Unterweisung gem 14 Gef Stoff V anhand der

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Unterweisung gemäß § 14 Gef. Stoff. V anhand der allgemeinen Betriebsanweisung des FB Chemie

Unterweisung gemäß § 14 Gef. Stoff. V anhand der allgemeinen Betriebsanweisung des FB Chemie

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Globally Harmonised System (GHS) (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (CLP))

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Globally Harmonised System (GHS) (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (CLP))

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Signalwörter Gefahr Warnung • relativer Gefährdungsgrad, signalisiert dem Nutzer potentielle Gefahr

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Signalwörter Gefahr Warnung • relativer Gefährdungsgrad, signalisiert dem Nutzer potentielle Gefahr • zur Unterscheidung von Gefährdungskategorien • Auf dem Kennzeichnungsschild steht maximal nur ein Signalwort. Wird „Gefahr“ verwendet, erscheint „Warnung“ nicht

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Gefahrenhinweise: H-Sätze (Hazard-Statements) • Bsp. : • H 301 „Giftig bei

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Gefahrenhinweise: H-Sätze (Hazard-Statements) • Bsp. : • H 301 „Giftig bei Verschlucken. “ H 300 „Tödlich bei Verschlucken. “

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Sicherheitsratschläge: P-Sätze (Precautionary-Statements) • Bsp. : P 102 „Darf nicht in

Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen Sicherheitsratschläge: P-Sätze (Precautionary-Statements) • Bsp. : P 102 „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. “ • P 330 „Mund ausspülen“

Aufnahmewege in den Körper ● über die Lunge ● über die Haut und ●

Aufnahmewege in den Körper ● über die Lunge ● über die Haut und ● über die Mundschleimhaut sowie den Verdauungstrakt

Allgemeine Regeln zu Schutzmaßnahmen und Hygiene ● Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut, Augen und

Allgemeine Regeln zu Schutzmaßnahmen und Hygiene ● Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden! ● Grundsätzlich im Abzug arbeiten! ● Frontschieber geschlossen halten!

Explosions- und Zersetzungsgefahr z. B. bei org. und anorg. Aziden, Peroxiden oder Percarbonsäuren: ●

Explosions- und Zersetzungsgefahr z. B. bei org. und anorg. Aziden, Peroxiden oder Percarbonsäuren: ● Kleinstmengen ● Lederhandschuhe ● Schutzschild! Auch zu beachten: Implosionsgefahr von HV-Anlagen!

Das und : Die Schutzbrille! ● Schutzbrille mit gutem Tragekomfort, Seitenschutz, verstellbaren Bügeln und

Das und : Die Schutzbrille! ● Schutzbrille mit gutem Tragekomfort, Seitenschutz, verstellbaren Bügeln und vor allem mit „Durchblick“! ● Für Brillenträger: Überbrille ● Optimum für Brillenträger: Schutzbrille mit optischen Gläsern (auf eigene Rechnung)

Kittel und Schutzhandschuhe ● Kittel ist Pflicht! (auch im Sommer) ● Ist ein Handschuh

Kittel und Schutzhandschuhe ● Kittel ist Pflicht! (auch im Sommer) ● Ist ein Handschuh sinnvoll/notwendig/ vielleicht hinderlich? ● Merke: Den universellen Handschuh gibt es nicht!

Besonders gefährliche Stoffe (T, T+, kmr) ● Spezielle BA‘s mit dem Assistenten diskutieren und

Besonders gefährliche Stoffe (T, T+, kmr) ● Spezielle BA‘s mit dem Assistenten diskutieren und befolgen! ● Stoffe immer unter Verschluss aufbewahren! ● Arbeiten möglichst im „Nebenraum“ alleine im Abzug mit untergebauter Wanne durchführen.

Besonders gefährliche Stoffe II ● Arbeitsflächen peinlich sauber halten! Keine Lagerung von Chemikalien in

Besonders gefährliche Stoffe II ● Arbeitsflächen peinlich sauber halten! Keine Lagerung von Chemikalien in Abzügen! ● Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz ist der beste Gesundheitsschutz! ● Abzüge sind keine Weihnachtsbäume!

Ordnung. . . ist nicht das halbe Leben. . . ●. . . aber

Ordnung. . . ist nicht das halbe Leben. . . ●. . . aber im Labor ungemein wichtig!

Essen, Trinken & Rauchen. . . ●. . . ist im Labor strengstens verboten!

Essen, Trinken & Rauchen. . . ●. . . ist im Labor strengstens verboten! ● Auch verboten: Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmitteln (keine Gummibärchen im Exsikkator!) ● Kaffee- oder Teekochen nur im Sozial- oder Schreibraum, der nicht nur chemie- sondern auch „kittel- und handschuhfreie Zone“ ist.

Vorschriften! Keine Märchen! (im Ordner „Arbeitssicherheit und Umweltschutz“) bzw. unter http: //www. uni-marburg. de/fb

Vorschriften! Keine Märchen! (im Ordner „Arbeitssicherheit und Umweltschutz“) bzw. unter http: //www. uni-marburg. de/fb 15/sicherheit ● Stoffspezifische und Gruppenbetriebsanweisungen ● Betriebsanweisung für spezielle Geräte und Verfahren ● Richtlinien für Laboratorien (BGI-V 850) ● Hausordnung des Fachbereichs Chemie ● Brandschutzordnung der Philipps-Universität ● BGI/GUV-I 8666: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen ● GUV-I 8553: Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum

Kennzeichnung Standgefäße sind wie folgt zu beschriften: ● Name des Stoffes oder Komponenten bei

Kennzeichnung Standgefäße sind wie folgt zu beschriften: ● Name des Stoffes oder Komponenten bei Stoffgemischen ● Gefahrensymbole ● H- und P-Sätze mit breitem Tesafilm überkleben! : -)

Brennbare Flüssigkeiten. . . ●. . . sind Ursache der meisten schweren Laborunfälle ●

Brennbare Flüssigkeiten. . . ●. . . sind Ursache der meisten schweren Laborunfälle ● Lagerung nur in Sicherheitsschränken! ● Gesonderte BA beachten, besonders für das Trocknen mit Alkalimetall! ● Vor allem aber: Zündquellen fernhalten!

Damit das Labor nicht so aussieht. . .

Damit das Labor nicht so aussieht. . .

Chemikalienabfälle & Entsorgung I - Grundsätze ● Vermeidung von Abfällen durch Verkleinerung der Ansätze

Chemikalienabfälle & Entsorgung I - Grundsätze ● Vermeidung von Abfällen durch Verkleinerung der Ansätze ● Gefährlichkeit reduzieren durch Verwendung weniger gefährlicher Edukte ● Abfälle wenn möglich in Wertstoffe umwandeln: z. B. Redestillation von chlorierten Lösungsmitteln und „Spülol“, Umkristallisation von Feststoffen, usw.

Chemikalienabfälle & Entsorgung II - Reaktive Abfälle ● Reaktive und besonders gefährliche Abfälle sind

Chemikalienabfälle & Entsorgung II - Reaktive Abfälle ● Reaktive und besonders gefährliche Abfälle sind entsprechend den Betriebsanweisungen nach Beratung mit dem Assistenten oder dem Sicherheitsreferenten selbst zu vernichten. Darunter fallen zum Beispiel: I 2, P 4, Li, Na, K, R-Li, R-Mg. X, R 2 Zn, Peroxide, Azide, (komplexe) Metallhydride, usw.

Chemikalienabfälle & Entsorgung III - Lösungsmittel Abfälle ● Lösungsmittel, Wasser und gelöste organische Abfälle

Chemikalienabfälle & Entsorgung III - Lösungsmittel Abfälle ● Lösungsmittel, Wasser und gelöste organische Abfälle (p. H-neutral, 6 -8): schwarzer 10 -L-Plastik-Kanister ● Abgabe: Jeden Mittwoch, 14. 00 Uhr im Anlieferhof (UG)

Chemikalienabfälle & Entsorgung IV - Feststoffabfälle ● Feststoffe (verunreinigtes Glas, Chromatografiematerial, Papier, Handschuhe, etc.

Chemikalienabfälle & Entsorgung IV - Feststoffabfälle ● Feststoffe (verunreinigtes Glas, Chromatografiematerial, Papier, Handschuhe, etc. ): blaue 60 -L-Kunststofffässer mit Spannring ● Abgabe: Jeden Mittwoch, 14. 00 Uhr im Anlieferhof (UG)

Chemikalienabfälle & Entsorgung V - Schwermetallabfälle ● Schwermetalllösungen (wässrig mit möglichst wenig Lösungsmittel und

Chemikalienabfälle & Entsorgung V - Schwermetallabfälle ● Schwermetalllösungen (wässrig mit möglichst wenig Lösungsmittel und p. H-neutral, 6 -8): 30 -L-Kanister (ggf. vorher im Zwischenlager bestellen, 25184) Abgabe s. o. ● Hg/As-Abfälle müssen gesondert gesammelt werden!

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe I - Pflichten vor Aufnahme der Arbeit Vor Aufnahme

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe I - Pflichten vor Aufnahme der Arbeit Vor Aufnahme der Arbeit vertraut machen mit allen Notfalleinrichtungen: ● Not-/Augenduschen (Pflicht zum monatlichen Prüfen) ● Feuerlöscher (CO 2/Pulver) Sandschütte ● Verbandkasten

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe II - Vergiftung, Unwohlsein ● Bei Unfällen, Kontakt mit

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe II - Vergiftung, Unwohlsein ● Bei Unfällen, Kontakt mit giftigen Stoffen bzw. allgemein bei Unwohlsein: Immer Notarzt rufen (Tel. 112) und verfügbare Informationen mitteilen ● Ersthelfer benachrichtigen (s. Notrufplan)! ● Praktikumsleiter und Sicherheitsreferenten umgehend informieren!

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe III - Brände, Verbrennungen, Verätzungen ● Person aus dem

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe III - Brände, Verbrennungen, Verätzungen ● Person aus dem Gefahrenbereich bergen ● Not-/Augendusche benutzen (mind. 10 Minuten!) ● durch Gefahrstoffe verschmutzte Kleidung ablegen/entfernen und betroffene Körperstellen mit viel Wasser, ggf. mit PEG 400 waschen, jedoch niemals mit Lösungsmitteln oder Chemikalien! ● Entstehungsbrände Brände löschen ● Grundsatz: Personenrettung geht vor Sachschutz! Immer auf die eigene Sicherheit achten!

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe IV - Feueralarm I Bereichsalarm! (ausgelöst durch Rauchmelder) ->

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe IV - Feueralarm I Bereichsalarm! (ausgelöst durch Rauchmelder) -> Nur der Bereich des Alarms und die Nachbarbereiche werden alarmiert! Entstehungsbrand mit Feuerlöscher o. ä. löschen. Dabei auf die eigene Sicherheit achten!

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe V - Feueralarm II ● Arbeitsplatz sichern, Gas/Strom abstellen

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe V - Feueralarm II ● Arbeitsplatz sichern, Gas/Strom abstellen ● Fachbereich auf dem kürzesten Fluchtweg in Richtung ungefährdeter Sammelplätze verlassen ● keine Aufzüge benutzen! ● Kontrolle, ob sich alle Personen versammelt haben bzw. wer vermisst wird ● ggf. Mitteilung an die Feuerwehrleute ● Alle an Löscharbeiten beteiligten Personen sammeln sich vor der BMZ beim Haupteingang Nord

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe VI - Lebensfunktionen, Fürsorge ● ● ● Atmung beobachten

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe VI - Lebensfunktionen, Fürsorge ● ● ● Atmung beobachten Kreislauf beobachten stabile Seitenlage Blutungen stillen Notverband anlegen Verletzte(n) nicht allein lassen ● Warm halten! Schocklage? ● Kontakt mit gefährlichen Stoffen meiden! ● Schutzausrüstung benutzen! Immer auf eigene Sicherheit achten!

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe VII - Notruf, Krankentransport ● Tel. 112 oder 62487

Gefährliche Situationen / Erste Hilfe VII - Notruf, Krankentransport ● Tel. 112 oder 62487 ● Immer angeben: wer anruft, von wo und was passiert ist ● Rettungsteam am Eingang in Empfang nehmen und zum Verletzten begleiten. ● Informierte Person muss den Transport begleiten! Wichtig: Immer schön cool bleiben! Sicherheitsreferent: Telefon: 23333