Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks fr
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Entwicklung von bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteinen aus Ausbildungsberufen des Handwerks Lisa Rotthowe Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Themenschwerpunkte: Ausgangslage und Zielsetzung Vorgaben für Qualifizierungsbausteine in der Praxis
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Ausgangslage: Grundprobleme Ca. 1, 3 Millionen junge Menschen ohne Berufsqualifikation Partieller Fachkräftemangel, demographische Entwicklung Wachsende berufliche Anforderungen Ineffizienz, fehlende Verzahnung der bisherigen Berufsausbildungsvorbereitung mit der Ausbildung Schulleistungsschwächen (PISA usw. )
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Qualifizierungsbausteine: Erwartete Vorteile die Erleichterung des Einstiegs in berufliche Lernprozesse für lernungewohnte Jugendliche Verbesserung der Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verstärkte Einbindung von Betrieben zeitliche Überschaubarkeit und Transparenz im Lernprozess Verringerung von Ausbildungsabbrüchen
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Ausgangslage: Rechtliche Veränderungen Änderung des BBi. G - zum Januar 2003: § 1 - Einbinden der Berufsausbildungsvorbereitung als Bestandteil der Berufsbildung §§ 68 ff. - Rechtliche Regelung der Berufsausbildungsvorbereitung bezüglich Personenkreis, Anforderungen, Qualifizierungsbausteinen, Bescheinigung, Überwachung, Beratung Erlass der BAVBVO - Juli 2003: Die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung regelt insbesondere die Bescheinigung der in QB erworbenen Qualifikation sowie die Inhalte des Qualifizierungsbildes und des Zeugnisses Neues Fachkonzept - Anfang 2004: Veröffentlichung des Neuen Fachkonzeptes für die Förderstruktur der Berufsvorbereitenden Maßnahmen durch die BA
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Bisherige Praxis der Qualifizierungsbausteine Probleme durch: Nebeneinander unterschiedlichster Bausteinkonzepte kostenträchtige Parallelentwicklungen (Curricula, Medien etc. ) hoher Begutachtungsaufwand der Kammern Einführung von „Ausbildungsberufen“ durch die Hintertür Folge: Chaos, Intransparenz und Ressourcenvergeudung
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Anforderungen an QB gemäß § 3 BAVBVO. . . befähigt zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer anerkannten Berufsausbildung ist. . . hat einen klaren und verbindlichen Bezug zu Ausbildungsordnung/ Ausbildungsrahmenplan . . . ist eine inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheit Ein Qualifizierungsbaustein. . . schließt mit einer Leistungsfeststellung und einem Kompetenznachweis ab . . . umfasst eine Dauer von mindestens 140 und höchsten 420 Zeitstunden . . . vermittelt Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit . . . beschreibt Qualifizierungsergebnisse und lässt Freiräume für die methodische Realisierung
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Auswahl geeigneter Ausbildungsberufe Aspekte, die bei der Auswahl der Ausbildungsberufe für die Entwicklung von QB beachtet werden sollten: ð Die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Beruf ð Die Relation der Bewerber zu den offenen Ausbildungsstellen ð Entwicklung der Zahl der Ausbildungsverträge ð Arbeitsmarktverwertbarkeit (Chancen für eine Berufstätigkeit nach der Ausbildung) ð Die regionalen Voraussetzungen ð Die von Auszubildenden erwartete schulische Vorbildung ð Zukunftsorientiertheit der Berufe (vgl. dazu www. good-practice. de/bbigbausteine)
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Qualifizierungsbausteine für 21 Berufe im Handwerk Bisher erstellt wurden über 120 Qualifizierungsbausteine aus den Berufen: üTischler/in (9 QB) üMaurer/in (8 QB) üMetallbauer/in (6 QB) üFriseur/in (6 QB) üAnlagenmechaniker/in SHK (6 OB) üZweiradmechaniker/in (6 QB) üBäcker/in (5 QB) üStraßenbauer/in (5 QB) üRaumausstatter/in (5 QB) üFachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (6 QB) üElektroniker/in (6 QB) üGebäude- und Objektbeschichter/in (8 QB) üZimmerer/in (6 QB) üDachdecker/in (8 QB) üMaßschneider/in (4 QB) üKfz-Mechatroniker/in (5 QB) üGebäudereiniger/in (5 QB) üFleischer/in (4 QB) üBürokaufmann/frau (5 QB) üAugenoptiker/in (3 QB) üKonditor/in (8 QB)
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Vorgaben für das Qualifizierungsbild Gemäß § 3 Abs. 2 - Anlage 1 enthält das Qualifizierungsbild die folgenden Angaben: 1. Bausteinbezeichnung 3. Qualifizierungsziel 2. Ausbildungsberuf 4. Vermittlungsdauer 5. Die zu vermittelnden Tätigkeiten mit der Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmensplanes 6. Angaben zur Art der Leistungsfeststellung 7. Bestätigungsvermerk der zuständigen Stelle (Kammer) Hinweise: - Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses - Der Bestätigungsvermerk der zuständigen Stelle (Kammer) richtet sich auf die Übereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des § 3 der BAVBVO
Entwicklung bundeseinheitlicher Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks für die Ausbildungsvorbereitung und die berufliche Nachqualifizierung Art der Leistungsfeststellung Die BAVBVO gibt vor, dass im Qualifizierungsbild die Art der Leistungsfeststellung festzuhalten ist. Weitergehende Vorgaben sind dort nicht enthalten. ð Daraus folgt, dass verschiedene Formen der Leistungsfeststellung möglich sind. ð Die Leistungsfeststellung dient dazu, zu prüfen, mit welchem Erfolg das Qualifizierungsziel erreicht wurde. Da das Qualifizierungsziel sich auf die Beherrschung konkreter Tätigkeiten erstreckt, stehen für die Zielgruppen Formen wie Beobachtung, mündliche Erfolgskontrolle, Arbeitsproben, im Vordergrund
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