Willkommen in der gymnasialen Oberstufe der RudolfKochSchule Lotar
Willkommen. . . in der gymnasialen Oberstufe der Rudolf-Koch-Schule Lotar Sommerlad, Koordinator SI => SII Bernhard Hofmann, Studienleiter
Themenübersicht u Ziel der gymnasialen Oberstufe u Gliederung der GO u Verbindlicher Unterricht (Einführungsphase) u Leistungsorientierungskurse u Fremdsprachen u Das musische Fach u Religionslehre u Wahlkurse u Zulassung zur Qualifikationsphase u Hinweise zur besonderen Beachtung I + II
Ziel der gymnasialen Oberstufe u Allgemeine Hochschulreife (Abitur) n Studierfähigkeit n Kenntnisse und Fähigkeiten für eine qualifizierte Berufsausbildung u Allgemeine Fachhochschulreife (schulischer Teil) n In der Regel nach Q 2 ohne Prüfung. n Anschließendes einjähriges Praktikum oder Berufsausbildung berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
Gliederung der GO u Einführungsphase (E 1 + E 2): n Unterricht im Klassenverband (=> Schwerpunktfach) n Leistungen in E 2 entscheiden über die Zulassung zur. . . u Qualifikationsphase (Q 1 bis Q 4): n Unterricht in Grund- und Leistungskursen (GK + LK) n schriftliche Abiturprüfung in den zwei LKs + einem GK, Präsentation oder mündliche Prüfung (Grundkurs), und mündliche Prüfung in einem weiteren Grundkurs. n Die Abiturnote ergibt sich aus den Leistungen in der Qualifikationsphase.
Verbindlicher Unterricht (Einführungsphase) u Aufgabenfeld I: n Deutsch, n zwei Fremdsprachen, n ein musisches Fach, u Aufgabenfeld II: n Politik und Wirtschaft, n Geschichte, n Religionslehre oder Ethik, u Aufgabenfeld III: n Mathematik, n Physik, Chemie, Biologie, u Sport.
Leistungsorientierungskurse Vorbereitung auf LKs => Klassenbildung nach Schwerpunktfächern (Lok 1): u Deutsch u Englisch u Geschichte u Politik und Wirtschaft u Mathematik u Biologie Vorbereitung auf 2. LK => Zusatzunterricht (Lok 2) in E 2 G Ein Leistungsfach muss eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
Fremdsprachen u Im Bereich der Fremdsprachen (s. Wahlformular, Punkt A) besteht die Möglichkeit. . . a) die beiden bisherigen Fremdsprachen weiterzuführen [2. (a)], b) die zweite Fremdsprache zu wechseln [2. (b)] oder c) die zweite Fremdsprache neu zu beginnen, falls sie bisher noch nicht Unterrichtsfach war [2. (c)] G Unterricht in einer in E 1 begonnenen Fremdsprache (b und c) ist Pflicht bis zum Abitur, im Falle von c) sind die Noten aus Q 3 und Q 4 in die Gesamtqualifikation einzubringen.
Das musische Fach Zur Wahl stehen (s. Wahlformular B): u Kunst, u Musik, u Darstellendes Spiel. G Abitur-Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, das in E 1 und E 2 belegt wurde. G Bitte unbedingt Erst- und Zweitwunsch angeben.
Religionslehre Zur Wahl stehen (s. Wahlformular C): u Evangelische Religionslehre, u Katholische Religionslehre, u Freireligiöse oder mosaische Religionslehre (nachmittags in den jeweiligen Gemeinden), u Ethik. G Abitur-Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, das in E 1 und E 2 belegt wurde. G Evangelische und katholische Religionslehre gelten jeweils als eigenständiges Fach.
Wahlkurse Zusätzlich kann gewählt werden (D): u Informatik, u Erdkunde. G Unterricht in diesen Fächern nachmittags G Informatik kann in Q 1 und Q 2 die zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft ersetzen. G Erdkunde kann Prüfungsfach sein.
Zulassung zur Qualifikationsphase u Mindestens 5 Punkte in jedem verbindlichen Fach u Höchstens zwei Minderleistungen - höchstens ein „Hauptfach“ - können ausgeglichen werden: n durch je mindestens 10 Punkte in einem vergleichbaren Fach (also Hauptfach mit Hauptfach). n durch je zweimal mindestens 7 Punkte. . . u Kein verbindliches Fach darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
Hinweise zur besonderen Beachtung I u Informatik oder Erdkunde nur positiv versetzungswirksam. u Informatik kann (noch) nicht als Prüfungsfach gewählt werden. u Eine Um- oder Abwahl ist weder im Wahlpflichtbereich (Fremdsprache, musisches Fach und Religionslehre) noch im Wahlbereich vorgesehen. u Ausnahmen: begründete Anträge an die Schulleiterin u LOK 2 wird am Ende von E 1 noch einmal gewählt.
Hinweise zur besonderen Beachtung II u Ein LK muss FS oder M oder Na. Wi sein u LK oder Prüfungsfach setzt durchgängigen Unterricht von E 1 bis Q 4 voraus. u zus. Voraussetzung für LK: mind. 5 P. in E 2. u Eine Einführung in das Kurssystem der Qualifikationsphase findet in E 2 statt. u Mittagessen: online über RKS-Homepage bestellen. u Zuschüsse über Teilhabe und Bildung nutzen!
Informationen im Netz RKS-Homepage: u http: //www. rudolf-koch-schule. de Diese Präsentation und weitere Informationen: u http: //www. rks. schulenoffenbach. de/~bhofmann_rks/index. htm Lehrpläne und rechtliche Grundlagen: u http: //www. kultusministerium. hessen. de/ Nicht vergessen: Abgabe der Wahlzettel spätestens am 04. 05. 2018
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