PERCO Sozialabgaben abziehbar Arbeitgeber. Sparzulage abziehbar (max. 4 600 €) Steuerpflichtig außerhalb von Ar. N. Beteiligung u. Gewinnbeteiligung Auf 8 % des Bruttogehalts beschränkt Nicht anwendbar Steuerwesen Indiv. Zahlungen Auf 10 % des N-1 Gehalts beschränkt nach Abzug von Pflichtbeiträgen und Arbeitgebersparzulage PERCO Nicht betroffen Nicht abziehbare freiwillige Zahlungen Individuelle Portabilität Ja Nicht anwendbar Ja
« EET » Steuerwesen Steuerabzug Beim Eintritt Befreiung der Produkte während der Sparphase Verträge mit Leistungszusage Beitragsorientierte Verträge in eine Rente umgewandelter Sparvertrag mit verschobener Leibrente Punkte-Vertrag Besteuerung von Leibrenten als Renten verpflichtung
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