MehrMindermengenermittlung und abrechnung ab April 2016 Regionale Netzbetreibertreffen
Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung ab April 2016 Regionale Netzbetreibertreffen Dortmund, 16. Juni 2015 Sarah Lackmann, DRW-N-BW SEITE 1
Die Westnetz Gmb. H Kennzahlen Umsatz 5, 6 Mrd. € Mitarbeiter/innen 5. 200 Versorgte Fläche 50. 000 km² Netzlänge Strom 190. 000 km Netzlänge Gas 28. 000 km Kundenanschlüsse Strom 5. 000 Kundenanschlüsse Gas 500. 000 www. westnetz. de SEITE 2
Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz SEITE 3
Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz SEITE 4
Zielsetzung der neuen Prozesse Die Weiterentwicklung der Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr/Mindermengen Gas und Strom verfolgt folgende Ziele: Reduzierung der Anzahl der Verfahren (Monatsverfahren, Abgrenzungsverfahren, Stichtagsverfahren, zählpunktscharfes Verfahren) auf einheitliches, standardisiertes Verfahren Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Rechnung Harmonisierung der Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung für Strom und Gas Transparente Darstellung des Ermittlungsverfahrens für Mehr-/Mindermengen SEITE 5
Veröffentlichungen > Mitteilung vom 22. 01. 2015 hat die BNetz. A die Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht: http: //www. bundesnetzagentur. de/cln_1432/DE/Service. Funktionen/Beschlusskammer 6/BK 6_31_GPKE_und_Ge. Li. Gas/Mitteilung_Nr_ 46/Mitteilung_Nr 46_GPKE_Ge. Li_Gas_Inhalt. html? nn=269658 > Für die Sparte Strom wird im Netznutzungsvertrag laut Beschluss BK 6 -13 -042 vom 16. 04. 2015 auf die Prozessbeschreibung verwiesen. > Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung VIII wird die Darstellung der Prozesse im Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas verankert. Die neuen Regelungen werden ebenfalls im Hauptteil der Ko. V aufgenommen. > Der Fragenkatalog zu den Umsetzungsfragen wird zum 01. 10. 2015 und 01. 12. 2015 vom BDEW herausgegeben. > Die Datenformate für die neuen Prozesse werden zum 01. 04. 2015 bzw. zum 01. 10. 2015 von der BNetz. A veröffentlicht. SEITE 6
Inhalte der Prozessbeschreibung > Entsprechend der Prozessbeschreibung muss jede Mehr-/Mindermengenabrechnung vom NB* gegenüber dem LF* ab dem 01. 04. 2016, unabhängig vom in der Rechnung enthaltenen Leistungszeitraum, u. a. folgende Anforderungen erfüllen: lieferstellenscharf separat elektronisch neue Preisfindung > Zudem sind die lieferstellenscharfen bilanzierten Mengen und die lieferstellenscharfen Allokationslisten (Gas) vom NB zu übermitteln. > Darüber hinaus gelten ab dem 01. 04. 2016 verschiedene neue Regelungen für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zwischen NB und MGV*. > Für den Wechsel vom Altverfahren in das Zielverfahren gibt es verschiedene Übergangszenarien. * NB = Netzbetreiber * LF = Lieferant * MGV = Marktgebietsverantwortlicher SEITE 7
Rahmenbedingungen > Die beschriebenen Prozesse sind für Lieferstellen mit einem standardisierten Lastprofilverfahren anzuwenden. Hierunter fallen auch Pauschalanlagen. > Die Prozessbeschreibung gilt auch für Einspeisestellen, für die ein standardisiertes Lastprofilverfahren angewendet wird und die einem LF zugeordnet sind. > Für jede Energieflussrichtung ist eine eigene Mehr-/Mindermengenrechnung zu erstellen > Die Mehr-/Mindermengen werden immer gegenüber dem LF abgerechnet, auch wenn der Letztverbraucher seine Netznutzungsentgelte selbst entrichtet. > Jede Lieferstelle ist zu jedem Zeitpunkt genau einem LF zur Netznutzung und genau einem LF zur Bilanzierung zugeordnet. Die Zeiträume für Netznutzung und Bilanzierung eines LF müssen nicht übereinstimmen. SEITE 8
Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz SEITE 9
Umgang mit Allokationsersatzwerten > Der Allokationsersatzwert des MGV am Tag D für einen Bilanzkreis muss vom NB übernommen sowie transparent und nachvollziehbar auf die einzelnen Lieferstellen aufgeteilt werden. > Dies bedeutet, dass der NB eine mengengewichtete Anpassung der lieferstellenscharf bilanzierten Mengen vorzunehmen hat. Die lieferstellenscharfe Aufteilung des Allokationsersatzwertes erfolgt über die Anwendung des in der Prozessbeschreibung definierten Ersatzwertfaktors: > Dieser Ersatzwertfaktor wird für jede zugeordnete Lieferstelle im Bilanzkreis angewendet. Damit wird für jede Lieferstelle eine neue bilanzierte Menge für diesen Tag berechnet. SEITE 10
Lieferstellenscharfe Mengenermittlung > Für die Berechnung der Mehr-/Mindermengen wird je Lieferstelle die Entnahme/Einspeisemenge der bilanzierten Menge gegenübergestellt. – Mehr-/Mindermengenermittlung für Entnahmestellen: bilanzierte Menge - Entnahmemenge = Mehr-/Mindermenge – Mehr-/Mindermengenermittlung für Einspeisestellen: Einspeisemenge - bilanzierte Menge = Mehr-/Mindermenge > Ist der Wert der Mehr-/Mindermenge positiv, so handelt es sich um eine Mehrmenge. Ist er negativ, handelt es sich um eine Mindermenge: + Mehrmenge Mindermenge SEITE 11
Lieferstellenscharfe Mengenermittlung > Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der Entnahmemenge ist der Abrechnungszeitraum der relevanten Netznutzung. Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der Einspeisemenge ist der Zeitraum zwischen zwei vom NB veranlassten Zählerstandsermittlungen. > Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung der bilanzierten Menge ist der für den Abrechnungszeitraum der Netznutzung zugehörige Bilanzierungszeitraum unter Berücksichtigung von asynchronen Zeiträumen. > Der Mehr-/Mindermengenzeitraum wird definiert durch den frühesten Starttermin und den spätesten Endtermin der beiden Zeiträume „Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“. > Somit sind folgende Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Zeiträume von Netznutzung und Bilanzierung sind identisch (synchron) Fall 2: Zeiträume von Netznutzung und Bilanzierung sind nicht identisch (asynchron) SEITE 12
Mengenermittlung Fall 1: Synchron > Für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist der Abrechnungszeitraum der Netznutzung (Turnus) maßgeblich. Besteht keine Notwendigkeit, dass der Bilanzierungszeitraum vom Netznutzungszeitraum abweicht, ist der Bilanzierungszeitraum identisch zum Netznutzungszeitraum zu wählen. > Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung. Im Falle von Einspeisestellen ist der Auslöser die Übermittlung der Einspeisemenge im Rahmen einer Turnusablesung oder eines Lieferantenwechsels. > Beispiel: Im Netznutzungszeitraum des LF erfolgt eine Turnusablesung. 9. 000 k. Wh Abrechnungszeitraum der Netznutzung 7. 000 k. Wh Bilanzierungszeitraum Netznutzungszeitraum 01. 04. 16 07. 09. 16 Turnusablesung 14. 01. 17 Mehr-/Mindermengenzeitraum: 01. 04. 16 – 07. 09. 16 Synchrone Ermittlung Mindermenge: 2. 000 k. Wh SEITE 13
Mengenermittlung Fall 2 a: Asynchron > Der Abrechnungszeitraum der Netznutzung und der Bilanzierungszeitraum weichen voneinander ab. > Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung. > Beispiel: Ein LF meldet vor dem 15. WT im April 2016 einen Lieferbeginn zum 07. 04. 16 und nach dem 15. WT im Februar 2017 einen Lieferende zum 14. 02. 17. 19. 000 k. Wh Abrechnungszeitraum der Netznutzung 21. 000 k. Wh Bilanzierungszeitraum Netznutzungszeitraum 07. 04. 16 01. 05. 16 14. 02. 17 31. 03. 17 Mehr-/Mindermengenzeitraum: 07. 04. 16 – 31. 03. 17 Asynchrone Ermittlung Mehrmenge: 2. 000 k. Wh SEITE 14
Mengenermittlung Fall 2 b: Netznutzung ohne Bilanzierung > Netznutzung ohne Bilanzierung: Ist kein Bilanzierungszeitraum vorhanden, entspricht der Mehr-/Mindermengenzeitraum dem Netznutzungszeitraum. > Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung zum Ende der Netznutzung. > Beispiel: Ein LF meldet vor dem 15. WT im Mai 2016 einen rückwirkenden Lieferbeginn zum 01. 04. 16 und vor dem 15. WT des Mai 2016 ein Lieferende zum 30. 04. 16. Abrechnungszeitraum der Netznutzung 1. 000 k. Wh kein Bilanzierungszeitraum Netznutzungszeitraum 01. 04. 16 30. 04. 16 Mehr-/Mindermengenzeitraum: 01. 04. 16 – 30. 04. 16 Asynchrone Ermittlung Mindermenge: 1. 000 k. Wh SEITE 15
Mengenermittlung Fall 2 c: Bilanzierung ohne Netznutzung > Bilanzierung ohne Netznutzung: Ist kein Netznutzungszeitraum vorhanden, entspricht der Mehr-/Mindermengenzeitraum dem Bilanzierungszeitraum. > Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist das Ende des Bilanzierungszeitraums. > Beispiel: Ein LF „A“ meldet fristgerecht den Lieferbeginn zum 01. 04. 16 an. LF „B“ meldet nach dem 16. WT im März ebenfalls einen Lieferbeginn zum 01. 04. 16 an und LF „A“ stimmt der Abmeldungsanfrage des NB zu. keine Netznutzung für LF „A“ 1. 000 k. Wh Bilanzierungszeitraum für LF „A“ Netznutzungszeitraum für LF „A“ 01. 04. 16 30. 04. 16 Mehr-/Mindermengenzeitraum: 01. 04. 16 – 30. 04. 16 Asynchrone Ermittlung Mehrmenge: 1. 000 k. Wh SEITE 16
Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz SEITE 17
Preisermittlung und -veröffentlichung Im sogenannten Kalkulationsmonat wird der Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat, der auf den Kalkulationsmonat folgt, ermittelt. Der Preis wird spätestens bis zum 10. WT* des Kalkulationsmonats veröffentlicht. Dabei wird auch gekennzeichnet, für welchen Anwendungsmonat der Preis zu verwenden ist. Strom: Der BDEW auf Basis der Börsenpreise (EPEX Spot) den Mehr-/Mindermengenpreis. Gas: Die MGV auf Basis der täglichen Differenzmengenpreise je Marktgebiet den bundesweit einheitlichen Mehr-/Mindermengenpreis Beim Mehr-/Mindermengenpreis handelt sich um einen symmetrischen Preis, der für die Mehrmengen und für die Mindermengen identisch ist. * 15. WT gemäß Leitfaden BKM SEITE 18
Anwendung des Mehr-/Mindermengenpreises > Beispiel: Der Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat Mai 2017 (grün) ist ein gemittelter 12 -Monatswert des Zeitraumes April 2016 bis einschließlich März 2017 (orange), der im Kalkulationsmonat April 2017 (gelb) ermittelt und veröffentlicht wird und als Mehr-/Mindermengenpreis für den Anwendungsmonat Mai 2017 gekennzeichnet ist. > Für alle Lieferstellen mit einem Ende des Mehr-/Mindermengenzeitraums im Mai 2017 wird der Preis für den Anwendungsmonat Mai herangezogen. SEITE 19
Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz SEITE 20
Rechnungsstellungsfristen Strom frühester Termin spätester Termin Nach Ablauf des 29. Werktags, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet. 22. Werktage nach Ende der Clearingfrist* gemäß Ma. Bi. S für den Monat in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet. *solange gemäß Ma. Bi. S eine Korrekturbilanzkreisabrechnung vorgesehen ist, gilt hier das Ende der Clearingfrist zur Korrekturbilanzkreisabrechnung. Gas Nach Ablauf des zweiten Monats, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet (M+2 M). Ende des dritten Monats, nach Ende des Monats in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet (M+3 M). Die Frist „spätester Termin“ muss nicht abgewartet werden. Der Rechnungsversand erfolgt unverzüglich nach dem „frühesten Termin“ und dem Vorliegen valider Daten. SEITE 21
Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und LF NB lieferstellenscharfe Allokationsliste Gas (ab M+2 M, vor Übermittlung der Rechnung) LF bilanzierte Menge (10. WT vor Übermittlung der Rechnung*) lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermengenrechnung (*) Zahlungs- / Nichtzahlungsavis (unverzüglich, spätestens 10. WT nach Rechnungseingang) Storno * siehe Rechnungsstellungsfristen SEITE 22
Übermittlung der lieferstellenscharfen Allokationsliste im Zielprozess > Der LF kann die monatliche Übermittlung einer tages- und lieferstellenscharfen Aufstellung der Allokationsmengen für die Zukunft frühestens ab dem aktuellen Liefermonat beim Netzbetreiber abonnieren. > Der NB übermittelt die angeforderte Allokationsliste vor dem Versand der Mehr. Mindermengenrechnung für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat bilanziell zugeordnet sind. > Die Übermittlung der Allokationsliste erfolgt monatlich – ab dem Monat, für den die Allokationsliste angefordert wurde – jeweils im dritten Monat nach dem Liefermonat und – vor Versand der ersten Mehr-/Mindermengenrechnung, deren Mehr-/Mindermengenzeitraum diesen Monat enthält. > Die Summe der Tageswerte aus der Allokationsliste kann aufgrund von Rundungsdifferenzen um max. 1 k. Wh von der bilanzierten Menge je Lieferstelle für den Mehr-/Mindermengenzeitraum abweichen. SEITE 23
Übermittlung der lieferstellenscharfen Allokationsliste für den Übergang > Der LF kann für alle durch ihn belieferten Lieferstellen beim NB die lieferstellen- und tagesscharfe Allokationsliste anfordern. Wünscht ein LF diese auch für den Übergangszeitraum bzw. ab dem Umstellungstermin des NB , so muss er diese vor dem 01. 04. 2016 beim NB abonnieren. Im Einzelnen gilt folgendes: – Bestellung der rückwirkenden Allokationslisten durch den LF im Zeitraum vom 01. 10. 2015 bis 31. 03. 2016. Diese Anforderung bezieht sich auf eine Übermittlung der Listen für die Monate ab Beginn des Übergangszeitraums. – Nach Anforderung durch den LF kann der NB direkt mit der Übermittlung der Allokationslisten beginnen, muss dies jedoch bis spätestens vor der Mehr/Mindermengenabrechnung des Übergangszeitraums abgeschlossen haben. – Nach erstmaliger Übermittlung der Allokationslisten erfolgt die Übermittlung monatlich bis zur Beendigung des Abonnements, auch über den 01. 04. 2016 hinaus. – Der NB stellt sicher, dass für alle Mehr-/Mindermengenabrechnungen ab dem 01. 04. 2016 die angeforderten lieferstellenscharfen Allokationslisten übermittelt werden. Ausgenommen sind Korrekturrechnungen nach dem Altverfahren. SEITE 24
Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV NB Mehr-/Mindermengenmeldung je Netzkonto (Aggregation je Anwendungsmonat) MGV Mehr-/Mindermengenrechnung in Papierform Rückmeldung bei unplausiblen Mengen Ggfs. neue Mehr-/Mindermengenmeldung und Storno * siehe Rechnungsstellungsfristen SEITE 25
Inhalt Einleitung Mehr-/Mindermengenermittlung Mehr-/Mindermengenpreise Mehr-/Mindermengenabrechnung Umsetzung bei der Westnetz SEITE 26
Vorgehen zur Umsetzung > Implementierung einer Abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe (Prozess und IT) – Netznutzungsabrechnung – Bilanzierung – Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung – Rechnungswesen – Systemmanagement, Anforderungs- und Prozessmanagement > Erstellung von Umsetzungskonzepten (Standard vs. Eigenentwicklung) > Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Softwareanbietern SAP und robotron – Beide Softwarelösungen wurden vorgestellt und werden bewertet (Prozess, IT, Kosten) – Endgültige Systementscheidung wird kurzfristig getroffen > Workshops zur organisatorischen Zuordnung der neuen Prozesse sowie Detailklärung der internen Abwicklung SEITE 27
Herausforderungen bei der Westnetz Datenvolumen: 5 Mio. Zählpunkte Zeit für die Umsetzung ist knapp Einbindung von Pachtgebieten Implementierung der neuen Prozesse für das DL-Geschäft Übergang von alt zu neu für alle Verfahren umzusetzen Implementierung in die vorhandene IT-Landschaft Fachbereichsübergreifende Prozessanpassung Neues Personalkonzept Parallelbetrieb alt & neu erforderlich Korrekturprozess für das Altverfahren muss weiterhin bedient werden Verarbeitung gemischter REMADV ist problematisch Abwicklung von „Sonderprozessen“ SEITE 28
IT-Umsetzung bei der Westnetz aktue ller A rbeits stand Abrechnungs. System Netznutzungsabrechnung Anfrage Bila-Menge EDMSystem Bilanzierungsrelevante Stammdaten Berechnung Mehr-/Mindermenge Erzeugung & Versand Bila-Menge (MSCONS) Berechnung Bila-Menge Erzeugung Allokationsliste Versand Allokationsliste (MSCONS) SEITE 29
IT-Umsetzung bei der Westnetz Abrechnungs. System aktue ller A rbeits stand Verarbeitung Avis (REMADV) Erzeugung & Versand Rechnung LF (INVOICE) Erzeugung & Versand Bila-Menge (MSCONS) Erzeugung & Versand Papierrechnung MGV Erzeugung & Versand Me. Mi-Meldung (SSQNOT) EDMSystem Versand Allokationsliste (MSCONS) SEITE 30
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den neuen Prozess! Sarah Lackmann Netzwirtschaft Bilanzierung/Bewirtschaftung Florianstraße 15 - 21, 44139 Dortmund T extern +49 231 438 -2298 Sarah Lackmann, DRW-N-BW SEITE 31
- Slides: 31