Einfhrung in das ffentliche Recht fr Nichtjuristen Priv

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Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL. M.

Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL. M.

Berufsfreiheit I. Schutzbereich Beruf Arbeitsplatz Ausbildungsstätte (berufsbezogen) z. B. Universität PD Dr. Thilo Rensmann

Berufsfreiheit I. Schutzbereich Beruf Arbeitsplatz Ausbildungsstätte (berufsbezogen) z. B. Universität PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 2

Berufsfreiheit Ausgangsfall, BVerf. GE 103, 172 Oberarzt an Uni-Klinik, 56 Jahre Antrag auf Kassenarztzulassung

Berufsfreiheit Ausgangsfall, BVerf. GE 103, 172 Oberarzt an Uni-Klinik, 56 Jahre Antrag auf Kassenarztzulassung Gesetzliche Altersgrenze von 55 Jahren Verstoß gegen Art. 12 I GG? PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 3

Berufsfreiheit I. Schutzbereich Wortlaut Art. 12 Abs. 1 Satz 1: Berufswahl ⇨„schrankenlos“ Art. 12

Berufsfreiheit I. Schutzbereich Wortlaut Art. 12 Abs. 1 Satz 1: Berufswahl ⇨„schrankenlos“ Art. 12 Abs. 1 Satz 2: Berufsausübung ⇨„kann durch Gesetz … geregelt werden“ BVerf. G Einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit (= Berufswahl + –ausübung) Einheitlicher Gesetzesvorbehalt PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 4

Berufsfreiheit I. Schutzbereich Beruf = „auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und

Berufsfreiheit I. Schutzbereich Beruf = „auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient oder dazu beiträgt“ Nicht unbedingt fixiertes Berufsbild PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 5

Berufsfreiheit II. Eingriff unmittelbare Eingriffe faktischen Eingriffen ⇨berufsregelnde Tendenz PD Dr. Thilo Rensmann LL.

Berufsfreiheit II. Eingriff unmittelbare Eingriffe faktischen Eingriffen ⇨berufsregelnde Tendenz PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 6

Berufsfreiheit III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 1. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Berufsfreiheit III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 1. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ⇨Verhältnismäßigkeit ⇨Dreistufenlehre PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 7

Berufsfreiheit Dreistufenlehre 1. Berufsausübungsregelung ⇨ Wie? 2. Subjektive Berufswahlregelung ⇨ Ob? 3. Objektive Berufswahlregelung

Berufsfreiheit Dreistufenlehre 1. Berufsausübungsregelung ⇨ Wie? 2. Subjektive Berufswahlregelung ⇨ Ob? 3. Objektive Berufswahlregelung ⇨ Ob? PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 8

Berufsfreiheit Dreistufenlehre 1. Berufsausübungsregelung „vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls“ „Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter“ 2. Subjektive

Berufsfreiheit Dreistufenlehre 1. Berufsausübungsregelung „vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls“ „Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter“ 2. Subjektive Berufswahlregelung 3. Objektive Berufswahlregelung „Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 9

Berufsfreiheit Verhältnismäßigkeitsprüfung ◦ ◦ ◦ ◦ Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit ⇨ Regelung auf niedrigster

Berufsfreiheit Verhältnismäßigkeitsprüfung ◦ ◦ ◦ ◦ Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit ⇨ Regelung auf niedrigster Stufe Angemessenheit Zweck von hinreichendem Gewicht? ⇨ Dreistufenlehre PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 10

Berufsfreiheit Zur Vertiefung ◦ ◦ Detterbeck, S. 106 ff. Arndt/Rudolf, S. 110 ff. PD

Berufsfreiheit Zur Vertiefung ◦ ◦ Detterbeck, S. 106 ff. Arndt/Rudolf, S. 110 ff. PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 11

Eigentum, Art. 14 GG ◦ ◦ Sicherung persönlicher Freiheit Baustein der Wirtschafts- und Sozialordnung

Eigentum, Art. 14 GG ◦ ◦ Sicherung persönlicher Freiheit Baustein der Wirtschafts- und Sozialordnung Sozialpflichtigkeit, Art. 14 II, III, Art. 15 GG ◦ Normgeprägtes Grundrecht PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 12

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Eigentum ◦ weiter als § 903 BGB ◦

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Eigentum ◦ weiter als § 903 BGB ◦ jedes privatrechtliche vermögenswerte Recht ◦ Nicht Vermögen als solches Bloße Gewinn- und Erwerbschancen Art. 12: Erwerb Art. 14: Erworbenes PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 13

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb? ◦ BGH,

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb? ◦ BGH, BVerw. G: Eigentum ◦ BVerf. G: zweifelhaft PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 14

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Vermögenswerte subjektiv-öffentliche Rechte? ◦ Ausschließlich und privatnützig dem

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Vermögenswerte subjektiv-öffentliche Rechte? ◦ Ausschließlich und privatnützig dem Versicherten zugeornet ◦ Nicht unerhebliche Eigenleistungen PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 15

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Umfang des Schutzes ◦ Bestand ◦ Nutzung PD

Eigentum, Art. 14 GG I. Schutzbereich Umfang des Schutzes ◦ Bestand ◦ Nutzung PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 16

Eigentum, Art. 14 GG II. Eingriff Inhalts- und Schrankenbestimmung, Art. 14 I 2 GG

Eigentum, Art. 14 GG II. Eingriff Inhalts- und Schrankenbestimmung, Art. 14 I 2 GG ◦ Abstrakt/generell Enteignung, Art. 14 III ◦ Konkret/individuell ◦ Eigentumsentziehung ◦ Dient öffentlichen Aufgaben Legal/Administrativenteignung PD Dr. Thilo Rensmann LL. M. Öffentliches Recht 17