Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Dr Klaus Lukas Karsten
Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Dr. Klaus Lukas Karsten Geiersbach Basel II Mindesteigenkapitalanforderungen Aufsichtliches Überprüfungsv erfahren Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Marktdisziplin 1
Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Ziele / Erw artu an d n i Vera e heuti gen ge nsta ltung ? • Basel II • Brüssel (CRD) • KWG, insbes. § 25 a I, und die Ma. Risk • Corporate Governance Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 2
Grundlagen Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht • Gegründet am 17. Mai 1930 • . . . ist ein Ausschuss der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der wichtigsten Industrieländer (USA, Großbritannien, Japan, Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien etc. ) • . . . ist zuständig für Grundsatzfragen der Bankenaufsicht (inklusive Fragen der Finanzmarktstabilität) • . . . tagt bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 3
Basel II Mindesteigenkapitalanforderungen Aufsichtliches Überprüfungsverfahren Marktdisziplin Genauere Quantifizie-rung des Kreditrisikos und anderer Risiken Individualisierung der Bankenaufsicht Erweiterung der Offenlegungspflichten Quantität Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Qualität Transparenz 4
Basel II 1. Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen Kreditrisiko 2. Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren Marktrisiko (unverändert) 3. Säule: Marktdisziplin Operationelles Risiko Definition Gefahr von unmittelbaren oder Standardansatz IRB-Ansatz Basis: externe Ratings Basis: interne Ratings mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Struktur von Basel II Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. 5
Aufsichtsrechtliche Grundlagen EU EU DE Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht BCBSGrundsätze + Basel II - „Brüssel II“ CEBS KWG CRD Guidelines Ma. Risk Rahmenwerk Übernahme der Guidelines in nationale Verwaltungspraxis Quelle, wenn nicht anders angegeben: Ba. Fin, Stand 10/2006 Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 6
Brüssel (CRD) Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 7
Brüssel (CRD) Kreditinstitutseigene verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung Artikel 123 der Bankenrichtlinie „Die Kreditinstitute verfügen über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren, mit denen sie die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des internen Eigenkapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können. Diese Strategien und Verfahren werden regelmäßig intern überprüft, um zu gewährleisten, dass sie der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte des Kreditinstituts stets angemessen sind und keinen Aspekt außer Acht lassen. “ Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 8
Brüssel (CRD) ICAAP (= Institut) Art. 22, 123 Bankenrichtlinie SREP(= Aufseher) Art. 124, 136 Bankenrichtlinie Proportionalität (Art. 22 und 123) Automatisiertes Risikoeinschätzungs. System (RAS) Bewertung aller materiellen Risiken (Art. 123) Definition des internen Kapitals (Art. 123) Kapital im Verhältnis zu den Risiken (Art. 123) Strategien und Prozesse (Art. 123, 22) Angemessene interne Kontrollmechanismen (Art. 22) Regelmäßige interne Überprüfung (Art. 123) Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 fortlaufender Dialog zwischen Bank und Aufseher (Proportionalität) Proportionalität, Art. 124 Beurteilung der Risiken Beurteilung der Angemessenheit der Vorkehrungen, Strategien, Prozesse und Mechanismen Aufsichtliche Bewertung der Kapitalanforderungen (quantitativ und qualitativ) Gesamtbeurteilung Schlussfolgerungen Maßnahmen 9
Brüssel (CRD): Der Grundsatz der doppelten Proportionalität 1. Der bankinterne Prozess (ICAAP) muss zur Größe, Risikostruktur und zum Geschäfts -volumen des Instituts proportional sein. Institutgetrieben Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) Verfahren zur – Identifizierung, – Messung, – Steuerung und – Reporting von Risiken im Kreditinstitut 2. Die Häufigkeit und Intensität der Prüfung des ICAAP durch den Aufseher (SREP) muss zu dessen Ausgestaltung proportional sein. Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) Aufsichtgetrieben Quelle: DSGV Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 10
Aufsichtsrechtliche Grundlagen Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Quelle: Monatsbericht der Dt. Bundesbank, September 2004, S. 90. 11
Brüssel (CRD) Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 12
Aufsichtsrechtliche Grundlagen Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Quelle: DSGV 13
Aufsicht § 25 a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, das 1. auf der Grundlage von Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer internen Revision beinhaltet, wobei das interne Kontrollsystem insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Anhang V der Bankenrichtlinie niedergelegten Kriterien umfasst; 2. eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung des Instituts voraussetzt und 3. die Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme, einschließt. Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit ab. Seine Angemessenheit und Wirksamkeit ist vom Institut regelmäßig zu überprüfen. Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 14
Umsetzung von Basel II in das KWG und Verordnungen Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Quelle: Monatsbereicht Dt. Bundesbank, 12/2006 15
Ma. Risk: was ist „neu“? Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 16
Terminologie der Ma. Risk Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 17
Struktur der Ma. Risk Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 Quelle: RS 5/2007 Ba. Fin 18
Ma. Risk – ICAAP – ökonomisches Kapital Monatsbericht 12/2007, S. 60 Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 19
Ma. Risk – ICAAP – ökonomisches Kapital Monatsbericht 12/2007, S. 63 Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 20
Rolle des Aufsichtsorgans unter den Ma. Risk Zur sachgerechten Wahrnehmung der Überwachungsfunktion muss das Aufsichtsorgan in die institutsinternen Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse eingebunden werden (Vgl. AT 1 Tz. 1). AT 4. 2 Tz. 3 Erläuterung Erörterung der Strategien des Instituts (ggf. in einem Ausschuss des Aufsichtsorgans) BT 2. 3. 4 Tz. 4 und 5 - schwerwiegende o. nicht behobene wesentliche Mängel - schwerwiegende Feststellungen gegen Geschäftsleiter Strategien Leitungs-, Steuerungsund Kontrollprozesse Berichterstattung AT 4. 3. 2 Tz. 6 Erläuterung Angemessene Information über die Risikosituation des Instituts durch die Geschäftsleitung Kontrolle Basel II Tz. 730: Das oberste Verwaltungsorgan trägt die Verantwortung für die Festlegung der Risikotoleranz der Bank. Es sollte außerdem sicherstellen, dass die Geschäftsleitung ein Regelwerk für die Beurteilung der verschiedenen Risiken einführt, ein System entwickelt, mittels dessen das Risiko zur Kapitalausstattung der Bank in Beziehung gebracht werden kann, und eine Methode einführt, um die Einhaltung der internen Vorschriften zu überwachen. Es ist gleichermaßen von Bedeutung, dass das oberste Verwaltungsorgan strikte interne Kontrollen und schriftliche Vorschriften und Verfahrensweisen einführt und unterstützt; das oberste Verwaltungsorgan sollte sicherstellen, dass die Geschäftsleitung diese Regelungen in der gesamten Bankorganisation wirksam vermittelt. Quelle: DSGV Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 21
Bankenaufsicht: Corporate Governance BCBS Grundsätze der Corporate Governance Anforderungen an die Institute / an Gruppen • Qualifikation der Leitungsebene (Geschäftsführung / Aufsichtsgremium) • Festlegung und Überprüfung strategischer Ziele • Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten • funktionsfähige Aufsichtsorgane • Einsatz von interner Revision, internen Kontrollen sowie externen Prüfern für Zwecke des Unternehmens • sinnvolle Vergütungsgrundsätze • transparente Unternehmensführung Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 22
Grundlagen 8 „Revolution der Bankenaufsicht, ein grundlegender Wandel der bisherigen Ordnung“, der auf die Geschäftsstrukturen nachhaltig einwirken wird (J. Sanio, Präsident des Ba. Kred) 8 Zentrale Herausforderungen: Datenverfügbarkeit, -qualität und -verlässlichkeit Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 23
Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Informations-/Literaturquellen: z. B. • www. bis. org • www. bafin. de • www. bundesbank. de • R. Hannemann, A. Schneider, L. Hanenberg: „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma. Risk), Schäffer-Poeschel, 2. Aufl. , 2008 • Dt. Bundesbank: „Zum aktuellen Stand der bankinternen Risikosteuerung und Bewertung der Kapitaladäquanz im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses“, Monatsbericht Dezember 2007 • Dt. Bundesbank: „Die Umsetzung der neuen Eigenkapitalregelungen für Banken in deutsches Recht“, Monatsbericht Dezember 2006 • Dt. Bundesbank: „Das Eigenkapital der Kreditinstitute aus bankinterner und regulatorischer Sicht“, Monatsbericht Januar 2002 • …. Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12. 01. 2009 24
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