Crashkurs Zusatz Crashkurs Zusatzveranstaltung A Konkurrenzen B Strafprozessrecht
Crashkurs Zusatz
Crashkurs Zusatzveranstaltung A. Konkurrenzen B. Strafprozessrecht C. Weitere Fragen
Crashkurs Zusatz Konkurrenzen VÜ: Mehrere Tatbestände verletzt? 1. Durch eine Handlung 1. Durch mehrere Handlungen 2. TBe gem. Spezialität, Subsidiarität oder als Begleittat verdrängt 2. TBe als mitbestrafte Voroder Nachtat verdrängt 3. Übrige TBe: § 52 3. Übrige TBe: § 53
Crashkurs Zusatz Eine Handlung im Sinne von § 52 Handlung im natürlichen Sinne Natürliche Handlung im Handlungseinheit juristischen Sinne - mehraktige Delikte - Dauerdelikte - Unterlassungsdelikte - Verklammerung
Crashkurs Zusatz Gesetzeseinheit Spezialität Subsidiarität Konsumtion Formell Materiell Klarstellungsbedürfnis?
Crashkurs Zusatz Konkurrenzen VÜ: Mehrere Tatbestände verletzt? 1. Durch eine Handlung 1. Durch mehrere Handlungen 2. TBe gem. Spezialität, Subsidiarität oder als Begleittat verdrängt 2. TBe als mitbestrafte Voroder Nachtat verdrängt 3. Übrige TBe: § 52 3. Übrige TBe: § 53
Crashkurs Zusatz Beschuldigter schweigt - Verwertung früherer Angaben: 1. P-Verlesung: 2. Vorhalt: Nur nach Belehrung und gem. § 254 Stets möglich 3. Zeugnis der Verhörsperson: Grds. nur nach Belehrung (Ausn. : Spontanäußerung / informatorische Befragung; Kenntnis)
Crashkurs Zusatz Zeuge mit ZVR schweigt - Verwertung früherer Angaben: 1. P-Verlesung: 2. Vorhalt: Nein (gem. § 252) Nein (Arg. - Gewissenskonflikt) 3. Zeugnis der Verhörsperson: Grds. Nein (Arg. - Zweck des § 252) Ausn. : Ja, bei richterlicher Vernehmung mit Belehrung über ein bereits bestehendes ZVR (Strittig)
Crashkurs Zusatz Beweisverwertungsverbote: → Gesetzliche Regelung - Z. B. § 136 a III 2 (§§ 81 a III / 81 c III 5 / 100 d / 100 e VI / 108 II / 161 III / 252 / 479 II) → Sonst Abwägung: Contra - Mat. Wahrheit - Einzelfallgerechtigkeit - Öff. Verfolgungsinteresse Pro - Fair trial (= 20 III GG)
Crashkurs Zusatz Argumente gegen ein Beweisverwertungsverbot: → Legale Erreichbarkeit (hyp. rechtmäßiger Ersatzeingriff) → Sonst Strafverfahren lahmgelegt → Sonstige Disziplinierung von Ermittlungsbeamten → Aufklärung von Schwerkriminalität → Rechtskreis des Beschuldigten unberührt
Crashkurs Zusatz Argumente für ein Beweisverwertungsverbot: → Verfahrensgarantie oder Grundrechte verletzt → Bewusster Machtmissbrauch durch Ermittlungsbeamte (Bzw. Willkür) → Beweisqualität gemindert
Crashkurs Zusatz Verfahrenshindernisse: A. Die Bezeichnung kann variieren: Verfahrenshindernisse, Verfahrensvoraussetzungen, Prozesshindernisse, Prozessvoraussetzungen (Teilweise wird in positive und negative Voraussetzungen unterschieden) B. Verfahrenshindernisse sind immer von Amts wegen zu prüfen C. Die Prüfung erfolgt im sog. Freibeweisverfahren D. Der „in-dubio-pro-reo-Grds“ soll regelmäßig bei der Prüfung Anwendung finden; z. B. bei §§ 77 ff, 78 ff St. GB (Nach BGH jedoch kein schablonenhafte Anwendung des Grundsatzes bei allen Verfahrenshindernissen)
Crashkurs Zusatz Einzelne Verfahrenshindernisse: A. Fehlender Strafantrag B. Verjährung C. Strafklageverbrauch D. Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (str. ) E. Strafunmündigkeit F. Deutsches Strafrecht nicht anwendbar G. Weitere: Tod des Beschuldigten, Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten, Immunität, anderweitige Rechtshängigkeit, fehlende oder unwirksame Anklage, fehlender oder unwirksamer Eröffnungsbeschluss, fehlende sachliche Zuständigkeit, …
Crashkurs Zusatz Strafantrag, §§ 77 ff St. GB: 1. Erforderlich / Ersetzbar? - Z. B. §§ 123 Abs. 2, 194, 230, 247, 248 a, 303 c St. GB 2. Antrag gestellt? - (Unbedingtes) Strafverfolgungsverlangen - Beschränkungen auf bestimmte Taten oder Täter? 3. Form: § 158 Abs. 2 St. PO 4. Frist: § 77 b St. GB 5. Berechtigter: § 77 St. GB 6. Rücknahme: § 77 d St. GB
Crashkurs Zusatz Rechtsstaatswidrige Tatprovokation: A. Welche Rechtsfolge eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation nach sich zieht war und ist umstritten: E. A. : Sie führt zu einem umfassenden Beweisverwertungsverbot A. A. : Sie führt zu einem schuldunabhängigen Strafmilderungsgrund H. M. : Sie führt zu einem Verfahrenshindernis (Vgl. BGH NSt. Z 2016, 52)
Crashkurs Zusatz Strafverfolgungsverjährung, §§ 78 ff St. GB: 1. Verjährungsfrist bestimmen: § 78 St. GB - Ausn. : § 211 St. GB - Sonst abhängig von dem abstrakten Strafrahmen 2. Beginn der Verjährungsfrist: § 78 a St. GB - Grds. mit der Beendigung der Tat 3. Beachte: § 78 b St. GB (Ruhen der Verjährung) 4. Beachte: § 78 c St. GB (Unterbrechung der Verjährung) - Bei Unterbrechung beginnt stets gemäß § 78 c Abs. 3 S. 1 St. GB die Verjährung von neuem - Beachte jedoch die Obergrenze nach § 78 c Abs. 3 S. 2 St. GB
Crashkurs Zusatz Strafklageverbrauch, Art. 103 Abs. 3 GG: 1. Bezieht sich immer nur auf die gleiche prozessuale Tat 2. Gilt stets bei einem rechtskräftigen (Sach-) Urteil 3. Problematisch kann es bei anderen Verfahrensbeendigungen werden
Crashkurs Zusatz Der Tatbegriff im Sinne der St. PO: Eine Tat i. Sd St. PO ist einheitlicher geschichtlicher Vorgang - Insb. bei nur einem TB und regelmäßig bei einer Handlung i. Sv § 52 St. GB - Sonst ist entscheidend: Ort und Zeit des Vorgangs; Richtung des Täterverhaltens; Tatobjekt Folgen: - Bindung an die Anklage (§§ 151, 155) - Strafklageverbrauch (Art. 103 Abs. 3 GG) - Teileinstellung oder Teilklageerzwingung ist unzulässig
Crashkurs Zusatz Eingangszuständigkeit gemäß GVG a) Beweglich: Große Straf. K: § 74 I Über 4 Jahre oder besondere Bedeutung Schöffen. G: §§ 24, 28 2 - 4 Jahre ohne be- sondere Bedeutung Strafrichter: §§ 24, 25 Vergehen bis 2 Jahre oder Privatklage b) Feststehend: u. a. : Schwurgericht § 74 II (Katalogtaten, meist mit Todesfolge)
Crashkurs Zusatz Ermittlungsmaßnahmen: A. Ermittlungsmaßnahmen können in unterschiedlicher Weise im Examen eine Rolle spielen. Im Ersten Examen werden sie grds. nur bei St. PO-Zusatzfragen oder in der mündlichen Prüfung relevant. Im Zweiten Examen gibt es eine Vielzahl von Prüfungskonstellationen dazu B. Da man nicht jedes Detail dazu kennen kann, sind folgende Grundlagen erforderlich: - Überblick (wo steht was) - Allgemeines Vorgehen - Relevante Besonderheiten
Crashkurs Zusatz Überblick über die relevanten Ermittlungsmaßnahmen in der St. PO: („Die glorreichen Sieben“) - §§ 81 a ff St. PO („Untersuchung“) - §§ 94 ff St. PO („Sicherstellung und Beschlagnahme“) - §§ 100 a ff St. PO („Technik“) - §§ 102 ff St. PO („Durchsuchung“) - §§ 111 a ff St. PO („Mix“) - §§ 112 ff St. PO („Untersuchungshaft“) - § 163 b St. PO („Identitätsfeststellung“)
Crashkurs Zusatz Allgemeines Vorgehen: 1. Ermächtigungsgrundlage suchen 2. Voraussetzungen prüfen (Beachte dabei insbesondere Tatkataloge, Anordnungsbefugnisse, VHM-Prüfungen) 3. Besonderheiten beachten
Crashkurs Zusatz Untersuchungshaft! (≠ § 230 Abs. 2 St. PO; ≠ 457 Abs. 1 St. PO) Voraussetzungen: A. Dringender Tatverdacht B. Haftgrund - Flucht oder Fluchtgefahr Verdunklungsgefahr Schwere der Tat Wiederholungsgefahr (subsidiär) A. Verhältnismäßigkeit
Crashkurs Zusatz Rechtsbehelfe bei Untersuchungshaft: A. Haftbeschwerde (subsidiär), §§ 304 ff St. PO - Einmalig gegen den Haftbefehl - Bei Fehlen der Haftvoraussetzungen B. Antrag auf Haftprüfung, §§ 117 ff St. PO - Wiederholbar gegen den Haftvollzug - Bei Fortfall (oder Fehlen der Haftvoraussetzungen) (C. Weitere Beschwerde nach § 310 St. PO)
Crashkurs Zusatz Zulässigkeit der Revision: 1. Statthaftigkeit (§§ 333, 335 St. PO) 2. Berechtigung (§§ 296 ff St. PO) 3. Beschwer 4. Form- und fristgerechte Einlegung (§ 341 St. PO) 5. Form- und fristgerechte Begründung der Revision (§§ 344, 345 St. PO)
Crashkurs Zusatz Begründetheit der Revision: 1. Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse 2. Verfahrensrüge a) Verstoß b) Revisibilität c) Beweisbarkeit d) „Beruhen“ 3. Sachrüge (Fehler beim Schuldspruch (materielles Recht), Fehler bei der Strafzumessung, Fehler bei der Beweiswürdigung)
Ende
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