Prsentationsprfung September 2013 Gesetzliche Grundlagen Die Prsentationsprfung ist
Präsentationsprüfung September 2013
Gesetzliche Grundlagen Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1 a) eine Teilprüfung der mündlichen Prüfung in einem Förderschwerpunkt mit der Präsentation • eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder • eines Förderplans auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie als darauf bezogene mündliche Prüfung in der Didaktik und Methodik in diesem Förderschwerpunkt. September 2013
Absprachen Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan • Keinen kompletten Förderplan vorstellen • Nur ausgewählte Aspekte im direkten Zusammenhang mit unterrichtlichen Konsequenzen darstellen • 1 Förderziel vertiefen; Kompetenzen konkret benennen • Inhaltliche Aussage: „Es hat sich etwas verändert, weil…“, „Es hat sich nichts verändert, weil…“ evaluierter Förderplan • Wie kann ich (FöLAA) Unterricht gestalten, damit der Schüler diese Kompetenz erwirbt? September 2013
Ablauf 10 Min Präsentationsprüfung (nur im Notfall unterbrechen): Orientiert sich hauptsächlich am FSP Es kann aber auch Fach 2 hier bereits eingebracht werden 20 Min Auf die Präsentation eingehen, von da ausgehend die Theorie zum Unterricht und Förderplan erfragen; z. B. Begründung von Methoden, Sozialformen, Medien im Hinblick auf den FSP und den Schüler lässt sich nicht zu 100% planen Unterricht steht immer im Mittelpunkt!!! Unterrichtssequenz vorstellen geplant für die spezielle Lerngruppe oder Förderplan mit Konsequenzen für Unterricht FSP-spezifisch, bildungspolitisch, fachdidaktisch, … Wissen im Überblick, bzw. Fragen mit mehr Tiefgang Fach 2 FL FSP und FL Fach 2 müssen sich vorher absprechen und einen Septemberentwickeln 2013 gemeinsamen Prüfungsplan
Vor der Prüfung Dokumentation • Sollte nicht zu umfangreich sein unnötige Bindung von Kräften • 1 Gliederung (2 DINA 4) zur Visualisierung, z. B. Mind-Map, Inhaltsverzeichnis, Fließdiagramm, Themengliederung • 1 Woche vorher das Thesenpapier dem FL zumailen; Änderungen sind weiterhin möglich; Groborientierung für die Prüfungsplanung des FL ist dadurch gegeben à Bietet Orientierung für Prüfungsausschuss und Protokollant • Art der Visualisierung ist freigestellt September 2013
Vor der Prüfung FöLAA erhalten im BS Anleitung zu den notwendigen Angaben für die Gliederung: • Briefkopf des Studienseminars • Name des Prüflings • Angabe zum FSP und Fach • beteiligte Fachleitern • Thema: Beispiel für Unterrichtseinheit: „Einführung des Buchstabens „p“ an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt L in einer Klasse 1 -2“, Beispiel für Förderplan: „Förderung der phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne“ • Kompetenzerwartung bzgl. Unterrichtseinheit oder Förderplan (übergeordnete Fragestellung) • Literatur September 2013
Beurteilung Im Leitfaden werden Leitfragen für die FöLAA aufgenommen und die daraus abgeleiteten Beurteilungskriterien benannt. Folgende Kompetenzbereiche sind berücksichtigt: Fach-/Sachkompetenz Kommunikationskompetenz Medienkompetenz September 2013
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