KANTON AARGAU Departement Gesundheit und Soziales Amt fr
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KANTON AARGAU Departement Gesundheit und Soziales Amt für Verbraucherschutz Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle auch bei uns? ? ?
Das muss ich beachten: Zustand der Küche • Sauberkeit • funktionieren die Einrichtungen (Kühlschränke unter +5°C) • sind genügend Kühlmöglichkeiten vorhanden (Speisen sind wichtiger als Getränke) • sind Abwaschmöglichkeiten vorhanden • Zur Händereinigung Seifen- und Papierspender
Aufbewahrung der Lebensmittel Fleisch, Fisch, Würste und vorgekochte Lebensmittel (Teigwaren, Reis) gehören in den Kühlschrank (kälter als 5°C). Gefrorene Lebensmittel sind bei mind. -18°C zu lagern. Für den Service vorbereitete Speisen sind bei mind. 65°C heiss zu halten. Mikrorganismen können sich bei idealen Temperaturen innert 20 Minuten um das Doppelte vermehren.
Kühlung von Lebensmitteln Leichtverderbliche Lebensmittel sind gemäss Herstellerangaben zu kühlen. Siehe Tabelle Merkblatt „Einzelanlässe“ Die Funktion der Kühlgeräte ist täglich zu kontrollieren und schriftlich festzuhalten.
Kontrolle der Kühlgeräte
Persönliche Hygiene Sollte als Selbstverständlichkeit angesehen werden n In der Küche wird nicht geraucht n n Lieber Hände öfters waschen als den ganzen Abend die selben Handschuhe tragen
Geschlossener Papierspender (KEINE offenen Papierrollen) Seifenspender Fliessendes Wasser
So nicht So auch nicht X X
Speise- und Getränkekarten + Preislisten n Neben dem Angebot und den Preisen müssen Sie ihre Gäste und Kunden über weitere Angaben schriftlich orientieren.
Tierart Steak Schweinssteak n Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch) n Schnitzelbrot (Pouletfleisch) n
Fleischherkunft Die Fleischherkunft muss schriftlich bekannt gegeben werden.
Fleischherkunft n Schweinssteak (CH) n Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch, D) n Schnitzelbrot (Pouletfleisch, Thailand) Kann mit Hormonen, Antibiotika und/oder andern antimikrobiellen Leistungsförderen erzeugt worden sein.
§ 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel) Es muss eine Auswahl alkoholfreier Getränke zu einem tieferen Preis als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge angeboten werden. Beispiel: Bier Henniez/Ice Tea 2 dl 2. 30 2. 20 3 dl 3. 50 3. 40 5 dl 4. 50 4. 40
§ 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel) X Bier Original Lager 5 dl Fr. 4. 50 1 lt = Fr. 9. 00 Mineralwasser + Süssgetränke 3. 3 dl Fr. 3. 50 1 lt = Fr. 10. 50 Ice Tea/Süssmost/Milch 3 dl Fr. 2. 50 5 dl Fr. 4. 00
Offenausschank n In Gaststätten, Kantinen und bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fertiggetränke wie kalte Milch, Frucht- und Gemüsesäfte, Mineralwasser, Süssgetränke, Wein, Bier und Spirituosen nur in geeichten Schankgefässen abgegeben werden.
Spirituosen Menge Alkoholgehalt in % vol Martini Bianco 4 cl Berentzen Apfelkorn 15 % vol 6. -4 cl 21 % vol 6. -- Bei Getränken auf der Basis von Spirituosen, die im Gastlokal ad hoc zubereitet werden, kann auf die Angabe der Menge und des Alkoholgehalts verzichtet werden.
Kantonales Labor Gummibärli / Fliegender Hirsch / Vodka. Red. Bull X
Happy Hour Art. 41 Alkoholgesetz Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern: Abs. h unter Gewährung von Zugaben und andern Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen; Art. 57 Abs. 2 Wer vorsätzlich oder fahrlässig im Kleinhandel die Verbote des Artikel 41 missachtet, wird mit einer Busse bis zu 10‘ 000 Franken bestraft.
Jugendschutz • Gut sichtbares Schild an allen Verkaufstellen mit dem Hinweis, dass keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt werden: Spirituosen ab 18 Jahre (inkl. Alkopops mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer etc. ) Wein, Bier oder Apfelwein (Suure Most) und Getränke daraus (Swizly etc. ) ab 16 Jahren
Diese Vorschriften gelten auch für andere Anlässe, wie z. B. Turnerabend, Fischessen, Fussballturnier, Konzerte, Schiessanlässe, Brunch usw.
Hinweis in eigener Sache Merkblätter, herausgegeben vom Amt für Verbraucherschutz, finden Sie unter: www. ag. ch/verbraucherschutz
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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