Kanton Bern Behindertenhilfe im Kanton Bern Umsetzung des
Kanton Bern Behindertenhilfe im Kanton Bern – Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE, 21. 11. 2018 Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin ALBA Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Inhalt 1) Hintergrund 2) Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele 3) Exkurs Subsidiarität - Leitfrage 4) Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts ( «Berner Modell» ) 5) Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Hintergrund Ø 15. 5. 2014: Inkrafttretung der UNO Behindertenrechtskonvention BRK für die Schweiz (Ratifizierung) - Einstellungs- und umweltbedingte Barrieren beseitigen und autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung fördern Ø Nationaler Finanzausgleich 2008 - Transfer der Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderung vom BSV zu den Kantonen - Auftrag an den Kanton, ein Finanzierungssystem einzuführen, das optimale Versorgung ermöglicht (Kostenwahrheit) Ø 2011: Verabschiedung des Bernischen Behindertenkonzepts (GR, BR) - Erfüllung politischer Vorstösse (Motionen Ryser 2007; Bolli 2007) in Richtung bedarfsorientierter Subjektfinanzierung im Erwachsenenbereich Ø 2016: Verabschiedung Bernischen Behindertenberichts Ø 2016 : Start Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts ( «Berner Modell» ) Wir sprechen von der «Behindertenhilfe» als zentralem Bestandteil einer umfassenden Behindertenpolitik Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Die Finanzierung heute Führt die Menschen ins Heim X Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Finanzierung Heute – Handlungsbedarf • Pauschalfinanzierung von Wohnheimen (mit und ohne Beschäftigung), Tagessstätten sowie Werkstattplätze orientiert sich am «Bedarf» der Institutionen • Beträge sind historisch gewachsen und entsprechen oft nicht dem eigentlichen Bedarf der Menschen mit Behinderung (Überprüfbarkeit) • Privat Wohnen ist für Menschen mit Behinderung mit grossen Abstrichen verbunden • «Markt» (= Auswahl zwischen den Institutionen) funktioniert kaum, was die Wahlmöglichkeit der Menschen mit Behinderung einschränkt • Angebote sind «Heim» (gemäss Vorstellungen der Heimleitenden) oder «daheim» (in der Regel ohne Möglichkeiten, den Bedarf an Betreuung zu finanzieren) Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Was das Behindertenkonzept will Wir wollen den Menschen die Wahl ermöglichen Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Zielsetzungen 1) Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen sichern 2) Dank individuell erhobenem Betreuungsbedarf wird ein kohärentes Finanzierungssystem eingeführt (Kostenwahrheit) 3) Subsidiarität einfordern und Leistungen hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit optimieren 4) Aufsicht gemäss Kernauftrag ALBA gewähren Die Neuausrichtung der Finanzierungsform in der Behindertenhilfe fördert und bedingt gleichzeitig die unternehmerische Freiheit der Institutionen. Die Neuausrichtung der Finanzierungsform soll Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, entweder im Heim oder im privaten Setting Leistungen zu beziehen. Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Grundzüge des neuen Finanzierungsmodells Bedarfsklärung und Leistungsgutsprache Neuausrichtung der Behindertenhilfe Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Exkurs: Subsidiarität – Leitfrage Fokus: Frage nach dem Verhältnis der kantonalen Behindertenhilfe zu verschiedenen sozialen Sicherungssystemen wie IV, EL, BVG und weiteren Versicherungen sowie eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen Die Sozialversicherungssysteme finanzieren a) Betreuung b) Lebenshaltung c) Weiteres (Hilfsmittel, Transportkosten) Welche Leistungen sollen gemäss Behindertenkonzept finanziert werden? Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Subsidiarität - Finanzierungselemente Finanzierung der Lebenshaltungskosten (Erwerb oder entsprechender Ersatz) • Eigenmittel/wirtsch. Verhältnisse der Person mit Beeinträchtigung (als Anteil Selbstzahler) • UV, MV, Renten aus der 2. und 3. Säule • IV-Rente (entspricht dem eigentlichen Erwerbsersatz) • EL (ergänzend und nur dann, wenn die oberen Beträge nicht ausreichen) Finanzierung des Betreuungsbedarfs • Hilflosenentschädigung – relativ restriktive Ausrichtung von Beiträgen durch die IV • Assistenzbeitrag – Möglichkeit für Menschen mit HE, eine/n Assistent/in einzustellen • EL KK/BK – Finanzierung von Leistungen, die andere Versicherungen nicht übernehmen (teilweise Sachleistungen, teilweise Personenunterstützung) • Behindertenhilfe des Kantons: Subsidiäre Unterstützung Finanzierung weiterer Kostenfaktoren • IV Hilfsmittel • Transportkosten u. a. 11 Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Finanzierungssystem Im Heim Wirtschaftl. Verhältnisse? Wirtschaftl. Verhältnisse Betreuung Weitere Versicherungen Lebensunterhalt - EL, EL KK IV, UV, MV - AB - HE EL Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Sozialversicherungssystem und ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten Behindertenhilfe _Kanton (Behinderten hilfe) AB HE EL KK IVRente* _Invalidenversicherung _EL Kanton/Bund EL* Einkommen? Versicherungsleistungen? Vermögen? Behinderungsbedingter 13 Unterstützungsbedarf Priv. Vers. * _Vers. Person Einkommen, Vermögen, Versicherungen* Lebenshaltungskosten (* Finanzierungs. Gesundheits- und Fürsorgedirektion elemente des Heimtarifs)
Kanton Bern Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts ( «Berner Modell» ) Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Prozess von der Anmeldung bis zur Auszahlung Anmeldung Bedarfsabklärung Leistungsgutsprache Auswahl Leistungserbringer Abrechnung der erbrachten Leistungen Prüfung der Abrechnung und Auszahlung *Stefan C. ist 44 Jahre alt, wohnt in Biel und ist vom Hals abwärts gelähmt. 15 Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Pilotprojekt – Zweck und Erfahrungen • Erkenntnisse und Daten zum neuen System sammeln und damit Anpassungen sowie Korrekturen vor der flächendeckenden Umsetzung ermöglichen • Pilotprojekt läuft seit 2016 und umfasst aktuell rund 600 erwachsene Menschen mit einer Behinderung (in 19 Institutionen und 45 Privatwohnende). • Pilotinstitutionen zeigen viel Engagement und nehmen zusätzlichen Aufwand an, um sich auf die flächendeckende Umsetzung der Neuausrichtung strategisch und strukturell vorzubereiten • Von den Privatwohnenden und Angehörigen erfolgte bisher ein überwiegend positives Echo • Institutionen, Sozialdienste und andere Behörden, Betroffene und auch Beratungsstellen melden z. T. hohe Zusatzaufwände Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen Regelungen im Pilot (aktuelle Situation) • Angehörige oder Assistenzpersonen (analog AB IV) können angestellt und durch Lohnzahlungen abgegolten werden. • Im Falle einer Beistandschaft ist es möglich, dass die gesetzliche Vertretung im Namen der Person mit Behinderung die Anstellung vornimmt. • Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter können ihrerseits Assistenzleistungen im Bereich der Betreuungsleistung verrechnen. Ausgenommen ist die Verrechnung administrativer Aufwände (werden bereits im Rahmen der gesetzlichen Vertretung abgegolten). • Anstellungsverträge zwischen gesetzlicher Vertretung und Person mit Behinderung sind von der zuständigen KESB genehmigen zu lassen. KESB unterzeichnet Arbeitsvertrag im Namen der Person mit Behinderung. Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen zur Prüfung Offene Fragen zur Prüfung der aktuellen Situation Arbeitgeberschaft (gilt als allgemeine Frage auch ausserhalb einer Beistandschaft) • Wie können Herausforderungen und Risiken für die betroffenen Personen (AHVPflicht, Versicherung etc. ). abgeschwächt und wo möglich ganz beseitigt werden? • Gibt es alternative Lösungsansätze wie bspw. eine zentrale Stelle, welche als Dienstleister auftritt und Personen vermittelt? Aufwände • Wie sind die Zuständigkeiten von Sozialdiensten, KESB klar zu definieren? • Wie hoch sind allfällige zusätzliche administrative Aufwände und wie können diese abgebaut werden? Wie können diese Aufwände entgolten werden? Wissen • Welche Informationen/Wissen braucht es und wie kann es am effizientesten vermittelt werden? Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Kanton Bern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gesundheits- und Fürsorgedirektion
- Slides: 19