Sie haben das Recht zu schweigen Durchsuchung Beschlagnahme
Sie haben das Recht zu schweigen • Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung • Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt • 23 C 3 • 29. Dezember 2006 • Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht • http: //lawblog. de
Anfangsverdacht • Tatsächliche Anhaltspunkte • kriminalistische Erfahrung • hinreichende Wahrscheinlichkeit
Die Konfrontation Anhörungsbogen Durchsuchung • • Im Morgengrauen • • • Hinweis auf Schweigerecht Äußerungsfrist unverbindlich Vorladung nicht verpflichtend Aufs Beste hoffen? - meist mit Beschluss - • konkreter Anlass - oft ohne Beschluss„Gefahr im Verzug“ - Bt. M / DVD in der Tasche - „in Begleitung eines polizeilich bekannten Straftäters“ - (anonyme) Anzeigen
Durchsuchung: Formalien • Beschluss liegt vor • Nachtzeit? - 04. -09: 21 – 4 Uhr - 10. -03: 21 – 6 Uhr • Inhalt: – Beschreibung des Tatverdachts – Durchsuchungsumfang – älter als 6 Monate? • Kopie des Beschlusses / Zeugen (Verzögerung) • Protokoll • Widerspruch • kein Beschluss • • - Gefahr im Verzug? Tatvorwurf darlegen lassen Zeugen Protokoll, Liste sichergestellter Gegenstände Widerspruch
Durchsuchung: das Szenario • „Sollen mer `se reinlasse? “ - keine Möglichkeiten zur Gegenwehr (staatliches Gewaltmonopol) - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte • Keine Mitwirkungspflicht - Türen und Schränke öffnen? - Passwörter • Beweismittel beseitigen? • Widerspruch (Formular) • im Zweifel Protokoll nicht unterzeichnen
Durchsuchung: Erzählen Sie mal • Belehrung über Schweigerechte? - als Beschuldigter? - als Zeuge (§ 55 St. PO) • Jeder hat das Recht zu schweigen. . . bei der Polizei. . . als Zeuge nicht vor der Staatsanwaltschaft • Verführung an Ort und Stelle - Überraschungseffekt - Rechtfertigungsdruck / kumpelhaftes Verhalten - „Erzählen Sie mal, dann wird alles halb so schlimm“ - Zusagen der Polizei sind unwirksam
Durchsuchung: richtig reagieren • Kontaktaufnahme mit Rechtsbeistand - darf nicht untersagt werden (kein „Stubenarrest“) - keine Wartepflicht - Verweis auf förmliche Vernehmung • im Zweifel: schweigen • Verhalten der Mitarbeiter - Unterrichtung über Schweigerechte - keine räumliche Beschränkung (Hausrecht) - Firma = Polizeiwache? - Rechtsbeistände
Hardware / Daten • Privathaushalt: - Komplettmitnahme ist der Regelfall - Sicherungskopien / Kopien Papiere • Firma: - Server, Datenträger / Kopien Unterlagen • Passwörter, externe Datensicherung – keine Mitwirkungspflicht • Datensicherung / Hardwareressourcen
Freiwillige Herausgabe • vollständige Herausgabe der Beweismittel • Abbruch der Durchsuchung • keine Zufallsfunde
Drohung mit U-Haft • • • „Dann nehmen wir Sie halt mit“ Dringender Tatverdacht Haftgründe Festhaltemöglichkeit: 24 Uhr des Folgetages Gegenstrategie: - „Davon kann ich noch meinen Enkeln erzählen“ - „Mein Anwalt ist so teuer, der kann ruhig mal arbeiten“
ED-Behandlung • Mitnahme auf Wache ist zulässig • keine Verpflichtung zu aktiver Mitwirkung • kein Einverständnis zur Datenspeicherung und – verwendung geben • keine Pflicht zur Teilnahme an einer „Vernehmung“
Onlinedurchsuchung • durch Polizei derzeit rechtswidrig - Beschluss BGH-Ermittlungsrichter • NRW: Verfassungsschutz + • technische Umsetzung?
Folge des Widerspruchs • Beschlagnahme muss richterlich bestätigt werden • Jederzeit Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich • Entscheidung des Ermittlungsrichters kann mit Beschwerde angefochten werden
Auswertung / Rückgabe • keine besondere Rücksichtspflicht auf wirtschaftliche Interessen • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: - ca. 2 Monate • Regelfall: 6 – 9 Monate, Dauer des Gerichtsverfahrens • Antrag auf gerichtliche Entscheidung / Beschwerde - zersplitterte Rechtsprechung
Ermittlungsverfahren • Verteidiger nimmt Akteneinsicht • Gespräch mit Polizei / Staatsanwaltschaft • Verteidigungsschrift / Vernehmung: - regelmäßig erst nach Akteneinsicht
Fehler bei der Durchsuchung • Gericht kann Rechtswidrigkeit feststellen • evtl. Beweisverwertungsverbot: - Abwägung zwischen Rechtsverletzung und Schwere der Straftat - in der Regel (-)
Belehrung Schweigerecht • Fehlende Belehrung führt zu Beweisverwertungsverbot (-) Spontanäußerungen (-) Äußerungen in Kenntnis des Schweigerechts • Anwaltskonsultation (+) Täuschung über das Recht (-) Passivität (Branchenbuch) (-) Dulden falscher Vorstellungen („kann mir keinen Anwalt leisten“)
Abschluss der Ermittlungen • Entscheidung der St. A: Anklage oder Einstellung • Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände • Entschädigung nach dem Str. EG - Sachschaden: ab 25 € - Untersuchungshaft: 11 € pro Tag
Straferwartungen • Urheberrechtsverletzungen - nicht gewerblich: § 153 / § 153 a St. PO - gewerblich: § 153 a / Geldstrafe / Bewährung - Raubkopierer sind (keine) Verbrecher • Datenveränderung / Computersabotage - Geldstrafe / Bewährung • Bestellbetrug: § 153 a St. PO, Geldstrafe, Bewährung im Wiederholungsfall • Ki. Po: Bewährung, ggf. § 153 a St. PO • Beleidigung (Weblogs): § 153 / 153 a St. PO; Privatklage
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