Eidgenssisches Finanzdepartement EFD Eidgenssische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung im Bahngüterverkehr mit Rail. Control

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung im Bahngüterverkehr mit Rail. Control November 2010

Ziele • Vereinheitlichung der Form der summarischen Anmeldung • Effizientere Risikoanalysen und Zollprüfungen •

Ziele • Vereinheitlichung der Form der summarischen Anmeldung • Effizientere Risikoanalysen und Zollprüfungen • Geringere Beeinträchtigung des Bahngüterverkehrs • Gewährleistung einer lückenlosen Grenzzollanmeldung • Vereinfachung der Datenerhebung für die Transitstatistik Bahn Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 2

Übersicht; Situation gestern – heute Gestern Heute 1 Akteur und Zollansprechpartner Bahnliberalisierung; mehrere im

Übersicht; Situation gestern – heute Gestern Heute 1 Akteur und Zollansprechpartner Bahnliberalisierung; mehrere im internationalen Bahnverkehr Akteure, grösstenteils auf (Staatsbetrieb) privatrechtlicher Basis organisiert (Open Access) Faktisch gesamter Bahnverkehr befindet sich automatisch im Zolltransitverfahren (Kooperationsverfahren – vg. VV ) Keine Gewähr einer lückenlosen Zollanmeldung an der Grenze Einheitliches Papierverfahren Zollanmeldung in verschiedenen Verfahren Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 3

Ausgangslage Zollgesetz vom 18. 3. 2005 • Art. 24 Gestellen und summarisches Anmelden •

Ausgangslage Zollgesetz vom 18. 3. 2005 • Art. 24 Gestellen und summarisches Anmelden • 1 Die zuführungspflichtige Person oder die von ihr Beauftragten müssen die der Zollstelle zugeführten Waren gestellen und summarisch anmelden. • 2 Die Gestellung ist die Mitteilung an die Zollverwaltung, dass sich die Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von der Zollverwaltung zugelassenen Ort befinden. • 3 Gestellte Waren stehen im Gewahrsam der Zollverwaltung. • 4 Die Zollverwaltung kann die Form der Gestellung und der summarischen Anmeldung vorschreiben. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 4

Summarische Anmeldung Zollverordnung vom 1. November 2006 Art. 125 Summarische Anmeldung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen im

Summarische Anmeldung Zollverordnung vom 1. November 2006 Art. 125 Summarische Anmeldung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen im Güterverkehr (Art. 44 Abs. 1 ZG) 1 Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Waren, bevor sie ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, summarisch auf dem elektronischen System der Infrastrukturbetreiberin [SBB Infrastruktur] anmelden. 2 Es muss die Daten unentgeltlich in der von der Infrastrukturbetreiberin [SBB Infrastruktur] publizierten Form (Netzzugangsbedingungen) übermitteln. 3 Die Infrastrukturbetreiberin muss die summarische Anmeldung in der festgelegten Form umgehend an die Zollverwaltung weiterleiten. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 5

Verfahren - Summarische Zollanmeldung erfolgt durch EVU gleichzeitig bei betrieblicher Zugsanmeldung an SBB-Infrastruktur (CIS-Infra)

Verfahren - Summarische Zollanmeldung erfolgt durch EVU gleichzeitig bei betrieblicher Zugsanmeldung an SBB-Infrastruktur (CIS-Infra) ergänzt mit zusätzlichen waren- und sendungsbezogenen Zolldaten; - SBB-Infrastruktur sendet Daten in Zolldatenbank; - Zoll macht Risikoanalysen, Selektionen, Zollprüfungen, statistische Auswertungen. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 6

Rückblick • 1. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2009 • Diverse bilaterale Besprechungen mit EVU

Rückblick • 1. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2009 • Diverse bilaterale Besprechungen mit EVU • 2. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2010 • Stellungnahme der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (GEB) • Juli 2010 Pilotbetrieb mit SBB Cargo AG Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 7

weiteres Vorgehen • Pilotphase bis Ende 2010 • Laufende Implementierung der Erkenntnisse aus der

weiteres Vorgehen • Pilotphase bis Ende 2010 • Laufende Implementierung der Erkenntnisse aus der Pilotphase • Schrittweise Einführung ab 01. 2011 • Voranalyse / Detailspezifikationen NCTS-Schnittstelle ab 2012 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 8

Kontakte Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Philipp Thomi, philipp. thomi@ezv. admin.

Kontakte Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Philipp Thomi, philipp. thomi@ezv. admin. ch, Tel: 031/323 05 87, Projektleiter Herr Bernhard Spahr, bernhard. spahr@ezv. admin. ch, Tel: 031/322 67 31, Betrieb Bahn Herr Roman Schwegler, roman. schwegler@ezv. admin. ch, Tel: 031/322 66 74, Transitverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr 9