Eidgenssisches Finanzdepartement EFD Eidgenssische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung im Bahngüterverkehr mit Rail. Control November 2010
Ziele • Vereinheitlichung der Form der summarischen Anmeldung • Effizientere Risikoanalysen und Zollprüfungen • Geringere Beeinträchtigung des Bahngüterverkehrs • Gewährleistung einer lückenlosen Grenzzollanmeldung • Vereinfachung der Datenerhebung für die Transitstatistik Bahn Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 2
Übersicht; Situation gestern – heute Gestern Heute 1 Akteur und Zollansprechpartner Bahnliberalisierung; mehrere im internationalen Bahnverkehr Akteure, grösstenteils auf (Staatsbetrieb) privatrechtlicher Basis organisiert (Open Access) Faktisch gesamter Bahnverkehr befindet sich automatisch im Zolltransitverfahren (Kooperationsverfahren – vg. VV ) Keine Gewähr einer lückenlosen Zollanmeldung an der Grenze Einheitliches Papierverfahren Zollanmeldung in verschiedenen Verfahren Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 3
Ausgangslage Zollgesetz vom 18. 3. 2005 • Art. 24 Gestellen und summarisches Anmelden • 1 Die zuführungspflichtige Person oder die von ihr Beauftragten müssen die der Zollstelle zugeführten Waren gestellen und summarisch anmelden. • 2 Die Gestellung ist die Mitteilung an die Zollverwaltung, dass sich die Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von der Zollverwaltung zugelassenen Ort befinden. • 3 Gestellte Waren stehen im Gewahrsam der Zollverwaltung. • 4 Die Zollverwaltung kann die Form der Gestellung und der summarischen Anmeldung vorschreiben. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 4
Summarische Anmeldung Zollverordnung vom 1. November 2006 Art. 125 Summarische Anmeldung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen im Güterverkehr (Art. 44 Abs. 1 ZG) 1 Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Waren, bevor sie ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, summarisch auf dem elektronischen System der Infrastrukturbetreiberin [SBB Infrastruktur] anmelden. 2 Es muss die Daten unentgeltlich in der von der Infrastrukturbetreiberin [SBB Infrastruktur] publizierten Form (Netzzugangsbedingungen) übermitteln. 3 Die Infrastrukturbetreiberin muss die summarische Anmeldung in der festgelegten Form umgehend an die Zollverwaltung weiterleiten. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 5
Verfahren - Summarische Zollanmeldung erfolgt durch EVU gleichzeitig bei betrieblicher Zugsanmeldung an SBB-Infrastruktur (CIS-Infra) ergänzt mit zusätzlichen waren- und sendungsbezogenen Zolldaten; - SBB-Infrastruktur sendet Daten in Zolldatenbank; - Zoll macht Risikoanalysen, Selektionen, Zollprüfungen, statistische Auswertungen. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 6
Rückblick • 1. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2009 • Diverse bilaterale Besprechungen mit EVU • 2. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2010 • Stellungnahme der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (GEB) • Juli 2010 Pilotbetrieb mit SBB Cargo AG Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 7
weiteres Vorgehen • Pilotphase bis Ende 2010 • Laufende Implementierung der Erkenntnisse aus der Pilotphase • Schrittweise Einführung ab 01. 2011 • Voranalyse / Detailspezifikationen NCTS-Schnittstelle ab 2012 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 8
Kontakte Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Philipp Thomi, philipp. thomi@ezv. admin. ch, Tel: 031/323 05 87, Projektleiter Herr Bernhard Spahr, bernhard. spahr@ezv. admin. ch, Tel: 031/322 67 31, Betrieb Bahn Herr Roman Schwegler, roman. schwegler@ezv. admin. ch, Tel: 031/322 66 74, Transitverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 9