Universitt Konstanz Darmstdter Juristische Gesellschaft e V Wem

  • Slides: 36
Download presentation
Universität Konstanz Darmstädter Juristische Gesellschaft e. V. Wem gehören die Daten? Zum Immaterialgüterrecht an

Universität Konstanz Darmstädter Juristische Gesellschaft e. V. Wem gehören die Daten? Zum Immaterialgüterrecht an Daten Vortrag von Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer am 6. November 2019 um 18 Uhr

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Rechtspolitische Diskussion „Wem

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Rechtspolitische Diskussion „Wem gehören die Daten? “ oder „Wer gestaltet die Architektur der digitalen Räume in der Zivilgesellschaft? “

Universität Konstanz Digitale Bürgerrechte in der Zivilgesellschaft Eine repräsentativ-demokratische Theorie des digitalen Dateneigentums der

Universität Konstanz Digitale Bürgerrechte in der Zivilgesellschaft Eine repräsentativ-demokratische Theorie des digitalen Dateneigentums der Bürger Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Publikationen „Digitales Dateneigentum – Ein grundrechtsdemokratisches Bürgerrecht in der Zivilgesellschaft“ in: Stiftung Datenschutz (Hrsg. ), „Dateneigentum und Datenhandel“ Schriftenreihe Daten. Debatten, Band 3, 2019, S. 101 -160 „Repräsentatives Dateneigentum – Ein zivilgesellschaftliches Bürgerrecht“ Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. , Hrsg. Pencho Kuzev/Tobias Wangermann, 2018, 94 S.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in die Historie - Frankfurter Paulskirche Zur Zeit der deutschen Revolution des Jahres 1848 wurde die Frankfurter Paulskirche, in der das erste gesamtdeutsche Parlament (Nationalparlament) nach dem Vorparlament seinen Sitz vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 hatte, zum Ursprungsort der deutschen Demokratie.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in die Historie - Nationalversammlung Von der Nationalversammlung wurde am 28. März 1849 die Reichsverfassung erlassen.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in die Historie - „Paulskirchenverfassung“ (1849) In der „Verfassung des deutschen Reiches“ („Frankfurter Reichsverfassung“) vom 28. März 1849 in Abschnitt VI „Die Grundrechte des deutschen Volkes“ unter Artikel IX lautet Satz 3 des§ 164: „Das geistige Eigenthum soll durch die Reichsgesetzgebung geschützt werden. “

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in die Historie - „Frankfurter Grundrechtsgesetz“ (1848) In dem „Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“ („Frankfurter Grundrechtsgesetz“) vom 20. Dezember 1848 (in Kraft getreten am 27. Dezember 1848, außer Kraft gesetzt am 23. August 1851) in Abschnitt I „Die Grundrechte des deutschen Volkes“ unter Artikel 8 lautet Satz 3 des§ 32: „Das geistige Eigenthum soll durch die Reichsgesetzgebung geschützt werden. “

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in der Gegenwart - Europäisches Parlament Seit seiner Gründung 1952 ist das Europäische Parlament (EU-Parlament) mit Sitz in Straßburg als Gesetzgeber (Art. 14 Abs. 1 S. 1 EUV) - gemeinsam mit dem Europäischen Rat - tätig.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in der Gegenwart Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000, 2009) In der „Charta der Europäischen Grundrechte“ („Grundrechte-Charta“), proklamiert am 7. Dezember 2000, in Kraft getreten am 1. Dezember 2009, unter Titel II „Freiheiten“ lautet Absatz 2 des Artikel 17 Eigentumsrecht: „Geistiges Eigentum wird geschützt. “

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Grundrechteschutz digitaler Bürgerechte?

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Grundrechteschutz digitaler Bürgerechte?

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Eine Reise in die Zukunft Europäische Dateneigentumsordnung der digitalen Bürgerechte In einer Datenrechts-Rechtsakte (Gesetz, Richtlinie, Verordnung) als einem europäischen Rechtsrahmen für die Digitalisierung der Gesellschaft ist eine Dateneigentumsordnung der Europäischen Union zu normieren. Die Normierung eines Digitaleigentums der Bürger an ihren verhaltensgenerierten Informationsdaten konstituiert digitale Bürgerrechte.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Topoi Dateneigentum der

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Topoi Dateneigentum der digitalen Bürgerechte Grundrechtsdemokratische Rechtsstrukturen einer globalen Digitalisierung in der Zivilgesellschaft der Bürger Grundrechtskonkretisierungen von Grundrechtekomplexen Repräsentativ-demokratische Bürgerpartizipation in der offenen Digitalgesellschaft

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Gesetzesvorschlag - Repräsentatives

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Gesetzesvorschlag - Repräsentatives Dateneigentum der Bürger Im Kontext der EU-Strategie der Digitalisierung der Märkte und der Organisation einer Datenwirtschaft wird der Fokus auf die Rechtsstellung der Bürger in der Zivilgesellschaft gerichtet. Vorgeschlagen wird ein zivilgesellschaftliches Bürgerrecht, dessen Rechtsgegenstand ein digitales Dateneigentum an den verhaltensgenerierten Informationsdaten der Bürger ist. Das neue Immaterialgüterrecht sui generis ist rechtsinhaltlich (auch) nach demokratischen Repräsentativprinzip auszugestalten.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Verfassungsoptimierender Rechtsrahmen einer

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Verfassungsoptimierender Rechtsrahmen einer digitalen Handelnsordnung Ein immaterialgüterrechtlicher Dateneigentumsschutz ist sowohl dem Vermögensschutz der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie als auch dem Autonomieschutz der Bürger zumindest verfassungsnäher als eine Beschränkung des Datenschutzes auf das Vertragsrecht und den deliktsrechtlichen Persönlichkeitsschutz. Rechtsmethodisch: Unmittelbare Grundrechtegestaltung der Privatrechtsordnung im Sinne von Grundrechteeffizienz und Grundrechtekonkordanz.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Markt(macht)kontrolle (BKart. A)

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Markt(macht)kontrolle (BKart. A) Die privatautonome Mitwirkung der Bürger a priori ist zu unterscheiden von einer nicht minder gebotenen Markt(macht)kontrolle der Unternehmenspraxis solcher Geschäftsmodelle zu einer kommerziellen Benutzung und Vermarktung von verhaltensgenerierten Informationsdaten ex post durch staatliche Einrichtungen.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Rechtstheoretische Prinzipien eines

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Rechtstheoretische Prinzipien eines digitalen Immaterialgüterrechts der Bürger an ihren verhaltensgenerierten Informationsdaten - eine Kulturrechtstheorie der Digitalisierung in der offenen Gesellschaft - eine Zivilgesellschaftstheorie der digitalen Bürgerrechte - eine Repräsentationstheorie des digitalen Dateneigentums der Bürger

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Die Kulturalität der

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Die Kulturalität der Digitalisierung Digitale Daten sind kulturelle Tatsachen: digitale Interaktion und digitale Sprache der Bürger. Digitale Daten haben als kulturelle Tatsachen einen ontologischen Status, der von der Technizität der Digitalisierung zu unterscheiden ist. In der Reflexivität und komplexen Kontinuität der Digitalisierung und Vernetzung der verhaltensgenerierten Daten kommt deren intrinsische Sozialstruktur zum Ausdruck. Folge ist eine zukunftsgerichtete Einwirkung auf das konkrete Leben der Bürger, verbunden mit nachhaltigen Strukturveränderungen der Zivilgesellschaft. Einem digitalen Datum wohnt die Eigenschaft der Vernetzung inne, aufgrund deren es zu neuen Daten und sozio-kulturellen Tatsachen mutiert (Datenpotential).

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Verhaltensdigitalisierung und Verhaltenskommunikation

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Verhaltensdigitalisierung und Verhaltenskommunikation Die Vernetzung der realen Aktionsräume der Bürger ist kontinuierlicher Gegenstand einer Digitalisierung der Lebenswelt. Der Geltungsanspruch über ihre digitale Sprache, die in den bürgerexternen Dateien der verhaltensgenerierten Informationsdaten existiert, kommt den Bürgern zu. Die Bürger entscheiden über den Inhalt und Zweck ihrer digitalen Kommunikation. Datensouveränität als Rechtsprinzip gewährleistet die Autonomie der Bürger über ihre digitale Verhaltenskommunikation. Die Autonomie des Bürgers in der digitalen Lebenswelt ist der zentrale Grundwert der sozialen, ökonomischen, ökologischen, kulturellen und rechtlichen Systemstrukturen der Zivilgesellschaft innerhalb einer Grundrechtsdemokratie.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Der Bürger als

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Der Bürger als Akteur im Fokus der Zivilgesellschaft „Die Digitalisierung der verhaltensgenerierten Informationsdaten der Bürger ist das zeitliche und räumliche Kontinuum einer epochalen Zeitenwende der bürgerlichen Zivilgesellschaft. Die strukturellen Veränderungen einer gleichsam totalen Digitalisierung der zivilen Lebenswelt sind elementar und existentiell sowohl für das Verhältnis von demokratischer Bürgergesellschaft und rechtsstaatlichem Staatswesen, als auch für die ökonomischen Beziehungen der Bürger als Wirtschaftssubjekte zu den Unternehmen in den Marktbeziehungen und allgemein der Bürger als Gestalter der gesellschaftlichen Kultur. “ (Text Daten. Debatten)

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Globale Digitalisierung und

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Globale Digitalisierung und universale Menschenrechte „In der offenen Gesellschaft einer rechtsstaatlichen Demokratie bereitet ein an Vernunft und Verantwortung ausgerichteter Gestaltungswille der Bürger den Boden für die gesellschaftliche Kreativität eines bürgerlichen Engagements, die Digitalisierung und Vernetzung der Zivilgesellschaft, die kein Naturereignis ist, im globalen Bürgerinteresse zu organisieren und rechtlich zu gestalten. Die Globalisierung der digitalen Gesellschaft birgt die Chance, die Vielfalt der verschiedenen Kulturen in einem zivilisatorischen Gestaltungsprozess der Digitalisierung und Vernetzung zu verständigen. Das gilt selbst für den universalen Geltungsanspruch als eine Dimension der Menschenrechte - wie der Menschenwürde und der informationellen Selbstbestimmung im Datenrecht -, Grundrechte, die in der digitalen Welt einer inhaltlichen Konkretisierung und in der globalen Welt zugleich einer praktischen Konkordanz bedürfen. “ (Text Daten. Debatten)

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Digitale Verhaltensgenerierung als

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Digitale Verhaltensgenerierung als Zuordnungsprinzip Digitales Dateneigentum entsteht, wenn eine digitale Verhaltensgenerierung der Daten vorliegt und weil eine digitale Verhaltenskommunikation der Bürger gegeben ist. Der Datenursprung und Datenbezug der Verhaltensgenerierung kennzeichnen digitale Daten der Bürger.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Anwendungsbereich der digitalen

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Anwendungsbereich der digitalen Eigentumsordnung Der Anwendungsbereich der Theorie eines repräsentativen, kontinuierlichen und zeitlichen Dateneigentums als ein digitales Bürgerrecht umfasst die Gesamtheit aller Informationsdaten, die auf einer (aktiven) Verhaltensgenerierung der Bürger beruhen. Dazu gehört auch das wesentliche Segment der personenbezogenen Daten im Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung. Sektoren von höchster Aktualität sind: - Digitale Mobilität und autonomes Fahren - Digitales Gesundheitswesen

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Verhaltensgenerierte Daten als

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Verhaltensgenerierte Daten als Rechtsgegenstand Die rechtliche Anerkennung der verhaltensgenerierten Daten der Bürger als ein immaterialgüterrechtlicher Rechtsgegenstand eines digitalen Eigentumsrechts geht von einem verfassungsrechtlichen und (oder zumindest) zivilgesellschaftlichen Geltungsanspruch der privatrechtlichen Eigentumsidee im Datenrecht der digitalen Bürgergesellschaft aus. Die immaterialgüterrechtliche Inhaltsbestimmung des digitalen Dateneigentums erfolgt rechtsmethodisch nach den Regeln der Konkretisierung des spezifischen Gegenstands eines Immaterialgüterrechts nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Von der Eigentumsidee

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Von der Eigentumsidee - Personale Anthropologie des Eigentums Der eigentumsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Legitimationsgrund der digitalen Bürgerrechte an verhaltensgenerierten Daten lokalisiert historisch eine Wegstrecke von der naturrechtstheoretischen zur grundrechtsdemokratischen Rechtskonstitution.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Rechtsinhalt und Rechtsstruktur

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Rechtsinhalt und Rechtsstruktur des digitalen Dateneigentums Unter Rückgriff auf die Freiheitsidee des Eigentums, verstanden als personale Teilhabe des Individuums an der Lebenswirklichkeit der Gesellschaft, ist das digitale Dateneigentum rechtsinhaltlich im Sinne einer zivilgesellschaftlichen Gestaltungskompetenz der Bürger zu regeln. Die digitalen Bürgerrechte treten an die Stelle einer traditionellen Rechtsverfügung.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Repräsentativprinzip und digitales

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Repräsentativprinzip und digitales Dateneigentum Die repräsentative Wahrnehmung von Bürgerrechten stellt ein ureigenes Prinzip der Organisation demokratischer Gesellschaftsordnungen dar. Ein eigentumsrechtliches Repräsentativsystem bedeutet die Wahrnehmung der Bürgerinteressen als Dateneigentümer durch Repräsentanten, die in einem Repräsentativorganisiert sind. Die (optionale) Implementierung eines Repräsentativorgans zur Wahrnehmung einer zivilgesellschaftlichen Gestaltungskompetenz der Bürger, deren Aufgabe die Wahrnehmung von Dateneigentumsrechten bei der Vereinbarung von Netznormen im Sinne einer Architektur der digitalen Räume ist, erfährt eine demokratische und rechtsstaatliche - gleichsam rechtsinstitutionelle - Legitimation.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Datenagentur als Repräsentativorgan

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Datenagentur als Repräsentativorgan – eine digitale Bürgerplattform Das organisationsrechtliche Pendant zur Rechtskonstitution eines repräsentativen Dateneigentums als ein digitales Bürgerrecht ist die Einrichtung einer Datenagentur als ein Repräsentativorgan der Bürger. Zivilgesellschaftstheoretisch handelt es sich um ein handlungsorientiertes und akteurzentriertes, normatives Instrument der Bürgerorganisation in der Zivilgesellschaft. Die Einführung eines neuen Rechtsinstrumentspricht einer im Konsultationsprozess zur europäischen Datenwirtschaft überwiegend erhobenen Forderung. Eine digitale Bürgerplattform zur Wahrnehmung der digitalen Bürgerrechte.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Regelungsgegenstand, Aufgaben und

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Regelungsgegenstand, Aufgaben und Organisationsstruktur einer Datenagentur Allgemeiner Regelungsgegenstand einer Datenagentur ist die Regulierung der Digitalwirtschaft. Das sind die Geschäftsmodelle und Geschäftsbereiche der Unternehmen der kommerziellen Produktion, Sammlung, Verbindung, Bearbeitung, Vernetzung und Vermarktung von verhaltensgenerierten Informationsdaten der Bürger. Die Datenagentur verhandelt als Repräsentativorgan der Bürger mit den Unternehmen die Digitalisierungsbedingungen einer digitalen Generierung der Bürgerdaten und deren weitere Verwendung.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Digitale Verhaltensstandards und

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Digitale Verhaltensstandards und transparente Algorithmen Die Vereinbarung von digitalen Verhaltensstandards („Netznormen“) - zur Herstellung von Transparenz der Art und des Einsatzes von Algorithmen: Finalität der Algorithmen - über den Zugang zu Datenbeständen und deren Operationalität stellt ein kooperatives Steuerungsinstrument einer zivilgesellschaftlichen Rechtsgestaltung dar. Rechtsgrundlage sind die Vorgaben einer (unionsrechtlichen) Datenrechtsakte.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Organisationsstruktur einer Datenagentur

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Organisationsstruktur einer Datenagentur Die Zusammensetzung der Datenagentur sollte die Pluralität der Zivilgesellschaft widerspiegeln. Die Datenagentur kann als empfehlendes oder als entscheidendes Gremium organisiert werden. Unabhängig von der Reichweite einer datengesetzlichen Kompetenzzuweisung besteht die demokratisch-rechtsstaatliche Integration der Organisationsstruktur der Datenagentur.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Einrichtung eines zweckgebundenen

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Einrichtung eines zweckgebundenen Datensondervermögens Als eine optionale Rechtsgestaltung wird die Einrichtung eines zweckgebundenen Datensondervermögens vorgeschlagen (subsidiär eine „Verwertungsgesellschaft Daten“). Die Verwendung des Sondervermögens sollte den Interessen der Bürger an der Digitalisierung und Vernetzung ihrer Lebenswelt zugute kommen. Denkbar ist eine Ausschüttung an zertifizierte Einrichtungen und Institutionen zum Zwecke der digitalen Bildung und Ausbildung, der digitalen Datensicherheit und der digitalen Infrastruktur.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Voltaire „Candide ou

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Voltaire „Candide ou l´optimisme“ (1759)

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Voltaire „Candide ou

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Voltaire „Candide ou l´optimisme“ (1759) – der letzte Satz des Romans: „Il faut cultiver notre jardin. “ – Multiple von Saskia Breitenreicher

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Start mit einem

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte Start mit einem PILOTPROJEKT Pilotprojekt 1: Digitales Gesundheitswesen Pilotprojekt 2: Digitale Mobilität und autonomes Fahren Vor und unabhängig von einer unionsrechtlichen und mitgliedstaatlichen Rahmenrechtsordnung der digitalen Bürgerrechte sollte sofort mit einem Pilotprojekt zu den digitalen Verhaltensstandards und der Transparenz der Algorithmen begonnen werden. Das digitale Dateneigentum der Bürger ist ein repräsentatives, kontinuierliches und zeitliches Immaterialgüterrecht sui generis.

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte „Recht ist Kultur

Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Universität Konstanz Dateneigentum heißt: Digitale Bürgerrechte „Recht ist Kultur und ereignet sich als Geschichte. “

Universität Konstanz Digitale Bürgerrechte in der Zivilgesellschaft Eine repräsentativ-demokratische Theorie des digitalen Dateneigentums der

Universität Konstanz Digitale Bürgerrechte in der Zivilgesellschaft Eine repräsentativ-demokratische Theorie des digitalen Dateneigentums der Bürger Professor em. Dr. Karl-Heinz Fezer Publikationen „Digitales Dateneigentum – Ein grundrechtsdemokratisches Bürgerrecht in der Zivilgesellschaft“ in: Stiftung Datenschutz (Hrsg. ), „Dateneigentum und Datenhandel“ Schriftenreihe Daten. Debatten, Band 3, 2019, S. 101 -160 „Repräsentatives Dateneigentum – Ein zivilgesellschaftliches Bürgerrecht“ Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. , Hrsg. Pencho Kuzev/Tobias Wangermann, 2018, 94 S.