Patientenmobilitt in der Europischen Union Politische und rechtliche
Patientenmobilität in der Europäischen Union - Politische und rechtliche Rahmenbedingungen - Tr. ESS-Seminar Padborg 13. September 2013 MR Ortwin Schulte, Bundesministerium für Gesundheit Tr. ESSR Stand: Mai 2012
Foren der Europäischen Gesundheitspolitik GD SANCO Public Health, Patientenmobilität GD SANCO, früher GD ENTR Arzneimittel und Medizinprodukte GD EMPL Offene Methode der Koord. , EU 2020 2
Leitprojekte der Europäischen Gesundheitspolitik Public Health, Patientenmobilität Umsetzung Patientenmobilitäts. RL Arzneimittel und Medizinprodukte Überarbeitung Medizinprodukte. RL Offene Methode der Koord. , EU 2020 Sozialpol. Folgewirkungen der Finanzkrise 3
Gesundheitliche Ungleichheiten: Status in der EU Lebenserwartung Männer 67, 8 (LTU) – 81, 2 (Aland) Frauen 76, 4 (BG-Sev) – 87, 0 (Navarra) Säuglingssterblichkeit/1. 000 15, 8 (BG-Yug) – 1, 7 (Kärnten) 4
Ausbau der europäischen Gesundheitspolitik? mögliche Mittel è è è maßvoller Ausbau der Kompetenzgrundlagen für eine europäische Gesundheitspolitik in Art. 168 EUV stärkere Verbindlichkeit der Zusammenarbeit im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung Zielorientierung der Mittel für Struktur- und Kohäsionsfonds auf Gesundheitsprojekte 5
Patientenmobilität in der EU Richtlinie 2011/24/EU und Vo. 883/2004 RL 2011/24/EU Vo. Nr. 883/2004 individueller Erstattungsanspruch Koordinierungsverfahren Versicherungsträger Erstattung der Kosten im Heimatland, höchstens die angefallenen Kosten Übernahmer der angefallenen Kosten wie für Patienten im Zielland Schwerpunkt: planbare Therapien Schwerpunkt: nicht planbare Therapien 6
Anspruchskonkurrenzen (1) RL 2011/24/EU und Vo. Nr. 883/2004 Grundentscheidung parallel bestehende Anspruchssysteme è Ansprüche aus RL 2011/24/EU und aus Vo. Nr. 883/2004 bestehen nebeneinander, der günstigere Anspruch kann gewählt werden. è Das Auswahlrecht liegt beim Versicherten. è Die Mitgliedstaaten sind zu aktiver Beratung verpflichtet. è 7
Anspruchskonkurrenzen (2) RL 2011/24/EU und Eu. GH-Rspr. Grundannahme RL 2011/24/EU ist sekundärrechtliche Umsetzung der Eu. GH-Rechtsprechung seit 1999 è Auffassung Rat, EP und Mitgliedstaaten kein subsidiärer Erstattungsanspruch aus dem europäischen Primärrecht è Fortschritt durch Kodifizierung unmittelbare Rechtsansprüche aus nationalem Recht è 8
Europäischer Einfluß auf die Leistungen der Krankenversicherung Ausgangspunkt nationale Autonomie aber Binnenmarktfreiheit nach Eu. GH-Rspr. Maßstab Anspruch/medizinische Notwendigkeit Folge mittelbar festgelegtes Mindestniveau 9
Europäischer Leistungskatalog: Problemfälle è Leistung im Heimatland explizit ausgeschlossen u è Leistung im Heimatland nicht angeboten u è kein Kostenerstattungsanspruch kein Indiz für Genehmigungsverweigerung Leistung im Heimatland unter Bedingungen u Vorabgenehmigung bei Krankenhausbehandlung u Vorabgenehmigung bei hochspezial. Leistungen u Erstkontakt und Zuweisung durch Hausarzt (zulässig, aber einfache Handhabung notw. ) 10
RL 2011/24/EU Vergütungsmaßstäbe für EU-Bürger ambulanter Bereich è Gebührenordnung der Ärzte è Parallele zu GKV-Versicherten mit Kostenerstattungstarif? stationärer Bereich è DRG-Vergütung (Preisbindung nach KHEntg. G) è wahlärztliche Leistungen, sofern vereinbart 11
RL 2011/24/EU sonstige Regelungen rechtsverbindlich è gegenseitige Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen programmatisch è Referenznetzwerke insbesondere für seltene Krankheiten è Telematik im Gesundheitswesen è gemeinsame Bewertung von Technologien 12
Ausblick Entwicklungslogik Patientenmobilität è Erweiterung europäischer Bürgerrechte è Ausbau Binnenmarkt è Systemkonvergenz Gesundheitspolitik Entwicklungslogik Finanzkrise è Reduktion der Staatsausgaben è Druck auf Gesundheitsbudgets è Gesundheitspolitische Auflagen für Staaten im Rettungsschirm 13
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