Unterweisung gem 14 Gef Stoff V anhand der
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Unterweisung gemäß § 14 Gef. Stoff. V anhand der allgemeinen Betriebsanweisung des FB Chemie
Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Globally Harmonised System (GHS) (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (CLP))
Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Signalwörter Gefahr Warnung • relativer Gefährdungsgrad, signalisiert dem Nutzer potentielle Gefahr • zur Unterscheidung von Gefährdungskategorien • Auf dem Kennzeichnungsschild steht maximal nur ein Signalwort. Wird „Gefahr“ verwendet, erscheint „Warnung“ nicht
Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Gefahrenhinweise: H-Sätze (Hazard-Statements) • Bsp. : • H 301 „Giftig bei Verschlucken. “ H 300 „Tödlich bei Verschlucken. “
Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Sicherheitsratschläge: P-Sätze (Precautionary-Statements) • Bsp. : P 102 „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. “ • P 330 „Mund ausspülen“
Aufnahmewege in den Körper ● über die Lunge ● über die Haut und ● über die Mundschleimhaut sowie den Verdauungstrakt
Allgemeine Regeln zu Schutzmaßnahmen und Hygiene ● Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden! ● Grundsätzlich im Abzug arbeiten! ● Frontschieber geschlossen halten!
Explosions- und Zersetzungsgefahr z. B. bei org. und anorg. Aziden, Peroxiden oder Percarbonsäuren: ● Kleinstmengen ● Lederhandschuhe ● Schutzschild! Auch zu beachten: Implosionsgefahr von HV-Anlagen!
Das und : Die Schutzbrille! ● Schutzbrille mit gutem Tragekomfort, Seitenschutz, verstellbaren Bügeln und vor allem mit „Durchblick“! ● Für Brillenträger: Überbrille ● Optimum für Brillenträger: Schutzbrille mit optischen Gläsern (auf eigene Rechnung)
Kittel und Schutzhandschuhe ● Kittel ist Pflicht! (auch im Sommer) ● Ist ein Handschuh sinnvoll/notwendig/ vielleicht hinderlich? ● Merke: Den universellen Handschuh gibt es nicht!
Besonders gefährliche Stoffe (T, T+, kmr) ● Spezielle BA‘s mit dem Assistenten diskutieren und befolgen! ● Stoffe immer unter Verschluss aufbewahren! ● Arbeiten möglichst im „Nebenraum“ alleine im Abzug mit untergebauter Wanne durchführen.
Besonders gefährliche Stoffe II ● Arbeitsflächen peinlich sauber halten! Keine Lagerung von Chemikalien in Abzügen! ● Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz ist der beste Gesundheitsschutz! ● Abzüge sind keine Weihnachtsbäume!
Ordnung. . . ist nicht das halbe Leben. . . ●. . . aber im Labor ungemein wichtig!
Essen, Trinken & Rauchen. . . ●. . . ist im Labor strengstens verboten! ● Auch verboten: Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmitteln (keine Gummibärchen im Exsikkator!) ● Kaffee- oder Teekochen nur im Sozial- oder Schreibraum, der nicht nur chemie- sondern auch „kittel- und handschuhfreie Zone“ ist.
Vorschriften! Keine Märchen! (im Ordner „Arbeitssicherheit und Umweltschutz“) bzw. unter http: //www. uni-marburg. de/fb 15/sicherheit ● Stoffspezifische und Gruppenbetriebsanweisungen ● Betriebsanweisung für spezielle Geräte und Verfahren ● Richtlinien für Laboratorien (BGI-V 850) ● Hausordnung des Fachbereichs Chemie ● Brandschutzordnung der Philipps-Universität ● BGI/GUV-I 8666: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen ● GUV-I 8553: Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum
Kennzeichnung Standgefäße sind wie folgt zu beschriften: ● Name des Stoffes oder Komponenten bei Stoffgemischen ● Gefahrensymbole ● H- und P-Sätze mit breitem Tesafilm überkleben! : -)
Brennbare Flüssigkeiten. . . ●. . . sind Ursache der meisten schweren Laborunfälle ● Lagerung nur in Sicherheitsschränken! ● Gesonderte BA beachten, besonders für das Trocknen mit Alkalimetall! ● Vor allem aber: Zündquellen fernhalten!
Damit das Labor nicht so aussieht. . .
Chemikalienabfälle & Entsorgung I - Grundsätze ● Vermeidung von Abfällen durch Verkleinerung der Ansätze ● Gefährlichkeit reduzieren durch Verwendung weniger gefährlicher Edukte ● Abfälle wenn möglich in Wertstoffe umwandeln: z. B. Redestillation von chlorierten Lösungsmitteln und „Spülol“, Umkristallisation von Feststoffen, usw.
Chemikalienabfälle & Entsorgung II - Reaktive Abfälle ● Reaktive und besonders gefährliche Abfälle sind entsprechend den Betriebsanweisungen nach Beratung mit dem Assistenten oder dem Sicherheitsreferenten selbst zu vernichten. Darunter fallen zum Beispiel: I 2, P 4, Li, Na, K, R-Li, R-Mg. X, R 2 Zn, Peroxide, Azide, (komplexe) Metallhydride, usw.
Chemikalienabfälle & Entsorgung III - Lösungsmittel Abfälle ● Lösungsmittel, Wasser und gelöste organische Abfälle (p. H-neutral, 6 -8): schwarzer 10 -L-Plastik-Kanister ● Abgabe: Jeden Mittwoch, 14. 00 Uhr im Anlieferhof (UG)
Chemikalienabfälle & Entsorgung IV - Feststoffabfälle ● Feststoffe (verunreinigtes Glas, Chromatografiematerial, Papier, Handschuhe, etc. ): blaue 60 -L-Kunststofffässer mit Spannring ● Abgabe: Jeden Mittwoch, 14. 00 Uhr im Anlieferhof (UG)
Chemikalienabfälle & Entsorgung V - Schwermetallabfälle ● Schwermetalllösungen (wässrig mit möglichst wenig Lösungsmittel und p. H-neutral, 6 -8): 30 -L-Kanister (ggf. vorher im Zwischenlager bestellen, 25184) Abgabe s. o. ● Hg/As-Abfälle müssen gesondert gesammelt werden!
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe I - Pflichten vor Aufnahme der Arbeit Vor Aufnahme der Arbeit vertraut machen mit allen Notfalleinrichtungen: ● Not-/Augenduschen (Pflicht zum monatlichen Prüfen) ● Feuerlöscher (CO 2/Pulver) Sandschütte ● Verbandkasten
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe II - Vergiftung, Unwohlsein ● Bei Unfällen, Kontakt mit giftigen Stoffen bzw. allgemein bei Unwohlsein: Immer Notarzt rufen (Tel. 112) und verfügbare Informationen mitteilen ● Ersthelfer benachrichtigen (s. Notrufplan)! ● Praktikumsleiter und Sicherheitsreferenten umgehend informieren!
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe III - Brände, Verbrennungen, Verätzungen ● Person aus dem Gefahrenbereich bergen ● Not-/Augendusche benutzen (mind. 10 Minuten!) ● durch Gefahrstoffe verschmutzte Kleidung ablegen/entfernen und betroffene Körperstellen mit viel Wasser, ggf. mit PEG 400 waschen, jedoch niemals mit Lösungsmitteln oder Chemikalien! ● Entstehungsbrände Brände löschen ● Grundsatz: Personenrettung geht vor Sachschutz! Immer auf die eigene Sicherheit achten!
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe IV - Feueralarm I Bereichsalarm! (ausgelöst durch Rauchmelder) -> Nur der Bereich des Alarms und die Nachbarbereiche werden alarmiert! Entstehungsbrand mit Feuerlöscher o. ä. löschen. Dabei auf die eigene Sicherheit achten!
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe V - Feueralarm II ● Arbeitsplatz sichern, Gas/Strom abstellen ● Fachbereich auf dem kürzesten Fluchtweg in Richtung ungefährdeter Sammelplätze verlassen ● keine Aufzüge benutzen! ● Kontrolle, ob sich alle Personen versammelt haben bzw. wer vermisst wird ● ggf. Mitteilung an die Feuerwehrleute ● Alle an Löscharbeiten beteiligten Personen sammeln sich vor der BMZ beim Haupteingang Nord
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe VI - Lebensfunktionen, Fürsorge ● ● ● Atmung beobachten Kreislauf beobachten stabile Seitenlage Blutungen stillen Notverband anlegen Verletzte(n) nicht allein lassen ● Warm halten! Schocklage? ● Kontakt mit gefährlichen Stoffen meiden! ● Schutzausrüstung benutzen! Immer auf eigene Sicherheit achten!
Gefährliche Situationen / Erste Hilfe VII - Notruf, Krankentransport ● Tel. 112 oder 62487 ● Immer angeben: wer anruft, von wo und was passiert ist ● Rettungsteam am Eingang in Empfang nehmen und zum Verletzten begleiten. ● Informierte Person muss den Transport begleiten! Wichtig: Immer schön cool bleiben! Sicherheitsreferent: Telefon: 23333
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