Prsentationsprfung Stand 09 12 2016 Gesetzliche Grundlagen Die

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Präsentationsprüfung Stand: 09. 12. 2016

Präsentationsprüfung Stand: 09. 12. 2016

Gesetzliche Grundlagen Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1 a) eine Teilprüfung der

Gesetzliche Grundlagen Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1 a) eine Teilprüfung der mündlichen Prüfung in einem Förderschwerpunkt mit einer Präsentation • eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder • eines Förderplans auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in Erziehung und Unterricht in diesem Förderschwerpunkt.

Gesetzliche Grundlagen „Die Präsentation des eigenen fachbezogenen Unterrichtvorhabens soll Gelegenheit geben, zu zeigen, dass

Gesetzliche Grundlagen „Die Präsentation des eigenen fachbezogenen Unterrichtvorhabens soll Gelegenheit geben, zu zeigen, dass über die Einzelstunde hinaus Unterricht geplant und die Planung unterrichtspraktisch umgesetzt werden kann sowie die Ergebnisse kritisch dargestellt werden können. “ (LVO § 20 Abs. 3)

Funktion und Aufgabe Die Präsentation im gewählten Förderschwerpunkt gibt der Anwärterin/dem Anwärter exemplarisch Gelegenheit

Funktion und Aufgabe Die Präsentation im gewählten Förderschwerpunkt gibt der Anwärterin/dem Anwärter exemplarisch Gelegenheit • • ihre/seine längerfristige Unterrichts- und Förderplanung nachvollziehbar darzustellen, die unterrichtspraktische Durchführung anschaulich zu erläutern, die Umsetzung im Rückblick zu beleuchten und daraus abgeleitete Konsequenzen aufzuzeigen.

Funktion und Aufgabe • In der Präsentation ist eine divergente sowie offene Darstellung erlaubt.

Funktion und Aufgabe • In der Präsentation ist eine divergente sowie offene Darstellung erlaubt. • Die Vermittlungs- und Präsentationskompetenz der Anwärterin/des Anwärters ist von Bedeutung.

Themenfindung • Die Anwärterin/der Anwärter wählt einen der beiden Förderschwerpunkte aus und schlägt nach

Themenfindung • Die Anwärterin/der Anwärter wählt einen der beiden Förderschwerpunkte aus und schlägt nach Abstimmung mit der Fachleiterin/dem Fachleiter ein Thema vor. • Der Themenvorschlag ist dem Seminarleiter zu dem von ihm festgesetzten Termin vorzulegen. Der Seminarleiter setzt unter Berücksichtigung des Vorschlags das Thema fest. • Das Thema wird der Anwärterin/dem Anwärter 20 Tage vor der Prüfung mitgeteilt.

Themenfindung • Die Präsentation eines Unterrichtsvorhabens oder eines Förderplans in der mündlichen Teilprüfung bezieht

Themenfindung • Die Präsentation eines Unterrichtsvorhabens oder eines Förderplans in der mündlichen Teilprüfung bezieht sich auf eine zum Zeitpunkt der Prüfung abgeschlossene, eigenverantwortlich durchgeführte Unterrichtseinheit. • Das Präsentationsthema wird von der Anwärterin/dem Anwärter durch eine pädagogische und didaktisch-methodische Schwerpunktsetzung eingegrenzt, wobei der gewählte Schwerpunkt nicht bereits zentraler Aspekt einer Unterrichtsberatung gewesen sein darf. • Das Thema der Präsentation sollte im Bezug zum aktuellen Entwicklungsstand der Anwärterin/des Anwärters stehen und fördert die Erweiterung der eigenen Planungs- und Reflexionskompetenz.

Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan • keinen kompletten Förderplan vorstellen • nur ausgewählte Aspekte im

Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan • keinen kompletten Förderplan vorstellen • nur ausgewählte Aspekte im direkten Zusammenhang mit unterrichtlichen Konsequenzen darstellen • ein Förderziel vertiefen • Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler konkret benennen

Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan • Inhaltliche Aussage: ü „Es hat sich etwas verändert, weil…“

Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan • Inhaltliche Aussage: ü „Es hat sich etwas verändert, weil…“ ü „Es hat sich nichts verändert, weil…“ evaluierter Förderplan • Persönliche Fragestellung der Anwärterin/des Anwärters: „Wie kann ich Unterricht gestalten, damit die Schülerin/der Schüler diese Kompetenz erwirbt? “

Vor der Prüfung • Dokumentation ü nicht zu umfangreich ü Gliederung (2 Seiten) zur

Vor der Prüfung • Dokumentation ü nicht zu umfangreich ü Gliederung (2 Seiten) zur Visualisierung, z. B. Mind-Map, Inhaltsverzeichnis, Fließdiagramm, Themengliederung => Art der Präsentation ist freigestellt

Vor der Prüfung • 1 Woche vor der Prüfung: ü Thesenpapier auf den BSCW-Server

Vor der Prüfung • 1 Woche vor der Prüfung: ü Thesenpapier auf den BSCW-Server hochladen (Ordner Prüfung) ü Groborientierung für die Prüfungsplanung der Fachleiterin/des Fachleiters ist dadurch gegeben ü Änderungen sind weiterhin möglich ü bietet Orientierung für Prüfungsausschuss und Protokollant

Vor der Prüfung • Angaben auf Deckblatt: Name Studienseminar Name Anwärterin/Anwärter Schule/Klasse bzw. Lerngruppe

Vor der Prüfung • Angaben auf Deckblatt: Name Studienseminar Name Anwärterin/Anwärter Schule/Klasse bzw. Lerngruppe Förderschwerpunkt/Förderbereich/Fach Name Fachleiterin/Fachleiter Kompetenzerwartung bzgl. Unterrichtseinheit oder Förderplan (übergeordnete Fragestellung) ü Literaturangaben ü ü ü

Vor der Prüfung • Themenbeispiele: • Unterrichtseinheit: „Einführung des Buchstabens „p“ an einer Schule

Vor der Prüfung • Themenbeispiele: • Unterrichtseinheit: „Einführung des Buchstabens „p“ an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt L in einer Klasse 1 -2“, • Förderplan: „Förderung der phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne“

Prüfungsablauf • Die Dauer der mündlichen Prüfung in dem ausgewählten Förderschwerpunkt beträgt insgesamt 30

Prüfungsablauf • Die Dauer der mündlichen Prüfung in dem ausgewählten Förderschwerpunkt beträgt insgesamt 30 Minuten. • Die Präsentationsprüfung ist der ersten Teil der mündlichen Prüfung im Förderschwerpunkt und dauert 10 Minuten. Die Anwärterin/der Anwärter trägt in freier Rede und in der Regel mediengestützt Überlegungen oder Ergebnisse zum Thema vor. • Das Kolloquium ist der zweite Teil der mündlichen Prüfung im Förderschwerpunkt und dauert 20 Minuten. Ausgehend von der vorangegangenen Präsentation werden im Kolloquium fachliche Fragen geklärt, Sachaspekte vertieft sowie Bezüge und Vernetzungen zu weiteren didaktisch-methodischen Bereichen des Förderschwerpunkts hergestellt.

Prüfungsablauf • Die Präsentationsprüfung findet im Rahmen einer vorgezogenen Teilprüfung am Studienseminar statt. Der

Prüfungsablauf • Die Präsentationsprüfung findet im Rahmen einer vorgezogenen Teilprüfung am Studienseminar statt. Der Prüfungskommission gehören die BS-Leiterin/der BS-Leiter sowie die Fachleiterin/der Fachleiter des Förderschwerpunktes an.

Beurteilung • Zur Vorbereitung der Präsentationsprüfung stehen der Anwärterin/dem Anwärter Leitfragen zur Verfügung. •

Beurteilung • Zur Vorbereitung der Präsentationsprüfung stehen der Anwärterin/dem Anwärter Leitfragen zur Verfügung. • Aus den Leitfragen abgeleitet wurden Beurteilungskriterien aus folgenden Kompetenzbereichen erarbeitet: ü ü Sach- und Fachkompetenz (Wissen) Planungs- und Analysekompetenz (Anwenden) Reflexions- und Bewertungskompetenz (Urteilen) Präsentationskompetenz (Art der Darstellung/ Präsentation; Prägnanz und Logik der Ausführungen)

INFOS BSCW-Server seminarinterner Bereich: 1. 2. 3. 4. Infos Präsentationsprüfung (ppt) Leitfaden Vorbereitende Leitfragen

INFOS BSCW-Server seminarinterner Bereich: 1. 2. 3. 4. Infos Präsentationsprüfung (ppt) Leitfaden Vorbereitende Leitfragen Beurteilungshilfe