Lehrgang Gesetzliche Grundlagen capito Lehrgang KHT www capito

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Recht auf verständliche Information § Wer braucht das? § § capito Lehrgang KHT Menschen

Recht auf verständliche Information § Wer braucht das? § § capito Lehrgang KHT Menschen mit Behinderungen Senior. Innen Migrant. Innen Menschen mit nicht‐deutscher Muttersprache www. capito. eu

Was hat sich in den letzten Jahren getan? § Paradigmenwechsel § Behinderung gilt nicht

Was hat sich in den letzten Jahren getan? § Paradigmenwechsel § Behinderung gilt nicht mehr als „Privatsache“ § Mitwirkungsrechte § Mitwirkung bei Auswahl , Gestaltung und Evaluation capito Lehrgang KHT www. capito. eu

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) § 2009 von Deutschland unterzeichnet § 2008 von Österreich unterzeichnet § Rechte

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) § 2009 von Deutschland unterzeichnet § 2008 von Österreich unterzeichnet § Rechte von Menschen mit Behinderungen § Artikel 2 Kommunikation § Artikel 9 Barrierefreiheit § Artikel 21 Information § Artikel 49 Form capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Artikel 2 | Kommunikation § weite Begriffsbestimmung § Leichte Sprache eingeschlossen § Bereitstellung von

Artikel 2 | Kommunikation § weite Begriffsbestimmung § Leichte Sprache eingeschlossen § Bereitstellung von Informationen auf verschiedenen Kanälen: Audio, Braille, Gebärdensprache capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Artikel 9 | Barrierefreiheit § Zugänglichkeit baulich § Technische Barrierefreiheit: Internet § Zugang zu

Artikel 9 | Barrierefreiheit § Zugänglichkeit baulich § Technische Barrierefreiheit: Internet § Zugang zu Informationen konkret: Wie müssen Internetseiten ausgestattet sein, damit sie barrierefrei genutzt werden können? capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Artikel 21 | Meinungsfreiheit und Information § Recht auf eigene und freie Meinung §

Artikel 21 | Meinungsfreiheit und Information § Recht auf eigene und freie Meinung § Recht auf Information, damit Meinung gebildet werden kann § Information = Voraussetzung für Entscheidungen und Beteiligung § Information: zugängliche Form, ohne Mehrkosten, gleich schnell capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Artikel 49 | Form § „Der Wortlaut dieses Übereinkommens wird in zugänglichen Formaten zur

Artikel 49 | Form § „Der Wortlaut dieses Übereinkommens wird in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt. “ § Betrifft auch Aktionspläne und künftige Berichte zur Umsetzung capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Umsetzung § Aktionspläne auf regionaler Ebene § Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen capito Lehrgang

Umsetzung § Aktionspläne auf regionaler Ebene § Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Europäische Union § EU‐Richtlinie zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen § Europäisches Gleichstellungsrecht – Arbeitswelt

Europäische Union § EU‐Richtlinie zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen § Europäisches Gleichstellungsrecht – Arbeitswelt und Konsumentenschutz capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Europäisches Symposium in Berlin 2012 § EU und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der

Europäisches Symposium in Berlin 2012 § EU und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der UN‐BRK Vertrag trat für die EU im Januar 2011 in Kraft, bildet Grundlage für Europäische Strategie 2010– 2020 § „Verbesserung der Verständlichkeit von Rechtsvorschriften im Rechtsetzungsverfahren“ § Jeder Mensch muss ohne Hilfe Gesetze, Urteile und Vorschriften verstehen können capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Rechtlicher Rahmen § Arbeitsschutzgesetz § SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen § Personenbeförderungsgesetz

Rechtlicher Rahmen § Arbeitsschutzgesetz § SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen § Personenbeförderungsgesetz § Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik: BITV 2. 0 § Wohnbetreuungsvertragsgesetz: WBVG § Wohnteilhabegesetz: WTG capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Behindertengleichstellungsgesetz § Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigen § Gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen gewährleisten

Behindertengleichstellungsgesetz § Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigen § Gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen gewährleisten § Selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen § § 4: Was ist Barrierefreiheit? § § 6: Gebärdensprache § § 7: Besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung von Benachteiligung capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Arbeitsschutzgesetzt capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Arbeitsschutzgesetzt capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Definition Behinderung Unter Behinderung wird die Auswirkung einer § körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung

Definition Behinderung Unter Behinderung wird die Auswirkung einer § körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder § einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen bezeichnet, § die länger als sechs Monate andauert § und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren kann. capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Das Behinderten-Gleichstellungspaket § Bundes‐Behindertengleichstellungsgesetz (BGSt. G) ‐> Verbot der Diskriminierung im „täglichen Leben“ §

Das Behinderten-Gleichstellungspaket § Bundes‐Behindertengleichstellungsgesetz (BGSt. G) ‐> Verbot der Diskriminierung im „täglichen Leben“ § Behinderten‐Einstellungsgesetz (BEinst. G) ‐> Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt § Bundes‐Behindertengesetz (BBG) ‐> Normiert die Aufgaben des Bundes‐Behindertenanwalts capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Normiert § die Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen §

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Normiert § die Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen § die Gewährleistung von selbstbestimmter Lebensführung § die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Behinderten-Einstellungsgesetz Normiert § die Verpflichtung von Dienstgebern mit 25 oder mehr Mitarbeitern je 25

Behinderten-Einstellungsgesetz Normiert § die Verpflichtung von Dienstgebern mit 25 oder mehr Mitarbeitern je 25 Dienstnehmern mindestens einen begünstigten Behinderten (Grad der Behinderung mind. 50) einzustellen = Pflichtzahl § die sogenannte Ausgleichstaxe. Die kommt zum Tragen, wenn der Dienstgeber die erforderliche Beschäftigungspflicht (Pflichtzahl) nicht erreicht. Sie muss monatlich entrichtet werden. capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Bundes-Behindertengesetz Normiert § die Aufgaben des Bundes‐Behindertenanwalts (Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

Bundes-Behindertengesetz Normiert § die Aufgaben des Bundes‐Behindertenanwalts (Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierung) § die Kompetenzen des Monitoring‐Ausschusses. Überwacht die Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung. Setzt sich zusammen aus ‐> 4 Personen der organisierten Menschen mit Behinderung ‐> 1 Person einer NGO aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit ‐> 1 Person der wissenschaftlichen Lehre capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Arbeitnehmer. Innenschutzgesetz § § 3. (1): Arbeitgeber. Innen müssen für die Sicherheit und Gesundheit

Arbeitnehmer. Innenschutzgesetz § § 3. (1): Arbeitgeber. Innen müssen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Innen sorgen ‐ Informationen müssen da sein – aber wie? § § 5: Arbeitgeber. Innen müssen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festhalten – in welcher Form auch immer § § 6. (2): Zugang zu bestimmten Bereichen nur nach „ausreichend Anweisungen“ § § 6. (3): Menschen mit körperlichen Schwächen dürfen keine Arbeit machen, die sie einer besonderen Gefahr aussetzt § § 6. (5): Rücksichtnahme auf Arbeitnehmer. Innen mit Behinderungen § § 12: Information: Speziell aufbereitete, verständliche Informationen § Besondere Sorgfaltspflicht bei wichtigen Informationen capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Chancengleichheitsgesetze § Neue Antidiskriminierungs‐ und Gleichstellungsgesetze § Chancengleichheitsgesetze in leichter Sprache capito Lehrgang KHT

Chancengleichheitsgesetze § Neue Antidiskriminierungs‐ und Gleichstellungsgesetze § Chancengleichheitsgesetze in leichter Sprache capito Lehrgang KHT www. capito. eu

Behindertengleichstellungsgesetz § Was ist eine Behinderung? § § 1: Diskriminierungen beseitigen und verhindern –

Behindertengleichstellungsgesetz § Was ist eine Behinderung? § § 1: Diskriminierungen beseitigen und verhindern – alle Menschen müssen gleich behandelt werden § § 8: Der Bund muss Benachteiligungen beseitigen § Schadenersatz bei Diskriminierung § Schlichtungsverfahren § Schlichtungsdatenbank capito Lehrgang KHT www. capito. eu