DIE FERIEN GEHREN UNS MIT SICHERHEIT Empfehlungen fr

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DIE FERIEN GEHÖREN UNS – MIT SICHERHEIT! Empfehlungen für die Sommerferien Es gilt die

DIE FERIEN GEHÖREN UNS – MIT SICHERHEIT! Empfehlungen für die Sommerferien Es gilt die Formulierung unserer Empfehlung auf www. bjr. de/corona Stand: 12. 07. 2021

Empfehlung nach § 85 Abs. 2 SGB VIII Dem Bayerischen Jugendring (K. d. ö.

Empfehlung nach § 85 Abs. 2 SGB VIII Dem Bayerischen Jugendring (K. d. ö. R. ) wurden gemäß Artikel 32 Absatz 4 AGSG in Verbindung mit § 32 AVSG für den Bereich der Jugendarbeit die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 85 (2) Nr. 1 SGB VIII übertragen.

Grundlagen dieser Empfehlung 13. Bayerische Infektionsschutz Rahmenkonzepte die zur Anwendung Maßnahmen Verordnung kommen: >

Grundlagen dieser Empfehlung 13. Bayerische Infektionsschutz Rahmenkonzepte die zur Anwendung Maßnahmen Verordnung kommen: > Schutz- und Hygienekonzepte sind vorgeschrieben > Generell ist der Bereich Jugendarbeit im § 22 der 13. Bay. If. SMV verortet. > Weitere Paragrafen und deren Ableitung finden sich in unseren Empfehlungen. > Beherbergung > Gastronomie > Sport > für kulturelle Veranstaltungen > für Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen > Touristische Dienstleister

Verantwortung der Träger Eigenes Konzept Fremd Konzepte Jeder Träger hat ein > Schutz- und

Verantwortung der Träger Eigenes Konzept Fremd Konzepte Jeder Träger hat ein > Schutz- und Hygienekonzepte von Hygienekonzept für die genutzten Angebote und Einrichtungen sind Maßnahmen anzuwenden. auszuarbeiten. Auf > Strengere Regeln z. B. Verlangen der aus dem Eigenen Kreisverwaltungsbehörden Konzept sind ist es vorzulegen. anzuwenden.

Maskenpflicht und Tests Grundsätzlich: > Gilt eine Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von

Maskenpflicht und Tests Grundsätzlich: > Gilt eine Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von 1, 5 Metern für Angebote der Jugendarbeit. > Außer bei Angeboten mit Gruppenbildung (2. 1 oder 3. 2). > In Folge einer Gruppenbildung nach 2. 1 besteht eine verbindliche Testpflicht!

Maskenpflicht Fachkräfte und Ehrenamtliche Jugendleiter > > Eltern und Sonstige Mund-Nasen-Bedeckung > (MNB)/ Alltagsmasken,

Maskenpflicht Fachkräfte und Ehrenamtliche Jugendleiter > > Eltern und Sonstige Mund-Nasen-Bedeckung > (MNB)/ Alltagsmasken, wenn 1, 5 m > Mindestabstand nicht eingehalten werden können. Zum Arbeitsschutz sind medizinische Masken (MNS) zu tragen. In Innenräumen sind mind. MNS zu tragen. In Übergabesituationen hierauf achten.

Maskenpflicht Junge Menschen > > grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht (mind. > Im Außenbereich entfällt

Maskenpflicht Junge Menschen > > grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht (mind. > Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, MNS) bei Ferienangeboten. wenn der Mindestabstand zuverlässig Außer bei Gruppenbildung nach 2. 1 eingehalten werden kann. unserer Empfehlung. > Entfällt in Mehrzweck- und Gruppenräumen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird > Außenbereich und die 7 -Tages-Inzidenz in der kfr. Stadt / Lkr. unter 50 ist. > Kurzfristige Unterschreitungen sind auf Grund der Tragepausen unschädlich.

Testpflicht > > Bei einer 7 -Tage-Inzidenz unter > Bei mehrtägigen Angeboten 50 besteht

Testpflicht > > Bei einer 7 -Tage-Inzidenz unter > Bei mehrtägigen Angeboten 50 besteht in Einrichtungen (ohne Übernachtung) empfehlen (ohne Übernachtung) keine wir einen freiwilligen Testpflicht. Testnachweis zu Beginn, in der 7 -Tage-Inzidenz über 50 Mitte und am Ende. insbesondere notwendig bei Verpflegung und ggf. Sport. > Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte (14 Tage Impfnachweis) und Genesene (Nachweis) zur Testpflicht.

Testpflicht Angebote mit Übernachtung Vgl. Rahmenkonzept Beherbergung Bei Angeboten mit > Übernachtung muss bei

Testpflicht Angebote mit Übernachtung Vgl. Rahmenkonzept Beherbergung Bei Angeboten mit > Übernachtung muss bei Anreise ein negatives Testergebnis vorliegen. > Unabhängig der 7 Tage-Inzidenz! > Bei einer 7 -Tage. Inzidenz über 50 in der betreffenden kfr. Stadt/ dem Landkreis ist alle 48 Stunden ein Test durchzuführen.

Testpflicht Mehrtägige Angebote Gruppenbildung nach 2. 1 Ohne Übernachtung: > Ist eine verbindliche Teststrategie

Testpflicht Mehrtägige Angebote Gruppenbildung nach 2. 1 Ohne Übernachtung: > Ist eine verbindliche Teststrategie zu Wir empfehlen einen entwickelt ( Zu Beginn freiwilligen Testnachweis. und am Ende, ab 6 Kalendertagen am 3. Tag ebenfalls) >

Zulässige Tests > > > nicht älter als 24 Stunden vorliegend in schriftlicher oder

Zulässige Tests > > > nicht älter als 24 Stunden vorliegend in schriftlicher oder digitaler Form PCR- oder POC-Antigentest oder ein durch das Bundesinstitut für Arzeneimittel und Medizinprodukte zugelassenen und unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest.

Kontaktnachverfolgung und Datenerhebung Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Kontaktverfolgung, AUßER bei: > Gruppenbildung nach

Kontaktnachverfolgung und Datenerhebung Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Kontaktverfolgung, AUßER bei: > Gruppenbildung nach 2. 1 und 3. 2 unserer Empfehlung > Verpflegung > Übernachtung

Datenerhebung Informationspflicht Die Besucher: innen (auch zur Weitergabe an Personensorgeberechtigte) sind in geeigneter Form

Datenerhebung Informationspflicht Die Besucher: innen (auch zur Weitergabe an Personensorgeberechtigte) sind in geeigneter Form bei der Erhebung von Daten im Zuge der Corona Pandemie zu informieren. Beispiel: Flyer mit Hinweis auf Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO

Dokumentation Papierdokumentation > > Dokumentation 4 Wochen in verschlossenem Umschlag aufbewahren Luca App >

Dokumentation Papierdokumentation > > Dokumentation 4 Wochen in verschlossenem Umschlag aufbewahren Luca App > Träger muss sich registrieren und QR-Code erstellen > Besucher müssen App geladen haben Tägliche Anwesenheitsliste führen > und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vollständig aushändigen. Scan durch Besucher: innen sicherstellen

Gestaltung von Freizeiten Feste Gruppen halten Anzahl an Kontaktpersonen gering. Schützende Bedingungen schaffen! >

Gestaltung von Freizeiten Feste Gruppen halten Anzahl an Kontaktpersonen gering. Schützende Bedingungen schaffen! > Infektionsketten bleiben nachvollziehbar > Im Infektionsfall kann ggf. der Abbruch von Gesamtmaßnahmen verhindert werden. >

Gestaltung vom Freizeiten 2. 1 Gruppenbildung 3. 2 Gruppenbildung > Verbindliche Testpflicht > Empfohlene

Gestaltung vom Freizeiten 2. 1 Gruppenbildung 3. 2 Gruppenbildung > Verbindliche Testpflicht > Empfohlene Testnachweise > 7 -Tage-Inzidenz 50+: > Keine Gesamtgruppenbegrenzung > Bildung von 10 er-Gruppen, keine Durchmischung! > 7 -Tage-Inzidenz 50+: > 10 Personen aus 3 Haushalten > 7 -Tage-Inzidenz U 50: Indoor 25 Personen Outdoor 50 Personen > 7 -Tage-Inzidenz U 50: Indoor 50 Personen Outdoor 100 Personen > Personen inkl. Geimpfter und Genesener Personen, exkl. Teamer: innen 10 Personen aus 10 Haushalten > Betreuer Teil der Gruppe oder Maskenpflicht bzw. 1, 5 m. Abstand

Bring- und Holsituationen Persönliche Kontakte zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften/ Ehrenamtlichen Jugendleitern so gering wie

Bring- und Holsituationen Persönliche Kontakte zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften/ Ehrenamtlichen Jugendleitern so gering wie möglich halten > Ggf. in den Außenbereich verlegen/ vor die Einrichtung bzw. Veranstaltungsort > Mindestabstand einhalten und Maske tragen. > Betreten durch Lieferdienste möglichst vermeiden. >

Ein- und Mehrtägige Angebote Grundsätzlich: > Angebote möglichst in großen Räumen oder draußen stattfinden

Ein- und Mehrtägige Angebote Grundsätzlich: > Angebote möglichst in großen Räumen oder draußen stattfinden lassen > Ehrenamtliche über gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflicht nach § 34 If. SG informieren. > Hygiene Maßnahmen auch mit Veranstaltungsort organisieren. > Hust- und Niesetikette einhalten > Gruppendurchmischung verhindern > Lüften in geschlossenen Räumen!

Gestaltung von Freizeiten Singen (3. 3. 1) Singen ist Indoor und Outdoor in Gruppen

Gestaltung von Freizeiten Singen (3. 3. 1) Singen ist Indoor und Outdoor in Gruppen erlaubt. Lagerfeuer (3. 3. 2) Gruppen nach 2. 1 müssen am Lagerfeuer keinen Abstand halten. Gruppen nach 3. 2 (10 er Gruppen) müssen innerhalb der Gruppe keinen, aber zu anderen Gruppen Abstand halten.

4. Sport 7 -Tage-Inzidenz unter 50 7 -Tage-Inzidenz 50+ Sport ist ohne Personenobergrenze möglich

4. Sport 7 -Tage-Inzidenz unter 50 7 -Tage-Inzidenz 50+ Sport ist ohne Personenobergrenze möglich und Kleingruppen können aufgelöst werden. Kontaktfreier Sport ist ohne Personenobergrenze nur mit Test möglich. Ohne Test sind Gruppen von 10 Personen indoor und Gruppen bis 20 Personen outdoor für Kinder bis 14 Jahre erlaubt.

5. Verpflegung und Bewirtung 5 a) feste Kochteams 5 b) gemeinsames Kochen Feste Kochteams

5. Verpflegung und Bewirtung 5 a) feste Kochteams 5 b) gemeinsames Kochen Feste Kochteams sind zu bilden. Sollte grundsätzlich nicht Das Kochteam träge geeignete stattfinden, kann aber im Mund-Nasen Bedeckungen bei Rahmen von Freizeiten in Essensausgabe und wenn in der Kleingruppen nach 2. 1 oder im Küche der Mindestabstand nicht Sinne von 3. 2 stattfinden. Nur mit eingehalten werden kann. Zugang zur Küche haben nur Betreuungs- und Bedienpersonal. getesteten Personen durchführen.

5. Verpflegung und Bewirtung 5 a) Essensabgabe Die Essensabgabe aus der Küche erfolgt ausschließlich

5. Verpflegung und Bewirtung 5 a) Essensabgabe Die Essensabgabe aus der Küche erfolgt ausschließlich durch Bedien/Betreuungspersonal. Unverpackte Speisen Die Abgabe unverpackter Speisen (Obst, Nachtisch etc. ) kann nur erfolgen, wenn das Infektionsrisiko hierdurch nicht steigt. Es muss sichergestellt sein, dass das Kind sich zuvor die Hände gewaschen hat.

5. Verpflegung und Bewirtung Servieren am Tisch In Kleingruppen (3. 2 und nach 2.

5. Verpflegung und Bewirtung Servieren am Tisch In Kleingruppen (3. 2 und nach 2. 1) kann eine Selbstbedienung am Tisch mit Einschenken und Schöpfen erfolgen. Ebenfalls ist das Eindecken und Abräumen der Kleingruppe erlaubt. Mitgebrachte Speisen Das Mitbringen von eigenen Speisen ist erlaubt, sofern eine mögliche Kontamination des Koch-/Geschirrs durch Reinigung ausgeschlossen ist und nur der betreffende Teilnehmer es verzehrt.

5. Verpflegung und Bewirtung Buffet Grillen und Picknick Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Berücksichtigt man die

5. Verpflegung und Bewirtung Buffet Grillen und Picknick Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Berücksichtigt man die vorangestellten zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts Regelungen, sind auch Grillen sowie und der Vermeidung von Picknick auf privaten Gelände (z. B. Warteschlangen ist zu beachten. Jugendbildungsstätten, Jugendhäuser, Grundsätzlich ist die Buffetform möglich. Zeltplätze) vertretbar. Im öffentlichen Jedoch sollte es durch Bedien- Raum (Parks oder ähnliches) müssen die /Betreuungspersonal ausgegeben allgemeinen Kontaktbeschränkungen, werden. Abstandsempfehlung und Maskenpflicht eingehalten werden.

6. Mobilität Grundsätzliche Empfehlung: Eine Anreise der Teilnehmenden sollte im besten Falle auf eigene

6. Mobilität Grundsätzliche Empfehlung: Eine Anreise der Teilnehmenden sollte im besten Falle auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden erfolgen.

6. Mobilität PKW und Kleinbusse Reisebusse und ÖPNV Es sollte eine FFP 2 -Maske

6. Mobilität PKW und Kleinbusse Reisebusse und ÖPNV Es sollte eine FFP 2 -Maske getragen Im ÖPNV gilt die FFP 2 -Maskenpflicht! werden zur Anreise. In Reisebussen muss ebenfalls die FFP 2 - Fand vor Reiseantritt eine Maske getragen werden, da i. d. R der Gruppenbildung nach 2. 1 (Testnachweis Busfahrer nicht Teil der Gruppe (nach 2. 1) bereits überwacht) bzw. 3. 2 statt, können ist und somit euch keinen Test Teilnehmer der Kleingruppe auch ohne nachgewiesen hat. Bei 3. 2 Gruppenrege- Maske reisen. lung muss grundsätzlich in Großbussen eine Maske getragen werden.

9. Verdachtsfälle > Wenn während des Angebots bei Leiter: innen oder Teilnehmer: innen ein

9. Verdachtsfälle > Wenn während des Angebots bei Leiter: innen oder Teilnehmer: innen ein Verdachtsfall (positiven Test, Krankheitssymptome oder die Mitteilung des Kontakts zu einem positiv Getesteten) erfolgt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Eine Person zuvor bestimmt sein die notwendige Entscheidungen trifft und ggf. weitere Maßnahmen sowie die Meldung an das Gesundheitsamt veranlasst. > Wenn ein: e Leiter: in die Veranstaltung abbrechen muss, dann muss gegebenenfalls jemand als Ersatzleiter: in organisiert werden. Um hier mit Blick auf die Aufsichtspflicht einen Sicherheitspuffer zu haben, sollte die Betreuung durch Fachkräfte und Ehrenamtliche ausreichend sichergestellt werden.

9. 1 Krankheitssymptome Analog zum Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die

9. 1 Krankheitssymptome Analog zum Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bei Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen Folgendes:

9. 1 Krankheitssymptome 1. 2. Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. Kranke Personen in

9. 1 Krankheitssymptome 1. 2. Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. Kranke Personen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Einrichtung oder die Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall Teilnahme an der Maßnahme nur möglich, wenn ein negatives dürfen die Einrichtung nicht besuchen oder an der Maßnahme der Jugendarbeit Testergebnis auf SARS-Co. V-2 (PCR- oder vorzugsweise POC teilnehmen. Die Wiederzulassung zum Besuch bzw. zur Teilnahme nach einer -Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Person wieder bei gutem während der Erkrankungsphase erfolgen. Allgemeinzustand ist und bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) gesund ist sowie ein negatives Testergebnis auf SARS-Co. V-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.

9. 2 Positiver Test im Tagesverlauf > Erhält eine Person einen positiven Test im

9. 2 Positiver Test im Tagesverlauf > Erhält eine Person einen positiven Test im Tagesverlauf: > Diese Person sofort isolieren! > Gesundheitsamt umgehend informieren! > Person muss Veranstaltung abbrechen und sich testen lassen. Gesundheitsamt entscheidet über weitere Testung. > Ob sich die anderen Personen mit Kontakt testen lassen müssen und/ oder die Veranstaltung abgebrochen werden muss, entscheidet ebenfalls das Gesundheitsamt.

9. 3 Benachrichtigung als Kontaktperson Wenn eine Person während des Angebots die Mitteilung erhält,

9. 3 Benachrichtigung als Kontaktperson Wenn eine Person während des Angebots die Mitteilung erhält, dass sie Kontaktperson ist (also mit einer dritten Person Kontakt hatte, welche positiv getestet wurde), > dann ist diese Person umgehend zu isolieren. > Die Person muss dann die Veranstaltung abbrechen und > sich entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben und > testen lassen. > Ob sich die anderen Personen mit Kontakt testen lassen müssen und/oder die Veranstaltung abgebrochen werden muss, entscheidet das Gesundheitsamt.