Kammerversammlung 20 05 08 Aktuelle Entwicklungen der psychotherapeutischen

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Kammerversammlung 20. 05. 08 Aktuelle Entwicklungen der psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten und stationären Feld

Kammerversammlung 20. 05. 08 Aktuelle Entwicklungen der psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten und stationären Feld Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen

Kammerversammlung 20. 05. 08 Gesundheitspolitische Weichenstellungen in 2009 Ø Gesundheitsfond tritt zum 1. Jan.

Kammerversammlung 20. 05. 08 Gesundheitspolitische Weichenstellungen in 2009 Ø Gesundheitsfond tritt zum 1. Jan. 2009 in Kraft: Herbst 2008 Festlegung des einheitlichen Kassenbeitrages Ø KBV fordert eine Anhebung der Honorarsumme um 4, 5 Milliarden € in 2009; Politik steht im Wort: Realistisch eher um 3 Mrd. € Ø Umstellung des Vergütungssystems: Im Rahmen des EBM kommt es zu einem einheitlichen Orientierungspunktwert. Ø Erfordert einen Zuschlag für alle psychotherapeutische Leistungen; Bemessungsgrundlage: Vergleichseinkommen der Fachärzte Ø Denn SGB V legt fest: Für die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen ist eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten.

Kammerversammlung 20. 05. 08 Einführung von Regelleistungsvolumina: Ø Psychotherapie bleibt Einzelleistung, d. h. genehmigungspflichtige

Kammerversammlung 20. 05. 08 Einführung von Regelleistungsvolumina: Ø Psychotherapie bleibt Einzelleistung, d. h. genehmigungspflichtige Psychotherapie unterliegt nicht dem RLV - bis 36 Sitzungen die Woche bleiben weiterhin möglich Ø Zur Zeit laufen noch Verhandlungen im Rahmen der KBV, welche Leistungen der RLV-Systematik unterworfen werden. Ziel: Möglichst viele der zeitgebundenen nicht antragspflichtigen Leistungen herauszunehmen. Denn: Psychotherapie Leistungen sind durch EBM bzw. PT-Richtlinien mengenbegrenzt.

Kammerversammlung 20. 05. 08 Wichtiger Hinweis zur Diagnostik: Ø Möglichst genau und umfassend diagnostizieren

Kammerversammlung 20. 05. 08 Wichtiger Hinweis zur Diagnostik: Ø Möglichst genau und umfassend diagnostizieren und verschlüsseln, auch Co- Morbiditäten angeben Ø Keine Restdiagnosen verwenden, z. B. Ø F 48. 9 Nicht näher bezeichnete neurotische Störung oder Ø F 99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen Ø GEK- Report 2008: 75, 6 % der Genehmigungen bei psychoanalytisch orientierten Psychotherapeuten enthielten die Diagnose F 48 „Andere neurotische Störungen“

Kammerversammlung 20. 05. 08 Honorarentwicklung im vertragspsychotherapeutischem Feld I Ø Senkung des Honorars für

Kammerversammlung 20. 05. 08 Honorarentwicklung im vertragspsychotherapeutischem Feld I Ø Senkung des Honorars für eine Psychotherapiestunde 74, 90 € auf 72, 66 zum 1. Jan. 2008 Ø Ursache: Erhöhung der Punktsumme im EBM 2008 auf 1755 Punkte, dadurch Neuberechnung des Punktwertes nach den Formeln des Bewertungsausschusses. Da es 2005 bei Heraufsetzung der Punktzahl von 1450 auf 1495 eine Neuberechnung nicht vorgenommen worden war, hatte sich damals das Honorar je Stunde von 72, 65 auf 74, 90 erhöht. Ø Durch Aufhebung der Konsultationsgebühr von 50 Punkten und der Ordinationsgebühr von 100 Punkten kam es zu einem weiteren Einkommensverlust von ca. 1 – 1, 50 € je Stunde seit dem 1. Jan. 2008 Ø Honorarverlust gesamt von ca. 4, 4 %

Kammerversammlung 20. 05. 08 Honorarentwicklung im vertragspsychotherapeutischem Feld II Ø Neuberechnung des Honorars zum

Kammerversammlung 20. 05. 08 Honorarentwicklung im vertragspsychotherapeutischem Feld II Ø Neuberechnung des Honorars zum 1. April 2008: Bewertungsausschuss aktualisierte auf Betreiben unserer psychotherapeutischen Vertreter das sogenannte Aufsatzjahr für die ärztlichen Vergleichseinkommen von 2002 auf 2006 Ø Führt zu einer Honorarsteigerung bundesweit um durchschnittlich 3 Prozent Ø Für Bremen steigt der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde von 72, 66 € auf ca. 74, 84 € ----------------------------------Ø 28. 05. 08: Beim BSG stehen 9 Klagen zur vertragspsychotherapeutischen Honorierung zur Entscheidung an!

Kammerversammlung 20. 05. 08 Entwicklung der Stationäre Versorgung in 2009 Ø Neugestaltung des Krankenhausfinanzierungsrecht

Kammerversammlung 20. 05. 08 Entwicklung der Stationäre Versorgung in 2009 Ø Neugestaltung des Krankenhausfinanzierungsrecht (Referentenentwurf in Vorbereitung) Ø Kernpunkte voraussichtlich: Ø Bundesweite Basisfallwerte Ø Monistische Finanzierung ausschließlich durch Kassen, d. h. weg vom dualen Finanzierungsystem durch Öffentliche Hand und Kassen Ø Novellierung der Psychiatrie- Personalverordnung Ø Bietet Chance: Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dort zu verankern

Kammerversammlung 20. 05. 08 Entwicklung der Vergütungen für angestellte Psychotherapeuten 1. Erhöhung der Tabellenentgelte

Kammerversammlung 20. 05. 08 Entwicklung der Vergütungen für angestellte Psychotherapeuten 1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD Ø Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht: Ø a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3, 1 v. H. (für Krankenhäuser um 1, 6 v. H. ) Ø b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2, 8 v. H. (für Krankenhäuser um 4, 3 v. H. ) also insgesamt in 2008/2009 um 5, 9 Prozent 2. Arbeitszeit Ø Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.