Rettungsfhigkeit fr hessische Lehrkrfte www hessen dlrg de

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Rettungsfähigkeit für hessische Lehrkräfte www. hessen. dlrg. de

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Lehrgangsinhalte § Begrüßung § Formalien § Rechtliche Grundlagen § Aspekte des Rettens § Grundlagen

Lehrgangsinhalte § Begrüßung § Formalien § Rechtliche Grundlagen § Aspekte des Rettens § Grundlagen Erste Hilfe § Praxis HLW § Rettungsschwimmen Praxis § Schwimmtechnik § Tief- und Streckentauchen § Anlandbringen § Abschlussübung www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 2

Formalien § Teilnehmerliste § Evaluations am Ende des Lehrgangs www. hessen. dlrg. de 03.

Formalien § Teilnehmerliste § Evaluations am Ende des Lehrgangs www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 3

Rechtliche Grundlagen Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung - Aufs. VO)

Rechtliche Grundlagen Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung - Aufs. VO) vom 11. Dezember 2013, Neufassung vom 22. 09. 14 „Die Aufsicht soll die Schülerinnen und Schüler vor Körper- und Sachschäden bewahren und verhindern, dass andere Personen durch sie Schaden erleiden. “ § 1 Abs. 2 Aufs. VO www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 4

Rechtliche Grundlagen § Lehrkräfte die Sport erteilen, müssen als Ersthelfer ausgebildet sein. (Auffrischung: MUSS

Rechtliche Grundlagen § Lehrkräfte die Sport erteilen, müssen als Ersthelfer ausgebildet sein. (Auffrischung: MUSS alle 5 Jahre) § 5 Abs. 4 Aufs. VO § Schwimmen und Wassersport haben ein erhöhtes Gefährdungspotential. § 20 Abs. 1 Aufs. VO § Beim Wassersport einschließlich des Schwimmens müssen alle Aufsichtspersonen schwimm- und rettungsfähig sein. § Die Rettungsfähigkeit wird i. d. R. durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze nachgewiesen. § 21 Abs. 5 Aufs. VO § Sie ist nach jeweils spätestens fünf Jahren erneut nachzuweisen! § Kräfte mit Nachweis älter 5 Jahre müssen bis 31. 07. 15 auffrischen www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 Stand 25. 12. 14 5

Rechtliche Grundlagen § Aufsichtspersonen sollen als erste die Sportstätte betreten und als letzte verlassen!

Rechtliche Grundlagen § Aufsichtspersonen sollen als erste die Sportstätte betreten und als letzte verlassen! § Es dürfen nur betriebssichere Sportstätten genutzt werden. § Es ist sportgerechte Bekleidung zu tragen! § Schülerinnen und Schüler sind über die spezifischen Gefahren und die geltenden Verhaltensregeln zu informieren. § Die Notfalleinrichtungen des Bades müssen bekannt sein. § Die Aufsicht am Schwimmerbecken erfolgt i. d. R. von außerhalb des Wassers. www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 6

Rechtliche Grundlagen § Bei allen Wassersportarten müssen die Schüler die Anforderungen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens

Rechtliche Grundlagen § Bei allen Wassersportarten müssen die Schüler die Anforderungen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze erfüllen (sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen das Gefährdungspotential nicht ausgleichen). § Im Schwimmunterricht dürfen sich max. 20 Schüler pro Aufsichtsperson im Wasser befinden! § Schwimmunterricht im öffentlichen Badebetrieb ist nur bei abgetrennten Bahnen/Beckenteilen zulässig. § 20 Abs. 1 Aufs. VO www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 7

Aspekte des Rettens www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 8

Aspekte des Rettens www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 8

Aspekte des Rettens www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 9

Aspekte des Rettens www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 9

Aspekte des Rettens • Erkennen des Notfalls • Erfassen der Situation • Hilferuf •

Aspekte des Rettens • Erkennen des Notfalls • Erfassen der Situation • Hilferuf • Beginn der Rettung • Erreichen des Ertrinkenden • Transport • Anlandbringen • Sofortmaßnahmen www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 10

Erste Hilfe aus DLRG Erste Hilfe DVD die Videos § Intro § Bewusstlosigkeit §

Erste Hilfe aus DLRG Erste Hilfe DVD die Videos § Intro § Bewusstlosigkeit § Herz-Kreislauf-Stillstand Dieses Musterbild Entfernen oder austauschen, Dann unter ‚Bildschirmpräsentation‘ Und benutzerdefinierte Animation die Reihenfolge der Einblendung und den Effekt: „Rollen von lins“ wählen. § Musteraufzählung 20 pt www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 11

Erste Hilfe Praktisches Üben § Auffinden des Notfallpatienten § Seitenlage § HLW: Beatmung §

Erste Hilfe Praktisches Üben § Auffinden des Notfallpatienten § Seitenlage § HLW: Beatmung § HLW: Thorax. Kompressionen § HLW: Gesamtablauf Dieses Musterbild Entfernen oder austauschen, Dann unter ‚Bildschirmpräsentation‘ Und benutzerdefinierte Animation die Reihenfolge der Einblendung und den Effekt: „Rollen von lins“ wählen. § Musteraufzählung 20 pt jeweils nach Demonstration durch den Ausbilder www. hessen. dlrg. de 03. 06. 2021 12

m u d z a f b u A imm il e w T

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