Als kommunale Fhrungskraft auf der sicheren Seite perfact

  • Slides: 18
Download presentation
Als kommunale Führungskraft auf der sicheren Seite perfact training - die D&O-Versicherung der GVV

Als kommunale Führungskraft auf der sicheren Seite perfact training - die D&O-Versicherung der GVV Bürgermeisterseminar Schloss Krickenbeck GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Versicherungsschutz für Vermögensschäden perfact training Deckungskonzepte für Kommunen, Kreise und deren Gesellschaften GVV. Gewachsen

Versicherungsschutz für Vermögensschäden perfact training Deckungskonzepte für Kommunen, Kreise und deren Gesellschaften GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Versicherungsarten nach Risiken • Schädigung Dritter (auch Personen und Sachen) • Schädigung der Kommune

Versicherungsarten nach Risiken • Schädigung Dritter (auch Personen und Sachen) • Schädigung der Kommune oder Gesellschaft • Persönliches Regressrisiko der HVB, Ratsmitglieder und Organe > Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) > Vermögenseigenschadenversicherung (VE) > Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) oder D&O-Versicherung GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Als vorrangige, unverzichtbare Grunddeckung • Der Höhe nach regelmäßig unbegrenzt •

Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Als vorrangige, unverzichtbare Grunddeckung • Der Höhe nach regelmäßig unbegrenzt • Sachlich umfassend • Vorsorgliche Deckung neuer Risiken • Persönliche gesetzliche Haftpflicht mitversichert > keine Regressnahme des Versicherers (Ausnahme: Vorsatz) Beispiel: rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Vermögenseigenschadenversicherung (VE) Als vorrangige Grunddeckung • Deckungsschutz bis € 500. 000 je Versicherungsfall (mind.

Vermögenseigenschadenversicherung (VE) Als vorrangige Grunddeckung • Deckungsschutz bis € 500. 000 je Versicherungsfall (mind. 125. 000 € Grunddeckung und 375. 000 € Organzusatzversicherung) • Sachlich umfassend • Deckungszeitraum von 6 Jahren • Veruntreuungsrisiken eingeschlossen (max. 1, 5 Mio. €) > Regressverzicht auch bei grob fahrlässiger Verursachung • Beispiele: Rückforderung von Fördermitteln wegen vorzeitigen Baubeginns; Verjährung von Forderungen GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

D&O-Versicherung Für Gesellschaften als ergänzender 3. Baustein • • Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme eines

D&O-Versicherung Für Gesellschaften als ergänzender 3. Baustein • • Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme eines Organs Durch Dritte oder die versicherte Gesellschaft Für Vermögensschaden aus Pflichtverletzungen bei Ausübung der Organtätigkeit Haftung des Organs (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) gem. §§ 43, 52 Gmb. HG bzw. §§ 93, 116 Akt. G Persönlich mit Privatvermögen und unbegrenzt Bei umgekehrter Beweislast (Entlastungspflicht) GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

D&O-Versicherung • Beispiel: Inanspruchnahme eines ehemaligen Gemeindedirektors durch eine kommunale Energieversorgungsgesellschaft, in der dieser

D&O-Versicherung • Beispiel: Inanspruchnahme eines ehemaligen Gemeindedirektors durch eine kommunale Energieversorgungsgesellschaft, in der dieser gleichzeitig Geschäftsführer war. Wegen eines Vergabefehlers waren Zuschüsse zu erstatten. persönliche Haftung für Schaden der Gesellschaft in Höhe von mehr als 80. 000 € gerichtlich festgestellt GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

D&O-Versicherung Fortsetzung Beispiel: - Delegation der Aufgaben auf Mitarbeiter entlastet nicht, weil nicht ausreichend

D&O-Versicherung Fortsetzung Beispiel: - Delegation der Aufgaben auf Mitarbeiter entlastet nicht, weil nicht ausreichend überwacht - Entlastung durch Gesellschafterversammlung ohne Bedeutung, weil Vorgang nicht bekannt - Deckung wäre nur über D&O möglich gewesen: - AHV nicht, weil Eigenschaden der Gesellschaft - VE nicht, weil Vorgang außerhalb des Deckungszeitraums GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Gesamtkonzept für Gesellschaften und ihre Organe GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Gesamtkonzept für Gesellschaften und ihre Organe GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Was ist versichert? • Inanspruchnahme als Organ -

Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Was ist versichert? • Inanspruchnahme als Organ - durch Dritte oder durch versicherten Betrieb - für Vermögensschäden aus Pflichtverletzung bei Ausübung der Organtätigkeit • doppelte Funktion - vorrangig Abwehr der Ansprüche - Schadenausgleich bei Begründetheit • Deckungsumfang - Deckungssummen 1, 2, 3 oder 5 Mio. € (jedoch nicht höher als die Bilanzsumme) - 500. 000 € für Betriebe mit weniger als 1 Mio. € Bilanzsumme GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Weg zum Vertragsabschluss: • Voraussetzung AH und VE

Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Weg zum Vertragsabschluss: • Voraussetzung AH und VE (125. 000 € Vollversicherung; 375. 000 € Zusatzteil Organe) • verkürzter Fragebogen zur Angabe wichtiger Daten des Betriebes • Risikobewertung • Tarifierung nach Bilanzsumme • Betrieb ist Versicherungsnehmer; Organe sind versicherte Personen GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Tarifierungsbeispiele (Jahresbeiträge): • Transfergesellschaft mit Bilanzsumme unter 1

Neu: D&O-Versicherung in kleinen kommunalen Betrieben Tarifierungsbeispiele (Jahresbeiträge): • Transfergesellschaft mit Bilanzsumme unter 1 Mio. € AH-Beitrag VE-Beitrag D&O-Beitrag 360, - € 1. 200, - € 850, - € Gesamt 2. 410, - € • Entwicklungsgesellschaft mit Bilanzsumme 4 Mio. € AH-Beitrag VE-Beitrag D&O-Beitrag 2. 800, - € 1. 750, - € 1. 000, - € Gesamt 5. 550, - € GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Für Kommunen/ Kreise als ergänzender 3. Baustein VSH bietet zwei Schutzbereiche: •

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Für Kommunen/ Kreise als ergänzender 3. Baustein VSH bietet zwei Schutzbereiche: • Deckungsschutz für BM, Beigeordnete, Ratsmitglieder bei Inanspruchnahme durch die Gemeinde - abgestellt auf Bedarf der HVB, Mandatsträger - vergleichbar mit D&O für Organe von Gesellschaften • Deckungsschutz für Kommune gegen sog. Freistellungsansprüche nach Beamtenrecht oder GO GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 1. Schutzbereich Beispiel: Verlust von Fördermitteln in Höhe von € 400.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 1. Schutzbereich Beispiel: Verlust von Fördermitteln in Höhe von € 400. 000 (typischer Eigenschaden) - VE kann nur die vereinbarte Deckungssumme in Höhe von € 250. 000 zahlen - wegen der verbleibenden € 150. 000 nimmt die Gemeinde ihren HVB in Anspruch - Deckung aus VSH GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 2. Schutzbereich Beispiel: BM trifft in AR einer Gesellschaft, an der

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) • 2. Schutzbereich Beispiel: BM trifft in AR einer Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt und in dem er auf Veranlassung der Gemeinde tätig ist, eine Entscheidung zum Nachteil der Gesellschaft. Wird er deshalb von der Gesellschaftbar gemacht, hat Gemeinde den Schaden zu übernehmen (Freistellungsanspruch des BM aus GO oder LBG). – Deckung aus VSH GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Gesamtkonzept für Kommunen und ihre Organe GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Gesamtkonzept für Kommunen und ihre Organe GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

Fazit • Ergänzung der AHV und VE ist möglich: • für „hauptamtliche“ Tätigkeit eines

Fazit • Ergänzung der AHV und VE ist möglich: • für „hauptamtliche“ Tätigkeit eines BM, Beigeordneten etc. als Organ (insbesondere Geschäftsführung, Vorstand) einer Kapitalgesellschaft durch eine D&O-Versicherung • für „nebenamtliche“ Tätigkeit auf Veranlassung der Kommune insbesondere in Kontrollorganen einer juristischen Person durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung GVV. Gewachsen aus Vertrauen.

GVV – Gewachsen aus Vertrauen ck tbli i e W t i m icherer

GVV – Gewachsen aus Vertrauen ck tbli i e W t i m icherer s ialver z e p S r e Modern GVV. Gewachsen aus Vertrauen.