MODELLPROJEKT ANONYMER KRANKENSCHEIN 28 Mai 2016 Jahreshauptversammlung Flchtlingsrat

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MODELLPROJEKT ANONYMER KRANKENSCHEIN 28. Mai 2016, Jahreshauptversammlung Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. Dr. Maren Mylius,

MODELLPROJEKT ANONYMER KRANKENSCHEIN 28. Mai 2016, Jahreshauptversammlung Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. Dr. Maren Mylius, MPH Medinetz Hannover e. V.

Hintergrund Ø Das Konzept „Anonymer Krankenschein“ § Zwischenlösung bei bestehenden Bundesgesetzen § Niederschwelliger Zugang

Hintergrund Ø Das Konzept „Anonymer Krankenschein“ § Zwischenlösung bei bestehenden Bundesgesetzen § Niederschwelliger Zugang zur medizinischen Versorgung § Gleichstellung zu gesetzlich Krankenversicherten (Basis § 6 Asylb. LG, „Bremer Modell“) § „Anonymisierte Chipkarte“

Landtagsbeschluss 2 Kernelemente: 1. Modellprojekt „Anonymer Krankenschein“ in Kooperation… 2. Elektronische Gesundheitskarte: „Bremer Modell“

Landtagsbeschluss 2 Kernelemente: 1. Modellprojekt „Anonymer Krankenschein“ in Kooperation… 2. Elektronische Gesundheitskarte: „Bremer Modell“

Vergabestelle: FZH Linden Ø Trägerverein: „Gesundheitsversorgung für Papierlose“ Ø Vier Tage/Woche vormittags + ein

Vergabestelle: FZH Linden Ø Trägerverein: „Gesundheitsversorgung für Papierlose“ Ø Vier Tage/Woche vormittags + ein Tag nachmittags Ø Beratung, Vermittlung, Dokumentation Ø Evaluation, Sachberichte Ø„Projekt“ Ø Leistungsumfang Ø 500. 000€ pro Jahr für Hannover und Göttingen Ø Weitervermittlung Legalisierungsberatung Ø Beirat („Zwangsbesetzung“)

Krankenschein Angaben zur Person: Name: Code Vorname: Nym Geburtsdatum: 01. 0001 Behandlungsanlass Leistungsanspruch: „medizinisch

Krankenschein Angaben zur Person: Name: Code Vorname: Nym Geburtsdatum: 01. 0001 Behandlungsanlass Leistungsanspruch: „medizinisch Notwendigem auf Basis von…“

Krankenschein Auszug Asylbewerberleistungsgesetz: § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (1) Zur Behandlung

Krankenschein Auszug Asylbewerberleistungsgesetz: § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Kostenträger: Verein „Gesundheitsversorgung für Zur Beachtung für den Arzt/die Ärztin bzw. Therapeuten/Therapeutin Papierlose e. V. einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Behandlung Leistungsanspruch gilt für die gesundheitliche Besserung oder zur Linderung von Krankheiten. Dieser oder. Behandlungsschein Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu Kostenträger-Nr. : 09 827 (Hannover) Versorgung von medizinisch Notwendigem auf Basis des § 4 Asylb. LG (s. Rückseite). Über die Notwendigkeit der Versicherten-Nr. : gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Behandlung Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ entscheidet der/die behandelnde Arzt/Ärztin. Krankenhauseinweisungen, Verordnungen von Heil- und zur Person: Hilfsmitteln und Krankentransporte bedürfen der vorherigen 47, Angaben 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Name/Code Vorname: Absprache mit der Vergabestelle. Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus Abrechnungsmodalitäten Geburtsdatum: medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Abrechnung der ambulanten ärztlichen Leistungen erfolgt analog des EBM über die KV-Niedersachsen. Die anfallenden Kosten einschließlich Verordnungen trägt die ausstellende Vergabestelle aus dem von der Landesregierung Niedersachsen für diese Zwecke bereitgestellten Fonds. Weitere Informationen sind erhältlich unter: www. anonymisierterkrankenschein. de, bei Fragen wenden Sie sich bitte an die ausstellende Vergabestelle: Hannover Tel: 0511 -920 661 -94, Fax -95 (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Behandlungsschein für die ambulante Behandlung von Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. (3) _________________________ Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt (Behandlungsanlass) Gültigkeit des Behandlungsscheins Dieser eine Behandlungsschein gilt nur für die Dauer der auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Behandlung des bescheinigten Anlasses des Arztbesuches, längstens bis zum Ende des Quartals. Für die Erstattung Ort, Datum Unterschrift und Stempel Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzteärztlicher oder. Leistungen Zahnärzte erfolgen, richtet bei weiteren Erkrankungen ist ein sich neuer die Vergütung nach den Behandlungsschein erforderlich. am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und 132 e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet. Fundstelle: BGBl. I 2015, S. 1722 (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) Gültigkeit ab: 24. 10. 2015

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Vergabestelle ü ü „Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“ „Mittellosigkeit“ Behandelt wird: „medizinisch Notwendiges auf Basis des Asylb. LG“ Auskunftsbereitschaft: Dokumentation

Niedergelassene Ärzt. Innen Abrechnung Trägerverein

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Stand 25. Mai 2016 • 35 Beratungsanlässe, 28 Krankenscheine • 10 männlich, 11 weiblich

Stand 25. Mai 2016 • 35 Beratungsanlässe, 28 Krankenscheine • 10 männlich, 11 weiblich • Altersspanne: 2 Monate bis knapp über 50 Jahre

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Notfall bleibt Notfall Ø Direkt in ein Krankenhaus Ø Nachträgliche Kostenübernahme durch das Sozialamt Foto: Spital Netz Bern Ø Beachtung ärztliche Schweigepflicht!

Die Probleme Ø„Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“ Und die anderen? (Sammelunterkünfte, Unionsbürger. Innen, Visum, Scheinverweigerung

Die Probleme Ø„Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“ Und die anderen? (Sammelunterkünfte, Unionsbürger. Innen, Visum, Scheinverweigerung im Amt) Ø Begrenzung durch § 4 Asylb. LG und Wegfall § 6 Asylb. LG (Diabetes Pat. , art. Hypertonus, chron. Schmerzen, Krebspat. ) Ø Die Notfälle: Im Nachhinein Kostenübernahme und die Weiterbehandlung Ø „Detektiv-Arbeit“ ist ressourcen-intensiv Ø § 15 a Aufenth. G! Entbindungen? Ø Auseinandersetzungen mit MS

Teil 2 der Landtagsentschließung? 18. 12. 2014 „Bremer Modell“?

Teil 2 der Landtagsentschließung? 18. 12. 2014 „Bremer Modell“?