Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz Ziele
Unterweisungsmodul Brandschutz
Unterweisungsinhalte - Beispiele § § § § § Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz - Feuerlöscher Brandschutz - Tipps Brandschutz - Alarmplan … © LZK BW 01/2019
PRAXIS-Handbuch der LZK BW Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW unter https: //lzk-bw. de/ PRAXIS-Handbuch © LZK BW 01/2019
Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW © LZK BW 01/2019
Rechtliche Grundlagen Arbeitsstättenverordnung (Arb. Stätt. V), DGUV V 1 und ASR 2. 2 § Zahnarztpraxen sind mit Feuerlöscheinrichtungen auszustatten § Überprüfung der Feuerlöscheinrichtungen § Flucht- und Rettungswege und Notausgänge § Standort der Feuerlöscheinrichtungen dauerhaft kennzeichnen § leicht erreichbare und handhabbare Feuerlöscheinrichtungen § … © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Ziele? Personenschutz Sachwertschutz Umweltschutz © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Grundelemente? © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Voraussetzungen? Quelle: VBG Risikofaktor Zeit! Geringere Gefahr durch die Hitzeentwicklung (Zeit!). Größte Gefahr durch Brand- und Rauchgase (toxisch)!!! © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Brandklassen? Brandklasse A: Brände fester Stoffe (z. B. Holz, Papier, Textilien) Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z. B. Benzin, Alkohole, Kunststoffe) Brandklasse C: Brände von Gasen (z. B. Propan, Erdgas, Stadtgas) Brandklasse D: Brände von Metallen (z. B. Aluminium, Magnesium) © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Anzahl an Feuerlöschern in einer Zahnarztpraxis (Grundausstattung)? § Einstufung der Zahnarztpraxis: Normale Brandgefährdung § Grundfläche der Praxisräume in m² Aus der Grundfläche und der normalen Brandgefährdung werden die erforderlichen Löschmitteleinheiten berechnet! Löschmitteleinheit ≠ Anzahl an Feuerlöschern © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Anzahl an Feuerlöschern in einer Zahnarztpraxis (Grundausstattung)? Beispiel: Zahnarztpraxis mit einer Grundfläche von 180 m² (alle Praxisräume auf einer Etage) § Einstufung: Normale Brandgefährdung (vgl. bar mit Büronutzung) Ergebnis: 12 Löschmitteleinheiten © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Was sind Löschmitteleinheiten? Ergebnis: Dieser Feuerlöscher liefert 9 Löschmitteleinheiten ASR A 2. 2 „Maßnahmen gegen Brände“: Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. Abweichungen möglich!
Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern? § Feuerlöscherarten: Aufladelöscher, Dauerdrucklöscher und Gaslöscher. § Pulverfeuerlöscher haben großes Löschvermögen, d. h. weniger Feuerlöscher sind notwendig (Kosten!). § Aber Vorsicht: Pulverfeuerlöscher verursachen immense Löschschäden (Großer Reinigungsaufwand; Elektrogeräte werden alle defekt). § Wasserlöscher verursachen geringere Folgeschäden. Auch Elektrobrände können mit Wasserlöschern gelöscht werden. § Praxistipp: Mischung aus Schaum-/(Wasser)löschern und Kohlendioxidlöschern! © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern? © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern? © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Feuerlöscher und mehr? § Wichtig bei der Berechnung: In jeder Etage ist mindestens 1 Feuerlöscher bereitzustellen! § Prüfung der Feuerlöscher in der Praxis alle 2 Jahre durch eine befähigte Person (TRBS 1203 -2; Beauftragung durch den Praxisinhaber; Wartungsvertrag). Neue Feuerlöscher sind geprüft! Vergleich Prüfkosten versus Neuanschaffungskosten kann sich lohnen (Entsorgung!). Regelwerke: ASR A 2. 2; Betr. Sich. V; DIN 14406 -Teil 4. § Eingesetzte Feuerlöscher Brandschutz-Sachkundigenfirma! § Standorte der Feuerlöscher gut sichtbar und stets leicht zugänglich. Wenn nicht, dann deutlich erkennbare und dauerhafte (lang nachleuchtende) Kennzeichnung. © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Einfache Tipps? § Reduzierung der entzündlichen Stoffe in der Praxis! § Reduzierung der Brandlast auf ein Minimum! § Elektrogeräte (insbesondere Haushaltselektrogeräte) nur auf einem schwer entflammbarem Untergrund betreiben! § Vorsicht in der Vorweihnachtszeit! © LZK BW 01/2019
Brandschutz – Alarmplan und mehr? § Alarmplan für den Brandfall an einem gut sichtbaren Standort (z. B. Rezeption) aushängen! § Vorhandene Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten! § Brandschutztüren dürfen nie verkeilt oder aufgebunden werden! § Fluchtwege und Notausgänge in Zahnarztpraxen müssen in angemessener Form (z. B. mit lang nachleuchtenden Piktogrammen) und dauerhaft gekennzeichnet sein. © LZK BW 01/2019
Brandschutzhelfer in der Zahnarztpraxis? § Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2. 2). § Def. : Brandschutzhelfer sind Praxismitarbeiter, die den Praxisinhaber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat. Der Praxisinhaber kann sich auch selbst ausbilden lassen! § Anzahl: Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend! Empfehlung: Mindestens 2 Mitarbeiter pro Praxis. § Ausbildung (fachkundige Unterweisung): Theorie (2 UE à 45 Min. ), Praxis (5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer) und Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich: gemäß DGUV Information 205 -023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung“. © LZK BW 01/2019
Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Brandschutz“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 01/2019
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