Kanton St Gallen Migrationsamt Fachaustausch mit den Kommunalen

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Kanton St. Gallen Migrationsamt Fachaustausch mit den Kommunalen Ansprechpersonen Integration Dienstag, 3. Dezember 2019

Kanton St. Gallen Migrationsamt Fachaustausch mit den Kommunalen Ansprechpersonen Integration Dienstag, 3. Dezember 2019 Kai Kellenberger, Juristin Migrationsamt St. Gallen Sicherheits- und Justizdepartement

Überblick Änderungen des Ausländergesetzes vom 16. 12. 2016: - Umsetzung 121 a BV -

Überblick Änderungen des Ausländergesetzes vom 16. 12. 2016: - Umsetzung 121 a BV - Integrationsvorlage (AIG) 11. September 2021 Seite 2 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Überblick 11. September 2021 Seite 3 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Überblick 11. September 2021 Seite 3 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Art. 121 a BV Masseneinwanderungsinitiative 11. 09. 2021 Seite 4 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Art. 121 a BV Masseneinwanderungsinitiative 11. 09. 2021 Seite 4 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Art. 121 a BV Wichtigste Gesetzesänderungen 11. 09. 2021 Seite 5 Kanton St. Gallen

Art. 121 a BV Wichtigste Gesetzesänderungen 11. 09. 2021 Seite 5 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Art. 121 a BV Wichtigste Gesetzesänderungen 11. 09. 2021 Seite 6 Kanton St. Gallen

Art. 121 a BV Wichtigste Gesetzesänderungen 11. 09. 2021 Seite 6 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Integrationsvorlage 11. 09. 2021 Seite 7 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Integrationsvorlage 11. 09. 2021 Seite 7 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Integrationsvorlage Ursprüngliche Botschaft 2013 • Neuer Name des Gesetzes: AIG statt Au. G •

Integrationsvorlage Ursprüngliche Botschaft 2013 • Neuer Name des Gesetzes: AIG statt Au. G • Festlegung der Integrationskriterien • Beim Familiennachzug wird neu vorausgesetzt, dass sich die nachgezogene Person in der am Wohnort gesprochenen Landessprache verständigen kann oder dass sie sich bei einem Sprachförderungsangebot anmeldet (A 1) • Ergänzungen bei den Integrationsvereinbarungen: Wird eine solche Vereinbarung ohne entschuldbaren Grund nicht eingehalten, kann die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden. • Neu: Integrationsempfehlungen v. a. für EU/EFTA (unverbindlich) 11. 09. 2021 Seite 8 Kanton St. Gallen Migrationsamt

Integrationsvorlage: Zusatzbotschaft 2016: Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen §Bei Ausländerinnen und Ausländern mit Integrationsdefiziten

Integrationsvorlage: Zusatzbotschaft 2016: Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen §Bei Ausländerinnen und Ausländern mit Integrationsdefiziten kann die Niederlassungsbewilligung durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden. §Beim Familiennachzug wird neu vorausgesetzt, dass keine Ergänzungsleistungen bezogen werden. §Die Voraussetzungen für den Familiennachzug bei Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung werden vereinheitlicht. §Widerruf der Niederlassungsbewilligung bei Sozialhilfeabhängigkeit auch nach mehr als 15 Jahren Aufenthalt möglich. 11. 09. 2021 Seite 9 Kanton St. Gallen Migrationsamt

1. Voraussetzungen Niederlassungsbewilligung § Die Ausländerin oder Ausländer muss integriert sein, damit eine Niederlassungsbewilligung

1. Voraussetzungen Niederlassungsbewilligung § Die Ausländerin oder Ausländer muss integriert sein, damit eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden kann (Art. 34 Abs. 2 Bst. c AIG) § Für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung müssen die Integrationskriterien nach Art. 58 a Abs. 1 AIG erfüllt sein (Art. 60 Abs. 1 VZAE) § Nachweis von mündlichen Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A 2 und schriftliche Sprach-kompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A 2 in der am Wohnort gesprochenen Landessprache (Art. 60 Abs. 2 VZAE) Kanton St. Gallen

Erteilung der NL bei CH Partner • Nur noch mit Gesuch • 58 a

Erteilung der NL bei CH Partner • Nur noch mit Gesuch • 58 a AIG (Integrationskriterien) Art. 42 Abs. 3 AIG 3 Nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren haben die Ehegatten Anspruch auf Erteilung der NL, wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58 a erfüllt sind. Kanton St. Gallen

Integrationskriterien Art. 58 a AIG Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde

Integrationskriterien Art. 58 a AIG Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde folgende Kriterien • Die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (auch Sozialhilfe!!!) • Die Respektierung der Werte der Bundesverfassung • Die Sprachkompetenzen • Die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung Kanton St. Gallen

2. Integrationskriterien Sprachkompetenzen im Kanton St. Gallen Bei der Berücksichtigung der persönlichen Situation einer

2. Integrationskriterien Sprachkompetenzen im Kanton St. Gallen Bei der Berücksichtigung der persönlichen Situation einer Ausländerin oder eines Ausländers sind die Anforderungen an die Integration umso höher zu setzen, je mehr Rechte Niederlassung (vorzeitig) mit dem angestrebten Rechtsstatus verliehen werden. B 1 mündlich Niederlassung B 1 schriftlich vorläufige Aufnahme Aufenthalt A 2 mündlich A 2 schriftlich (Fam. nachzug) A 1 mündlich Kanton St. Gallen Einbürgerung B 1 mündlich A 2 schriftlich

Idee der Rückstufung Art. 63 Abs. 2 AIG Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch

Idee der Rückstufung Art. 63 Abs. 2 AIG Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden, wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58 a nicht erfüllt sind. Art. 34 Abs. 6 AIG Wurde die Niederlassungsbewilligung nach Art. 63 Abs. 2 widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt, kann die Niederlassungsbewilligung bei erfolgreicher Integration frühestens nach fünf Jahren erteilt werden. Kanton St. Gallen

Datenübermittlung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Ergänzungsleistungen 11. 09. 2021 Seite 15 Kanton St. Gallen

Datenübermittlung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Ergänzungsleistungen 11. 09. 2021 Seite 15 Kanton St. Gallen Migrationsamt