Mitgliederversammlung Rotwildhegegemeinschaft Pflzerwald Sd KdR Mitgliederversammlung 26 April

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Mitgliederversammlung Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd KdöR Mitgliederversammlung 26. April 2018, 18: 00 Weinstraße 44, 76835

Mitgliederversammlung Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd KdöR Mitgliederversammlung 26. April 2018, 18: 00 Weinstraße 44, 76835 Rhodt, Durlacher Hof

Überblick Gesamtfläche: Jagdreviere: Jagdausübungsberechtigte: 26. 727 ha 62 ca. 90 Vorstand: Reinhard Adam Michael

Überblick Gesamtfläche: Jagdreviere: Jagdausübungsberechtigte: 26. 727 ha 62 ca. 90 Vorstand: Reinhard Adam Michael Grünfelder Karl-Heinz Bosch Peter Heuberger Gerald Scheffler Thomas Gruber Geschäftsführer: Flächenvertreter: Heinz Hertel EJB nn Obere Jagdbehörde: Thomas Bublitz

Mitgliederversammlung Tagesordnung Begrüßung Adam Vorstellung neuer Geschäftsführer Adam Tätigkeitsbericht Adam Finanzbericht Gruber Bericht Kassenprüfer

Mitgliederversammlung Tagesordnung Begrüßung Adam Vorstellung neuer Geschäftsführer Adam Tätigkeitsbericht Adam Finanzbericht Gruber Bericht Kassenprüfer Sigmund Entlastung Vorstand ( Abstimmung ) Sigmund Haushaltsplan 2018/19 ( Abstimmung ) Scheffler Umlage 2018/19 ( Abstimmung ) Scheffler Abschusspläne 2018/19 ( Erlegungen 2017/18 ) Grünfelder Mindestabschusspläne Vertr. ob. Jagdbeh. Lebensraumgutachten / Arbeit in den Ref. räumen / Stand Adam Scheinwerferzählung 2019 ( April ) ( Abstimmung ) Scheffler Bestimmung Flächenvertreter Adam Sonstiges ( Anträge ) Adam

Mitgliederversammlung Ø Neuer Geschäftsführer seit dem 1. Juli 2017 als Nachfolger von Herrn Scheffler

Mitgliederversammlung Ø Neuer Geschäftsführer seit dem 1. Juli 2017 als Nachfolger von Herrn Scheffler § Thomas Gruber wohnhaft in Fischbach § Ehemaliger Revierleiter Forstamt Wasgau Ø Aufgabenbereich: § § § § Vorbereitung der Mitgliederversammlung Erstellung der Umlageliste Erstellung der Umlagebescheide Überwachung Kontoabläufe Führung Kassenbuch Haushaltsüberwachung Vorbereitung der Vorstandssitzungen Sitzungsprotokolle Pflege Website Abschussplanerstellung Erstellen Streckenstatistiken Führung Mitgliederverzeichnis Briefwechsel Behörden und Mitglieder Fahrtkostenabrechnung Anträge Förderungen

Mitgliederversammlung Ø Tätigkeitsbericht § § (Reinhard Adam) 7 Vorstandssitzungen Vorstellung des Lebensraumgutachtens für die

Mitgliederversammlung Ø Tätigkeitsbericht § § (Reinhard Adam) 7 Vorstandssitzungen Vorstellung des Lebensraumgutachtens für die Flächenvertreter Treffen mit der Stadt Landau Präsentation bei der Ortbürgermeisterversammlung Edenkoben § Vorstellung der Rotwildhegegemeinschaft und der Aufgaben § Kurzvorstellung des Lebensraumgutachtens § Vorschläge aus dem Lebensraumgutachtens bezüglich Bejagungskonzept § Arbeiten/Treffen mit den Vertretern der Referenzräumen 3, 4 und 5 mit der Zielsetzung: § Die Zusammenarbeit von Waldeigentümer, Forst und Jagdpächter zu verstärken § Die Zusammenarbeit der Jagdpächter, zur Umsetzung eines revierübergreifenden Bejagungskonzeptes, zu intensivieren § Referenzraum 3: ein Treffen im Revier Taubensuhl und Leitung von R. Adam § Referenzraum 4: ein Treffen in Wildgartswiesen unter Leitung von G. Scheffler § Referenzraum 5: zwei Treffen in Elmstein unter Leitung von M. Grünfelder § Erstellung der Rotwild-Abschusspläne

Mitgliederversammlung Ø Finanzbericht (Thomas Gruber) Ø EINNAHMEN § § Kontostand 01. 04. 2017 Förderung

Mitgliederversammlung Ø Finanzbericht (Thomas Gruber) Ø EINNAHMEN § § Kontostand 01. 04. 2017 Förderung obere JB Gutschriften aus Umlagebescheiden Spenden € 4. 209, 48 746, 00 9. 875, 10 10, 00 ---------14. 840, 58 Ø AUSGABEN § 8. 180, 03

Mitgliederversammlung Ø Bericht Kassenprüfer (Jörg Sigmund)

Mitgliederversammlung Ø Bericht Kassenprüfer (Jörg Sigmund)

Mitgliederversammlung Ø Haushaltsplan 2018/2019 (Gerald Scheffler)

Mitgliederversammlung Ø Haushaltsplan 2018/2019 (Gerald Scheffler)

Mitgliederversammlung Abschussplanung 2018_2019 Strukturelle Veränderungen: < 250 ha Pool MAP TAP Pool Bisher 22%

Mitgliederversammlung Abschussplanung 2018_2019 Strukturelle Veränderungen: < 250 ha Pool MAP TAP Pool Bisher 22% 50% 28% 2018_2019 9% 55% 36% MAP TAP Pool Bisher 5. 741 ha 13. 033 ha 7. 555 ha 2018_2019 2. 340 ha 14. 479 ha 9. 509 ha MAP TAP Pool Bisher 15 Reviere 14 Reviere 33 Reviere 2018_2019 7 Reviere 13 Reviere 42 Reviere

Mitgliederversammlung Orientierung der Abschussplanung an mittleren populationsdynamischen Parametern (Schätzwerte lt. Genotypisierung 2016, Wildforschungsgebiet): •

Mitgliederversammlung Orientierung der Abschussplanung an mittleren populationsdynamischen Parametern (Schätzwerte lt. Genotypisierung 2016, Wildforschungsgebiet): • Frühjahrsbestand = 3, 4 N/100 ha • Geschlechterverhältnis = ~ 1 : 1 • Zuwachsprozent = ~ 70 __________________________ mittlerer Zuwachs = 1, 2 N/100 ha MAP TAP Pool Gesamt bisher 118 N 201 N 50 N 369 N 2018_19 47 N 214 N 30 N 291 N bisher 2, 1/100 ha 1, 5/100 ha 0, 7/100 ha 1, 4/100 ha 2018_19 2, 0/100 ha 1, 5/100 ha 0, 3/100 ha 1, 1/100 ha

Mitgliederversammlung Ø Abschusserfüllung 17/18 Soll Mindestabschusspläne Jagbezirk Rinnthal Venninger HW Siebeldingen HW a Albersweiler

Mitgliederversammlung Ø Abschusserfüllung 17/18 Soll Mindestabschusspläne Jagbezirk Rinnthal Venninger HW Siebeldingen HW a Albersweiler HW Edesheim HW LD-Miedersberg LD-Immensack LD-Dachsloch LD - Nußdorf LD-Taubensuhl 125 11 1 2 7 2 3 3 4 2 2 1 17 2 3 11 4 6 5 5 3 2 1 2 2 5. 741 47 71 1161, 0 116 225, 4 505 323 414, 6 340, 2 345, 3 443 428, 8 253 Frankweiler HW Weyher HW 287 300 Böchingen HW Summe MAP Erlegungen bejagb. Flä. Wald mä. wei. Su Hainfeld MW u. HW Kirrweiler HW (Michael Grünfelder) 473, 3 28 3 5 18 6 9 8 8 6 9 5 4 2 4 3 118 1 1 2 3. 1 3. 2 1 3 1 1 4 1 2 1 1 2 1 4 10 Summe Erfüllung Planung 4 männl. Alt. Schm. WKalb weibl. Gesamt % N/100 ha 4 9 9 9 7 25 34 121% 2, 9 2, 4 1 2 1 1 3 100% 2, 6 1 2 1 1 2 4 80% 1, 8 2, 2 4 1 1 1 3 7 39% 1, 4 3, 6 1 2 1 1 2 4 67% 1, 2 1, 9 1 3 1 1 2 5 56% 1, 2 2 3 1 1 4 50% 1, 2 2, 4 0 2 2 4 4 50% 1, 2 2, 3 2 2 1 1 2 4 67% 0, 9 1, 4 1 1 1 2 22% 0, 5 2, 1 0 1 1 1 20% 0, 4 2, 0 1 25% 0, 3 1, 4 0 1 1 1 50% 0, 3 0, 7 0 0% 0, 0 0, 8 0 0% 0, 0 2, 4 12 29 16 15 14 45 74 63% 1, 3 2, 1

Mitgliederversammlung Ø Abschusserfüllung 17/18 Teilabschusspläne Wilgartswiesen-Ost Leimen Merzalben Annweiler HW Forstamt Hinterweidenthal Wilgartswiesen -Nord

Mitgliederversammlung Ø Abschusserfüllung 17/18 Teilabschusspläne Wilgartswiesen-Ost Leimen Merzalben Annweiler HW Forstamt Hinterweidenthal Wilgartswiesen -Nord Wilgartswiesen-West Spirkelbach HW Rhodt HW Gräfenhausen HW Edenkoben Helmbach Wilgartswiesen-Mitte LD - Godramstein Birkweiler HW Summe Teil. (Michael Grünfelder) Erle gun gen Soll Summe weib Sum mä lich me 1 2 3. 1 3. 2 4 männl. Alt Schm Wkalb weibl. gesamt % N/100 ha 312 5 6 11 1 1 2 1 4 6 55% 1, 9 3, 5 276 4 5 9 1 1 1 3 1 1 4 44% 1, 4 3, 3 220 3 4 7 1 1 2 3 43% 1, 4 3, 2 1268 10 17 27 2 1 3 6 4 4 3 11 17 63% 1, 3 2, 1 8171 37 53 90 1 1 16 20 11 49 12 18 17 47 96 107% 1, 2 1, 1 453 4 8 12 1 2 3 1 1 4 33% 0, 9 2, 6 129, 3 3 3 6 0 1 17% 0, 8 4, 6 130 1 2 3 0 1 1 1 33% 0, 8 2, 3 463 1 2 3 1 1 2 1 1 3 100% 0, 6 311 3 3 6 1 1 2 33% 0, 6 1, 9 283 2 3 5 1 1 0 1 20% 0, 4 1, 8 398 5 8 13 0 1 1 1 8% 0, 3 3, 3 467 3 3 6 0 0% 0, 0 1, 3 151, 6 1 2 3 0 0% 0, 0 2, 0 13. 033 82 119 201 1 5 21 26 14 67 17 28 25 70 139 69% 1, 1 1, 5

Mitgliederversammlung Ø Abschusserfüllung 17/18 Pool Gommersheim HW Klosterwald Edenkoben- Heldenstein . . . Summe

Mitgliederversammlung Ø Abschusserfüllung 17/18 Pool Gommersheim HW Klosterwald Edenkoben- Heldenstein . . . Summe Pool 7. 555 (Michael Grünfelder) weib l. mä 203 890 287 0 0 1 0 0 0 2 0 3. 1 3. 2 1 1 0 1 4 männl. 0 1 1 0 0 02 Alt Schm. Wkalb weibl. 1 1 0 1 1 gesamt 11 12 01 00 00 % N/100 ha 0, 5 0, 2 0, 3 #DIV/0! 24 0, 1 Anm. Schmalspießer ist 3. 2 Gesamt 26. 329 3 6 26 38 26 99 34 44 40 118 217 0, 8

Mitgliederversammlung Ø Mindestabschusspläne 18/19 (Michael Grünfelder) Abschussplan 2018/19 RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke

Mitgliederversammlung Ø Mindestabschusspläne 18/19 (Michael Grünfelder) Abschussplan 2018/19 RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n. gef. erheb. gef. bejagb. davon Jahr JJ 18/19 1 SÜW 2 LD 3 LD 4 SÜW 5 SÜW 6 LD 7 SÜW Summe Mindestabsch usspläne Frankweiler HW LD-Immensack LD-Dachsloch Hainfeld MW+HW Edesheim HW LD-Nußdorf 163 340, 2 345, 3 253 323 443 Wald 163 340, 2 345, 3 253 323 443 I II 2014 1 1 2014 1 Gesa Sa: mt Sa: A S K 0 2 1 1 1 3 5 3, 1 MAP 1 0 2 4 2 2 1 5 9 2, 6 7 Reviere 2 0 1 4 2 1 2 5 9 2, 6 47 Stücke 2014 1 1 0 1 3 1 1 1 3 6 2, 4 2014 1 1 0 1 3 2 1 1 4 7 2, 2 2015 1 1 0 1 3 2 0 1 3 6 1, 4 1 0 0 1 2 1 1 1 3 5 1, 1 7 7 0 7 21 11 7 8 26 47 Kirrweiler HW 473, 3 2015 2340, 8 III. 1 III. 2 IV WBG N/100 ha 2, 0

Mitgliederversammlung Ø Teilabschusspläne 18/19 (Michael Grünfelder) Abschussplan 2018/19 RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke

Mitgliederversammlung Ø Teilabschusspläne 18/19 (Michael Grünfelder) Abschussplan 2018/19 RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n. gef. erheb. gef. bejagb. davon Jahr JJ 18/19 8 SWP 9 SÜW 10 SWP 11 SÜW 12 SÜW 13 SWP 14 SWP 15 LD 16 LD 17 SÜW 18 SÜW 19 LD 20 SWP Leimen Albersweiler Wilgartsw. -Ost (neu) Rinnthal Annweiler Wilgartsw. -Nord (neu) Wilgartsw. -Mitte (neu) LD-Miedersberg LD-Taubensuhl Gräfenhausen HW Edenk. -Helmbach LD-Godramstein FA Hinterweidenthal Summe Teilabschusspl äne 276 505 312 1161 168 453 398 414, 6 428, 8 341 283 467 Wald 72 505 312 1161 1268 453 398 414, 6 428, 8 311 283 467 2008 I II 2013 2014 2013 2015 1 1 1 A S K 2 1 1 1 3 5 6, 9 2 1 5 3 3 3 9 14 2, 8 1 1 1 4 2 1 1 4 8 2, 6 1 1 6 5 13 5 3 7 15 28 2, 4 1 2 5 2 10 6 4 5 15 25 2, 0 1 1 1 3 2 1 2 5 8 1, 8 1 1 1 3 2 1 1 4 7 1, 8 1 1 1 3 1 2 1 4 7 1, 7 TAP 1 1 1 3 2 1 1 4 7 1, 6 13 Reviere 1 1 2 1 1 1 3 5 1, 6 214 Stücke 1 1 2 1 1 2 4 1, 4 1 1 1 3 2 0 1 3 6 1, 3 4 5 19 9 37 21 16 16 53 90 1, 1 15 11 41 0 23 90 49 34 41 124 214 8171 2015 14479 14244 55 % Gesa Sa: mt Sa: 8171 III. 2 IV WBG N/100 ha 1, 5

Mitgliederversammlung Ø Pool Reviere 18/19 Pool (Teil 1) (Michael Grünfelder) RHG Pfälzerwald Süd erhoben!

Mitgliederversammlung Ø Pool Reviere 18/19 Pool (Teil 1) (Michael Grünfelder) RHG Pfälzerwald Süd erhoben! UJB Jagdbezirke Größe ha n. gef. erheb. gef. bejagb. davon Jahr JJ 18/19 21 SÜW Siebeldingen HW a 22 SWP Merzalben Wald WBG I II III. 1 III. 2 Gesa Sa: mt IV Sa: A S K N/100 ha 225, 4 220 170 2008 23 SÜW Venningen HW 118 117 24 SÜW Wilgartsw. West 129, 3 25 SWP Spirkelbach HW 26 SÜW Rhodt HW 27 SÜW Birkweiler HW 130 125 230 151, 6 131 28 SÜW Weyher HW 82 82 29 SÜW Böchingen HW Edenk. Heldenstein 125 30 SÜW 287 31 SÜW Eußerthal 210 90 32 SÜW Burrweiler HW 156 Pool 33 SÜW 227, 9 34 SÜW Edesheim MW Gommersheim HW 203 42 Reviere 35 SÜW Gleisweiler HW 92 92 30 Stücke 36 SÜW Burrweiler VW 220, 2 37 SÜW Walsheim HW 93 93 38 SÜW Roschbach HW 76 76 39 SÜW 40 SÜW Flemlingen HW Haardt Klosterwald 82 82 918 890 41 SÜW Böchingen VW 132

Mitgliederversammlung Ø Pool Reviere 18/19 Pool RHG Pfälzerwald Süd (Teil 2) (Michael Grünfelder) erhoben!

Mitgliederversammlung Ø Pool Reviere 18/19 Pool RHG Pfälzerwald Süd (Teil 2) (Michael Grünfelder) erhoben! JJ 18/19 UJB Jagdbezirke bejagb. davon Wald n. gef. erheb. gef. Jahr WBG Gesam Sa: t I II III. 1 III. 2 IV Sa: A S K N/100 ha 375 300 Edenk. VW Hochberg 283, 5 235 Edenk. VW Kesselberg 237, 5 42 SÜW Dernbach 43 SÜW 44 SÜW 45 SÜW Größe ha Edesheim VW 199, 3 197 46 SÜW Frankweiler VW 287 47 SÜW Gleisweiler VW 138, 5 48 SÜW Gommersheim VW 208 49 SÜW Hainfeld VW 114, 3 50 SÜW Kirrweiler VW 123 51 SÜW Maikammer HW 233, 6 52 SÜW Maikammer VW 585 53 SÜW Modenbacher Hof 130 105 54 SÜW Ramberg 603 590 55 SÜW Rhodt VW 463 56 SÜW Roschbach VW 82 82 57 SÜW Siebeldingen HW b 110 58 SÜW St Martin HW 260, 7 59 SÜW St. Martin VW 454 60 SÜW Venningen VW 116 61 SÜW Walsheim VW 98 98 62 SÜW Weyher VW 300 9509 9121, 4 2 2 4 4 12 8 4 6 18 ha 24 13 52 34 123 68 45 55 168 Summe Pool 30 0, 3 291 1, 1 36% Abschussplan gesamt 26. 329 Gesamt :

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Gesamtabschussplan 2018/19

Mitgliederversammlung Abschussplanung 2018_2019 (Michael Grünfelder) Gesamtabschussplan

Mitgliederversammlung Abschussplanung 2018_2019 (Michael Grünfelder) Gesamtabschussplan

Mitgliederversammlung Ø Lebensraumgutachten (Reinhard Adam) § Im Rahmen des Lebensraumgutachtens wurden nach bestimmten Kriterien

Mitgliederversammlung Ø Lebensraumgutachten (Reinhard Adam) § Im Rahmen des Lebensraumgutachtens wurden nach bestimmten Kriterien die Gesamtfläche in 6 Referenzräume eingeteilt. § RR 1: Kernzone – hier ruht die Jagd § RR 2: FA HWT + 1 Revier § RR 3: 7 Reviere § RR 4: 7 Reviere § RR 5: 15 Reviere § RR 6: 33 Reviere

Überblick

Überblick

Referenzraum 1

Referenzraum 1

Referenzraum 2

Referenzraum 2

Referenzraum 3

Referenzraum 3

Referenzraum 4

Referenzraum 4

Referenzraum 5

Referenzraum 5

Referenzraum 6

Referenzraum 6

Mitgliederversammlung Ø Lebensraumgutachten • • Der wesentliche Grund der zu hohen Verbiss- und Schälschäden

Mitgliederversammlung Ø Lebensraumgutachten • • Der wesentliche Grund der zu hohen Verbiss- und Schälschäden führen besteht darin, dass sich das Rotwild in die Einstände zurückzieht und dort anfängt aus Hunger und Langeweile zu schälen und Jungpflanzen zu verbeißen. Sehr wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Einhaltung des Äsungsrhythmus beachtet werden muss. (Rotwild: 5 -6 Äsungsperioden pro Tag/ Rehwild: 8 -11 Äsungsperioden pro Tag) Zielsetzung: Erhaltung eines gesunden Rotwildbestandes und Reduzierung der Schäden auf ein aktzeptables Maß. Unsere drei Wildarten sind so zu bejagen, dass ein Optimum an Ruhe und ein Minimum an Jagdstress für das Rotwild entsteht

Mitgliederversammlung Ø Empfehlungen aus dem Lebensraumgutachtens und Grundsätze der Rotwildbejagung • • • Ganzheitliches

Mitgliederversammlung Ø Empfehlungen aus dem Lebensraumgutachtens und Grundsätze der Rotwildbejagung • • • Ganzheitliches Bejagungskonzept für Rotwild, Rehwild und Schwarzwild • Keine Nachtjagd auf Schwarzwild • Schwarzwildbejagung und Kirrungen nur an Stellen wo das Rotwild nicht gestört wird • Keine Kirrungen an Wildwiesen Festlegung eines revierübergreifenden Rotwildbejagungskonzeptes • Mindestgröße 500 ha • Idealgröße 1000 – 2000 ha Wildäsungsflächen 1 -2% der Gesamtfläche • Wildäcker • Wildäsungsstreifen • Verbisshölzer Enge Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümer – Revierförster – Jagdpächter Revierübergreifende Beunruhigungsjagden Einrichtung von Ruhezonen

Mitgliederversammlung Störfaktor Kirrung Auszug aus Wild und Hund 15. August 2017: ………… Nimmt man

Mitgliederversammlung Störfaktor Kirrung Auszug aus Wild und Hund 15. August 2017: ………… Nimmt man die Vorgabe aus Hessen als Beispiel und betrachtet dazu die Erkenntnisse der Wildbiologen, würde das eine verantwortungsvolle Kirrjagd in Rotwildgebieten für viele Jagdpächter nahezu unmöglich machen. So empfehlen der Wildbiologe Olaf Simon und Oberforstrat Helmut Lieser zur Jagd und Hege im Rotwildring Osburg-Saar, basierend auf der Mindestgröße der Sommer-Streifgebiete von Kahlwildrudeln, wie sie in verschiedenen Rotwildgebieten Deutschlands durch Telemetrie ermittelt wurden, einen jagdberuhigten Revierteil von 200, besser 400 Hektar. Zieht man den Störradius von 300 bis 500 Meter bei der nächtlichen Jagd um die Kirrung herum hinzu, bedeute dies für kleinere Reviere theoretisch das Kirrjagd-Aus.

Mitgliederversammlung Ø Referenzraum Treffen: § Arbeiten in den Referenzräumen 3, 4 und 5 mit

Mitgliederversammlung Ø Referenzraum Treffen: § Arbeiten in den Referenzräumen 3, 4 und 5 mit der Zielsetzung: § Die Zusammenarbeit von Waldeigentümer, Forst und Jagdpächter zu verstärken § Die Zusammenarbeit der Jagdpächter, zur Umsetzung eines revierübergreifenden Bejagungskonzeptes, zu fördern § Referenzraum 3: ein Treffen im Revier Taubensuhl und Leitung von R. Adam § Referenzraum 4: ein Treffen in Wildgartswiesen unter Leitung von G. Scheffler § Referenzraum 5: zwei Treffen in Elmstein unter Leitung von M. Grünfelder

Mitgliederversammlung Ø Referenzraum Treffen § Die Treffen waren sehr schlecht besucht § Wir wurden

Mitgliederversammlung Ø Referenzraum Treffen § Die Treffen waren sehr schlecht besucht § Wir wurden mit folgenden Aussagen konfrontiert: § Bei mir/uns gibt es kein Rotwild (mehr) § Die Rotwildhegegemeinschaft will das Rotwild ausrotten § Mein Nachbar bejagt sein Revier zu stark, dadurch habe ich kein oder nur noch sehr wenig Rotwild § In meinem Revier werden keine Drückjagden durchgeführt § Zu viele Störfaktoren in meinem Revier, dadurch wird die Bejagung sehr erschwert § Mein Verpächter interessiert sich sowieso nicht für den Wald § Fehlende Unterstützung durch den Revierleiter §

Mitgliederversammlung Konfliktpotential: • Drückjagden können wegen der Reviergröße nicht durchgeführt werden und viele der

Mitgliederversammlung Konfliktpotential: • Drückjagden können wegen der Reviergröße nicht durchgeführt werden und viele der Nachbarreviere möchten sich auch gar nicht beteiligen. Manche Jagdpächter sind grundsätzlich auch nicht zur Durchführung von Drückjagden bereit. • Selbst in Revieren die kein Rotwild haben, müsste zum Teil (abhängig von der Lage) aus Rücksicht zum Nachbarn das Bejagungskonzept angepasst werden. • Grenzverläufe und Zufahrtsmöglichkeiten • Hoher Jagddruck durch falsches Bejagungskonzept, im wesentlichen auch dadurch verursacht, dass das Schwarzwild ganzjährig und insbesondere nachts an allen Stellen des Revieres bejagt wird. • Waldbesucher (Wanderer, Radfahrer, Reiter, Pilzsammler, etc. ) • Fehlende Ruhezonen und Äsungsmöglichkeiten (bei kleineren Revieren unter 300 ha schwer einzurichten). Eine Zusammenarbeit mit den Nachbarrevieren findet in der Regel nicht statt. • Schlechte Lebensbedingungen (kann nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümer, Forst und Jagdpächter verbessert werden). • Die generelle Aufforderung zur scharfen Bejagung des Schwarzwildes unter Ausnutzung der Mondphasen, Schnee und nunmehr auch unter Zuhilfenahme von künstlichem Licht.

Mitgliederversammlung Ø Fazit der Treffen mit den Vertretern der Referenzräume § Die Teilnahme seitens

Mitgliederversammlung Ø Fazit der Treffen mit den Vertretern der Referenzräume § Die Teilnahme seitens Jagdpächter und Flächenvertretern war generell nicht ausreichend bzw. sogar völlig ungenügend. Im Rahmen dieser Treffen war es daher eigentlich nicht möglich Beschlüsse zur Umsetzung von revierübergreifenden Maßnahmen zu treffen. § Es war auch nicht zu erkennen, dass alle Jagdpächter zu der Umsetzung des Jagdkonzeptes gemäß Lebensraumgutachtens bereit bzw. in der Lage sind. § Einige Jagdpächter haben bereits die Initiative ergriffen und versuchen im direkten Dialog mit den Nachbarn ein revierübergreifendes Jagdkonzept umzusetzen. § Die Termine für die Durchführung der Drückjagden sollten zukünftig rechtzeitig mit den Reviernachbarn abgestimmt werden, damit eine aktive Beteiligung ermöglicht wird. Allerdings sollte sich dies nicht auf eine reine Grenzabstellung in zweiter Reihe beschränken. § Grundsätzlich gibt es ein positives Verständnis zu der Rotwildthematik. Allerding je größer die Anzahl der Beteiligten ist, desto schwieriger wird es gemeinsame revierübergreifend Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen.

Mitgliederversammlung Ø Weitere Vorgehensweise im RR 5: § Konsequente Umsetzung der Empfehlungen aus dem

Mitgliederversammlung Ø Weitere Vorgehensweise im RR 5: § Konsequente Umsetzung der Empfehlungen aus dem LG in den Revieren Edesheim/Weyher. § Kirrungen weiter reduzieren und Verlegung in Bereichen in denen das Rotwild nicht gestört wird. Zielsetzung: kompletter Verzicht auf Kirrungen § Einstellung der Nachtjagd § Revierübergreifende Drückjagd (Nußdorf hatte sich bereits im letzten Jahr angeschlossen) § Am 29. Dezember 2018 findet die nächste Drück. - Bewegungsjagd statt. Alle Nachbarreviere werden gebeten sich daran auch zu beteiligen. Gespräche werden hierzu noch mit den Nachbarn geführt. § Erstes Treffen mit Vertreter des Flächeneigentümer, Forst (Revierleiter), Jagdpächter unter Leitung von Karlheinz Bosch am 6. April. Erste Maßnahmen wurden festgelegt. Umsetzung beginnt noch Ende April. Projektlaufzeit 3 -5 Jahre § Verbesserung des Äsungsangebotes und der damit einhergehenden Anpassung des Bejagungskonzeptes. § Erste Ergebnisse können dann spätestens Anfang 2019 vorgestellt werden. § Verstärkung des Dialoges mit allen Jagdpächtern der Nachbarreviere Die Notwendigkeit den Wald ausschließlich durch Zäunung zu schützen muss reduziert werden.

Mitgliederversammlung Ø Bestimmung Flächenvertreter (Reinhard Adam) § Landesjagdverordnung § 18 Absatz 6 An den

Mitgliederversammlung Ø Bestimmung Flächenvertreter (Reinhard Adam) § Landesjagdverordnung § 18 Absatz 6 An den Sitzungen des Vorstandes soll sowohl eine von den betroffenen Jagdgenossenschaften als auch eine von den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern oder nutznießenden Personen von Eigenjagdbezirken jeweils gemeinsam bestimmte Person teilnehmen. Einigen sich die Jagdgenossenschaften oder Eigentümerinnen und Eigentümer oder nutznießenden Personen von Eigenjagdbezirken nicht auf eine Person, die sie bei den Sitzungen des Vorstandes vertritt, so gilt die Person als Vertretung bestimmt, die in der Summe die größere bejagdbare Grundfläche auf sich vereinigt. Die bestimmten Personen sind zu den Vorstandsitzungen einzuladen. § Da die Vertreter der Eigenjagdbezirke, trotz mehrfacher Nachfrage durch den Vorstand, bisher keine Person benennen konnten, wird seitens der Rotwildhegegemeinschaft der Vertreter der Gemeinde Edesheim (Herr Karl Herbst) zu den Vorstandssitzungen eingeladen. Edesheim VW, MW und HW (EJB) hat insgesamt eine Fläche von 750, 20 ha

Mitgliederversammlung Ø Sonstige Anträge § keine (Reinhard Adam)

Mitgliederversammlung Ø Sonstige Anträge § keine (Reinhard Adam)

- Obere Jagdbehörde - DER MINDESTABSCHUSSPLAN (MAP)

- Obere Jagdbehörde - DER MINDESTABSCHUSSPLAN (MAP)

GRUNDSATZ - Obere Jagdbehörde - • Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln,

GRUNDSATZ - Obere Jagdbehörde - • Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.

BEANSTANDUNG VON ABSCHUSSREGELUNGEN - Obere Jagdbehörde - • Aus der Pflicht der Anzeige von

BEANSTANDUNG VON ABSCHUSSREGELUNGEN - Obere Jagdbehörde - • Aus der Pflicht der Anzeige von Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen, Teilabschussplänen und Gesamtabschussplänen ergibt sich eine Prüfungspflicht und ein Beanstandungsrecht der zuständigen unteren Jagdbehörde (vgl. hierzu § 31 Abs. 5 LJG) • Die zuständige Behörde hat die getroffenen Festlegungen zu beanstanden, wenn diese die Vorgaben des Landesjagdgesetzes missachten, insbesondere wenn zu besorgen ist, dass die normierten Grundsätze beeinträchtigt werden, die Zustimmung nicht vorliegt oder die Anforderung nicht erfüllt ist. Soweit die Beanstandung nicht binnen einer von der zuständigen Behörde festzusetzenden Frist behoben wird, setzt die zuständige Behörde einen mindestens zu erfüllenden Abschussplan von Amts wegen fest.

BEANSTANDUNG UND ABSCHUSSFESTSETZUNG - Obere Jagdbehörde - • Die Frist zur Beanstandung der vorgelegten

BEANSTANDUNG UND ABSCHUSSFESTSETZUNG - Obere Jagdbehörde - • Die Frist zur Beanstandung der vorgelegten Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen und Teilabschusspläne beträgt vier Wochen nach Vorlage bei der zuständigen Behörde; nach Ablauf dieser Frist gelten diese als nicht beanstandet. Im Falle eines Teilabschussplanes erfolgt die Beanstandung gegenüber der Hegegemeinschaft. • Beanstandete Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen und Teilabschusspläne gelten als vorläufig. • Setzt die zuständige Behörde einen Abschussplan für Rot-, Dam- oder Muffelwild fest, informiert sie hierüber auch die Hegegemeinschaft. Die Hegegemeinschaft berücksichtigt die Festsetzung durch Anpassung ihres Gesamtabschussplans.

BEANSTANDUNG UND ABSCHUSSFESTSETZUNG - Obere Jagdbehörde - • Die behördliche Abschussfestsetzung für Schalenwild erfolgt

BEANSTANDUNG UND ABSCHUSSFESTSETZUNG - Obere Jagdbehörde - • Die behördliche Abschussfestsetzung für Schalenwild erfolgt in der Regel für ein Jagdjahr; sie kann nach Ermessen der unteren Jagdbehörde für eine Dauer von bis zu drei Jagdjahren erfolgen. Bei einer dreijährigen Abschussfestsetzung ist im ersten Jahr der Laufzeit des Abschussplans mindestens ein Drittel des insgesamt festgesetzten Abschusses zu tätigen. Satz 1 Halbsatz 2 gilt nicht bei einer Abschussfestsetzung nach § 31 Abs. 5 LJG. • Ein gemäß § 31 Abs. 6 LJG festgesetzter Abschussplan ist hinsichtlich der Gesamtstückzahl der Wildart mindestens zu erfüllen. Dabei dürfen die Abschussvorgaben für Hirsche und Widder Klassen I und II nicht, die der Klassen III um höchstens 20 v. H. überschritten werden. Die Abschussvorgabe für männliche Stücke kann durch Erlegung in einer geringeren Klasse oder durch Erlegung einer entsprechenden zusätzlichen Anzahl von weiblichen Stücken erfüllt werden. Auf die Erfüllung eines Mindestabschussplans wird ausschließlich gemäß § 40 Abs. 4 körperlich nachgewiesenes Wild angerechnet.

ABSCHUSSNACHWEISUNG - Obere Jagdbehörde - • Für die Abschussmeldung, die Abschussliste und die jährliche

ABSCHUSSNACHWEISUNG - Obere Jagdbehörde - • Für die Abschussmeldung, die Abschussliste und die jährliche Wildnachweisung gemäß § 31 Abs. 11 LJG sind die von der obersten Jagdbehörde vorgegebenen Formblätter zu verwenden. • Die jagdausübungsberechtigten Personen haben die schriftliche Abschussmeldung für das im zurückliegenden Vierteljahr erlegte oder verendete Schalenwild jeweils zum 5. des Folgemonats sowie die Wildnachweisung für das jeweils abgelaufene Jagdjahr spätestens bis zum 5. April der unteren Jagdbehörde vorzulegen. Die Hegegemeinschaft informiert die untere Jagdbehörde über den Erfüllungsstand des Gesamtabschussplans jeweils zum 30. April. • Der Nachweis gemäß § 31 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 LJG erfolgt nach Art, Geschlecht und Klasse; darüber hinaus sind überprüfbare Angaben zum Verbleib des Stückes zu machen.

ABSCHUSSNACHWEISUNG - Obere Jagdbehörde - • Sofern ein Mindestabschussplan festgesetzt ist, hat die jagdausübungsberechtigte

ABSCHUSSNACHWEISUNG - Obere Jagdbehörde - • Sofern ein Mindestabschussplan festgesetzt ist, hat die jagdausübungsberechtigte Person im Umfang der Festsetzung das in ihrem Jagdbezirk erlegte Wild durch eine Wildmarke zu kennzeichnen und unter Angabe der Wildmarkennummer der zuständigen Behörde oder von dieser beauftragten Person unverzüglich anzuzeigen. Das gekennzeichnete Wild ist für eine Kontrolle drei Werktage nach Eingang der Anzeige in geeigneter Weise vorzuhalten. Sofern eine Aufbewahrung des Wildes über den geforderten Zeitraum im Einzelfall nicht zumutbar ist, hat die jagdausübungsberechtigte Person dies unter Angabe der Gründe so frühzeitig mitzuteilen, dass eine Kontrolle noch möglich ist. Die Ausgabe der zu verwendenden Wildmarken und die Durchführung der Kontrolle obliegt der zuständigen Behörde; diese kann Personen, die in den zu kontrollierenden Jagdbezirken weder jagdausübungsberechtigt noch Jagdgast sind, mit diesen Aufgaben beauftragen.

BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON ANSPRÜCHEN UND BELANGEN - Obere Jagdbehörde - • Bei erheblicher Beeinträchtigung der

BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON ANSPRÜCHEN UND BELANGEN - Obere Jagdbehörde - • Bei erheblicher Beeinträchtigung der (…) berechtigten Ansprüche und Belange durch Rot-, Dam-, Muffel- oder Rehwild setzt die zuständige Behörde für diese Wildarten einen mindestens zu erfüllenden Abschussplan von Amts wegen fest (Mindestabschussplan). Zur Feststellung einer Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche und Belange kann sie eine entsprechende Stellungnahme der jeweils zuständigen unteren Fachbehörden anfordern. Die Festsetzung des Mindestabschussplanes erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Festlegungen nach den Absätzen 2 bis 4, der bisherigen Abschussergebnisse und der fachbehördlichen Stellungnahmen; sie ist mit der Verpflichtung zum körperlichen Nachweis der erlegten Stücke zu verbinden.

FORSTBEHÖRDLICHE STELLUNGNAHME - Obere Jagdbehörde - • Die Feststellung der Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche

FORSTBEHÖRDLICHE STELLUNGNAHME - Obere Jagdbehörde - • Die Feststellung der Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft ist eine zugewiesene gesetzliche Aufgabe der unteren Forstbehörden (§ 31 Abs. 7 LJG), die sie von sich aus regelmäßig wahrnehmen müssen. • Die Forstämter haben regelmäßig eine Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. • Mit der Stellungnahme wird festgestellt, ob und inwieweit die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung (= waldbauliches Betriebsziel) als berechtigter Anspruch der Forstwirtschaft durch den Einfluss des Schalenwildes gefährdet ist.

FORSTBEHÖRDLICHE STELLUNGNAHME - Obere Jagdbehörde - • Die von der unteren Forstbehörde der zuständigen

FORSTBEHÖRDLICHE STELLUNGNAHME - Obere Jagdbehörde - • Die von der unteren Forstbehörde der zuständigen Jagdbehörde vorgelegte Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel ist kein Verwaltungsakt, sondern eine fachbehördliche Stellungnahme. • Widerspruch und Klage können dagegen nicht erhoben werden • Erst bei der Abschussfestsetzung durch die zuständige Jagdbehörde handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der zur gerichtlichen Überprüfung gebracht werden kann.

MAP INNERHALB EINER HEGEGEMEINSCHAFT (KDÖR) - Obere Jagdbehörde - • Im Rahmen der behördlichen

MAP INNERHALB EINER HEGEGEMEINSCHAFT (KDÖR) - Obere Jagdbehörde - • Im Rahmen der behördlichen Festsetzung eines Mindestabschussplans hat eine Hegegemeinschaft keine originären Zuständigkeiten • Die Zuständigkeit der behördlich festgesetzten Abschusspläne ist bewusst der Behörde vorbehalten • Bei der Festsetzung eines Mindestabschussplans sind die bisherigen Festlegungen in den Abschussvereinbarungen, Abschusszielsetzungen bzw. Teilabschussplänen sowie die fachbehördlichen Stellungnahmen zu berücksichtigen (§ 31 Abs. 6 LJG) • Der Mindestabschussplan zielt auf die Absenkung des Wildbestandes anteilig über alle Altersklassen hinweg ab und zwar in dem zur Schadensvermeidung notwendigen und realisierbaren Umfang • Güteeinteilungen z. B. nach a und b sind nicht Bestandteil eines Mindestabschussplans, da die Klasseneinteilung nach § 37 LJVO dies nicht beinhaltet.

- Obere Jagdbehörde - Vielen Dank!

- Obere Jagdbehörde - Vielen Dank!