Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung
Unterweisungsmodul Erste Hilfe
Unterweisungsinhalte - Beispiele § § § Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe – Verbandbuch Notfallmanagement … © LZK BW 01/2019
PRAXIS-Handbuch der LZK BW Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW unter https: //lzk-bw. de/ PRAXIS-Handbuch © LZK BW 01/2019
Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW © LZK BW 01/2019
Erste Hilfe © LZK BW 01/2019
Rechtliche Grundlagen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 1 § § Allgemeine Pflichten Verbandsmaterialien Erste-Hilfe-Ausbildung Dokumentation von Erste-Hilfe. Leistungen (Verbandbuch) § … © LZK BW 01/2019
Erste Hilfe – Ausbildung in Erster Hilfe? Achtung: 1 Ersthelfer in Praxen § Ersthelfer ist der Zahnarzt! mit bis zu 20 Beschäftigten! § Empfehlung: Beschäftigte in Erster Hilfe ausbilden zu lassen! § Erste-Hilfe-Grundkurs über 9 UE à 45 Min. (1 Tag). § Erste-Hilfe-Training über 9 UE à 45 Min. (1 Tag) alle 2 Jahre. § Kosten für Mitarbeiter/-innen: Die BGW übernimmt einen festgelegten Anteil an den Ausbildungskosten. § Wer bildet aus? - Deutsches Rotes Kreuz - Arbeiter-Samariter-Bund - Johanniter-Unfall-Hilfe - Malteser Hilfsdienst - Viele private Anbieter (Kursinhalte gemäß DGUV V 1) § Wichtig: Teilnahmebescheinigung (DGUV V 1)! © LZK BW 07/2020
Erste Hilfe – Ausstattung? § § Wer: Der Praxisinhaber. Was: Ein kleines Verbandssortiment gemäß DIN 13157 C. Standort: Schnell erreichbar + leicht zugänglich! Der Standort des Verbandkastens ist deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. § Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit (sterile Verbandsmaterialien) überprüfen. § Alarmplan für den Notfall an einem gut sichtbaren Standort (z. B. Rezeption) aushängen! © LZK BW 01/2019
Arbeitsunfall – Alarmplan? § Auf die Praxis anpassen § Aushang an einem gut sichtbaren Platz in der Praxis § Unterweisung © LZK BW 01/2019
Arbeitsunfall – Was ist zu tun? Sofortmaßnahmen: 1. Ersthelfer (Zahnarzt) rufen und die notwendige Erstversorgung leisten. 2. Bei schweren Verletzungen (z. B. Knochenbruch) Rettungsdienst rufen. 3. Unfallverletzte müssen sich nach dem Arbeitsunfall unverzüglich beim D-Arzt (Durchgangsarzt) vorstellen, wenn: - die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt (zu den häufigsten Unfallursachen in einer Zahnarztpraxis zählen Nadelstichverletzungen, Schnittverletzungen und Wegeunfälle), - die Unfallverletzung voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich behandelt werden muss und er trotzdem arbeiten kann oder - infolge eines Arbeitsunfalls eine Wiedererkrankung eintritt. - Bitte beachten: Auf Grund des bestehenden Infektionsrisikos bei Nadelstichverletzungen (z. B. aus der Behandlung von Infektionspatienten) ist auf jeden Fall der D-Arzt sofort aufzusuchen. 4. Bei einem Gefahrstoff-Unfall sollten für den Notarzt bzw. für den Durchgangsarzt die Sicherheitsdatenblätter mitgegeben werden. © LZK BW 01/2019
Arbeitsunfall – Was ist zu tun? Nach der Erstversorgung: 5. Unfall- und Erste-Hilfe-Leistung sind in das Verbandbuch einzutragen (Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung). 6. Unfallanzeige an die BGW und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (z. B. Landratsamt). www. dguv. de >>> „Quicklinks und Services“ >>> Datenbanken >>> Ärzte / Gutachter: D-Arzt
Arbeitsunfall – Verbandbuch/Unfallanzeige Aufbewahrung: 5 Jahre § Arbeitsunfähigkeit von > 3 Tagen § Adressat: BGW und zuständige Arbeitsschutzbehörde (z. B. Landratsamt) § Immer: Dokumentation in das Verbandbuch! e d. e n i l n o w www. bg © LZK BW 01/2019
Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Erste Hilfe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 01/2019
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