Stadt Ingolstadt Amt fr Jugend und Familie Kinder

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Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten

Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Titel der Präsentation Autor der Präsentation 01. 2013 1

Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 2

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Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 3

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Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsauftrag

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsauftrag Jugendhilfe und Schule agieren in gesellschaftlichem Auftrag. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie Die Qualität ihrer Arbeit dokumentiert sich in ihrem Beitrag für eine gelungene Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen. 16. 03. 2017 Im Mittelpunkt der Kooperation von Jugendhilfe und Schule stehen die Rechte (UN-KRK, Bay. Eu. G, KKG), Bedürfnisse und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen. 4

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsauftrag

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsauftrag und Ressourcensicherung Benachteiligte Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensphasen brauchen • ein zuverlässiges System der Hilfe • eine an kindlichen Bedürfnissen orientierte verbindliche und partnerschaftliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 Integration verlangt viel Aufwand, Zeit und Ressourcen. 5

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsstruktur

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsstruktur Ein an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtetes Gesamtsystem von Bildung, Betreuung und Erziehung erfordert eine systematische und rechtlich verbindliche partnerschaftliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme Jugendhilfe und Schule, also eine entsprechende „Kooperationskultur“ mit fest vereinbarten Strukturen, um die Qualität einer pädagogischen Arbeit im Sinne von Bildung, Betreuung und Erziehung sichern und entwickeln zu können. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 6

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, förderliche

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, förderliche Bedingungen Für die Entwicklung der Persönlichkeit, ihrer sozialen, emotionalen und kulturellen Fähigkeiten und ihrer Begabungen brauchen Kinder und Jugendliche förderliche Bedingungen. Sie benötigen beständige, verlässliche und akzeptierende Beziehungen und ein stabiles kulturelles Umfeld. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 7

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Auftrag der Jugendhilfe •

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Auftrag der Jugendhilfe • Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen • Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbstständig gehen können Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 • Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt 8

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Beteiligung von Kindern, Jugendlichen

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern Kinder, Jugendliche und Eltern müssen in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe ausreichend informiert, beraten und beteiligt werden (§ 8 SGB VIII). Sie haben ein Recht, über Art und Umfang der Leistungen mitzubestimmen. Erfahrungen der Eltern, der Kinder und der Jugendlichen sollen in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 9

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendsozialarbeit an Schulen, §

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendsozialarbeit an Schulen, § 13 SGB VIII Unter Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII lassen sich jene Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe zusammenfassen, die sich vorrangig und unmittelbar der beruflichen und sozialen Integration von sogenannten sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Übergang von der Schule ins Erwerbssystem widmen. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 10

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Allgemeine Förderung der Erziehung

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie § 16 SGB VIII Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen können wahrgenommen werden. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 11

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Die ambulanten Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 12

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Soziale Gruppenarbeit (§ 29) ist ein intensives gruppenpädagogisches Ange-bot für Kinder und Jugendliche, das bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen soll. Die zeitliche Intensität ist vergleichsweise gering, ein bis drei Treffen wöchentlich. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 13

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Erziehungsbeistandschaft (§ 30) definiert eine Einzelbetreuung, die das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern soll, evtl. ergänzt durch Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche mit ebenfalls geringer zeitlicher Intensität, mit bis zu sechs Stunden wöchentlich. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 14

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, § 31) ist als eine aufsuchende Hilfe für die gesamte Familie konzipiert, erfolgt in teilweise hoher zeitlicher Intensität und soll die Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 15

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35) ist flexibel angelegt und soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 16

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Teilstationäre Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Teilstationäre Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Tagesgruppen (§ 32) stellen als teilstationäres Angebot für die betreuten Kinder oder Jugendlichen einen wirklichen Lebensort neben Schule und Familie dar. Als erzieherische Hilfe haben sie den Auftrag, soziales Lernen in der Gruppe zu ermöglichen, die schulische Förderung zu begleiten und eine intensive Elternarbeit zu unterstützen. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 17

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Stationäre Hilfen zur Erziehung,

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Stationäre Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Vollzeitpflege (§ 33) bedeutet eine Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in Pflegefamilien. Die Hilfeleistung kann eine zeitlich befristete oder auch eine auf Dauer angelegte Lebensform sein. Heimerziehung (§§ 34, 41, 19) ist eine Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht. In dieser betreuten Wohnform sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 18

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfen, SGB VIII Kinder

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfen, SGB VIII Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, § 35 a wenn • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 19

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfen, SGB VIII Unter

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfen, SGB VIII Unter dem Begriff Eingliederungshilfe nach § 35 a fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen: • z. B. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapien • Schulbegleiter • ebenso teilstationäre Maßnahmen in Form von heilpädagogischen Tagesstätten • wie auch stationäre Maßnahmen in Form der Heimunterbringung. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 20

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Krisenhilfen, SGB VIII Inobhutnahme

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Krisenhilfen, SGB VIII Inobhutnahme (§ 42) Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder Jugendliche um Obhut bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 21

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Vielen Dank für Ihre

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Stadt Ingolstadt Amt für Jugend und Familie 16. 03. 2017 22