Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen „Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures“ Abkürzung: CLP-V Übergangsfristen für Stoffe bis zum 01. 12. 2010 für Gemische bis zum 01. 06. 2015 + je 2 Jahre Abverkauf Seite 2
Ziele des GHS • Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen • Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr • Weitere Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umweltund Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit • Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter Seite 3
Gefahrenpiktogramme GHS 01 Explodierende Bombe z. B. Explosive Stoffe GHS 03 Flamme über einem Kreis • Oxidierende Feststoffe • Oxidierende Flüssigkeit • Oxidierende Gase GHS 02 Flamme z. B. • Entzündbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase • Pyrophore Stoffe • Organische Peroxide GHS 04 Gasflasche Gase unter Druck Seite 4
Gefahrenpiktogramme GHS 05 Ätzwirkung • Hautätzend, Kat. 1 • Schwere Augenschädigung, Kat. 1 • Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 GHS 06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen • Akute Toxizität, Kat. 1 - 3 GHS 07 Ausrufezeichen z. B. • Akute Toxizität, Kat. 4 • Hautreizend, Kat. 2 GHS 08 Gesundheitsgefahr z. B. • Karzinogenität, Kat. 1 A/B, 2 • Aspirationsgefahr • Atemwegssensibilisierend • Spezifische Zielorgantoxizität GHS 09 Umwelt • Gewässergefährdend Seite 5
Neuerungen auf einen Blick neue Piktogramme Totenkopf nur für akut giftige Stoffe Neues Symbol für u. a. CMR-Stoffe und atemwegssensibilisierende Stoffe neue Kriterien zur Einstufung Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale zukünftig 28 Gefahrenklassen Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen Seite 6
Neuerungen auf einen Blick R-Sätze H-Sätze hazard statements Gefahrenhinweise S-Sätze P-Sätze ------- Signalwörter Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien precautionary statements Sicherheitshinweise Piktogramme werden mit einem von zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“ Seite 7
Gefahrenklasse und -kategorie Gefahrenklasse: Art der • physikalischen Gefahr • Gefahr für die menschliche Gesundheit oder • Gefahr für die Umwelt Gefahrenkategorie: • untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr z. B. Gefahrenklasse • Akute Toxizität (3. 1) • Sensibilisierung der Atemwege oder Haut (3. 4) • Entzündbare Flüssigkeiten (2. 6) • Korrosiv gegenüber Metallen (2. 16) z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3. 1) • Kategorie 1 • Kategorie 2 • Kategorie 3 • Kategorie 4 Seite 8
Entzündbare Flüssigkeiten Beispieletikett Seite 9
Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente Name und Produktidentifikatoren Piktogramme H-Sätze, Anzahl durch CLP-V vorgegeben Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird P-Sätze, maximal 6 Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Signalwort Seite 10
Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen LC 50 (inhalativ) mg/l/ 4 h 20 EU (Gase und Dämpfe) GHS (Dämpfe) Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332) 10 Gesundheitsschädlich Achtung Gefahr 2 Kategorie 2 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Gefahr 0, 5 Sehr giftig 10 Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331) 2 Giftig 20 0, 5 Kategorie 1 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Gefahr Seite 11
Mögliche Umstufungen mit GHS giftig lebensgefährlich gesundheitsschädlich giftig reizend verursacht schwere Verätzungen entzündlich leicht entzündbar nicht eingestuft entzündbar heute ohne Gefahrensymbol R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H 336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Achtung Seite 12
Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz Lagerung – keine speziellen Anforderungen Schnittstelle zukünftig Getrenntlagerung, unter Verschluss, Mengenbegrenzung? CLP-V / Gef. Stoff. V, Technisches Regelwerk Technische Lüftung ausreichend zukünftig geschlossene Apparatur notwendig? Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach Gef. Stoff. V und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb 3 -35122 und Bek. GS 408 des BMAS unter www. baua. de Seite 13
Neuer Weg der Technischen Regeln Sicherheitsdatenblatt Einstufung nach RL 67/548/EWG Xn, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Einstufung nach CLP-V Akute Toxizität, Kat. 3, H 301 Lagerung – neue TRGS 510 Entfällt ab 01. 06. 2015 Kapitel 8: Lagerung akut toxischer Stoffe gilt für R 23 bis R 28 Bis 01. 06. 2015: Wahlmöglichkeit Kapitel 8: Lagerung akut toxischer Stoffe gilt für H 300, H 301, H 310, H 311, H 330 Seite 14
Betriebsanweisung (bisher): • Gefahrensymbol sinnvoll (Wiedererkennbarkeit, optische Verstärkung) • R-Sätze im Wortlaut oder Inhalt in für Beschäftigte verständlicher Form • Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt nicht vergessen! leichtentzündliche Zubereitung – Ausschnitt einer Betriebsanweisung Seite 15
Betriebsanweisung GHS • Keine sofortige Umstellung vorgeschrieben, aber: - Unterweisung zu GHS - Prinzipiell soll das Symbol auf die Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu sehen ist • Übergangszeit: parallel zweite Version mit GHS-Piktogrammen • Spezielle Unterweisung z. B. bei Änderung von „Gesundheitsschädlich“ auf „Giftig“ leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt einer neuen Betriebsanweisung Seite 16
Plakate geben Hilfestellung Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“ in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www. bgrci. de/presse-medien/medienshop/ Seite 17
Plakate geben Hilfestellung Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“ in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www. bgrci. de/presse-medien/medienshop/ Seite 18
Der GHS-Konverter der BG RCI unter www. gischem. de Seite 19
Der GHS-Konverter der BG RCI Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen Seite 20
Ausgabe als Word- oder PDF-Datei Seite 21
Gemischrechner www. gemischrechner. de • Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem Gis. Chem • komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung • kein „ 1 -Klick-Ergebnis“-Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet • Berechnung mit der „konventionellen Methode“ • verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Seite 22
In 4 Schritten zum Ergebnis 1. Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen www. gemischrechner. de Seite 23
Weitere Hilfen sind: Der GHS-Flyer der BG RCI unter www. bgrci. de/presse-medien/medienshop/ Informationen zu GHS und Gefahrguttransport unter www. bgrci. de/praevention/fachwissen/gefahrstoffe/ Seminare der BG RCI unter www. bgrci. de/praevention/seminare/ Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www. baua. de oder www. reach-clp-helpdesk. de Die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www. uba. de Seite 24
Weitere Unterweisungshilfen sind: Die GHS-Zuordnungsübung der BG RCI unter www. bgrci. de/presse-medien/medienshop/ Das GHS-Skatspiel der BG RCI www. bgrci. de/presse-medien/medienshop/ Das GHS-Memospiel der BG RCI www. bgrci. de/presse-medien/medienshop/ Seite 25
Disclaimer Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten Überblick zu GHS geben. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. © BG RCI 2008 -2012 Die Präsentation darf innerbetrieblich sowie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben frei verwendet, ergänzt oder geändert werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung von Teilen der Präsentation oder auch der gesamten Datei ist nur mit Genehmigung der BG RCI erlaubt. Eine Verlinkung auf die entsprechende Internetquelle im Downloadcenter der BG RCI oder Gefahrstoffinformationssystem Gis. Chem oder eine unveränderte Übernahme einer einzelnen Seite dieser Präsentation mit Quellenangabe ist jedoch in jedem Fall genehmigungsfrei zulässig. Seite 26
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