Unterweisungsmodul Gefahrstoffe Unterweisungsinhalte Beispiele Rechtliche Grundlagen Gefahrstoffe Definition
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe
Unterweisungsinhalte - Beispiele § § § § § Rechtliche Grundlagen Gefahrstoffe – Definition und Symbole Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung Gefahrstoffe – In der Zahnarztpraxis Gefahrstoffe – Aufnahmewege Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoffe – Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffe – Betriebsanweisung … © LZK BW 01/2019
PRAXIS-Handbuch der LZK BW Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW unter https: //lzk-bw. de/ PRAXIS-Handbuch © LZK BW 01/2019
Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Rechtliche Grundlagen Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung § § § Gefährlichkeitsmerkmale Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen … © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Wie erkennt man sie? § Neue Gefahren-Symbole: © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Aufnahmewege? Quelle: Unfallkasse Sachsen © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung? Stoffgemische bis zum 01. 06. 2017 © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung? Gegenüberstellung © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Was ist zu tun? © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt? § Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen. § Datenblatt mit standardisierten Angaben zur Produktsicherheit und zum ordnungsgemäßen Umgang mit einem Gefahrstoff. § Dies erhalten Sie kostenlos vom Hersteller bzw. vom Händler (Depot). § Informationen über produktspezifische Gefährdungen, Maßnahmen des Personalschutzes, der Ersten Hilfe, im Brand- und Notfall, wichtige Lagerungsbedingungen und weitere Umgangsvorgaben entnehmen. © LZK BW 01/2019 äftigten h c s e B ie d r Zugänglich fü oder digital! m r fo r ie p a P In
Gefahrstoffe – Was ist zu tun? S – T – O – Prinzip: Bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sollte geprüft werden: Gibt es für diese Tätigkeit einen weniger gefährlichen Stoff (S steht für Substitution)? T Technische Schutzmaßnahmen O Organisatorische Schutzmaßnahmen P © LZK BW 01/2019 Persönliche Schutzmaßnahmen
Gefahrstoffe – Was ist zu tun? § Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die Beschäftigten, solange eine Gefährdung besteht (Tragepflicht)! § Sorgfaltsverpflichtung bei Benutzung von PSA: - Sachgerechte Aufbewahrung der PSA. - Prüfung vor Gebrauch und Reinigung nach Gebrauch. - Schadhafte PSA ausbessern bzw. austauschen. © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe - PSA? § Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455)? ? ? z. B. in der Patientenbehandlung § Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstandsfähige Handschuhe (DIN EN 374). z. B. bei der (manuellen) Instrumentenaufbereitung, bei der Beladung des RDG § Augen- und ggf. Gesichtsschutz (DIN EN 166). wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen zu rechnen ist (Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt) © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe - PSA? § Ggf. Schutzkleidung, wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen zu rechnen ist (Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt) z. B. flüssigkeitsdichte Schutzschürze (Transport nassentsorgter Instrumente und während der manuellen Aufbereitung) § Ggf. Mund-Nasen-Schutzmaske. Patienten- und Personalschutz! Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffverzeichnis: Aus Alt mach Neu! Produktname Hazard für R-Sätze Ø verbrauchte Jahresmenge des Produktes = maximale Lagermenge, z. B. 5 Liter Wo gelagert bzw. eingesetzt? Vorhanden: Ja oder Nein und wo? Achtung: Zugänglichkeit für die Beschäftigten (Papier bzw. digital)! © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Betriebsanweisung? Achtung: Zur Einsichtnahme bereithalten! + Empfehlung: Möglichst in Arbeitsplatznähe aushängen! § Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen. § Arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in jährlichen Zeitabständen (Jugendliche: halbjährlich). © LZK BW 01/2019
Gefahrstoffe – Allgemeine Schutzmaßnahmen? § Begrenzungen: Anzahl der Beschäftigten; Dauer und der Höhe der Exposition; auf die für die Tätigkeit erforderliche Menge. § Angemessene Hygienemaßnahmen (Reinigung des Arbeitsplatzes). § Identifizierbarkeit der Gefahrstoffe! § Nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahren! § Beachtung von Lagerungskriterien: z. B. Mengenreduzierung, Zusammenlagerung, Lagerhöhe). © LZK BW 01/2019
Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Gefahrstoffe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 01/2019
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