Registrierkassenpflicht Mag Alfons Boschitz Finanzamt Klagenfurt 06 April
Registrierkassenpflicht Mag. Alfons Boschitz Finanzamt Klagenfurt 06. April 2016
Stichtage Seit 1. 1. 2016 Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht (ab dem „ersten Euro“) Frühestens ab 1. 5. 2016 Registrierkassenpflicht Ab 1. 7. 2016 Registrierung der Signaturerstellungseinheit im Finanz. Online Sanktionen bei Nichtverwendung einer Registrierkasse Ab 1. 1. 2017 Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung bzw. Manipulationsschutz
Tagesordnung • Einzelaufzeichnungspflicht • Registrierkassenpflicht • Belegerteilungspflicht
Einzelaufzeichnungspflicht • Bisher: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Bareingänge und Barausgänge) sind aufzuzeichnen - Ausnahme: galt für Unternehmer bis Jahresumsatz € 150. 000, -; diese konnten die Losung mittels Kassasturz ermitteln (Barbewegungs-Verordnung lief Ende 2015 aus) • Neu seit 1. 1. 2016 Ø alle Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (EK-Arten 1 -3) sowie Ø bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Ø sonstigen Einkünften (ausgen. Funktionäre § 29 Z 4)
Einzelaufzeichnungspflicht Arten der Einzelaufzeichnung: • Registrierkasse grundsätzlich zwingend bei • Jahresumsatz ab netto € 15. 000, - je Betrieb, sofern • Barumsätze netto € 7. 500, - je Betrieb und Jahr (beide Grenzen müssen überschritten werden) • Rechnung (§ 11 USt. G) • Beleg (§ 132 a BAO)
Einzelaufzeichnungspflicht • Nicht mehr zulässig: - Strichliste (schon jetzt nicht mehr zulässig) - Strichliste in Tabellenform mit Bezug auf Artikel - Rechenmaschine mit Streifen • Zulässiger händischer Beleg: - Gebundener Kassenblock mit fortlaufender Nummerierung!
Einzelaufzeichnungspflicht • Aufzeichnungspflichtig: - alle Geschäftsfälle (keine Buchung ohne Beleg), wie z. B. : - Barentnahmen, Bareinlagen - Barumsätze - Gutscheinverkauf
Einzelaufzeichnungspflicht • Verkauf von Gutscheinen: - Steuerlich handelt es sich hier weder um einen Ertrag noch um einen ust-pflichtigen Vorgang, der Gutschein wird als Verbindlichkeitsnachweis des Unternehmers für den Kunden ausgestellt - Erfassung des Verkaufs von Gutscheinen, Bons in der Registrierkasse mit Bezeichnung „Bonverkauf“ als Null %-Umsatz (ist nicht Barumsatz) - Bei Einlösung des Gutscheins/Bons ist der Umsatz als Barumsatz zu erfassen
Tagesordnung • Einzelaufzeichnungspflicht • Registrierkassenpflicht • Belegerteilungspflicht
Registrierkassenpflicht – was ist eine Registrierkasse? • Registrierkasse: jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung bzw. Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird
Registrierkassenpflicht – was ist in dieser zu erfassen? (Grafik von: Wienerroither Michael – FA 53; BV 04) Barzahlung ? Bargeld Bankomatzahlung Kreditkarte Gutscheine Wertschecks etc.
Registrierkassenpflicht – aktuelle Vf. GH-Judikatur - Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig - Vermeidung von Steuerhinterziehung und Reduktion von Manipulationsmöglichkeiten (öffentliches Interesse) - Bewirkt auch bei Kleinunternehmern keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung - € 30. 000 Grenze („Kalte-Hände-Regelung“) bleibt aufrecht - Beobachtungszeitraum 2015 nicht zulässig, d. h. erst der Umsatz ab 1. 1. 2016 ist maßgeblich
Registrierkassenpflicht • Beginn der Registrierkassenpflicht: - Im 4. Monat nach Überschreiten der Umsatzgrenzen (Gesamt- u. Barumsatz) - Hängt vom jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum (UVAZeitraum) ab Beispiel: ab 1. 5. 2016, wenn Grenzen per 31. 1. 2016 überschritten sind (bei monatlicher UVA) bzw. ab 1. 7. 2016 (bei vierteljährlicher UVA)
Registrierkassenpflicht • Übergangsbestimmungen Bei Betriebsaufgabe 2016: - Entfall der Registrierkassenpflicht - Belegerteilungspflicht bleibt aufrecht 14
Registrierkassenpflicht • Steuerliche Begünstigungen für Anschaffung oder Umrüstung von Registrierkassen im Zeitraum 01. 03. 2015 -31. 12. 2016: - Unbegrenzte Abschreibung aller Aufwendungen - Prämie in Höhe von € 200 für jede einer Signaturerstellungseinheit zugeordnete Erfassungseinheit einer Registrierkasse - Beantragung in der jeweiligen ESt-/F-Erklärung (Beilage E 108 c)
Registrierkassenpflicht Vereinfachung / Erleichterung Barumsatzverordnung 2015 Kassasturz statt Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- u. Belegerteilungspflicht bei: - „Kalte Hände“-Regelung (§ 2 Bar. UV) – mit Umsatzgrenze € 30. 000 (netto, ohne Ust) Jahresumsatz - „Kalte Hände“-Umsätze sind Umsätze, die von Haus zu Haus, auf öffentlichen Plätzen oder Straßen, nicht in oder in Verbindung mit festumschlossenen Räumlichkeiten erzielt werden (z. B freistehende Verkaufstische, offene Verkaufsbuden, offene Verkaufsfahrzeuge)
Tagesordnung • Einzelaufzeichnungspflicht • Registrierkassenpflicht • Belegerteilungspflicht
Belegerteilungspflicht - Nur für Unternehmer i. Sd § 2 Abs. 1 USt. G ab dem „ersten Euro“ (… wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt …auch dann, wenn die Absicht Gewinn zu erzielen, fehlt) - Jedoch auch dann, - wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, - wenn sie unter der „Kleinunternehmergrenze“ von € 30. 000 liegen - sowie bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte
Belegerteilungspflicht • - Mindestanforderungen an einen Beleg Unternehmerbezeichnung Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge/handelsübliche Bezeichnung der Ware/Dienstleistung (Begriff ist nicht i. Sd § 11 USt. G, sondern gem. § 132 a BAO nach dem „allgemeinen Sprachgebrauch“ auszulegen; allgemeine Sammelbegriffe sind nicht zulässig) - Betrag der Barzahlung
Belegerteilungspflicht • Mindestanforderungen an einen Beleg – zusätzlich ab 1. 1. 2017 - Kassenidentifikations-Nummer - Uhrzeit - Betrag nach Steuersätzen getrennt - Maschinenlesbarer Code (z. B QR-Code)
Belegerteilungspflicht • Erleichterungen bei der handelsüblichen Bezeichnung für Branchen mit besonders vielen Artikeln (Einzelhandel/Markt-, Straßen- u. Wanderhandel bzw. vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmer) - Diese Unternehmer können ihre Waren in der Registrierkasse auf 15 Warenbezeichnungen beschränken, wenn sie am 31. 12. 2015 über kein geeignetes Kassensystem verfügen und entsprechend dieser Erfassung auf den Belegen ausweisen - Übergangsphase bis 31. 12. 2020 21
Belegerteilungspflicht
Belegerteilungspflicht
Belegerteilungspflicht • Belegentgegennahmepflicht - Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten zu Kontrollzwecken (Signaturprüfung etc. ) aufzubewahren - Damit soll die „Belegausstellungskultur“ gestärkt werden
Belegerteilungspflicht • Verstöße gegen Belegerteilungs-, Belegentgegennahme- u. Belegmitnahmepflicht - Verletzung der Belegerteilungspflicht ist als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit d Fin. Str. G mit Geldstrafe bis zu € 5. 000 zu ahnden - Für den Belegempfänger (Kunden) hat ein Verstoß gegen die Belegentgegennahme- u. Belegmitnahmepflicht keine (finanz)strafrechtlichen Sanktionen; es besteht jedoch i. R einer Kontrolle eine Mitwirkungspflicht, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit i. Sd § 51 Abs. 1 lit e Fin. Str. G darstellen kann (z. B Verweigerung darüber, ob ein Beleg ausgestellt wurde)
Belegerteilungspflicht Übergangsphase 1. Quartal 2016: keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Belegerteilungspflicht (Unterstützung der Unternehmer durch Beauskunftung, Compliance-Nachschauen) Ab Mai 2016: Keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen, wenn der Unternehmer besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann (Nichteinhalten von Lieferfristen durch den Kassenhersteller, Installation der notwendigen Software nicht zeitgerecht möglich…)
Sanktionen Zusammenstellung Beispiel Art des Vergehens Tatbestand Strafausmaß Finanzordnungswidrigkeit § 51 a Fin. Str. G Geldstrafe bis € 25. 000, -- Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht (kein Verkürzungstatbestand) Finanzordnungswidrigkeit § 51 Abs 1 lit c Fin. Str. G Geldstrafe bis € 5. 000, -- Verstoß gegen Belegerteilungsverpflichtung Finanzordnungswidrigkeit § 51 Abs 1 lit d Fin. Str. G Geldstrafe bis € 5. 000, -- Verstoß gegen Belegentgegennahme und -mitnahmepflicht keine (finanz- ) strafrechtlichen Konsequenzen vorsätzliche Datenmanipulation ohne Abgabenverkürzung (Veränderungen, Unterdrückung, Löschung. . )
Informationen • Das Finanzministerium bietet online unter bmf. gv. at einen Informationsschwerpunkt zum Thema Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassenund Belegerteilungspflicht. • Darunter auch ein Erklärvideo: „In 5 Schritten zur legalen Registrierkasse“.
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