Prfungen und Abschlussvielfalt Schulordnung Einstufung Grundlagen Leistungsentwicklung Lernverhalten
Prüfungen und Abschlussvielfalt
Schulordnung - Einstufung Grundlagen: • Leistungsentwicklung, • Lernverhalten, • Gesamtpersönlichkeit, • Abschlusserwartungen
Fachleistungsdifferenzierung in Klassenstufe 9 A-Kurs Gymnasialniveau Note 15 -10 E-Kurs Mittlere Reife-Niveau Note 09 -07 E-Kurs Note 06 -04 Note 00 -03 Note 15 -10 G-Kurs Hauptschulniveau Note 09 -07 Note 06 -01 G-Kurs Einstufung am Ende der Klassenstufe 8
Einstufung am Ende der Klassenstufe 8 Regelfälle für Kl. 9 in Biologie/Chemie Physik und Gesellschaftswissenschaften: • Schülerleistungen in Klassenstufe 8 in Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften: § ≤ 03 P. § 04 P. – 09 P. § ≥ 10 P. G-Kurs E-Kurs A-Kurs
Rechtsgrundlagen • Verordnung – Schulordnung – über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen. Lyzeums Perl • Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Schulen für Behinderte • Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen
Die Wege nach Klassenstufe 9 Schengen-Lyzeum Gymnasialer Zweig: § dt. -lux. Abitur nach Klassenstufe 12 oder § Fachhochschulreife nach Klassenstufe 11 Beruflicher Zweig: §„Régime technique – division de la formation administrative et commerciale“ §Mittlere Reife nach Klassenstufe 10 §Lux. Abschluss nach Klassenstufe 12 §Dt. Abschluss nach Klassenstufe 12 Klassenstufe 9 §Berufsausbildung: §Berufsschule, §Lycée Technique §Berufsfachschulen mit weiteren Qualifikationen (MBA, …)
Hauptschulabschluss (HSA) • Der Hauptschulabschluss wird grundsätzlich durch eine Abschlussprüfung erlangt. Es gilt die Hauptschulabschluss. Prüfungsordnung. • Schüler, (die in einem G-Kurs < 10 P. ) sind und von denen auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses 9 zu erwarten ist, dass sie die Berechtigung zum Übergang in Klassenstufe 10 nicht erlangen werden, nehmen an der Hauptschulabschluss-Prüfung teil. • Die Entscheidung hierüber trifft die Klassenkonferenz.
Hauptschulabschlussprüfung Schriftliche Prüfungsfächer: • Mathematik und (nach zum Schulhalbjahr getroffener Wahl der Schülerin oder des Schülers) Deutsch oder Französisch Mündlich: • Wahlpflichtbereich mit dem Umfang von 3 Schulhalbjahren (8/2, 9/1, 9/2)
Prüfungsordnung - HSA Am schriftlichen Teil der HSA-Prüfung nehmen teil: • die Schüler der Klassenstufe 9, die im zweiten Halbjahr in einen Grundkurs (< 10 P. ) eingestuft sind und so die Berechtigung zum Übergang in die Klassenstufe 10 auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses nicht erreicht hätten
Prüfungsvornote Festsetzung der Vornoten (vor der Prüfung ) Bekanntgabe am 2. Mai 2012 • Die Vornote in dem einzelnen Fach wird gebildet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses 9, des Jahreszeugnisses 8 und der Note für das 2. Halbjahr 9; diese drei Noten sind grundsätzlich gleichwertig. Weichen diese Noten voneinander ab, so entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Vornote in einem Mittelwert liegt oder ob einer Teilnote besonderes Gewicht zukommt. • Abschlussprüfung. HSA. pptx
Hauptschulabschluss • Voraussetzungen: • Mathe, Deutsch oder Französisch: mindestens 04 P. • In Mathe, Deutsch oder Französisch eine Note unter ausreichend und in drei nichtschriftlichen Fächern unter ausreichend und in Mathe, Deutsch oder Französisch die Note befriedigend erteilt wurde. • In 4 nichtschriftlichen Fächern die Note unter ausreichend liegt und er mindestens in Mathe, Deutsch oder Französisch ausreichende Leistungen besitzt. • In 5 nichtschriftlichen Fächern eine Note unter ausreichend erteilt wurde, er jedoch in Mathe, Deutsch oder Französisch eine mindestens gute Leistung und eine mindestens befriedigende Leistung erbringt.
Hauptschulabschluss + • Hauptschulabschluss + Voraussetzungen: - (Punkte auf G-Kurs-Niveau) - HSA erreicht und - Deutsch + Mathe+ Französisch ≥ 21 P. & kein Fach 04 P. und - Gesellschaftswissenschaften + Biologie + Chemie + Physik ≥ 28 P. & höchstens 1 x < 04 P. und keine 00 P.
Lycée Technique/ Gesamtschule / Erweiterte Realschule • Übergang zum beruflichen Zweig des Schengen-Lyzeums Erweiterte Realschule / Gesamtschule / Lycée technique : • Vorausetzungen: – Punkte auf E-Kurs-Niveau – Höchstens 1 G-Kurs und dort ≥ 10 P. und – Deutsch + Mathe + Französisch + Englisch + Gesellschaftwissenschaften + Biologie + Chemie + Physik ≥ 32 P. & ≠ 00 P. und höchstens 1 x < 04 P. … • Im beruflichen Zweig „Mittlerer Bildungsabschluss“ mit Prüfung • Abschlussprüfung. MBA. pptx
Secondaire technique (Lux. ) Technique génerale: Art. 30 (2): Prof. de santé et prof. sociales °Art. : 28: Art. : 30 (2): max 1 G-cours avec au min. °Art. : 28 et 10 pts et °∑(bio, ∑(math, fr, all, angl, ch, bi, ph, chemie, physique)≥ 28 pts scs ) ≥ 32 pts et ≠ 00 P. et max. 1 x < 04 P. (E-niveau) et ∑(toutes branches)≥ 74 pts (E-niveau) et math ≥ 10 pts (E-niveau) Ende der Klassenstufe 9 Commerce et administration: Art. : 30 (2): °Art. : 28 et ° ∑(fr. , all. , angl. )≥ 28 pts (E-niveau)
Gymnasiale Oberstufe • • Übergang in Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Ende der Klassenstufe 9 Voraussetzungen: - Im 2. Hj. 9: 5 x A-Kurs (von 8), davon 3 aus Deutsch, Mathe, Französisch, Englisch - 5 A-Kurse ≥ 04 P. (Ausgleichsregelung bei 1 Minderleistung) - Übrige Kurse ≥ 09 P. (auf E-Kurs-Niveau) - Übrige Fächer ≥ 04 P. • „Mittlerer Bildungsabschluss“ ohne Prüfung nach Kl. 10
Vorteile der Bildungswege am Schengen-Lyzeum • Hauptschulabschluss mit drei Fremdsprachen • Mehrere Übergangsmöglichkeiten in das dt. und lux. Bildungssystem • Klassenstufe 10 mit MBA und der Möglichkeit weitergehender dt. und lux. Abschlüsse nach Klassenstufe 12 (Bereich: Verwaltung und Handel) • Durchlässigkeit nach Klassenstufe 10 Wechsel in den Gymnasialzweig • Fachhochschulreife • Dt. Lux. Abitur nach 12 Jahren
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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