Abschluss der SEK I Elternversammlung der 10 Klassen
Abschluss der SEK I Elternversammlung der 10. Klassen am 18. 09. 2018 Zentrale Informationsveranstaltung Bitte tragen Sie sich in die Teilnehmerlisten ein!
Erreichbare Abschlüsse - I Berufsbildungsreife → Ende der Klasse 9 → mit Versetzung in die Klasse 10 Erweiterte Berufsbildungsreife → Ende der Klasse 10 → Bedingungen siehe MSA (Jahrgangs- und Prüfungsteil) bei Nichtberücksichtigung eines Faches im Jahrgangsteil
Erreichbare Abschlüsse - II Mittlerer Schulabschluss MSA bestanden Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe MSA bestanden + Versetzungsbedingungen erfüllt
– Mittlerer Schulabschluss – MSA Jahrgangsnoten der Klasse 10 Prüfungsnoten
Prüfungsausschuss Vorsitzende Frau Sardisong weitere Mitglieder Frau Bäth (Oberstufenkoordinatorin) Herr Schiefelbein (Klassenleiter 10 d)
Mathematik schr. 135 min Englisch schr. 150 min Deutsch schr. 180 min Englisch mündlich Prüfung in bes. Form
Vorbereitung auf die Prüfung Schriftliche - eine Klassenarbeit in Klasse 10 wird über längere Zeit geschrieben Arbeiten - im Unterricht / zu Hause: Bearbeitung von Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre - „Schüler helfen Schülern“ Mündliche Prüfung - im Unterricht: Simulation der Prüfungssituation Prüfung in - Begleitung der Vorbereitung durch betreuenden Fachlehrer besonderer Form (Pib. F) - im Unterricht: Anwendung der Präsentationstechniken - Projekttag am 19. 10. 2018
Zeitplan der Prüfungen - I Bis 07. 11. 2018 Beantragung der Pib. F bis 05. 10. 2018 Beantragung der Einzelprüfung 05. - 08. März 2019 Durchführung der Pib. F (1 Tag je Klasse) 13. - 16. Mai 2019 Mündliche Prüfung in Englisch (1 Tag je Klasse)
Zeitplan der Prüfungen - II 11. April 2019 Schriftliche Prüfung in Deutsch 02. Mai 2019 Schriftliche Prüfung in Englisch 07. Mai 2019 Schriftliche Prüfung in Mathematik
Pib. F • Erarbeitungsphase + Präsentation + Prüfungsgespräch • in der Regel Gruppenprüfungen von 2 bis 4 Schülern • alle Fächer außer De, Ma, En möglich • Beschäftigung mit Thematik über mind. 6 Wochen • vorgeschriebene Präsentationsformen (z. B. : Plakat) • Individualleistungen müssen erkennbar sein • keine Gruppennote, sondern Einzelbewertungen
Pib. F - Erarbeitungsphase • selbstorganisiertes Arbeiten in der Gruppe • Anleitung, Hilfestellung durch betreuenden Fachlehrer • Erstellung eines Zeitplans • Durchführung von Konsultationen • Hinweise zur Pib. F finden Sie auch auf unserer Internetseite www. ardenne-gymnasium. de → unter „Downloads - Pädagogischer Koordinator“ in der „Handreichung zur Pib. F“
Pib. F - Präsentationsprüfung • 10 Minuten pro Schüler Präsentation (Gruppenprüfung) • in der Regel nachfolgendes Auftreten • anschließendes Gespräch über Präsentation (ca. 5 min je Schüler) • Gespräch: • hauptsächlich über Präsentation (Warum – Wie) • Schüler muss über Gesamtthematik informiert sein • Kommunikationsfähigkeit
Pib. F - Bewertung • Präsentation und Gespräch (stärkere Berücksichtigung der Präsentation) • Bildung einer Gesamtnote für jeden Schüler • Grundanforderungen: • Einhalten der Zeitvorgaben • vorbereitete flüssige Präsentation • ausreichende Kommunikationsfähigkeit • Protokoll zur Bewertung der Pib. F: in der „Handreichung zur Pib. F“
Mündliche Englischprüfung (Überprüfung der Sprechfertigkeit) • Partnerprüfung über 5 - 10 Minuten je Schüler • jeweils zwei Schüler aus einer Klasse • keine Vorbereitungszeit • unterrichtender Fachlehrer und zweiter Englischlehrer • Gespräch zwischen den Prüflingen • Bewertung der Sprechfertigkeit und der Kommunikationsleistung
Ermittlung der Englischnote Mündliche Prüfung 40% Schriftliche Prüfung Gesamtnote 60%
Schriftliche Prüfungen • Zentrale Termine • Zentrale Aufgabenstellung • Zentrale Bewertungsvorgaben • Korrektor ist immer der unterrichtende Fachlehrer
Gesamtergebnis MSA Prüfungsleistungen Jahrgangsnoten
Prüfungsleistungen Deutsch Mathe Englisch Pib. F - mindestens viermal die Note „ 4“ - 1 x Note „ 5“ mit 1 x Note „ 3“ ausgleichen! (Nachprüfung ist in einem schriftlichen Prüfungsfach möglich)
Jahrgangsleistungen - in allen Fächern die Note „ 4“ - maximal 2 x die Note „ 5“ ohne Ausgleich oder: - maximal 3 x die Note „ 5“ mit Ausgleich (2 x die Note „ 3“) oder: - maximal 1 x „ 5“ und 1 x „ 6“ mit Ausgleich (2 x die Note „ 2“) - Kernfächer (Ma, De, En) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden! - in Kernfächern max. 1 x schlechter als Note „ 4“! (Nachprüfung ist in einem Fach möglich)
Übergang in Klasse 11 MSA bestanden Versetzungsbedingungen erfüllt
Versetzungsbedingungen - in allen Fächern die Note „ 4“ - maximal 1 x die Note „ 5“ ohne Ausgleich oder: - maximal 2 x die Note „ 5“ mit Ausgleich (2 x die Note „ 3“) oder: - maximal 1 x „ 6“ mit Ausgleich (2 x die Note „ 2“) - Kernfächer (Ma, De, En, 2. FS) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden. - in Kernfächern max. 1 x schlechter als Note „ 4“ (Nachprüfung ist in einem Fach möglich)
Täuschungen • Probleme bekommt, wer: • täuscht oder versucht zu täuschen • andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitbringt • sonstige Ordnungsverstöße begeht • Folgen: • Prüfung wird mit der Note „ 6“ bewertet • Prüfung wird unbewertet belassen • von weiteren Prüfungen ausgeschlossen
Einsichtnahme • innerhalb eines Jahres • nur der Schüler, wenn noch nicht volljährig auch die Erziehungsberechtigten • nach schriftlichem Antrag / unter Aufsicht
Nachholen von Prüfungen • unentschuldigtes Fehlen → Note „ 6“ • entschuldigtes Fehlen (Krankheit) → Anruf in der Schule → sofort zum Arzt → Attest mit Bestätigung der Prüfungsuntauglichkeit muss noch am selben Tag in der Schule sein! • Nachholen der Prüfung zu einem späteren Termin
Wiederholen der 10. Klasse • ist nur 1 x möglich • kein MSA (Jahrgangsteil oder Prüfungsteil oder beides nicht bestanden) → erneuter Besuch der 10. Klasse einschließlich der Prüfungen • keine Versetzung in Klasse 11, aber MSA erreicht → erneuter Besuch der 10. Klasse ohne Prüfungen
Ausweisung von Fremdsprachenkompetenzen auf MSA- und Abiturzeugnissen Für Englisch und Französisch wird eine Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens gemäß unten stehender Tabelle ausgewiese Voraussetzung ist, dass im Abschlussjahr ausreichende Leistungen (Note 4 bzw. 5 Notenpunkte) erreicht wurden. Ist dies nicht der Fall, wird die Niveaustufe der Jahrgangsstufe bescheinigt in der letztmalig ausreichende Leistungen erbracht wurden. Kl. 7 Kl. 8 Kl. 9 Kl. 10 2. Sem. 4. Sem. En A 1/A 2 B 1 B 2 B 2/C 1 Fr A 1/A 2 B 1 B 1/B 2
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? ? ?
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