Unterweisungsmodul Laser Unterweisungsinhalte Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragter Betriebsanweisung
Unterweisungsmodul Laser
Unterweisungsinhalte - Beispiele § § § § Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch … © LZK BW 01/2019
PRAXIS-Handbuch der LZK BW Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW unter https: //lzk-bw. de/ PRAXIS-Handbuch © LZK BW 01/2019
Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW © LZK BW 01/2019
Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStr. V) und Technische Regeln zur OStr. V § § © LZK BW 01/2019 Laserklassen Laserschutzbeauftragte Schutzmaßnahmen …
Laser – Laserschutzbeauftragte/r? § Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3 R, 3 B und 4 hat der Praxisinhaber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. § Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. § Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. © LZK BW 01/2019
Laser – Weitere Verpflichtungen? § Betriebsanweisung: Für den Betrieb eines Lasers (z. B. für die Klasse 3 B, 3 R oder 4) ist eine Betriebsanweisung bereit zu halten. Mitarbeiter-Unterweisung! © LZK BW 01/2019
Laser – Weitere Verpflichtungen? § Ein-/Unterweisung: Einweisung: Vor Inbetriebnahme (wenn Anlage 1)! Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr! Hilfsmittel: Betriebsanweisung. § Prüfpflichten: Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 11 MPBetreib. V. Laser der Klasse 3 B, 3 R oder 4 gehören in die Anlage 1 der MPBetreib. V: STK grundsätzlich spätestens alle 2 Jahre bzw. unter Berücksichtigung der Herstellerangaben (z. B. jährlich). © LZK BW 01/2019
Laser – Weitere Verpflichtungen? § Persönliche Schutzausrüstung: Augenschutz (Laserschutzbrille). Ggf. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung. § Dokumentation: Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar) Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreib. V) § CE-Kennzeichen (Richtlinie 93/42/EWG): Zentrale Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes. © LZK BW 01/2019
Aktive Medizinprodukte – Dokumentation! § „Aktiv“ bedeutet elektrisch betrieben. § Beispiele für aktive Medizinprodukte: Behandlungseinheit, Elektrotom, RDG, Autoklav, Chirurgie- und Endo-Motoren, ggf. Röntgengerät. § Eine Sonde oder ein Mundspiegel sind auch Medizinprodukte, aber nicht-aktive Medizinprodukte, da kein elektrischer Antrieb. © LZK BW 01/2019
Aktive Medizinprodukte Exkurs – Bestandsverzeichnis § Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte. § Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Aufbewahrung: Für die Dauer des Gerätebetriebs! Air Flow, ZEG, Behandlungseinheit, Behandlungsleuchte, … Bitte keine Elektrogeräte (wie z. B. Kühlschrank) eintragen! © LZK BW 01/2019
Aktive Medizinprodukte Exkurs – Medizinproduktebuch § Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus den Anlagen 1 und 2 der MPBetreib. V. § Beispiele für Anlage 1 -Medizinprodukte: HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS), Defibrillator und Anästhesiegerät. Aufbewahrung: Bis 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes © LZK BW 01/2019
Prüfpflichten – Aktive Medizinprodukte? § Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebenen) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus den Anlagen 1 und 2 der MPBetreib. V. § Beispiele: HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS), Defibrillator und Anästhesiegerät. nlage 1 A r e d in ie d hat für ) r e b a trollen h n o in K is x e a h r c P ( is r n eitstech h r e Der Betreibe h ic s e t k inprodu iz d e en. M s s n e la t r u h z ü f n e e g r f h ü au (STK) durchf © LZK BW 01/2019
STK bei Anlage 1 -Geräten? Wie oft ist eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) erforderlich? Der Praxisinhaber hat für die STK‘en solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die STK‘en sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes erfolgte oder die letzte STK durchgeführt wurde. Achtung: Der Hersteller eines Anlage-1 -Gerätes legt einen Prüffrist < 2 Jahre fest (z. B. bei einem HF-Chirurgiegerät). © LZK BW 01/2019
Aktive Medizinprodukte – STK und Wartung? § Wer? STK durch z. B. Medizintechniker (§ 5 MPBetreib. V). § Dokumentation: Ja, in Form eines Protokolls (Datum, Messwerte, Messverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse). § Aufbewahrung der Doku? Mindestens bis zur nächsten STK! Achtung: r e d n i g n u t r a W r u z n Angabe s e d g n u s i e w n a s h c u ! Gebra n e t h c a e b u z d n i s s r e l l e t s r e h e t Gerä © LZK BW 01/2019
Exkurs – Meldung an das Bf. Ar. M § Meldung der Feststellung eines schwerwiegenden Vorkommnisses an einem Medizinprodukt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bf. Ar. M) durch den Praxisinhaber. § Muster-Verfahrensanweisung im PRAXIS-Handbuch! © LZK BW 04/2019
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (§ 6 MPBetreib. V) § Praxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (z. B. angestellte/r Zahnärztin/Zahnarzt) bestimmt ist. § Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Praxis. § Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Praxis z. B. folgende Aufgaben für den Betreiber/Inhaber wahr: - Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten, - Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und - Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den z. B. Gerätehersteller in der Praxis. © LZK BW 01/2019
BMG - Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung eibv/ pbetr m q a /f e. d m iu minister s it e h d n u s e ndesg u https: //www. b © LZK BW 01/2019
Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Laser“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 01/2019
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