Gemeinntziger Verein Voraussetzungen fr die Gemeinntzigkeit Grundstze und

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Gemeinnütziger Verein Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit, Grundsätze und Abgrenzungen

Gemeinnütziger Verein Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit, Grundsätze und Abgrenzungen

Inhaltsverzeichnis Übersicht der Steuervorteile bei gemeinnützigen Vereinen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit Gemeinnützige Zwecke Mildtätige

Inhaltsverzeichnis Übersicht der Steuervorteile bei gemeinnützigen Vereinen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit Gemeinnützige Zwecke Mildtätige Zwecke Kirchliche Zwecke Dokumentation der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit Zeitnahe Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke/Rücklagen Beispiel für Rücklagenbildung Unterschiede bei der Steuerpflicht Vereinfachung durch Besteuerungsgrenze von 35. 000 € Gewinnermittlung, zwei Möglichkeiten Hinweis 2

Übersicht der Steuervorteile bei gemeinnützigen Vereinen Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer Befreiung von der

Übersicht der Steuervorteile bei gemeinnützigen Vereinen Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer Befreiung von der Umsatzsteuer oder ermäßigter Steuersatz von 7 % Freibeträge für Vereinstätigkeiten (720 € für Ehrenamt/2. 400 € für nebenberufliche Tätigkeit) Vergünstigungen bei Schenkung- und Erbschaftsteuer Weitere Vergünstigungen bei Grundsteuer und Lotteriesteuer 3

Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit Der Satzung nach und tatsächlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen 1. Allgemeinheit

Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit Der Satzung nach und tatsächlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen 1. Allgemeinheit fördern 2. Selbstlosigkeit 3. Ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dienen Voraussetzungen gemeinnütziger Verein • Satzung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen • Bei Vereinsauflösung: Zweckentsprechende Verwendung der verbleibenden Mittel 4 1. Gemeinnützige Zwecke 2. Mildtätige Zwecke 3. Kirchliche Zwecke

Gemeinnützige Zwecke, 1 Gemeinnützigkeit = selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen

Gemeinnützige Zwecke, 1 Gemeinnützigkeit = selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet Keine Beschränkung auf einen fest abgeschlossenen Personenkreis (z. B. auf eine Familie oder die Belegschaft eines Unternehmens) 5

Gemeinnützige Zwecke, 2 Begünstigt ist die Förderung dieser Bereiche ● Wissenschaft und Forschung ●

Gemeinnützige Zwecke, 2 Begünstigt ist die Förderung dieser Bereiche ● Wissenschaft und Forschung ● Religion ● öffentliches Gesundheitswesen/öffentliche Gesundheitspflege ● Jugend- und Altenhilfe ● Kunst und Kultur ● Denkmalschutz/Denkmalpflege ● Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ● Naturschutz und Landschaftspflege ● Wohlfahrtwesen, besonders Wohlfahrtsverbände ● Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdiensts für Vermisste ● Rettung aus Lebensgefahr ● Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung ● internationale Gesinnung/Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens ● Tierschutz 6

Gemeinnützige Zwecke, 3 Begünstigt ist die Förderung dieser Bereiche ● Entwicklungszusammenarbeit ● Verbraucherberatung und

Gemeinnützige Zwecke, 3 Begünstigt ist die Förderung dieser Bereiche ● Entwicklungszusammenarbeit ● Verbraucherberatung und Verbraucherschutz ● Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene ● Gleichberechtigung von Frauen und Männern ● Schutz von Ehe und Familie ● Kriminalprävention ● Sport (auch Schach) ● Heimatpflege und Heimatkunde ● Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditioneller Brauchtum (auch Karneval/ Fastnacht/Fasching), Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunken, Modellflug und Hundesport ● Demokratisches Staatswesen im Geltungsbereich dieses Gesetzes (nicht, wenn nur Einzelinteressen verfolgt werden, oder bei Einschränkung auf den kommunalpolitischen Bereich) ● Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 7

Mildtätige Zwecke, 1 Mildtätige Zwecke: Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, Personen selbstlos zu unterstützen

Mildtätige Zwecke, 1 Mildtätige Zwecke: Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, Personen selbstlos zu unterstützen Unterstützte Personen müssen infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein 8

Mildtätige Zwecke, 2 Bezüge der unterstützten Personen ● Bezüge dürfen nicht höher sein als

Mildtätige Zwecke, 2 Bezüge der unterstützten Personen ● Bezüge dürfen nicht höher sein als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe. Bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden = das Fünffache des Regelsatzes ● Bei Personen, die in eine Notlage geraten sind, dürfen Bezüge oder Vermögen die genannten Grenzen übersteigen. Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind a) Einkünfte i. S. d. ESt. G und b) andere Bezüge zur Bestreitung des Unterhalts aller Haushaltsangehörigen. ● Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit wird unterstellt bei Bezug von Leistungen ● nach SGB II ● nach SGB XII ● des Wohngeldgesetzes ● nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes oder ● nach § 6 a BKGG Hinweis: Zunächst müssen Bedürftige ihr Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts verwenden. 9

Kirchliche Zwecke, 1 Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen

Kirchliche Zwecke, 1 Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern 10

Kirchliche Zwecke, 2 Hierzu gehören insbesondere: ● die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern

Kirchliche Zwecke, 2 Hierzu gehören insbesondere: ● die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern ● die Abhaltung von Gottesdiensten ● die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten ● die Verwaltung des Kirchenvermögens ● die Besoldung der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchendiener ● die Alters- und Behindertenversorgung für diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen 11

Dokumentation der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit, 1 Selbstlosigkeit = Unmittelbare Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken

Dokumentation der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit, 1 Selbstlosigkeit = Unmittelbare Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken Ausschließlichkeit = Verwendung der Mittel ausschließlich für den bestimmten Zweck Unmittelbarkeit = Der Verein ist verpflichtet, seine steuerbegünstigten Zwecke selbst zu verwirklichen (Ausnahme: Fördervereine und Spendensammelvereine). Für alle drei gilt: Die Eigenschaften müssen sich ergeben aus der Satzung und auch aus anderen Unterlagen, die tatsächliche Handhabung widerspiegeln. 12

Dokumentation der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit, 2 Selbstlosigkeit = Wesentliche Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit

Dokumentation der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit, 2 Selbstlosigkeit = Wesentliche Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit eines Vereins Weitgehende und dauerhafte Verwendung der Vereinsmittel für die Allgemeinheit muss sichergestellt sein Vereinsmittel müssen zeitnah (i. d. R. bis zum Ende des Kalenderjahres) für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Vereinsmitglieder (außer Aufmerksamkeiten) Verein darf niemanden durch vereinsfremde Ausgaben oder überhöhte Vergütungen fördern (angemessene Bezahlung ist o. k. ) 13

Zeitnahe Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke/Rücklagen Grundsätzliche Verpflichtung zur zeitnahen Verwendung Rücklagen sind erlaubt. Freie

Zeitnahe Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke/Rücklagen Grundsätzliche Verpflichtung zur zeitnahen Verwendung Rücklagen sind erlaubt. Freie Rücklagen • • Höhe: bis zu 1/3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und bis zu 10 % der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel pro Jahr Spätestens bei der Auflösung des Vereins für begünstigte Zwecke zu verwenden 14 Zweckgebundene Rücklagen • • Für eine geplante größere Anschaffung Zuführung der Rücklage muss aus den Buchführungsunterlagen ersichtlich sein

Beispiel für Rücklagenbildung, 1 Der Gesangverein Concordia e. V. hat im Jahr folgende Einnahmen

Beispiel für Rücklagenbildung, 1 Der Gesangverein Concordia e. V. hat im Jahr folgende Einnahmen bzw. Überschüsse: Vermögensverwaltung Zinseinnahmen aus Kapitalanlagen 2. 000 € abzgl. Werbungskosten 200 € Überschuss 1. 800 € Sonstige zeitnah zu verwendende Mittel Mitgliedsbeiträge und Spenden 8. 000 € Gewinn aus einem Basar 3. 000 € insgesamt 11. 000 € 15 Beis piel

Beispiel für Rücklagenbildung, 2 Beis piel Der Verein kann maximal 1. 700 € in

Beispiel für Rücklagenbildung, 2 Beis piel Der Verein kann maximal 1. 700 € in eine freie Rücklage einstellen. Rechnung: 1/3 von 1. 800 € (Überschuss) + 10 % von 11. 000 € (Einnahmen) Hinweis: Der Betrag, der tatsächlich in eine freie Rücklage eingestellt wird, muss sich aus der Buchführung des Vereins ergeben und dort dokumentiert werden. 16

Unterschiede bei der Steuerpflicht Um Buchführungspflichten und die steuerliche Behandlung von gemeinnützigen Vereinen zutreffend

Unterschiede bei der Steuerpflicht Um Buchführungspflichten und die steuerliche Behandlung von gemeinnützigen Vereinen zutreffend beurteilen zu können, muss unterschieden werden zwischen: Steuerfreier ideeller Bereich • Unmittelbare Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken 17 Steuerbegünstigte Vermögensverwaltung • Es werden Erträge aus Vermögen erwirtschaftet (Zinsen/Miete). Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb • Es wird eine selbständige Tätigkeit ausgeübt mit dem Ziel, Einnahmen oder wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Vereinfachung durch Besteuerungsgrenze von 35. 000 € Einnahmen einschließlich USt ≤ 35. 000 €

Vereinfachung durch Besteuerungsgrenze von 35. 000 € Einnahmen einschließlich USt ≤ 35. 000 € pro Jahr Keine eigenständige Buchführung nötig! Einnahmen einschließlich USt > 35. 000 € pro Jahr Eigenständige Buchführung nötig! 18

Gewinnermittlung, zwei Möglichkeiten Erfassung Betriebseinnahmen und -ausgaben = Zuordnung nach Zuund Abfluss Bilanzierungspflicht, wenn:

Gewinnermittlung, zwei Möglichkeiten Erfassung Betriebseinnahmen und -ausgaben = Zuordnung nach Zuund Abfluss Bilanzierungspflicht, wenn: der Umsatz mehr als der Gewinn mehr als 19 Zuordnung Betriebseinnahmen und -ausgaben nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit im jeweiligen Jahr 600. 000 € oder 60. 000 € beträgt

Hinweis Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume Aufteilung des Vereins in mehrere kleinere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe =

Hinweis Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume Aufteilung des Vereins in mehrere kleinere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe = Möglichkeit, Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln, bleibt bestehen Lohnkosten: Variante = Mitarbeitende Vereinsmitglieder werden bezahlt und spenden das Geld anschließend an den Verein = Rückspendemodell Zu beachten: Zusätzliche Kosten (z. B. Abgaben bei einer geringfügigen Beschäftigung). Gegebenenfalls kann eine kurzfristige Beschäftigung Sinn machen. 20