Aktuelle Themen aus dem KVJSLandesjugendamt Jahrestagung der Trger

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Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und

Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung vom 15. – 16. 03. 2018 Reinhold Grüner, komm. Leiter des KVJS-Landesjugendamtes 1

BTHG und Jugendhilfe Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII Fallzahlen in Baden-Württemberg 2015 Teil-

BTHG und Jugendhilfe Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII Fallzahlen in Baden-Württemberg 2015 Teil- oder vollstat. Hilfen 2. 425 Sonstige ambulante Hilfen 7. 998 Hilfen nach § 35 a SGB VIII insges. 10. 423 2

BTHG – Auswirkungen auf die Jugendhilfe • Leistungsformen bleiben im Wesentlichen gleich bis 01.

BTHG – Auswirkungen auf die Jugendhilfe • Leistungsformen bleiben im Wesentlichen gleich bis 01. 2020, • Abschaffung gemeinsamer Servicestellen, dafür Einrichtung von Ansprechstellen, • Teilhabeplanverfahren ergänzt Hilfeplanverfahren, • kein Gesamtplanverfahren, • Teilhabeverfahrensbericht ab 01. 2019. 3

Teilhabeverfahrensbericht Detaillierte Meldepflichten für Jugendämter über Oberste Landesjugendbehörden an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. •

Teilhabeverfahrensbericht Detaillierte Meldepflichten für Jugendämter über Oberste Landesjugendbehörden an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. • Ab 01. 2018: Pilotjugendämter, • ab 01. 2019: alle Jugendämter. 4

Teilhabeverfahrensbericht § 41 SGB IX Unter anderem: • • Die Anzahl der gestellten Anträge

Teilhabeverfahrensbericht § 41 SGB IX Unter anderem: • • Die Anzahl der gestellten Anträge differenziert nach Leistungsgruppen, in wie vielen Fällen die Fristen des § 14 SGB IX nicht eingehalten wurde, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung des Gutachtenauftrages in Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 3 und der Vorlage des Gutachtens, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Antragseingang und der Erledigung, die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungsbescheides und dem Beginn der Leistungen, die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen, die Anzahl der Rechtsbehelfe. 5

BTHG – Aktivitäten des KVJS-Landesjugendamts • Rundschreiben Nr. Dez. 4 -21/2017 vom 24. 11.

BTHG – Aktivitäten des KVJS-Landesjugendamts • Rundschreiben Nr. Dez. 4 -21/2017 vom 24. 11. 17 • Vertretung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation über die BAG Landesjugendämter, • Mitwirkung bei den Fachtagen, Regionalveranstaltungen und Arbeitsgruppen des Dezernat 2, • bei Bedarf Errichtung eigener Arbeitsgruppen zu jugendhilfespezifischen Fragestellungen. 6

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe • Neue modellhafte Vorhaben mit der Aussicht auf Übertragbarkeit

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe • Neue modellhafte Vorhaben mit der Aussicht auf Übertragbarkeit werden gefördert, • 400. 000 € / Jahr im Haushalt eingestellt, Förderung bis zu 75. 000 € in 36 Monaten, • Antragsschluss war am: 28. 02. 2018, • Förderung vor allem in vier Förderschwerpunkten: - Inklusive Ansätze im Gemeinwesen/im Sozialraum, Armuts- und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter, Demokratiebildung und Aktivierung im Sozialraum, Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Fluchterfahrung. 7

Beratung zur Jugendhilfeplanung Beratung und Unterstützung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe in allen Fragen

Beratung zur Jugendhilfeplanung Beratung und Unterstützung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe in allen Fragen der Jugendhilfeplanung • • In inhaltlich, fachlichen Fragestellungen, zur Organisation der Jugendhilfeplanung, in der Qualifizierung neuer Fachkräfte in der Jugendhilfeplanung, zur Sozialberichterstattung über IBÖ (Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene), • bestehende Arbeitshilfe aus 2003 (LWV Baden) wird von einer AG aus Jugendhilfeplanungsfachkräften überarbeitet, • Fertigstellung der neuen Arbeitshilfe bis Sommer 2018 geplant, derzeit in der Abstimmungsphase. 8

Kindertageseinrichtungen Kontinuität im Ausbau in Baden-Württemberg Seit dem Krippengipfel 2007 ist in den Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen Kontinuität im Ausbau in Baden-Württemberg Seit dem Krippengipfel 2007 ist in den Kindertageseinrichtungen ein kontinuierlicher Ausbau zu verzeichnen. 01. 03. 2007 01. 03. 2017 Steigerung Einrichtungen 7. 813 8. 792 12, 5 % 381. 659 424. 463 11, 2 % Gruppen 19. 060 25. 546 34 % Pädagogisches, Leitungsund Verwaltungspersonal 46. 200 88. 346 91 % Kinder 9

Verwaltungsvereinfachung zur Versorgung von Flüchtlingskindern • Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat

Verwaltungsvereinfachung zur Versorgung von Flüchtlingskindern • Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat am 02. 12. 2016 über die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Verwaltungsvereinfachung zur geringfügigen Überbelegung von Gruppen mit Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen informiert, • KVJS hat am 19. 12. 2016 per Rundschreiben Dez. 4 -34/ 2016 (mit Formular Selbstverpflichtungserklärung und FAQ Liste) alle Träger unterrichtet, • gilt für alle Flüchtlingskinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (nicht für Krippengruppen und für altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren oder 0 Jahren), • ab dem ersten überbelegten Kind (das ab dem 01. 12. 16 aufgenommen wurde) ist eine weitere geeignete Kraft erforderlich, • bis zu 2 Kinder können über die max. Gruppengröße der jeweiligen Betriebsform pro Gruppe überbelegt werden. 10

Verwaltungsvereinfachung Zwischenauswertung • • • Selbstverpflichtungserklärung wird vom Träger ausgefüllt (Formular KVJS) und gilt

Verwaltungsvereinfachung Zwischenauswertung • • • Selbstverpflichtungserklärung wird vom Träger ausgefüllt (Formular KVJS) und gilt für ein Kindergartenjahr - aktuell bis Befristungsende 31. 08. 2018), Mehrfertigungen der SV-Erklärung erhalten das Jugendamt, die Stadt/ Gemeinde und der Trägerverband, im ersten Zeitraum vom 02. 16 bis 31. 08. 2017 gingen von 59 (von insgesamt ca. 8913) Ki. Tas Selbstverpflichtungserklärungen ein, für den Zeitraum vom 01. 09. 2017 bis Januar 2018 gingen bisher 24 Selbstverpflichtungserklärungen ein, das Kultusministerium wird zusammen mit dem KVJS-LJA eine Auswertung der Inanspruchnahme dieser Verwaltungsvereinfachung vornehmen. >> Es bestand und besteht weiterhin alternativ die Möglichkeit für Träger, Überbelegungen von Gruppen über die vorgegeben Höchstgruppenstärke hinaus vom KVJS-Landesjugendamt im Einzelfall prüfen zu lassen. 11

Forschungsprojekt Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung „Integrierte und beteiligungsorientierte Planung in der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg“

Forschungsprojekt Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung „Integrierte und beteiligungsorientierte Planung in der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg“ • Beauftragt: Forschungsverbund aus Hochschule Osnabrück - Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Institut für soziale Arbeit Münster, • Ziel: Weiterentwicklung von Konzepten kommunaler Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung, unter Beteiligung von Fachkräften, Trägern und Adressaten, in Verbindung von qualitativen Planungsaspekten mit der quantitativen Bedarfsplanung, • beteiligte Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen: Göppingen, Eislingen, Salach, Heiningen, • beteiligte Städte und Gemeinden im Enzkreis: Königsbach-Stein, Heimsheim, Mühlacker, Engelsbrand, Staubenhardt, • Ergebnisvorstellung auf der Abschlussveranstaltung am 09. 10. 2018, Vorlage eines Werkbuches zu Materialien und Methoden der beteiligungsorientierten Planung, Transfer ab Herbst 2018. 12

Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung (ABH-BW) • Zum 31. 12. 2018 endet der Fonds Heimerziehung.

Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung (ABH-BW) • Zum 31. 12. 2018 endet der Fonds Heimerziehung. • Nach dem langsamen Personalaufbau der ersten 5 Jahre erfolgt seit 2017 der Personalabbau parallel zum bundesweiten Aussteuerungskonzept. Seit 1. Februar 2018 sind noch 2 Beraterinnen und ½ Stelle Sekretariat in der ABH-BW tätig. • Die Arbeitsschwerpunkte und der Charakter der Arbeit haben sich seit 2017 sehr verändert. Bis 2016 war sie geprägt vom Abarbeiten des großen Beratungsstaus. Heute steht die psychosoziale Hilfe für einzelne Betroffenen im Mittelpunkt, die ansonsten ihre Fondsleistungen nicht in Anspruch nehmen könnten. 13

Daten zur ABH-BW • Bis heute haben sich 2. 420 Personen an die ABH-BW

Daten zur ABH-BW • Bis heute haben sich 2. 420 Personen an die ABH-BW gewandt, davon 201 verspätet nach Ablauf der Meldefrist am 31. 12. 2014. • 1. 848 Betroffene erfüllen die Voraussetzungen und können die Fondsleistungen erhalten. Davon sind 1. 733 (rund 94 %) abgeschlossen und vollständig ausbezahlt, 115 sind noch in Bearbeitung. • Die bundesweit vorgegebenen Termine zur Aussteuerung des Fonds konnten bislang eingehalten werden. Dies erfordert einen hohen Einsatz der Beraterinnen trotz laufender Personalreduzierungen und eine verstärkt aufsuchende Unterstützung der Betroffenen. • Bislang wurden für Baden-Württemberg 22. 707. 548, 01 Euro ausbezahlt. (Vom Land BW wurden insgesamt ca. 15, 4 Mio. Euro in den Fonds einbezahlt. Der kommunale Anteil beträgt ca. 1/3, d. h. 5, 1 Mio. €). 14

Evaluation der beiden Fonds Heimerziehung • Im Rahmen des geplanten bundesweiten Abschlussberichts wird die

Evaluation der beiden Fonds Heimerziehung • Im Rahmen des geplanten bundesweiten Abschlussberichts wird die Wirkung von beiden Fonds (BRD-West und DDR) evaluiert, • das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz g. Gmb. H (ism) hat eine Fragebogen-Befragung der Betroffenen ausgewertet, • die Betroffenen gaben beiden Fonds insgesamt die Note 2, 3, • die Ergebnisse der Fragebogen-Befragung werden durch Interviews noch vertieft und validiert. 15

Abschlussveranstaltung Heimkinder in Baden-Württ. • Am 26. 11. 2018 wird die Abschlussveranstaltung (Arbeitstitel: „Heimerziehung

Abschlussveranstaltung Heimkinder in Baden-Württ. • Am 26. 11. 2018 wird die Abschlussveranstaltung (Arbeitstitel: „Heimerziehung in Baden-Württemberg: Gestern, Heute, Morgen“) in Stuttgart mit Minister Lucha stattfinden, • ein Vorbereitungsteam mit vielen Mitgliedern des Beirates der ABH konzipiert die Veranstaltung, • die Anlauf- und Beratungsstelle wird bis dahin in einem Anschlussbericht eine Bilanz ihrer Arbeit seit 2012 ziehen. 16

Kostenerstattung für UMA allgemein • § 89 d SGB VIII: Kosten sind vom Land

Kostenerstattung für UMA allgemein • § 89 d SGB VIII: Kosten sind vom Land zu erstatten, wenn innerhalb eines Monats nach der Einreise Jugendhilfe gewährt wird, • als Tag der Einreise gilt der Tag • des Grenzübertritts, sofern dieser amtlich festgestellt wurde oder • an dem der Aufenthalt im Inland erstmals festgestellt wurde, andernfalls • der ersten Vorsprache bei einem Jugendamt (§ 89 d Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). 17

Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Ab 01. 11. 2015: • Aufgrund fehlender

Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Ab 01. 11. 2015: • Aufgrund fehlender eindeutiger Rechtsgrundlage kein Anspruch gegenüber dem KVJS, • Sonderregelung: das Land erstattet auch bei Überschreiten der Monatsfrist bei UMA, die: • ab 01. 11. 2015 einem Jugendamt über das landesoder bundesweite Verteilverfahren zugewiesen wurden, • erstmalig zwischen dem 01. 11. 2015 und dem 29. 02. 2016 festgestellt wurden. 18

Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Ab 01. 03. 2016: • Gilt die

Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist Ab 01. 03. 2016: • Gilt die Monatsfrist des § 89 d SGB VIII, • KLV und KVJS sehen das Land in der Pflicht, auch diese Kosten zu erstatten. Die Verbandsversammlung hat am 06. 12. 2016 beschlossen, • die Verwaltung zu beauftragen, in diesen Fällen die überörtliche Kostenerstattung als freiwillige Aufgabe (§ 3 Abs. 5 JSVG) zu übernehmen sofern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und • vom Land Erstattung der dafür anfallenden Kosten zu fordern (entsprechendes Schreiben erfolgte am 20. 12. 2016 an das Sozialministerium Baden-Württemberg). 19

Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist • Die Details für die Abwicklung der

Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist • Die Details für die Abwicklung der Sonderregelung wurden mit dem RP Anfang 2017 geklärt, • es wurde vereinbart, dass alle Kostenerstattungsanträge zunächst vom RP geprüft werden, • dort werden die Anträge nach und nach abgearbeitet. In vielen Fällen wird eine Kostenerstattung bewilligt. Vermehrt konnten so die beim KVJS (vorsorglich) eingereichten Anträge wieder zurückgenommen werden. Ø 2017 fielen deshalb beim KVJS noch keine Ausgaben dafür an 20

Förderung der Schulsozialarbeit Beschäftigte in der Schulsozialarbeit Stichtag Personen Umgerechnet in Vollkraftstellen 31. 07.

Förderung der Schulsozialarbeit Beschäftigte in der Schulsozialarbeit Stichtag Personen Umgerechnet in Vollkraftstellen 31. 07. 2012 1. 286 829 31. 07. 2013 1. 574 1. 028 31. 07. 2014 1. 807 1. 199 31. 07. 2015 1. 944 1. 275 31. 07. 2016 2. 060 1. 341 31. 07. 2017 2. 280* 1. 507* * Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise 21

Förderung der Schulsozialarbeit Im Zuge des „Paktes für Familien mit Kindern“ fördert das Land

Förderung der Schulsozialarbeit Im Zuge des „Paktes für Familien mit Kindern“ fördert das Land seit 2012 die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Der KVJS wurde mit der Abwicklung der Landesförderung beauftragt. Bewilligte Fördermittel Förderzeitraum Bewilligung 01. 2012 – 31. 07. 2012 7, 7 Mio. € 01. 08. 2012 – 31. 07. 2013 16, 4 Mio. € 01. 08. 2013 – 31. 07. 2014 18, 9 Mio. € 01. 08. 2014 – 31. 07. 2015 20, 8 Mio. € 01. 08. 2015 – 31. 07. 2016 22, 3 Mio. € 01. 08. 2016 – 31. 07. 2017 24, 5 Mio. €* 01. 08. 2017 – 31. 07. 2018 27, 2 Mio. €** *Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise **Nach Antragslage (mit NN-Stellen – Stand Januar 2018) 22

Förderung der Schulsozialarbeit Bereitgestellte Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit im Staatshaushaltsplan ab 2018 Haushaltsjahr

Förderung der Schulsozialarbeit Bereitgestellte Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit im Staatshaushaltsplan ab 2018 Haushaltsjahr Haushaltsansatz Verpflichtungs- Pakt für ermächtigung Integration 2018 25. 000 € 27. 162. 000 € 2. 500. 000 € 2019 27. 162. 100 € 28. 514. 800 € - 23

Forschungsprojekt Schulsozialarbeit „Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg – sozialraumorientierte Konzepte und ihre Wirkung“ • Forschungsleitende Fragestellungen:

Forschungsprojekt Schulsozialarbeit „Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg – sozialraumorientierte Konzepte und ihre Wirkung“ • Forschungsleitende Fragestellungen: - • • • Wie arbeitet sozialraumorientierte Schulsozialarbeit? Welchen Nutzen hat sozialraumorientierte Schulsozialarbeit für den außerschulischen Raum? Welche Rahmenbedingungen fördern bzw. hemmen sozialraumorientierte Schulsozialarbeit und deren Nutzen für den außerschulischen Raum? Bei Experteninterviews sowie Sozialraumbegehungen zeigt sich eine große Offenheit und Bereitschaft zur Mitwirkung am Forschungsprojekt und Selbstreflexion eigener sozialräumlicher Bezüge der Fachkräfte sowie der Träger der Schulsozialarbeit, Abschlussbericht im September 2018, öffentliche Abschlussveranstaltung am 27. September 2018. 24

Bundesinitiative Frühe Hilfen (in Euro/abgerundet) Jahr Mittelzuweisung BW (örtliche/überörtliche Projekte und Landeskoordination) 2012 2013

Bundesinitiative Frühe Hilfen (in Euro/abgerundet) Jahr Mittelzuweisung BW (örtliche/überörtliche Projekte und Landeskoordination) 2012 2013 3. 251. 199 4. 623. 582 2014 2015 2016 2017 5. 304. 109 örtliche Projekte und Maßnahmen/Jugendämter Zuwendungen (Verteiler + Nachverteilung) Mittelverausgabung 2. 951. 199 4. 365. 748 4. 865. 256 4. 781. 598 4. 785. 011 4. 773. 819 2. 727. 462 4. 263. 972 4. 815. 959 4. 753. 216 4. 740. 494 - Überörtlich bedeutsame Projekte und Vorhaben (5% Vorwegabzug) Zuwendung 59. 951 143. 711 222. 197 219. 094 250. 172 Mittelverwendung 51. 223 133. 641 219. 394 203. 642 - Gesamte Mittelverausgabung 85, 11 % (BW) 97, 67 % 99, 08 % 99, 41 % 98, 87 % 100 % beantragt - 25

Bundesstiftung Frühe Hilfen • Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und

Bundesstiftung Frühe Hilfen • Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) „ […] wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten“, • Einrichtung des Fonds wurde 2016 aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungshofs verschoben > Verlängerung der Bundesinitiative Frühe Hilfen bis zum 31. 12. 2017. • Ab 2018 tragfähige und dauerhafte Lösung mittels einer nichtrechtsfähigen Stiftung des Privatrechts (Bundesstiftung Frühe Hilfen), • Volumen umfasst bundesweiterhin 51 Millionen Euro jährlich, • bewährte und vorhandene Struktur der BIFH (BMFSFJ, Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Landeskoordinierungsstellen), • Verwaltungsvereinbarung, Satzung, Leistungsleitlinien. 26

Bundesstiftung Frühe Hilfen Die Stiftungsmittel werden eingesetzt für: 1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen

Bundesstiftung Frühe Hilfen Die Stiftungsmittel werden eingesetzt für: 1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen, 2. Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen, 3. Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen, 4. fachliche Koordinierung und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung in den Ländern, 5. das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und bundeseinheitliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung des NZFH, 6. Aufwendungen der Geschäftsstelle, die der Verwaltung und der Durchführung der Aufgaben der Stiftung dienen. 27

Bundesstiftung Frühe Hilfen Umsetzung in Baden-Württemberg • Rundschreiben und Informationsveranstaltungen, • dauerhafte Übertragung der

Bundesstiftung Frühe Hilfen Umsetzung in Baden-Württemberg • Rundschreiben und Informationsveranstaltungen, • dauerhafte Übertragung der Landeskoordinierung auf das KVJSLandesjugendamt, • Fördergrundsätze Baden-Württemberg: • Weiterhin Vorwegabzug für überörtlich bedeutsame Projekte (Festbetrag von 300. 000 Euro statt 5 %), • Verteilerschlüssel im HH 2018 zur Planungssicherheit unverändert Weiterentwicklung ab HH 2019 wird derzeit erörtert, • örtliche Förderanträge 2018 sind vollständig eingegangen. 28

Landesprogramm STÄRKE beinhaltet: • Familienbildungsangebote für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr bis zu

Landesprogramm STÄRKE beinhaltet: • Familienbildungsangebote für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 100 € pro Elternteil und Kind. • Familien in besonderen Lebenssituationen können Zuschüsse für ein besonderes Familienbildungsangebot bis zu 500 € pro Elternteil erhalten. • Familien in besonderen Lebenssituationen können kostenlos oder ermäßigt an Familienbildungsfreizeit oder Familienbildungswochenende teilnehmen. • Offene Treffs können als Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern finanziell unterstützt werden. • Alle Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen, können auf Wunsch bis zu fünf kostenfreie Beratungen im häuslichen Umfeld erhalten. 29

Landesprogramm STÄRKE Mittelverausgabung Abrechnungszeitraum Zur Verfügung stehende Mittelverausgabung 01. 12. 2014 - 30. 11.

Landesprogramm STÄRKE Mittelverausgabung Abrechnungszeitraum Zur Verfügung stehende Mittelverausgabung 01. 12. 2014 - 30. 11. 2015 3, 74 Mio. € 2, 86 Mio. € 01. 12. 2015 – 30. 12. 2016 3, 65 Mio. € 2, 99 Mio. € 01. 12. 2016 – 30. 11. 2017 3, 52 Mio. €* wird derzeit geprüft 01. 12. 2017 – 30. 11. 2018 3, 4 Mio. € - (*Zusätzlicher Ausgaberest Ministerium für Soziales und Integration 2017: 91. 800 €) Im Landeshaushalt 2017 um 10 % gekürzt auf: ca. 3, 4 Mio. Euro 30

Landesprogramm STÄRKE Aktuelle Entwicklungen • Evaluation STÄRKE 2014 (Beginn August 2016) • Umsetzung: Universität

Landesprogramm STÄRKE Aktuelle Entwicklungen • Evaluation STÄRKE 2014 (Beginn August 2016) • Umsetzung: Universität Tübingen in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd, • Schwerpunkt: Qualitative Befragung sozialer Dienste und Bildungsanbieter, Beobachtung und quantitative Befragung der Anbieter von Offenen Treffs, • Ergebnisse werden dem Ministerium für Soziales und Integration im März 2018 vorgelegt, • Veröffentlichung ist für Juli 2018 geplant. • Weiterentwicklung STÄRKE • Im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sind Finanzmittel in Höhe von 3, 424 Mio. Euro eingestellt, • 2018 soll laut Ministerium für Soziales und Integration STÄRKE weiterentwickelt werden, • die Rahmenkonzeption Familienbildung soll in die Weiterentwicklung einfließen, Beteiligung KVJS. 31

Projekt Jugendberufshelfer Förderung im Rahmen des Pakts für Integration • Das Land fördert das

Projekt Jugendberufshelfer Förderung im Rahmen des Pakts für Integration • Das Land fördert das Projekt Jugendberufshelfer im Rahmen des Pakts für Integration für die Jahre 2017/ 2018 weiter, • die Fördersummen betrugen für 2017 0, 6 Mio. €, für 2018 1, 1 Mio. €, • seit 1999 unterstützen Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer vorwiegend an beruflichen Schulen - sozial benachteiligte junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit, • innerhalb der Landesförderung „Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ werden schon jetzt Projekte an beruflichen Schulen bezuschusst, • bei Rückzug des Landes aus Projekt „Jugendberufshelfer“ ist mit zusätzlichen Anträgen aus diesem Feld ist zu rechnen. 32

Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16 h SGB II • Seit 01.

Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16 h SGB II • Seit 01. 08. 2016 können junge Menschen durch zusätzliche Betreuungsund Unterstützungsleistungen gefördert werden, dass sie eine schulische oder berufliche Qualifikation abschließen oder auf andere Weise in das Arbeitsleben einmünden. In der Regel Anknüpfung an eine bereits bestehende Förderung SGB II oder SGB VIII, • die Regelung sieht eine Abstimmung zwischen Agentur für Arbeit und dem örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verbindlich vor (vernetztes Vorgehen). 33

Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16 h SGB II • Die Regionaldirektion

Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16 h SGB II • Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie dem KVJS-Landesjugendamt im August 2017 „Eckpunkte und Hinweise zur Umsetzung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II“ erstellt, • die Eckpunkte und Hinweise zur Umsetzung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II sind auf der KVJS Homepage veröffentlicht und werden nachgefragt, • der Fachtag „Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsförderung“ am 04. 06. 2018 in Gültstein wird sich praxisorientiert mit der Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort beschäftigen. 34

KVJS Fortbildungen und Tagungen • Jährlich ca. 600 Seminare und Tagungen mit ca. 16.

KVJS Fortbildungen und Tagungen • Jährlich ca. 600 Seminare und Tagungen mit ca. 16. 000 Teilnehmenden, • Angebote aus der Praxis für die Praxis, Transfer gesetzlicher Neuerungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse, • breites Angebot für Berufseinsteiger und Leitungskräfte, • die Hälfte der Veranstaltungen und der Teilnehmer entfallen alleine auf das KVJS-Landesjugendamt (2016: 277 Veranstaltungen mit ca. 8. 100 Teilnehmenden). www. kvjs-fortbildung. de 35

Fortbildungen und Tagungen Dezernat Jugend Schwerpunkte 2018 • Kita Träger Qualifizierung, • (Inklusive) Kita

Fortbildungen und Tagungen Dezernat Jugend Schwerpunkte 2018 • Kita Träger Qualifizierung, • (Inklusive) Kita Bedarfsplanung (KVJSForschungsvorhaben), • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, • Kapazitätserhöhung ASD Einsteiger Qualifizierung, • Ergebnisse KVJS Forschung Schulsozialarbeit – sozialräumliche Konzepte, • Kinderschutz. 36

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 37

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 37