Die Biobuerinnen Biobauern sterreichisches Programm fr umweltgerechte Landwirtschaft
Die Biobäuerinnen & Biobauern
Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft ÖPUL 2015 -2020 Die Biobäuerinnen & Biobauern
Konzept ÖPUL 2015 bis 2020 Agrarumwelt Artikel 28 Allgemein Acker Grünland Naturschutzmaßnahme Begrünung/ Zwischenfrucht Begrünung/ System Immergrün Alpung und Behirtung Silageverzicht Bodennahe Gülleausbringung Vorbeugender Grundwasserschutz (regional) Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Acker (regional) Bewirtschaftung von Bergmähwiesen Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen BIO Artikel 29 Tierschutz Artikel 33 Biologische Wirtschaftsweise Tierschutz - Weide Dauerkulturen Erosionsschutz Obst, Wein und Hopfen Anbau Bewirtschaftung seltener landw. auswaschungs. Kulturpflanzen gefährdeter Ackerflächen (regional) Mulch- und Direktsaat Nützlingseinsatz im geschützten Anbau Die Biobäuerinnen & Biobauern
Allgemeine Bestimmungen ÖPUL (1) Betriebsmindestgröße: 2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche; 1 ha bei Dauerkulturen, 0, 5 ha bei geschütztem Anbau oder 3 ha Almfutterfläche Modulation: über 100. ha bis 300 ha: 90 % über 300. ha bis 1. 000 ha: 85 % über 1. 000. ha: 75 % der Prämie Verpflichtungsdauer: bis 31. Dezember 2020, mind. 5 Jahre Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich. Die Biobäuerinnen & Biobauern
Allgemeine Bestimmungen ÖPUL (2) Flächenabgänge im Verpflichtungszeitraum (? ? ? ) Wird die gesamte Fläche oder ein Teil der Fläche, auf die sich die Verpflichtung bezieht, oder gesamte Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflichtung eingegangen wurde, an eine andere Person übertragen, so kann die Verpflichtung oder ein Teil dieser, der übertragenen Fläche entspricht, für die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person entweder übernommen werden oder auslaufen, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung gefordert wird. Die Biobäuerinnen & Biobauern
Allgemeine Bestimmungen ÖPUL (2) Flächenabgänge im Verpflichtungszeitraum Die Verringerung von mit einer Verpflichtung belegten Fläche ohne eine Übertragung an eine andere Person oder infolge einer Nutzungsaufgabe ist zulässig: • jährlich bis zu 5 %, jedoch höchstens 5 ha • jedenfalls jedoch bis 0, 5 ha Maßnahmenwechsel im Verpflichtungszeitraum • bis einschließlich Herbstantrag 2018 Umstieg in eine höherwertige Maßnahme möglich Die Biobäuerinnen & Biobauern
Allgemeine Bestimmungen ÖPUL (3) Mindestanforderung Phosphordüngung • Einhaltung der Empfehlungen für die sachgerechte Düngung • Dokumentationsverpflichtung ab 100 kg P 2 O 5, darunter wird freiwillige Berechnung im Düngerrechner empfohlen Dokumentation • Aufbewahrung der Aufzeichnungen/Unterlagen: 10 Jahre ab Ende des Verpflichtungszeitraumes!! • Aufzeichnungen CC (Aktionsprogramm Nitrat 2012; SGD 6. Aufl. ), Bio-Aufzeichnungen für Kontrolle • händisch (AMA) oder mit PC Programm Die Biobäuerinnen & Biobauern
Mit „Bio“ auf Einzelfläche kombinierbare Maßnahmen ü Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen ü Begrünungsprogramme „Zwischenfruchtanbau“ und „Immergrün“ ü Mulch- und Direktsaat ü Bodennahe Gülleausbringung ü Vorbeugender Grundwasserschutz ü Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen ü Silageverzicht Teilnahme möglich an: Tierschutzmaßnahme Weide, Erhaltung seltener Nutztierrassen, Alpung und Behirtung und Bergmähwiesen Die Biobäuerinnen & Biobauern
Biologische Wirtschaftsweise (1) Förderungsvoraussetzungen • Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle spätestens ab 1. Jänner • Einhaltung EU-Bio-VO und österr. Codex Kapitel A 8 • Erhaltung und umweltverträglicher Umgang mit flächigen und punktförmigen Landschaftselementen • Verpflichtung zur Erhaltung des Grünlandausmaßes Ausnahme: bis zu 5% der Grünlandfläche kann in Acker-, Dauer- oder Spezialkulturen umgewandelt werden, jedenfalls 1 ha und max. 3 ha • Weiterbildungsverpflichtung: 5 Stunden bis 31. 12. 2018 alle fachspezifischen Kurse werden anerkannt, Kursbestätigung aufbewahren!! • Bio-Bienenhaltung: Förderobergrenze 1. 000 Stöcke/Betrieb u. Jahr Die Biobäuerinnen & Biobauern
Biologische Wirtschaftsweise (2) Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen (optional) • Anlage auf Ackerflächen bis spätestens 15. 05. • Umbruch nach der Ernte erlaubt, • frühestens jedoch am 01. 07. ; • wenn keine Ernte erfolgt, dann Umbruch, • Pflegemahd oder Häckseln frühestens ab 1. 8. erlaubt Die Biobäuerinnen & Biobauern
Biologische Wirtschaftsweise (3) Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen (optional) Anrechenbare Kulturen: Acker-Stiefmu tterchen, Anis, Baldrian, Basilikum Berg- oder Hochlandlinsen Bockshornklee, Bohnenkraut, Brennnessel, Flohsamen, Gewu rzfenchel, Johanniskraut, Kamille, Koriander, Kornblume, Ku mmel, Kreuzku mmel, Leindotter, Liebstöckel, Mariendistel, Minze, Mohn, Mutterkraut, Neslia (Finkensame), Nachtkerze, Oregano, Ringelblume, Salbei, Schafgarbe, Schlu sselblume, Schnittlauch, Schwarzku mmel, Sonnenhut, Steinklee, Studentenblume, Thymian, Wallwurz (Beinwell), Ysop (Bienenkraut) und Zitronenmelisse sowie Kulturen, die zur Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen angelegt werden. Die Biobäuerinnen & Biobauern
Sonderbestimmungen Maßnahme Bio (1) Haltung von nicht bio-zertifizierten Tieren für den Eigenbedarf • Erreichung von mindestens 24 TGI-Punkten bei BIO AUSTRIABetrieben • Fütterungsrichtlinien sind einzuhalten • max. 2 Schweine und 10 Legehennen gleichzeitig am Betrieb Die Biobäuerinnen & Biobauern
Sonderbestimmungen Maßnahme Bio (2) Regelung für Pferdehaltung • Konventionelle Pferde dürfen am Betrieb gehalten werden • Konventionelle Pferde sind für den maximalen Düngeanfall zu berücksichtigen, aber nicht für die Prämien (RGVE/ha) anrechenbar • Eine gleichzeitige Haltung von „konventionellen“ und „biologischen“ Equiden (Pony, Esel, . . . ) auf einem Betrieb ist nicht möglich • Auf zusätzliche BIO AUSTRIA Vorgabe achten: Ausnahme für konventionelles Misch-, Mineralfutter und Maulgabe ist möglich; muss aber bei BIO AUSTRIA beantragt werden! Die Biobäuerinnen & Biobauern
Erhaltung von Landschaftselementen (LSE) Flächige Landschaftselemente Punktförmige LSE Elemente z. B. Hecken, Ufergehölze, Feldgehölze, Raine, Böschungen, Trockensteinmauern usw. Frei stehende Bäume und Büsche mit Kronendurchmesser >2 m Verpflichtung Größe, Lage und Struktur sind Erhaltung der Anzahl der LSE nur im Einvernehmen mit der bzw. Erhaltung des Charakters Naturschutzbehörde veränderbar von Streuobstbeständen Toleranzen Ordnungsgemäße Pflege Entfernung zulässig: ein Element pro angefangene zehn Elemente; darüber hinaus Ersatzpflanzungen notwendig; Entfernung > 50 % trotz Nachpflanzung nur im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde Die Biobäuerinnen & Biobauern
Bio-Prämie Kultur/Prämienelement Details Grünland und Ackerfutter > 25 % auf Betrieben < als 0, 5 RGVE/ha 70, - Grünland und Ackerfutter > 25 % auf Betrieben > 0, 5 RGVE/ha 225, - Ackerland inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter < 25 % an LN 230, - Feldgemüse und Erdbeeren 450, - Ackerland Euro/ha Bodengesundungsflächen > 25 % Blühkulturen 0, - Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen laut Kulturdefinition in Maßnahme UBB, für max. 20 % Ackerfläche 350, - Die Biobäuerinnen & Biobauern
Bio-Prämie Kultur/Prämienelement Details Dauerkulturen Wein, Obst und Hopfen Euro/ha 700, - Bodengesundungsflächen Dauerkulturen Bienenstock max. 1. 000 Stöcke pro Betrieb Erhaltung von Land. Je % LSE-Fläche an LN (max. 150/ha LN) schaftselementen (LSE) 0, pro Stock 25, 6, - Die Biobäuerinnen & Biobauern
ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau • Begrünung von Ackerflächen-Zwischenfruchtanbau • Begrünung von Ackerflächen-System Immergrün • Mulch- und Direktsaat • Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen • Vorbeugender Grundwasserschutz • Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen Die Biobäuerinnen & Biobauern
Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau Förderungsvoraussetzungen • Verwendung von Begrünungsmischungen, außer bei Variante 6 • Mindestackerfläche: 2 ha im ersten Jahr der Verpflichtung • flächendeckende Begrünung • Stichtag für das Ausmaß der Ackerflächen ist jeweils 1. Oktober • jährliche Mindestbegrünungsfläche: 10 % Ackerfläche (ohne Ackerflächen der Maßnahmen „Naturschutz“, „Weiterführung K 20 aus ÖPUL 2007“, „Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter AF“ und „vorbeugender Oberflächengewässerschutz“ • Keine Bodenbearbeitung während des Begrünungszeitraumes (ausgenommen Strip-Till-Verfahren) Die Biobäuerinnen & Biobauern
Begrünungsvarianten – Zwischenfruchtanbau (1) Variante Anlage spätestens Frühester Umbruch Einzuhaltende Bedingungen 1 Bienenweide 31. Juli 15. Oktober - Ansaat einer Bienenmischung aus mind. 5 insektenblütigen Pflanzen - Befahrungsverbot bis 30. September - nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst 200, - - Ansaat von mind. 3 verschiedenen Mischungspartnern - nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst 160, - 2 31. Juli 15. Oktober Euro/ha begrünt 3 20. August 15. Nov. - Ansaat von mind. 3 verschiedenen Mischungspartnern 160, - 4 31. August 15. Feb. - Ansaat von mind. 3 verschiedenen Mischungspartnern 170, - Die Biobäuerinnen & Biobauern
Begrünungsvarianten – Zwischenfruchtanbau (2) Variante Anlage spätestens Frühester Umbruch Einzuhaltende Bedingungen 5 20. Sept. 1. März - Ansaat von mind. 2 verschiedenen Mischungspartnern 6 15. Okt. 21. März - verpflichtender Einsatz folgender winterharter Kulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgutgesetz oder Winterrübsen Euro/ha begrünt 130, - 120, - Die Biobäuerinnen & Biobauern
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün (1) Förderungsvoraussetzungen • Mindestackerfläche: 2 ha im ersten Jahr der Verpflichtung • ganzjährig flächendeckende Begrünung von mind. 85 % der Ackerflächen laut MFA • Stilllegungen sind nicht prämienfähig, aber anrechenbar für 85 % • Mindestanlagedauer von Zwischenfrüchten: 35 Tage • Folgende Zeiträume dürfen nicht überschritten werden - Ernte Hauptfrucht bis Anlage Zwischenfrucht: 30 Tage - Umbruch Zwischenfrucht bis Anlage Hauptfrucht: 30 Tage - Ernte Hauptfrucht bis Anlage Hauptfrucht: 50 Tage Die Biobäuerinnen & Biobauern
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün (2) Förderungsvoraussetzungen • Zwischenfrüchte aktiv anlegen bis - 1. Oktober bei abfrostenden und winterharten Kulturen • Schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine: - Ernte Hauptkultur - Anlage und Umbruch Zwischenfrucht - Anlage Nachfolgekultur • keine Bodenbearbeitung während des Begrünungszeitraumes (ausgenommen Strip-Till-Verfahren) Die Biobäuerinnen & Biobauern
Begrünungssysteme im Vergleich Merkmal „Zwischenfruchtanbau“ „System Immergrün“ Mindestbegrünung 10 % der Ackerfläche (Stichtag ist der 1. Okt. ) 85 % der Ackerfläche (laut MFA) anrechenbare Kulturen nur Zwischenfrüchte, keine Hauptfrüchte, Zwischen. Hauptfrüchte, Untersaaten Reinsaat oder Mischungen erforderlich außer bei Variante 6 Reinsaaten sind möglich Aufzeichnungen nicht erforderlich Ja, ab 1. Jänner 2015 Verpflichtungsbeginn ab Herbst je nach Variante 1. Jänner Prämie pro ha begrünte Fläche pro ha Ackerfläche „Mulch- und Direktsaat“ Teilnahme möglich mit Variante 4, 5, 6 Teilnahme nicht möglich Die Biobäuerinnen & Biobauern
Mulch- und Direktsaat Förderungsvoraussetzungen • Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ • jährliche Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Anschluss an die Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 zum Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen wie z. B. Zuckerrübe, Mais, Hirse, Soja, Kartoffeln, Kürbis, Sonnenblumen, Ackerbohnen oder Gemüse und ähnliche Feldfrüchte • max. Zeitraum zwischen erster Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur: 4 Wochen • wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung unzulässig Prämie: 60, - €/ha für zulässige Kulturen Die Biobäuerinnen & Biobauern
Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Förderungsvoraussetzungen • Sortenreiner Anbau gemäß Sortenliste • Aufzeichnung von Sorte und Saatgutmenge • Mindestanbaufläche: 0, 1 ha/Jahr • Prämie für Prämienstufe A (Getreide, Buchweizen, Klee, Ölpflanzen) 120, - €/ha • Prämie für Prämienstufe B (Mais, Erdäpfel, Gemüse) 200, €/ha • Prämie für max. 10 ha/Sorte, in Summe über alle Sorten für max. 20% der Ackerfläche, jedenfalls aber für 10 ha • Sortenliste Anhang 8. 10. 4 a Die Biobäuerinnen & Biobauern
Vorbeugender Grundwasserschutz Förderungsvoraussetzungen • nur in ausgewählten Gebieten mit belastetem/gefährdetem Grundwasserkörper im Bgld. , NÖ, OÖ, Stmk. , Kärnten und Sbg. Die Biobäuerinnen & Biobauern
Vorbeugender Grundwasserschutz • Mindestteilnahmefläche: 2 ha Ackerland im definiertem Gebiet • Teilnahme an einer Begünungsmaßnahme • reduzierte Stickstoff-Düngung lt. Anhang 8. 10. 6 b und Verkürzung des Ausbringungszeitraumes • Düngeaufzeichnung (aktuell), schlagbezogene Düngeplanung (bis 28. 02. ) und Nährstoffbilanzierung (bis 31. 12. ) • Weiterbildung im Ausmaß von 12 Stunden, davon 3 Stunden „Ergebnis der Bodenproben“, bis 31. 12. 2018 • Bodenproben (N, P, K, ph-Wert, Humusgehalt): pro angefangene 5 ha mind. 1 Probe bis 31. 12. 2018 Prämie: 85, - €/ha Ackerfläche, plus 10, - €/ha für die ersten 10 ha für Bildung und Beratung Die Biobäuerinnen & Biobauern
Bewirtschaftung von auswaschungsgefährdeten Ackerflächen Wird in der Gebietskulisse der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ angeboten Förderungsvoraussetzungen • Schläge mit Ackerzahl < 40 • Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung oder Belassen eines Begrünungsbestandes – keine Leguminosen einsäen; Nutzung und Pflege ist erlaubt • keine Düngung und kein Pflanzenschutz • Verzicht auf Umbruch Prämie: 450, - €/ha Ackerfläche für max. 20 % der Ackerfläche ACHTUNG: Maßnahme ist auf der Einzelfläche nicht mit Bio kombinierbar! Die Biobäuerinnen & Biobauern
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau Förderungsvoraussetzungen • jährlicher flächendeckender Einsatz von Nützlingen in mind. einem Gewächshaus oder Folientunnel; • anrechenbar ist Nützlingseinsatz dann, wenn Pflanzenschutz– mittel ersetzt werden; • schlagbezogene Aufzeichnung über Nützlingseinsatz. Prämie: 1. 000, - €/ha mit Einsatz von Nützlingen unter Folie oder im Gewächshaus Die Biobäuerinnen & Biobauern
ÖPUL-Maßnahmen Grünland Silageverzicht Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Bewirtschaftung von Bergmähwiesen Alpung und Behirtung Tierschutzmaßnahme – Weide von Rinden, Schafen und Ziegen • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle • • • Die Biobäuerinnen & Biobauern
ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen • Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Die Biobäuerinnen & Biobauern
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (1) Förderungsvoraussetzungen • Mindestteilnahmefläche 0, 5 ha Obst, Wein oder Hopfen im ersten Verpflichtungsjahr • Bodenbearbeitung im Begrünungszeitraum erlaubt, wenn die Begrünung nicht zerstört wird • keine Nutzung, außer Beweidung • Begrünungszeitraum abhängig von Kultur und Hangneigung Die Biobäuerinnen & Biobauern
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (2) Begrünungszeitraum Obst: • ganzjährige flächendeckende Begrünung in allen Fahrgassen • ein max. 1 m breiter Streifen um die Stämme kann offengehalten werden Hopfen: • flächendeckende Begrünung in allen Fahrgassen von 15. Oktober bis 15. April • der unmittelbare Bereich um die Pflanze kann offengehalten werden Die Biobäuerinnen & Biobauern
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (3) Begrünungszeitraum Wein: • ganzjährige flächendeckende Begrünung in allen Fahrgassen • ein max. 80 cm breiter Streifen um die Stämme muss nicht begrünt werden Hangneigung < 25 %: Variante A: Mindestbegrünungszeitraum von 1. Nov bis 30. April Variante B: ganzjährige Begrünung von 1. Jänner bis 31. Dezember Hangneigung > 25 %: Variante B: ganzjährige Begrünung von 1. Jänner bis 31. Dezember Die Biobäuerinnen & Biobauern
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (4) Prämie Fläche Details Euro/ha Obst Wein Hopfen Bodengesundung 200, Zuschlag bei Hangneigung > 25 % 140, - bei Hangneigung des Schlages < 25 %, Variante A 100, - Variante B 200, - bei Hangneigung des Schlages > 25 % bis < 40 % 300, - bei Hangneigung des Schlages > 40 % bis < 50 % 500, - bei Hangneigung des Schlages > 50 % 800, 200, 0, Die Biobäuerinnen & Biobauern
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