Wir lassen Sie nicht im Regen stehen Von

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Wir lassen Sie nicht im Regen stehen ! Von der Pflegestufe zum Pflegegrad ein

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen ! Von der Pflegestufe zum Pflegegrad ein Kinderspiel? Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales · Senioren und Pflegestützpunkt · Am Schölerberg 1 · 49082 Osnabrück

Informationen Ø Vorstellung SPN Ø Beispiel aus der Praxis Ø Möglichkeiten der Vereinbarkeit Pflege

Informationen Ø Vorstellung SPN Ø Beispiel aus der Praxis Ø Möglichkeiten der Vereinbarkeit Pflege und Beruf Ø Leistungen aus der Pflegeversicherung Ø Keiner bleibt unversorgt Ø Das Begutachtungsverfahren am Beispiel Ø Ergebnis und Leistungsbeispiel Ø Bilanz

Sie haben ein Recht auf Beratung! Bei Pflegekassen, Pflegediensten Senioren und Pflegestützpunkten Ø Pflegeberatung

Sie haben ein Recht auf Beratung! Bei Pflegekassen, Pflegediensten Senioren und Pflegestützpunkten Ø Pflegeberatung leistet: Ø Umfassende, Ø Anonym (nur die SPN´s) Ø Unabhängige, Ø unentgeltliche Beratung Ø Beratung von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Allen! – Hausbesuche – Telefonische Beratung – In einer Beratungsstelle 3 Ohne Verpflichtung

Beratung/ Information Frau Fröhlich hatte einen Hirntumor der operativ entfernt wurde. Dadurch ergeben sich

Beratung/ Information Frau Fröhlich hatte einen Hirntumor der operativ entfernt wurde. Dadurch ergeben sich körperliche Probleme Polyneuropatien mit spontanen Lähmungen. Gleichgewichtsstörungen und Einschränkungen im Greifen und heben der Arme. Frau Fröhlich ist noch jung und das Ganze belastet sie sehr, da ihr Mann quasi immer an ihrer Seite sein muss, um Ihr im Notfall, zu helfen. Eine Tochter wohnt mit im Haus und Unterstützt so gut es geht. Nun stellt sich die Frage wie geht es weiter? 4

Um den Vater zu Entlasten sucht die Familie Beratung Wie können „wir“ Beruf und

Um den Vater zu Entlasten sucht die Familie Beratung Wie können „wir“ Beruf und Pflege unter einen Hut bringen? Hier die Möglichkeiten:

Þ PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD § 2 Pflege. ZG Beschäftigte erhalten mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit

Þ PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD § 2 Pflege. ZG Beschäftigte erhalten mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eine Lohn-/Entgeltersatzleistung kurzzeitige Arbeitsverhinderung (für bis zu 10 Arbeitstage) zur Organisation der Pflege oder Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung eines nahen Angehörigen ohne Pflegestufe Nur einmalig für einen Angehörigen Ohne Ankündigungsfrist Unabhängig von der Betriebsgröße das Pflegeunterstützungsgeld beträgt grundsätzlich 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes beantragt wird die Leistung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Ärztliche Notwendigkeit muss bescheinigt werden

Þ PFLEGEZEIT § 3 Pflege ZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit in der

Þ PFLEGEZEIT § 3 Pflege ZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate mit Rückkehrmöglichkeit Ankündigungsfrist zehn Tage Die Freistellung bis zu drei Monate für die Begleitung der letzten Lebensphase erfolgen Es besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. • • Pflegegeld kann bezogen werden Unfallversicherung besteht als Pflegeperson Krankenversicherungszuschuss durch die Pflegekasse Leistungen zur Rentenversicherung für die Pflegeperson Leistungen der Pflegever sicherung

FAMILIENPFLEGEZEIT §§ 2 und 3 FPf. ZG Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

FAMILIENPFLEGEZEIT §§ 2 und 3 FPf. ZG Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben ab 26 Beschäftigten. Ankündigungsfrist acht Wochen vorher Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit über maximal 2 Jahre auf bis zu 15 Stunden (Sozialversicherungspflichtig) das Arbeitsentgelt reduziert sich nicht um den vollen Betrag der Arbeitszeitverkürzung, sondern nur um die Hälfte Es besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. • • Pflegegeld kann bezogen werden Unfallversicherung besteht als Pflegeperson Krankenversicherungszuschuss durch die Pflegekasse Leistungen zur Rentenversicherung für die Pflegeperson Leistungen der Pflegeversicherung

Was ist wenn wir mehr Hilfe brauchen? An wen muss ich mich wenden? Wer

Was ist wenn wir mehr Hilfe brauchen? An wen muss ich mich wenden? Wer bezahlt die Hilfe?

Keiner bleibt unversorgt!!! SGB XI SGB V SGB XII Pflegeversicherung Krankenversicherung Hilfe zur Pflege

Keiner bleibt unversorgt!!! SGB XI SGB V SGB XII Pflegeversicherung Krankenversicherung Hilfe zur Pflege • Ambulante pflege • Haushaltshilfe • Stationäre Pflege • Kurzzeitpflege • Ambulante Pflege • Kurzzeitpflege • Pflegeunterstützung • Kurzzeitpflege • Tages/ • Behandlungspflege • Stationäre Pflege Nachtpflege • Betreuung Entlastung • Sicherung der Pflegepersonen • Tages / Nacht Pflege (Sozialleistung auf Antrag)

Was wurde aus den „alten Stufen“? Neue Pflegegrade! Stufe Alt Geld Sachleistung Neu Pflegegeld

Was wurde aus den „alten Stufen“? Neue Pflegegrade! Stufe Alt Geld Sachleistung Neu Pflegegeld Sachleistung Pflegedienst Tages/ Nachtpflege 2 316 689 3 545 1298 4 728 1612 5 901 1995 1 O 123 213 1 244 468 1+ EA 316 689 2 458 1144 2+EA 545 1298 3 728 1612 3+EA 728 1612 Härte fall 1995 11

Pflegegrad hilft bestimmt! Wie geht das? Antrag bei der Pflege/Krankenkasse Dann Kommt der Gutachter

Pflegegrad hilft bestimmt! Wie geht das? Antrag bei der Pflege/Krankenkasse Dann Kommt der Gutachter zu Besuch Die Begutachtung:

Ein Pflegegrad ist geschafft Welche Leistungen kann ich nun in Anspruch nehmen?

Ein Pflegegrad ist geschafft Welche Leistungen kann ich nun in Anspruch nehmen?

Die „Teilkasko“ Pflegeversicherung Pflegegrade (1)2 -5 Leistungen für Pflegepersonen Pflegezeit Ergänzende Hilfen Ehrenamt /DUO/

Die „Teilkasko“ Pflegeversicherung Pflegegrade (1)2 -5 Leistungen für Pflegepersonen Pflegezeit Ergänzende Hilfen Ehrenamt /DUO/ Nachbarn Verhinderungspflege Pflegeberatung Schulung Pflegegeld Pflegesachleistung Kombinationsleistung Ambulante Pflege Tagespflege Nachtpflege Hilfsmittel Wohnumfeldverbesserung Kurzzeitpflege Langzeitpflege Unterstützung im Alltag 21

Das ist aber kompliziert! Stimmt!!! Hier ein Beispiel mit viel Hilfe; Es gibt noch

Das ist aber kompliziert! Stimmt!!! Hier ein Beispiel mit viel Hilfe; Es gibt noch einige alternative Möglichkeiten

Beispiel Leistungen 2017 Frau Fröhlich wohnt im eigenen Haus hat Pflegegrad 3 erhalten. Ihr

Beispiel Leistungen 2017 Frau Fröhlich wohnt im eigenen Haus hat Pflegegrad 3 erhalten. Ihr Ehemann hilft und versorgt sie. Ein Pflegedienst kommt nun zur Pflege morgens und abends. Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden genutzt. Leistungen Sachleistung : 1298€ Monatlich: 2721 € Betreuungsbetrag: 125€ Tagespflege: 1298€ Kurzzeitpflege: 1612€ Jährlich: 3224€ Verhinderungspflege: 1612€ Zuschuss Umbau bis 4000€ (Bodengleiche Dusche) Hilfsmittel: 40€ monatlich Zusätzlich Rentenleistungen für die Tochter bei Arbeitszeit bis 30 Std (vorher 40 Std. ) und Pflegeanteil von mind. 10 Std. wöchentlich

Beispiel Leistungen 2017 Frau Fröhlich wohnt im eigenen Haus hat Pflegegrad 3 erhalten. Ihr

Beispiel Leistungen 2017 Frau Fröhlich wohnt im eigenen Haus hat Pflegegrad 3 erhalten. Ihr Ehemann hilft und versorgt sie. Entlastung im Haushalt sowie Verhinderungspflege (Sportgruppe des Ehemannes, Auszeit mit der Angelfreunden) werden genutzt und genügen! Leistungen Pflegegeld : 545€ Betreuungsbetrag: 125€ Kurzzeitpflege: 0€ Verhinderungspflege: 2418€ Wenn nötig: Zuschuss Umbau bis 4000€ Hilfsmittel: 40€ monatlich Monatlich: 670 € Jährlich: 2418€

Bilanz Altes - Neues Begutachtungssystem Vorteil: • Minutenzählen entfällt • Internetrechner vorhanden • Demenziel

Bilanz Altes - Neues Begutachtungssystem Vorteil: • Minutenzählen entfällt • Internetrechner vorhanden • Demenziel veränderte und Psychisch Kranke profitieren • Angehörige erhalten eher Rentenleistungen • Pflegegrad 1 erfolgt schon bei wenig Einschränkungen Nachteil: • Ohne Pflegepersonen kann auch hier die Einstufung schwierig werden • Ohne gute Vorbereitung problematisch • Pflegegrad 1 hilft oft nicht • Rentenleistungen gestaffelt nach Hilfeannahme P. S. Hauswirtschaft bleibt nach wie vor unberücksichtigt

Vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit Petra Herder Dipl. Pflegewirtin AAL Beraterin Fragen?

Vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit Petra Herder Dipl. Pflegewirtin AAL Beraterin Fragen?