Lehrgang Gesetzliche Grundlagen capito Lehrgang KHT www capito
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Lehrgang Gesetzliche Grundlagen capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Recht auf verständliche Information § Wer braucht das? § § capito Lehrgang KHT Menschen mit Behinderungen Senior. Innen Migrant. Innen Menschen mit nicht‐deutscher Muttersprache www. capito. eu
Was hat sich in den letzten Jahren getan? § Paradigmenwechsel § Behinderung gilt nicht mehr als „Privatsache“ § Mitwirkungsrechte § Mitwirkung bei Auswahl , Gestaltung und Evaluation capito Lehrgang KHT www. capito. eu
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) § 2009 von Deutschland unterzeichnet § 2008 von Österreich unterzeichnet § Rechte von Menschen mit Behinderungen § Artikel 2 Kommunikation § Artikel 9 Barrierefreiheit § Artikel 21 Information § Artikel 49 Form capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Artikel 2 | Kommunikation § weite Begriffsbestimmung § Leichte Sprache eingeschlossen § Bereitstellung von Informationen auf verschiedenen Kanälen: Audio, Braille, Gebärdensprache capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Artikel 9 | Barrierefreiheit § Zugänglichkeit baulich § Technische Barrierefreiheit: Internet § Zugang zu Informationen konkret: Wie müssen Internetseiten ausgestattet sein, damit sie barrierefrei genutzt werden können? capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Artikel 21 | Meinungsfreiheit und Information § Recht auf eigene und freie Meinung § Recht auf Information, damit Meinung gebildet werden kann § Information = Voraussetzung für Entscheidungen und Beteiligung § Information: zugängliche Form, ohne Mehrkosten, gleich schnell capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Artikel 49 | Form § „Der Wortlaut dieses Übereinkommens wird in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt. “ § Betrifft auch Aktionspläne und künftige Berichte zur Umsetzung capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Umsetzung § Aktionspläne auf regionaler Ebene § Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Europäische Union § EU‐Richtlinie zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen § Europäisches Gleichstellungsrecht – Arbeitswelt und Konsumentenschutz capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Europäisches Symposium in Berlin 2012 § EU und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der UN‐BRK Vertrag trat für die EU im Januar 2011 in Kraft, bildet Grundlage für Europäische Strategie 2010– 2020 § „Verbesserung der Verständlichkeit von Rechtsvorschriften im Rechtsetzungsverfahren“ § Jeder Mensch muss ohne Hilfe Gesetze, Urteile und Vorschriften verstehen können capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Rechtlicher Rahmen § Arbeitsschutzgesetz § SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen § Personenbeförderungsgesetz § Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik: BITV 2. 0 § Wohnbetreuungsvertragsgesetz: WBVG § Wohnteilhabegesetz: WTG capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Behindertengleichstellungsgesetz § Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigen § Gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen gewährleisten § Selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen § § 4: Was ist Barrierefreiheit? § § 6: Gebärdensprache § § 7: Besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung von Benachteiligung capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Arbeitsschutzgesetzt capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Definition Behinderung Unter Behinderung wird die Auswirkung einer § körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder § einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen bezeichnet, § die länger als sechs Monate andauert § und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren kann. capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Das Behinderten-Gleichstellungspaket § Bundes‐Behindertengleichstellungsgesetz (BGSt. G) ‐> Verbot der Diskriminierung im „täglichen Leben“ § Behinderten‐Einstellungsgesetz (BEinst. G) ‐> Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt § Bundes‐Behindertengesetz (BBG) ‐> Normiert die Aufgaben des Bundes‐Behindertenanwalts capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Normiert § die Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen § die Gewährleistung von selbstbestimmter Lebensführung § die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Behinderten-Einstellungsgesetz Normiert § die Verpflichtung von Dienstgebern mit 25 oder mehr Mitarbeitern je 25 Dienstnehmern mindestens einen begünstigten Behinderten (Grad der Behinderung mind. 50) einzustellen = Pflichtzahl § die sogenannte Ausgleichstaxe. Die kommt zum Tragen, wenn der Dienstgeber die erforderliche Beschäftigungspflicht (Pflichtzahl) nicht erreicht. Sie muss monatlich entrichtet werden. capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Bundes-Behindertengesetz Normiert § die Aufgaben des Bundes‐Behindertenanwalts (Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierung) § die Kompetenzen des Monitoring‐Ausschusses. Überwacht die Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung. Setzt sich zusammen aus ‐> 4 Personen der organisierten Menschen mit Behinderung ‐> 1 Person einer NGO aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit ‐> 1 Person der wissenschaftlichen Lehre capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Arbeitnehmer. Innenschutzgesetz § § 3. (1): Arbeitgeber. Innen müssen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Innen sorgen ‐ Informationen müssen da sein – aber wie? § § 5: Arbeitgeber. Innen müssen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festhalten – in welcher Form auch immer § § 6. (2): Zugang zu bestimmten Bereichen nur nach „ausreichend Anweisungen“ § § 6. (3): Menschen mit körperlichen Schwächen dürfen keine Arbeit machen, die sie einer besonderen Gefahr aussetzt § § 6. (5): Rücksichtnahme auf Arbeitnehmer. Innen mit Behinderungen § § 12: Information: Speziell aufbereitete, verständliche Informationen § Besondere Sorgfaltspflicht bei wichtigen Informationen capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Chancengleichheitsgesetze § Neue Antidiskriminierungs‐ und Gleichstellungsgesetze § Chancengleichheitsgesetze in leichter Sprache capito Lehrgang KHT www. capito. eu
Behindertengleichstellungsgesetz § Was ist eine Behinderung? § § 1: Diskriminierungen beseitigen und verhindern – alle Menschen müssen gleich behandelt werden § § 8: Der Bund muss Benachteiligungen beseitigen § Schadenersatz bei Diskriminierung § Schlichtungsverfahren § Schlichtungsdatenbank capito Lehrgang KHT www. capito. eu
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