HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrantinnen und
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HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitslosengeld II anspruchsberechtigt l Ausländer l die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben l Arbeitserlaubnis notwendig Folien durch Klicken vervollständigen, dann Pfeiltaste drücken
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Migrant. Innen und Flüchtlinge l l Arbeitslosenquote – 21%: Mai 2004 ca. 550. 000 – darunter viele Langzeitarbeitslose nicht in der Statistik: – Ausländer – Asylbewerber ohne Leistungsbezug bei Arbeitsverbot Ausgangslage Arbeitsmarkt
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarktzugang (nachrangig) allgemein verschärfte Zumutbarkeit: l Alle der Arbeitsfähigkeit entsprechende Beschäftigungen zumutbar l Kein Berufsschutz l Pflicht zur Annahme jeder angebotenen Arbeit
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarktzugang (nachrangig) Auswirkung: l Für fast jeden Job ist ein vorrangig zu beschäftigender Arbeitsloser verfügbar. l Kaum Chance für „nachrangige“ Ausländer l Faktisches Arbeitsverbot
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Weiterbildung Bildungsgutscheine l Recht l einfacher l wenn Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt l Freie Wahl von Maßnahme und Träger Migrant/innen l Sinkender Anteil bei Maßnahmen l Unterstellung: kein schneller Maßnahme- oder Vermittlungserfolg
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ich-AG Aufnahme selbständiger Tätigkeit l nicht l durch Arbeitsgenehmigung abgedeckt ohne weiteres erlaubt: l EU-Bürger l EWR-Bürger, Schweiz
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ich-AG Genehmigung (ist) l Niederlassungserlaubnis l deutsch l verheiratet l staatenlos m. Aufenthaltserlaubnis Genehmigung (kann) : l nach Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ausländerrechtliche Probleme l l Inanspruchnahme von ALG I l schadet nicht, da auf Beitragsleistung beruhend Inanspruchnahme von ALG II (Sozialhilfe) l kann zur Ausweisung führen l eingeschränkt durch – EU-Recht – bilaterale Abkommen – Übergangsregelungen
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt • Arbeitslosengeld II Ausgeschlossen: l Asylbewerber l Personen im Flughafenverfahren l Bürgerkriegsflüchtlinge mit einer Aufenthaltsbefugnis l Geduldete l vollziehbar Ausreisepflichtige – all deren Ehegatten und Kinder
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrantinnen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt • Arbeitslosengeld II Ausgeschlossen: l keine Anschlussleistung nach Arbeitslosengeld l sondern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz l Keine Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Ausgeschlossen l Ausbildungsverbot l keine Sprachförderung l Zwangsverteilung l kein Kindergeld, kein Erziehungsgeld l keine Krankenversicherung l Wohnverbot § keine Mietkostenübernahme § Umverteilung auch bei vorhandener Wohnung, § kein Wohnberechtigungsschein
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt • Ausgangslage Asylbewerber l Arbeitsverbot – 1 Jahr l Vermittlung – nachrangig l nach einem Jahr – gleichrangig l nach 5 Jahren Arbeit l Nach 6 Jahren Aufenthalt
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