Schule und Elternhaus Lernerfolg Eltern Erziehungsstil Lernanregungen Elternerwartungen

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Schule und Elternhaus

Schule und Elternhaus

Lernerfolg Eltern Erziehungsstil Lernanregungen Elternerwartungen Hausaufgabensituation Markus Neuenschwander, FHNW, 2010 Lp 30% Schulerfolg Kind

Lernerfolg Eltern Erziehungsstil Lernanregungen Elternerwartungen Hausaufgabensituation Markus Neuenschwander, FHNW, 2010 Lp 30% Schulerfolg Kind Eltern 70%

Zusammenarbeit Eltern Erziehung Schule Bildung

Zusammenarbeit Eltern Erziehung Schule Bildung

Gesetzlich Grundlage Zusammenarbeit Schule und Eltern Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Gesetzlich Grundlage Zusammenarbeit Schule und Eltern Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art. 31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)

Gesetzlich Grundlage Eltern Recht und Pflicht zu: Fürsorge Erziehung Unterhalt Ausbildung (Art. 301/302 ZGB)

Gesetzlich Grundlage Eltern Recht und Pflicht zu: Fürsorge Erziehung Unterhalt Ausbildung (Art. 301/302 ZGB) Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken ( Art. 32 VSG) Elternrat Zusammenarbeit: Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art. 31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG) Schule / Kindergarten Recht und Pflicht zu: Vermittlung von schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten (Art. 2 VSG) KG: Kind in Entwicklung fördern, in erweiterte Gemeinschaft einführen, Eintritt in Primarschule erleichtern (Art. 2 KGG) Berufsauftrag: Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten ( Art. 17. LAG) In Bezug auf Schule/KG: Zusammenarbeit mit Schule/KG (Art. 302 ZGB) Verantwortung für Kind auf Schulweg (Art. 6 KGV) Themen: • Hausaufgaben • Schulweg • Gesundheit • Mobbing • Medien • Regeln • Betreuung • Berufswahl In Bezug auf die Eltern: Unterstützung der Familie bei der Erziehung der Kinder (Art. 2 VSG) Information der Eltern über Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb (Art. 31 VSG) Schwergewichtig in den Bereichen: Religion Politik Ethik Moral Werthaltung (Art. 4 VSG) Schwergewichtig in den Bereichen: Gestaltung des Unterrichts, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden. (Art. 53 LAV) Beurteilung der Schüler. Innen (Art. 53 LAV)

gemeinsame Themen • • Hausaufgaben Schulweg Gesundheit Mobbing Medien Regeln Betreuung Berufswahl

gemeinsame Themen • • Hausaufgaben Schulweg Gesundheit Mobbing Medien Regeln Betreuung Berufswahl

Schulformen • Schulfestungen: Eltern wird der Zugang weitgehend verwehrt • bei Bedarf offene Schule:

Schulformen • Schulfestungen: Eltern wird der Zugang weitgehend verwehrt • bei Bedarf offene Schule: Eltern sind nur willkommen, wenn sie eingeladen sind • offene Schule: Eltern sind jederzeit willkommen und haben Einblick in die Schule • Partnerschule: Eltern werden als gleichwertige Partner ernst genommen, die Schule kooperiert aktiv mit den Eltern Werner Sacher; Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, 2014

Ziele der Elternmitwirkung • gewinnbringende, partnerschaftliche Zusammenarbeit • Kontakte, tragfähiges Vertrauensverhältnis und Transparenz zwischen

Ziele der Elternmitwirkung • gewinnbringende, partnerschaftliche Zusammenarbeit • Kontakte, tragfähiges Vertrauensverhältnis und Transparenz zwischen Eltern und Schule • wertschätzende Gesprächskultur • lernförderndes Schulklima • gemeinsame Verantwortung • gegenseitige Unterstützung • Kanalisierung der Elternanliegen Das Wohl der Kinder steht im Zentrum

Mitwirkung - Mitverantwortung Projekte • Kinderflohmarkt • Elternbildungsanlässe • Velocheck Zusammenarbeit • Pausenplatz •

Mitwirkung - Mitverantwortung Projekte • Kinderflohmarkt • Elternbildungsanlässe • Velocheck Zusammenarbeit • Pausenplatz • Aufgabenhilfe • Projektwoche • Berufswahltag Mitverantwortung • Jahresprogramm • Schulklima • Leitbild der Schule • Ressourcen einbringen

Grenzen der Elternmitwirkung • Interessen welche einzelne Kinder betreffen • Didaktik, Methodik, Lerninhalte des

Grenzen der Elternmitwirkung • Interessen welche einzelne Kinder betreffen • Didaktik, Methodik, Lerninhalte des Unterrichtes • disziplinarische Massnahmen • schulorganisatorische Massnahmen • Personalwesen • Aufsichts- und Kontrollpflicht • Qualifikationen • akute Konfliktlösungen

Elternverein Vorteile • Klare Strukturen, erfahrenes Team • einfachere Rekrutierung • engagierte Eltern Nachteile

Elternverein Vorteile • Klare Strukturen, erfahrenes Team • einfachere Rekrutierung • engagierte Eltern Nachteile • einseitige Interessen der Eltern • Erhöhte Schwelle für Eltern zum Mitmachen • das Thema Schule ist nur eines unter vielen • wenig Zusammenarbeit mit der Schule

Elternforum Vorteile • viele Eltern können erreicht werden • Mütter und Väter sind sehr

Elternforum Vorteile • viele Eltern können erreicht werden • Mütter und Väter sind sehr motiviert • schnelle Umsetzung von kurzen Projekten Nachteile • keine festen Strukturen • fehlende Verbindlichkeit • einseitige Interessen der Eltern • wenig Kontinuität

Elternrat Vorteile • Klare Strukturen und Regeln, grosse Kontinuität • Vertretung aller Alterstufen der

Elternrat Vorteile • Klare Strukturen und Regeln, grosse Kontinuität • Vertretung aller Alterstufen der Kinder • gute Durchmischung der Eltern • Verbindlichkeit und Akzeptanz gegenüber Schule und Behörden Nachteile • grosser Aufwand für Sitzungen und Administration • schwierigere Rekrutierung von Eltern, die sich für die ganze Schule engagieren

Organisation Schulpflege Elternrat Klassenvertretung Klasseneltern

Organisation Schulpflege Elternrat Klassenvertretung Klasseneltern

Ebenen der Zusammenarbeit Kanton Schule Eltern Erziehungsdirektion S&E Gemeinde Schulpflege Gesamtelternrat Schule Schulleitung Elternrat

Ebenen der Zusammenarbeit Kanton Schule Eltern Erziehungsdirektion S&E Gemeinde Schulpflege Gesamtelternrat Schule Schulleitung Elternrat Klassenlehrperson Klassenvertretung Kind Lehrperson Eltern

Voraussetzung • gegenseitige wertschätzende Haltung von Schulen, Behörden und Eltern • die partnerschaftliche Zusammenarbeit

Voraussetzung • gegenseitige wertschätzende Haltung von Schulen, Behörden und Eltern • die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Eltern(räte), der Schule und der Behörden wird gewünscht und akzeptiert • gemeinsame Ausarbeitung der Aufgaben und Kompetenzbereiche für eine win – win Situation

Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!

Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!

Eltern mit Wirkung GUTE SCHULEN ZUFRIEDENE ELTERN GLÜCKLICHE KINDER

Eltern mit Wirkung GUTE SCHULEN ZUFRIEDENE ELTERN GLÜCKLICHE KINDER