Die Qualifikationsphase Jahrgnge 12 und 13 Versetzung in

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Die Qualifikationsphase Jahrgänge 12 und 13

Die Qualifikationsphase Jahrgänge 12 und 13

Versetzung in die Qualifikationsphase in allen Fächern mindestens 05 Punkte in einem Fach 01

Versetzung in die Qualifikationsphase in allen Fächern mindestens 05 Punkte in einem Fach 01 -04 Punkte in zwei Fächern 01 -04 Punkte in einem Fach 00 Punkte In allen anderen Fächern mindestens 05 Punkte möglicher Ausgleich 2 Ausgleichsfächer mit jeweils genug Punkten für zusammen 10 Punkte 1 Ausgleichsfach mit mindestens 10 Punkten oder 2 Ausgleichsfächer mit 08 oder 09 Punkten Ausgleich ohne Konferenzentscheidung Versetzung

Abschlüsse und Berechtigungen und Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis

Abschlüsse und Berechtigungen und Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung Abge sc einjäh hlossene B r oder iges FSJ/F erufsausbi ei ld Ö einjähriger f J oder ei ung oder n re riges geleit iwilliger W jähriger Bu etes Prakt ehrdienst FDi ikum oder Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase Vorbereitung und Grundlage

Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase 13. 1 13. 2 Qualifikationsphase ZA Angebot von Schwerpunkten Versetzung Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen 12. 2 Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Nur Kursunterricht Keine Klassen Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

Was können Schüler wählen? (1) • Schwerpunkt (Profil) ! • Eine Fremdsprache • eine

Was können Schüler wählen? (1) • Schwerpunkt (Profil) ! • Eine Fremdsprache • eine in 11 neu begonnene FS muss fortgesetzt werden • im FS-Profil sind beide FS fortzusetzen • Darstellendes Spiel o. Kunst o. Musik • im Mus. -Künstl. Profil sind aber zwei von drei fortzusetzen • Werte und Normen o. Religion o. Philosophie

Was können Schüler wählen? (2) • Eine Naturwissenschaft • Im NW-Profil sind aber zwei

Was können Schüler wählen? (2) • Eine Naturwissenschaft • Im NW-Profil sind aber zwei Naturwissenschaften fortzusetzen • Sport(arten) • 2. FS oder 2. NW • im Ges. Wiss. und im Sport – Profil für ein Schuljahr vorgeschrieben • Prüfungsfächer !

Was können Schüler nicht wählen („abwählen“) ? - Die für alle Profile gültigen Belegungsverpflichtungen

Was können Schüler nicht wählen („abwählen“) ? - Die für alle Profile gültigen Belegungsverpflichtungen - Die profiltypischen Belegungsverpflichtungen Näheres hierzu in der Vorstellung des Wahlprogramms nach dieser Präsentation

Profile und Schwerpunktfächer • Sprachliches Profil : • • Zwei Fremdsprachen oder eine FS

Profile und Schwerpunktfächer • Sprachliches Profil : • • Zwei Fremdsprachen oder eine FS + Deutsch aber keine in 11 neu begonnene Fremdsprache • Naturwissenschaftliches Profil : • Zwei Naturwissenschaften oder eine NW + Mathe • Gesellschaftswissenschaftliches Profil : • Geschichte + Erdkunde oder Geschichte + Politik-W. • Musisch-Künstlerisches Profil : • Kunst o. Musik + Deutsch o. Mathe • Sportliches Profil : • Sport + eine Naturwissenschaft

Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer 3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P 1 -P

Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer 3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P 1 -P 3 ) schriftliche Abiturprüfung Zwei Schwerpunktfächer (P 1, P 2) mit doppelter Wertung Das P 3 - Fach mit einfacher Wertung ; Ausnahme Ge. Wi-Profil 1 Fach auf grundlegendem Niveau (P 4) 1 Fach auf grundlegendem Niveau (P 5) schriftliche Abiturprüfung mündliche Abiturprüfung

Wahl der Prüfungsfächer Wahl der 5 Prüfungsfächer vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für

Wahl der Prüfungsfächer Wahl der 5 Prüfungsfächer vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für eine Wahl: • eine mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase • bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer: Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach. Wird Sport als Prüfungsfach P 1 oder P 5 wählt, muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden

Aufgabenfelder A sprachliterarischkünstlerisch B gesellschaftswissenschaftlich Deutsch Politik-Wirtschaft Englisch Französisch Latein Geschichte Erdkunde Spanisch Kunst

Aufgabenfelder A sprachliterarischkünstlerisch B gesellschaftswissenschaftlich Deutsch Politik-Wirtschaft Englisch Französisch Latein Geschichte Erdkunde Spanisch Kunst Musik (Darstellendes Spiel) C Mathematischnaturwissensch. technisch Mathematik Physik Chemie Biologie (Informatik) (Religion, Werte und Normen, Philosophie) Sport (Seminarfach)

Weitere Informationen : Broschüre des Kultusministeriums Download – link auf der Homepage des ASG

Weitere Informationen : Broschüre des Kultusministeriums Download – link auf der Homepage des ASG www. asg-wob. de Ø Schule Ø Oberstufe Ø Broschüre